Ide Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Hallo, bin neu hier und bin eigentlich wegen etwas unangenehmen hier gelandet. Wie der Titel schon vermuten lässt muss ich, wegen meiner netten Ex-Frau, zur MPU. Ich wollte mal hören ob ich das Gutachten bei jedem Gesundheitsamt bekommen kann? Komme aus der nähe von Olpe. Evtl. gibt es ja noch einen guten Tipp?!
Horatio Caine Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Wenn du uns dein Alter verraten würdest, und warum du wegen deiner Ex zur MPU mußt, wär es etwas einfacher für uns.
Ide Posted September 7, 2008 Author Posted September 7, 2008 Es müsste festgestellt werden ob ich mit meinen 26 Lenzen die „persönliche Zuverlässigkeit“ besitze um meinen Jagdschein wieder zu bekommen. Meine Ex behauptet steif und fest, was aber totaler quatsch ist, ich hätte sie mit einer Waffe bedroht (Anzeige).
Horatio Caine Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Kann Sie irgendwas beweisen? Ansonsten kann ich dir den TÜV Süd in Gießen empfehlen. Hat mich da zwar 190 Eier gekostet, waren aber sehr nett und gründlich. Ich hab da das Gutachten machen lassen, weil ich unbedingt mit 22 Jahren eine Glock wollte.
steven Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Hallo Ide das ist der "normale" Rosenkrieg. Wenn du finaziell in der Lage bist, oder eine Rechtsschutzversicherung die das abdeckt hast, schalte einen Anwalt ein. Nur weil jemand behauptet, du hättest sie bedroht, ohne die Unschuldsvermutung anzuwenden, ist eine MPU nicht angebracht. Steven
Andrè1 Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Selbst mit Gutachten ist nicht gesagt,daß die Behörde sich darauf einlässt - traurig aber leider wahr... Gruß André
Guest Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Ein Gutachten wird dich nicht weiterbringen. Du benötigst einen Fachanwalt für Waffenrecht. Übrigens: Du mußt davon ausgehen, dass dein Sachbearbeiter hier mitliest. Ich sage zwar immer: "Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand!" Aber deine Situation würde ich hier nicht weiter veröffentlichen!
hamu Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Ein Gutachten wird dich nicht weiterbringen. Du benötigst einen Fachanwalt für Waffenrecht.Übrigens: Du mußt davon ausgehen, dass dein Sachbearbeiter hier mitliest. Ich sage zwar immer: "Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand!" Aber deine Situation würde ich hier nicht weiter veröffentlichen! Das glaube ich weniger heut Abend bestimmt nicht die sitzen vor der Glotze und gucken sich irgend eine Serie an.
Guest Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 ... schon mal dran gedacht, dass auch morgen/heute ein Tag beginnt? Für manche mit lesen..
Ide Posted September 8, 2008 Author Posted September 8, 2008 Anwalt hab ich von der ersten Minute an dabei gehabt. Das mit dem Gutachten ist schon so ausgehandelt mit der netten Dame von der UJB - also kein Problem.
Guest Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Anwalt hab ich von der ersten Minute an dabei gehabt. Das mit dem Gutachten ist schon so ausgehandelt mit der netten Dame von der UJB - also kein Problem. Fachanwalt für Jagd- und Waffenrecht? Die Frage, ob Gründe zur Versagung der persönlichen Zuverlässigkeit vorliegen ist nicht mit einem Gutachten zu klären. Wichtiger wird wohl die jagd- und waffenrechtliche Frage sein, ob Tatsachen vorliegen die eine Versagung begründen! Der Jagdschein alleine wird evtl. auch nicht weiterhelfen. Die Waffenrechtsbehörde ist an den Handel mit der Jagdbehörde nicht gebunden! PS: Nocheimal für die, die es nicht glauben. Auch Behördenvertreter lesen und lernen bei Waffen-Online mit. Und dies ist auch in Ordnung.
