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IGNORED

Platzpatronen WBK pflichtig?


fragender

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe gerade bei egun gesehen, daß dort Platzpatronen angeboten werden, die jedoch nur an WBK Inhaber verkauft werden.

Sind Platzpatronen WBK pflichtig?

Gruß

Geschrieben

Denke ich auch.

Da Kartuschenmunition für PTB-Waffen prinzipiell von einer Erwerbs- und Besitzerlaubnis freigestellt worden ist, kann es sich nur um Platzpatronen handeln, die für nicht bauartzugelassene Waffen konstruiert worden sind.

Geschrieben
Denke ich auch.

Da Kartuschenmunition für PTB-Waffen prinzipiell von einer Erwerbs- und Besitzerlaubnis freigestellt worden ist, kann es sich nur um Platzpatronen handeln, die für nicht bauartzugelassene Waffen konstruiert worden sind.

Ganz normale Platzpatronen für das Kaliber 0.223 Rem - Kaliber also für "scharfe" Waffen.

Geschrieben

Soweit ich weiß gibt es keine freie Munition für scharfe Waffen egal ob mit oder ohne Geschoss.

Wie ist das mit den .22 lang Platzpatronen eigentlich? passen die in KK-Waffen oder wurden die auch verändert?

Früher ging das doch oder?

Geschrieben
Ich glaube nur die, wo mehr Pulver als in 9mm PAK drin sind.

Damit man das Pulver nicht aus den Patronen gewinnen kann soweit ich weiß.

Die Worte "ich glaube" und "soweit ich weiß" sollten in einem Waffenforum vermieden werden. Es bringt nichts, ausser Verwirrung.

Geschrieben
Soweit ich weiß gibt es keine freie Munition für scharfe Waffen egal ob mit oder ohne Geschoss.

Siehe oben !!!

Nur mal als Beispiel: Kal. 12 Alarmpatronen, frei verkäuflich ab 18, 9 x 17 mit Schwarz- oder Nitropulver, frei verkäuflich ab 18, die können aus diversen .38er Revolvern oder auch .357ern verschossen werden.

Auch die Sache mit der Pulvergewinnung zieht nicht, da ich davon ausgehe, daß derjenige der Hülsen, Geschoße und Zündhütchen hat, auch am Pulver nicht scheitern wird. Notfalls blieben ihm noch Kanonenschläge etc.

Wer seine selbergebastelten Patronen mit Platzpatronenpulver befüllt, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Tragen sie ihren Arzt zum Apotheker fällt mir da nur noch ein.

Gruß Hägar

Geschrieben
Siehe oben !!!

Nur mal als Beispiel: Kal. 12 Alarmpatronen, frei verkäuflich ab 18, 9 x 17 mit Schwarz- oder Nitropulver, frei verkäuflich ab 18, die können aus diversen .38er Revolvern oder auch .357ern verschossen werden.

Auch die Sache mit der Pulvergewinnung zieht nicht, da ich davon ausgehe, daß derjenige der Hülsen, Geschoße und Zündhütchen hat, auch am Pulver nicht scheitern wird. Notfalls blieben ihm noch Kanonenschläge etc.

Wer seine selbergebastelten Patronen mit Platzpatronenpulver befüllt, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Tragen sie ihren Arzt zum Apotheker fällt mir da nur noch ein.

Gruß Hägar

Wie wärs, wenn du das erstmal belegst bevor du von Verwirrung redest?

Kal. 12 Alarmpatronen sind nicht mehr frei verkäuflich wegen Schwarzpulver gewinnung! Beispiel: Alarmpatronen

Geschrieben
Wie wärs, wenn du das erstmal belegst bevor du von Verwirrung redest?

Na gut, wenn Du das willst. Zur besseren Unterscheidung schreibe ich Deine Kommentare blau und meine rot.

Ich glaube nur die, wo mehr Pulver als in 9mm PAK drin sind. Damit man das Pulver nicht aus den Patronen gewinnen kann soweit ich weiß.

Das ist völlig an den Haaren herbeigezogen, dafür gibt es weder ein Gesetz noch irgendeine andere Verordnung - z.B.: PTB etc. Einige Werkzeugkartuschen haben viel mehr Power als 9 mm P.A.K., ebenso Schlachtpatronen. Alles frei erhältlich.

Soweit ich weiß gibt es keine freie Munition für scharfe Waffen egal ob mit oder ohne Geschoss.

Hab ich schon beantwortet, es gibt ne Menge frei verkäuflicher Munition, die auch in scharfe Waffen passt. Angefangen bei Kal. .22 lang, 6 mm, 9 x 17/.380, 10 x 18, .45 Short etc., Knallpatronen Kal. 16 für Selbstschußanlagen, Knall- und Leuchtpatronen Kal. 12.

Kal. 12 Alarmpatronen sind nicht mehr frei verkäuflich wegen Schwarzpulver gewinnung! Beispiel: Alarmpatronen

Mein letzter Frankoniakatalog ist von 2007, da sind sie noch frei. Woher hast Du das mit der "Schwarzpulvergewinnung"? In jedem anständigen Kanonenschlag ist mehr als in diesen Knallpatronen.

