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IGNORED

Vererben von Waffensammlung?


Webster

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Hallo m1collector

1. Richtig

2. Falsch. i.d.R. mit gültigen Beschuß. Falls ohne Beschuß, darf die Waffe nicht geschossen werden.

3. Alle meine Roten habe ich u. A. damit begründet, daß ich die Waffen der Sammlung auf Funktion und Präzision testen werde. Ging immer anstandslos durch. Mun bekomme ich auf eine SammlerMEB.

Hört auf, in eine rote WBK Mystik hineinzuinterpretieren.

Steven

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1. WBK rot wird grundsätzlich ohne MEB erteilt. Ein zur Munitionssammlung ausgestellter MES aA berechtigt noch lange nicht diese Munition zu verschiessen.

2. Sammlerwaffen tragen i.d.R. keinen oder keinen gültigen Beschuß. Viel Spaß auf dem Stand und vor Gericht wenn etwas passieren sollte.

3. Die Erteilung von roten Sammler WBK's erfolgt auf der Begründung des Sammelns, nicht schiessens. Anders als rote Sachverständigen WBK's die das Schiessen explizit mit einschliessen.

Kenne einige Rote WBK's mit MEB. Woran erkennt man einen Sammler MES aA und was ist, wenn man als Waffensammler einen unbefristeten und unbegrenzten MES aA hat und kein Schütze ist / und Schütze ist?!

In der Regel tragen fast alle Waffen einen gültigen Beschuß. Nur die nicht mit diesem versehenen sind in D nicht auf regulären Ständen zugelassen.

Wo steht, daß man mit Sammlerwaffen nicht schießen darf, was ist, wenn Erprobung etc. in der Roten WBK expressis verbis vermerkt ist?!

Fragen über Fragen...

Und dabei habe ich noch nicht einmal gefragt, was denn wäre, wenn einer Sammler und Sachverständiger ist oder einen Sammler MES aA und einen weiteren MES aA hat...

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Huch, scheint doch ein interessantes Thema zu sein!

@Reinickendorfer:

"Du meinst da hat jemand eine rote WBK und erst ein, zwei Stücke erworben? Auch da wäre wohl der einfachste weg wenn der Erbe eine eigene rote WBK erwirbt und damit dann die Sammlung beginnt."

Er kann aber doch nicht mit dieser Ansammlung an dem übliche Procedere des Antrages auf eine rote WBK vorbeikommen und auch nicht die (zumindest theoretische) Blockierungspflicht vermeiden?

@PetMan:

Es geht mir nicht um das Erben ganz allgemein, sondern um die Privilegien, die dabei für eine Waffensammlung gelten.

@XP100:

"Ab wann erfüllt denn ein Waffenbestand die Merkmale einer Sammlung??? Wenn eine Rote WBK erteilt worden ist und sich darauf auch nur eine Waffe befindet, dann ist grundsätzlich der Grundstock einer Sammlung vorhanden."

Ja, richtig, wenn aber bei einer Sammlung der Endzustand 150 Waffen beträgt und in 30 Jahren (Alterlaubnisinhaber aus den Zeiten der Amnestie, nie ne Waffensachkundeprüfung abgelegt) sind nur 8 Waffen erworben. Nachhaltige Sammeltätigkeit?

Insgesamt keine theoretische Überlegung, denn der heutige Generationenwechsel führt zum Vererben von Waffensammlungen und Waffenansammlungen.

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@ Wolfgang Seel: Kommt auf das Sammelgebiet an...

Wenn es sich beispielsweise um ein sehr teures Sammelgebiet handelt und / oder dieses Waffen kaum im Umlauf sind, dann ist auch 8 Waffen in 30 Jahren grundsätzlich kein Problem. Auch kein Problem dürfte es sein, wenn in einem Sammelgebiet nichts zu finden ist, wegen Seltenheit etc...

Kommt eben immer auf den Einzelfall an. Allerdings ist bei einer Amnestie - Sammlung - aus meiner Sicht - eine niedrigere Anforderung zu stellen, da hierbei ja erstmalig etwas unter einen Gesetzestext subsumiert werden mußte.

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1. WBK rot wird grundsätzlich ohne MEB erteilt. Ein zur Munitionssammlung ausgestellter MES aA berechtigt noch lange nicht diese Munition zu verschiessen.

Wo steht das?

WBK rot - letztes Blatt "Amtliche Eintragungen" Nr. 6. Der Inhaber dieser WBK ist zum Erwerb von Munition für die Schußwaffen des Sammelgebietes berechtigt.

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