Boule Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 , ob Tatsachen vorliegen ... Soweit ich den Threadstarter verstehe, handelt es sich um eine Behauptung der Ex, sie waere mit einer Waffe bedroht worden. Darin sehe ich noch lange keine Tatsache sondern einfach eine Behauptung. Erst wenn ein rechtskraeftiges Urteil vorliegt oder aber einem Strafbefehl zugestimmt wurde, handelt es sich um eine Tatsache. @Ide: Lass lieber Deinen Anwalt mit der netten Dame vom Amt sprechen.
Guest Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Fachanwalt für Jagd- und Waffenrecht? Die Frage, ob Gründe zur Versagung der persönlichen Zuverlässigkeit Eignung (§ 6 Abs. 2 WaffG war gemeint) vorliegen ist nicht mit einem Gutachten zu klären. Wichtiger wird wohl die jagd- und waffenrechtliche Frage sein, ob Tatsachen vorliegen die eine Versagung begründen! Der Jagdschein alleine wird evtl. auch nicht weiterhelfen. Die Waffenrechtsbehörde ist an den Handel mit der Jagdbehörde nicht gebunden!PS: Nocheimal für die, die es nicht glauben. Auch Behördenvertreter lesen und lernen bei Waffen-Online mit. Und dies ist auch in Ordnung. Sorry, deine Frage handelte um die persönliche Eignung. Aber auch hier gilt: Es müssen Tatsachen vorliegen die Zweifel zulassen bzw. begründen! Hörensagen oder Behauptungen rechtfertigen sowohl jagd- als auch waffenrechtlich nicht die Einziehung deiner Erlaubnisse. Ich glaube, dass hier ein Gutachten nicht hilfreich ist. Zudem kannst du zwar selbst einen Gutachter auswählen, weiß aber nicht wie es ausgeht. Und der Gutachter weiß auch nicht was er begutachten soll!
karl22 Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 Sorry, deine Frage handelte um die persönliche Eignung. Aber auch hier gilt: Es müssen Tatsachen vorliegen die Zweifel zulassen bzw. begründen! Hörensagen oder Behauptungen rechtfertigen sowohl jagd- als auch waffenrechtlich nicht die Einziehung deiner Erlaubnisse. Ich glaube, dass hier ein Gutachten nicht hilfreich ist. Zudem kannst du zwar selbst einen Gutachter auswählen, weiß aber nicht wie es ausgeht. Und der Gutachter weiß auch nicht was er begutachten soll! Joe, versuche doch mal Beitrag # 10 zu verstehen.
Ide Posted September 8, 2008 Author Posted September 8, 2008 Also wenn ich auch neu bin hier aber es sollte nicht diskutiert werden ob ich eine Gutachten benötige oder nicht sondern ich wollte wie man in Beitrag1 lesen kann wissen ob jemand einen Tipp hat und ob ich das Gutachten bei jedem Gesundheitsamt machen kann! Wenn mir dazu keiner weiterhelfen kann dann kann der Thread hier von mir aus geschlossen werden.
Guest Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 @karl22 @Ide Klar, Anwalt seit Anfang dabei und Gutachten ist der Behörde schon zugesagt. Insofern hast du recht wenn über Sinn oder Unsinn eines Gutachtens nicht diskutiert werden soll. Allerdings würde ich einen anderen Weg - mit einem Fachanwalt für Jagd- und Waffenrecht - gehen.
Boule Posted September 8, 2008 Posted September 8, 2008 ... und ob ich das Gutachten bei jedem Gesundheitsamt machen kann! Gesundheitsamt ist ein Amt, das einen Amtzarzt haben sollte, und der darf Gutachten erstellen, solange er sich dafuer geeignet haelt. Insofern sollte das bei jedem Gesundheitsamt klappen.
Sachbearbeiter Posted September 9, 2008 Posted September 9, 2008 Erst wenn ein rechtskraeftiges Urteil vorliegt oder aber einem Strafbefehl zugestimmt wurde, handelt es sich um eine Tatsache. Oder wenn die Waffenbehörde z.B. aufgrund der Polizeiauskünfte bei der Zuverlässigkeitsprüfung weitere Infos hat. Und das ist gar nicht mal so selten...
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