Hauptsächlich gings mir bei meiner Antwort um die Tatsache, daß eine Menge Leute immer nur ihr Halbwissen verbreiten mit den Floskeln: "ich glaube" - "ich habe gehört" - "soviel ich weiß" oder "ich kenne einen, der einen kennt, der mal neben einem gestanden ist, dessen Halbbruder Hausmeister in einer Kaserne war" ...

Ebenso unpassend sind die Ausdrücke: "Wie jeder weiß" oder "wie allgemein bekannt ist" ... Da folgt dann meistens auch nur Pipifax. Das brauchst Du jetzt aber nicht auf Dich beziehen.

Gruß Hägar

PS: Sollte ich Pipifax falsch geschrieben haben, so entschuldige ich mich dafür, "so viel ich weiß" ist es aber richtig :rolleyes:

Geschrieben
Na gut, wenn Du das willst. Zur besseren Unterscheidung schreibe ich Deine Kommentare blau und meine rot.

Ich glaube nur die, wo mehr Pulver als in 9mm PAK drin sind. Damit man das Pulver nicht aus den Patronen gewinnen kann soweit ich weiß.

Das ist völlig an den Haaren herbeigezogen, dafür gibt es weder ein Gesetz noch irgendeine andere Verordnung - z.B.: PTB etc. Einige Werkzeugkartuschen haben viel mehr Power als 9 mm P.A.K., ebenso Schlachtpatronen. Alles frei erhältlich.

Soweit ich weiß gibt es keine freie Munition für scharfe Waffen egal ob mit oder ohne Geschoss.

Hab ich schon beantwortet, es gibt ne Menge frei verkäuflicher Munition, die auch in scharfe Waffen passt. Angefangen bei Kal. .22 lang, 6 mm, 9 x 17/.380, 10 x 18, .45 Short etc., Knallpatronen Kal. 16 für Selbstschußanlagen, Knall- und Leuchtpatronen Kal. 12.

Kal. 12 Alarmpatronen sind nicht mehr frei verkäuflich wegen Schwarzpulver gewinnung! Beispiel: Alarmpatronen

Mein letzter Frankoniakatalog ist von 2007, da sind sie noch frei. Woher hast Du das mit der "Schwarzpulvergewinnung"? In jedem anständigen Kanonenschlag ist mehr als in diesen Knallpatronen.

Hauptsächlich gings mir bei meiner Antwort um die Tatsache, daß eine Menge Leute immer nur ihr Halbwissen verbreiten mit den Floskeln: "ich glaube" - "ich habe gehört" - "soviel ich weiß" oder "ich kenne einen, der einen kennt, der mal neben einem gestanden ist, dessen Halbbruder Hausmeister in einer Kaserne war" ...

Ebenso unpassend sind die Ausdrücke: "Wie jeder weiß" oder "wie allgemein bekannt ist" ... Da folgt dann meistens auch nur Pipifax. Das brauchst Du jetzt aber nicht auf Dich beziehen.

Gruß Hägar

PS: Sollte ich Pipifax falsch geschrieben haben, so entschuldige ich mich dafür, "so viel ich weiß" ist es aber richtig

Lassen wird das, jeder soll selbst entscheiden was er von wem glaubt.

Geschrieben

Nicht nur das. Die erwähnten Nato-Platzpatronen sind nicht CIP geprüft und dürfen somit mit normalen Mun-Erwerb über die WBK oder Jagdschein gar nicht erworben werden. Ebenso ist die Abgabe mindestens nur in der kleinsten Verpackungseinheit erlaubt. Nicht CIP Munition oder lose Einzelstücke darf nur der Munitionssammler mit entsprechenden Munitionserwerbsschein erwerben.

Geschrieben
Lassen wird das, jeder soll selbst entscheiden was er von wem glaubt.

Ich habe nurDeinem Wunsch entsprochen und belegt, was ich geschieben hatte. Wieso kneifst Du jetzt?

Darf ich Deinen letzten Satz benutzen, wenn ich wieder mal bei meinem Sachbearbeiter bin? :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Mein letzter Frankoniakatalog ist von 2007

Toller Beleg

Darf ich Deinen letzten Satz benutzen, wenn ich wieder mal bei meinem Sachbearbeiter bin?

Du bis ja kein Sachbearbeiter oder?

Bestell mal bitte die Alarmpatronen hier ohne EWB.

Tolle Belege die du hast Allwissender :clapping::icon14: :icon14:

Geschrieben
Die Worte "ich glaube" und "soweit ich weiß" sollten in einem Waffenforum vermieden werden. Es bringt nichts, ausser Verwirrung.

Würde ich so nicht sagen.

Der Zusatz "ich glaube" und "soweit ich weiß" finde ich von Leuten, die sich nicht sicher sind gar nicht mal so schlecht. (Damit meine ich leute die dummes Zeugs erzählen.)

