Intruder Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Hallo, besitze nun seid 2 Jahren meine WBK. Möchte mit 21 mir eine Großkaliber Pistole zulegen. Nun muss man meinen Angaben nach eine MPU machen oder ein Psychologisches Gutachten einreichen. Hat jemand von euch so etwas schon gemacht? Mit welchen Kosten ist es verbunden? 2. Frage Ist es mir gestattet eine Waffe eines bekannten längere Zeit in meinem Waffenschrank aufzubewaren. (Leihvertrag) Danke für eure Antworten. Gruß Mario
Horatio Caine Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Hallo,besitze nun seid 2 Jahren meine WBK. Möchte mit 21 mir eine Großkaliber Pistole zulegen. Nun muss man meinen Angaben nach eine MPU machen oder ein Psychologisches Gutachten einreichen. Hat jemand von euch so etwas schon gemacht? Mit welchen Kosten ist es verbunden? Hab das damals beim TÜV Süd in Gießen gemacht, hat rund 190€ gekostet. Kann gut sein, das es auch billiger geht. Frag mal beim Amtsarzt nach, oder so. 2. Frage Ist es mir gestattet eine Waffe eines bekannten längere Zeit in meinem Waffenschrank aufzubewaren. (Leihvertrag) Maximale Länge mit Leihvertrag müßten vier Wochen sein. Kannst zu du deinen Anliegen aber auchmal die Suchfunktion nutzen, da wirste einiges finden.
IMI Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Maximale Länge mit Leihvertrag müßten vier Wochen sein. Kannst zu du deinen Anliegen aber auchmal die Suchfunktion nutzen, da wirste einiges finden. nö-länger!
Intruder Posted September 7, 2008 Author Posted September 7, 2008 Wäre echt interessant zu wissen WIE LANGE. Am Besten mit WffG Verweis. Habe selbst leider nichts passendes gefunden. Für mich wäre noch interessant zu wissen. Ob ein Leihverstrag auch für mich als unter 25 jähriger funktionieren würde. Da ich ja keine Großkalibrige Waffe kaufen darf.
SeinePestilenz Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Wäre echt interessant zu wissen WIE LANGE.Am Besten mit WffG Verweis. Habe selbst leider nichts passendes gefunden... § 12 (1) Nr. 1 WaffG.
Intruder Posted September 7, 2008 Author Posted September 7, 2008 § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder B) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt; 2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt; 3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er a) auf Grund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, B) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung, c) als Beauftragter einer in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stelle, d) als Charterer von seegehenden Schiffen zur Abgabe von Seenotsignalen den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf; So wie ich den Text verstehe gilt für §12 (3) die Monatsfrist nicht. Ist dies korrekt?
Intruder Posted September 8, 2008 Author Posted September 8, 2008 Hallo, für alle interessierten im Anhang ein Merkblatt zum Inhalt des Gutachten für unter 25 jährige. (Erwerb von Großkaliber Waffen) Merkblatt_Gutachten___U_25.doc
Tauschi Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Serwutz, wie heisst die Quelle des Merkblattes? Grüßung Tauschi
Intruder Posted September 8, 2008 Author Posted September 8, 2008 Serwutz,wie heisst die Quelle des Merkblattes? Grüßung Tauschi Quelle ist die örtliche Kreispolizeibehörde (NRW)
Commerzgandalf Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Ich war beim Gesundheitsamt in meiner Nähe. Die Tante hat mich 45min über meine Zukunftsvorstellungen, meine Familie, meine Arbeit, und Wie ich zum Schiesssport gekommen bin gefragt. Dannach konnte ich nach hause Fahren. 3 Tage später flog ne Rechnung für das Gutachten von 12,80€ bei mir ein.
GERMAN SNIPER Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Ich war beim Gesundheitsamt in meiner Nähe.Die Tante hat mich 45min über meine Zukunftsvorstellungen, meine Familie, meine Arbeit, und Wie ich zum Schiesssport gekommen bin gefragt. Dannach konnte ich nach hause Fahren. 3 Tage später flog ne Rechnung für das Gutachten von 12,80€ bei mir ein. Hast du die Behörde vorher gefragt, ob das zugelassen ist oder hast du das einfach gemacht und der Behörde vorgelegt? Bei mir würde das beim TÜV-Nord nämlich 149,80 Euro kosten! Wenn ich das für 12,80 Euro bekommen würde wäre das natürlich besser.
Guest otto43 Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Hallo, ein amtliches MPU bekommst du niemals für 12,80€ da bist du mit 149,80€ schon sehr gut bedient.
Intruder Posted September 8, 2008 Author Posted September 8, 2008 Hallo, ein amtliches MPU bekommst du niemals für 12,80€ da bist du mit 149,80€ schon sehr gut bedient. Hallo, wenn du dir da so sicher bist. Kannst du ja mal was zum Umfang, Methodik ect. sagen. Wie im Merkblatt zu lesen: Gibt es keine einheitlichen Ablauf der Untersuchung. Also ist der Zeit/Arbeitsaufwand verbunden damit was der Arzt für "nötig" hält. Mit einer reg. MPU nicht zu vergleichen.