Viel schlechter finde ich jedenfalls wenn Leute etwas "nur glauben" oder "soweit sie wissen" und es nicht dazu sagen, vielmehr es als Fakt präsentieren. (Damit meine ich jetzt nicht einen der hier beteiligten Diskutanten.)

Das bringt Verwirrung!

Geschrieben
Du kannst getrost davon ausgehen, dass Hägar über Munition und die gesetzlichen

Regelungen dazu sehr viel weiss.

Hab ich ja nicht bezweifelt und will ich auch nicht.

Macht seine Angaben z.B. über die Alarmpatrone aber nicht richtig.

Geschrieben

Um dem Verwirrspiel um die Alarmpatronen ein Ende zu bereiten:

Böller- und Alarmpatronen in den Kalibern 12 bzw. 16 und einer Hülsenlänge von 65, 67,5 oder 70 mm waren schon immer nur gegen EWB erhältlich. Bis 2003 galt eine Regelung, die den Erwerb von Alarmpatronen bis zu einer Hülsenlänge von 47 mm im Kaliber 16 bzw. 49 mm im Kaliber 12, zur Verwendung in Alarmapparaten, Wühlmausfallen etc. erlaubte.

Seit dem 01.04.2003 sind Böller- und Alarmpatronen, egal welche Länge, nur noch mit EWB zu erwerben. Die Regelung "frei ab 18" bis zu einer Länge von max. 47 bzw. 49 mm wurde ersatzlos gestrichen. Bei den Leuchtpatronen kommt es auf die Klasse nach BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) an. Klasse PM I: frei ab 18 Jahren, Klasse PM II: Erlaubnispflichtig.

Die EWB – Pflicht ergibt sich aus der Anlage 2 zum WaffG (1.5.5 und 1.11) und dem §§ 7 des Beschussgesetzes.

Grüße

P 88

Geschrieben
Auch eine Ironie des Waffg. ein Tiertötungsbetäubungsapparat kann sich Mann oder Frau ohne

große Hürden bestellen,Suizidgefährdete könnten sich damit theoretisch ja auch umbringen oder einen anderen.

Bislang werden diese Teile halt - wie z.B. auch die Armbrust - nicht als deliktrelevant eingestuft und genießen deshalb die Befreiungstatbestände. Mit so einem Schussapparat muss man halt auch extrem nah an sein Opfer ran. Deshalb sind die Dinger als Tatwaffe in aller Regel nicht so geeignet. Würde bei einem Banküberfall auch bestimmt zur Belustigung beitragen (wenn so ein Ding nicht gerade abzugsbereit einer Geisel in den Nacken gestemmt wird).

Geschrieben
...

Der Zusatz "ich glaube" und "soweit ich weiß" finde ich von Leuten, die sich nicht sicher sind gar nicht mal so schlecht.

...

Volle Zustimmung.

Aus diesem Grund war De Bono mit seinen sechs Hüten auch so erfolgreich.

Endlich wusste man in Meetings wie Aussagen einzuordnen waren.

Evtl sollten wir diese Farben für die postings verwenden. :icon14:

Geschrieben
Auch eine Ironie des Waffg. ein Tiertötungsbetäubungsapparat kann sich Mann oder Frau ohne

große Hürden bestellen,Suizidgefährdete könnten sich damit theoretisch ja auch umbringen oder einen anderen.

Hier wird kein Bedürfnis benötigt für eine 22lr hingegen schon irgenwie eine verkehrte Welt?

Ich werde meine Bundestagsabgeordneten mal dazu anregen, eine entsprechende Änderung des Waffg. vorzuschlagen.

Ungefähr so:

Verbotene Gegenstände sind alle Gegenstände die dazu geeignet sind sich selbst oder andere tötlich zu verletzen.

Sollte doch gelacht sein, wenn man aus Deutschland nicht den ersten Staat der Welt machen kann, in dem Selbstmord nicht mehr vorkommt. Das würde unser ansehen mächtig steigern. Eine Gesellschaft mit vielen Selbstmorden ist ja auch keine gute Werbung für die Politiker.

Geschrieben
Ich werde meine Bundestagsabgeordneten mal dazu anregen, eine entsprechende Änderung des Waffg. vorzuschlagen.

Ungefähr so:

Verbotene Gegenstände sind alle Gegenstände die dazu geeignet sind sich selbst oder andere tötlich zu verletzen.

Sollte doch gelacht sein, wenn man aus Deutschland nicht den ersten Staat der Welt machen kann, in dem Selbstmord nicht mehr vorkommt. Das würde unser ansehen mächtig steigern. Eine Gesellschaft mit vielen Selbstmorden ist ja auch keine gute Werbung für die Politiker.

Wie hoch ist denn eigentlich die momentane Selbstmordrate und was sind die Hauptmotive bzw.

Motivation hierfür?

Geschrieben
Wie hoch ist denn eigentlich die momentane Selbstmordrate und was sind die Hauptmotive bzw.

Motivation hierfür?

Noch ist der Selbstmord in Deutschland nicht verboten, wenn es dann mal so sein wird, bitte alle mehrstöckigrn Häuser und Brücken abreißen ....

Archiviert

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