Thomas St. Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Mir ist das sowieso suspekt, wie jemand, und sei er Arzt oder Psychologe, feststellen will, dass jemand der von Rechts wegen KK-Waffen erwerben und besitzen darf, GK-Waffen besitzen darf oder nicht. Ausser Rückstoß und Munitionskosten seh ich da keinen Unterschied. Aber Großkaliber ist doch viel pöhser als KK. Genau so wie eine schwarze SL-8 mal pöhser war als ne graue.
MaRay Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Ich war beim Gesundheitsamt in meiner Nähe.Die Tante hat mich 45min über meine Zukunftsvorstellungen, meine Familie, meine Arbeit, und Wie ich zum Schiesssport gekommen bin gefragt. Dannach konnte ich nach hause Fahren. 3 Tage später flog ne Rechnung für das Gutachten von 12,80€ bei mir ein. Ach ja, in der guten alten Zeit war ja alles viel schöner.
Intruder Posted September 8, 2008 Author Posted September 8, 2008 Ach ja, in der guten alten Zeit war ja alles viel schöner. Muss bei ihm aber dieses oder letztes Jahr gewesen sein ^^
MaRay Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Muss bei ihm aber dieses oder letztes Jahr gewesen sein ^^ LÄNGER!!
Intruder Posted September 8, 2008 Author Posted September 8, 2008 LÄNGER!! Ich meinte auch Commerzgandalf. Von dem die Aussage stammt. Um zum Anfang des Threads zurück zu kommen. Kann mir jemand den §12 (1) 3 b.) erläutern? Die Erklärung von der Polizei leuchtet mir nicht ein.
Guest Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Mir ist das sowieso suspekt, wie jemand, und sei er Arzt oder Psychologe, feststellen will, dass jemand der von Rechts wegen KK-Waffen erwerben und besitzen darf, GK-Waffen besitzen darf oder nicht. Ausser Rückstoß und Munitionskosten seh ich da keinen Unterschied. und der 16 jährige Jäger darf eine GK-Waffe im Revier führen. Wird er 18 auch selbst auf eigene WBK erwerben - uneingeschränkt.
MaRay Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Ich meinte auch Commerzgandalf. Von dem die Aussage stammt.Um zum Anfang des Threads zurück zu kommen. Kann mir jemand den §12 (1) 3 b.) erläutern? Die Erklärung von der Polizei leuchtet mir nicht ein. Egal, mal im Ernst; warum lagerst Du nicht Dein Eigentum im Vereinstresor? Spreche doch mal Deinen Waffenwart an, ob er Dein Eigentum (mußt dann die natürlich den Kaufvertrag zeigen) einlagert und bei Wettkämpfen/Training raus gibt. Habe ich auch so gemacht, damals 1993. Die Waffe liegt zwar nicht zum Befummeln bei Dir, aber besser als mit diesen behördlichen Schwerigkeiten leben, die Dir heute auferlegt werden. Wenn Du Deine Behörde nicht kennst, mußt Du anfangen kleine Brötchen backen. Gruß
Intruder Posted September 8, 2008 Author Posted September 8, 2008 Hast recht. Hätte ich auch gerne gemacht nur Problem 1: Wir haben keine Vereins WBK. 2. Ich weiß nicht wie es mit der Lagerung im Schießheim ausschaut (Nicht dauerhaft bewohnt) Wenn ich die Waffe lagern dürfte, würde ich die Waffen auf eine VereinsWBK einer sportlich-jagdlichen "Clubs" eintragen in dem ich auch Mitglied bin. Eine Lagerung dort kommt nicht zum tragen.
MaRay Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Hast recht.Hätte ich auch gerne gemacht nur Problem 1: Wir haben keine Vereins WBK. 2. Ich weiß nicht wie es mit der Lagerung im Schießheim ausschaut (Nicht dauerhaft bewohnt) Wenn ich die Waffe lagern dürfte, würde ich die Waffen auf eine VereinsWBK einer sportlich-jagdlichen "Clubs" eintragen in dem ich auch Mitglied bin. Eine Lagerung dort kommt nicht zum tragen. Ich würde, wie gesagt, Alternativen suchen. Vielleicht auch bei Deinem Waffenhändler, Vereinskameraden einlagern bist Du amtlich darfst. Ich kenne leider Deine Verhältnisse nicht, aber irgendwie gibt es immer einen Ausweg/Option, wenn die Jagdbehörde dicht macht. Auch helfen oft persönliche, sachliche Gespräche mit dem Sachbearbeiter mehr, als seine Verwaltungsvorschrift zu interpretieren! Gruß
Commerzgandalf Posted September 9, 2008 Posted September 9, 2008 Ich habe bei der Waffenbehörde angerufen und die hat mich direkt dahin verwiesen. Ich war im Januar beim Klappsdoktor. hier ist die Rechnung für das Attest weil ja einige meinen sowas muss mehr kosten.
Intruder Posted September 11, 2008 Author Posted September 11, 2008 Hallo, kann jemand von euch mir den §12 (1) 3 b.) WaffG erläutern? Gruß Mario
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