Zum Inhalt springen
IGNORED

Seltsame Sachkundeprüfung!


Gast captainnofuture

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

1. Ente hat recht. Es schreiben hier einige gewerbliche Anbieter. Wer den Thread aufmerksam gelesen hat kommt auch schnell drauf wer die sind.

2. Die Schießsportverbände dürfen für ihre Mitglieder (BDS also nur für BDS Mitglieder, nicht für VdRBw oder sonstige) Sachkundeprüfungen abnehmen. Hierzu gibt es aber Vorgaben (siehe "Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für den Nachweis der Sachkunde (§7 WaffG i.V.m. §3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV), Beschlossen in der Gesamtsvorstandssitzung vom 13. Nov. 2004") die mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) abgesprochen sind.

Wenn sich jetzt die Verbände nicht an diese Richtlinien halten, bzw. die einzelnen Vereine nicht an die Vorgaben passiert mittel- bis langfristig was? Was meint ihr salamifever & MarlboroMan?

3. Es gibt für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung einen "Lehrplan". Wie man den innerhalb von ein- bis zwei Abenden durchbringen will ist mir echt ein Rätsel. Es geht schlicht und einfach nicht!

4. Wo kein Kläger da kein Richter. Auch etwas das gängige Praxis ist, ist noch lange nicht richtig.

Geschrieben
1. Ente hat recht. Es schreiben hier einige gewerbliche Anbieter. Wer den Thread aufmerksam gelesen hat kommt auch schnell drauf wer die sind.

2. Die Schießsportverbände dürfen für ihre Mitglieder (BDS also nur für BDS Mitglieder, nicht für VdRBw oder sonstige) Sachkundeprüfungen abnehmen. Hierzu gibt es aber Vorgaben (siehe "Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für den Nachweis der Sachkunde (§7 WaffG i.V.m. §3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV), Beschlossen in der Gesamtsvorstandssitzung vom 13. Nov. 2004") die mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) abgesprochen sind.

Wenn sich jetzt die Verbände nicht an diese Richtlinien halten, bzw. die einzelnen Vereine nicht an die Vorgaben passiert mittel- bis langfristig was? Was meint ihr salamifever & MarlboroMan?

3. Es gibt für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung einen "Lehrplan". Wie man den innerhalb von ein- bis zwei Abenden durchbringen will ist mir echt ein Rätsel. Es geht schlicht und einfach nicht!

4. Wo kein Kläger da kein Richter. Auch etwas das gängige Praxis ist, ist noch lange nicht richtig.

Problem erkannt. Auch, wenn ich, aus der "Not" geboren (war noch berufstätig und benötigte Genehmigung )heute als komerzieller Anbieter gelte, heißt das nicht, das ich mich damit sanieren will. Von können kann sowieso nicht die Rede sein. Hätte ich Kaufman gelernt und würde das richitg durchrechnen, dürfte ich keine Kurse machen. Geht den meisten "kommerziellen" Anbietern ebenso. Ist eben auch Spaß bei der Sache. Die im zitierten Beitrag gemachten Angaben sind der Knackpunkt!! Immer wieder. Wenn die Leutz nicht von sich aus die Vorgaben einhalten, wird man uns alle irgendwann dazu zwingen, wesentlich härtere Vorgaben und genauer überwacht, zu erfüen. Dann kostet die WSK eben analgog zu anderen Lehrgängen der IHK 800-1000,- plus Prüfungsgebühr. Muss ja niemad machen.(merkt ihr was??) Muss auch niemand den § 34 GeWeO machen. Oder den Lehrbefähigungsnachweis. Diese Dinge muss dann ein Anbieter/Rerent natürlich ebenso vorweisen wie einen pädagogischen Lehrgang oder eine liz. Trainerausbildung. Und vorher selbst eine Prüfung vor Laien absolvieren.

Es werden obligatorisch Behördenvertreter anwesend sein und auch das muss bezahlt werden.

Dann will ich alle jetzt "Beutelschneider" und Spinner rufenden nochmal fragen.

Aber wenn ich ehrlich sein soll, ich denke soweit wird es nicht kommen. Ich und mit mir andere (tatsächliche) Profis auf diesem Gebiet werden einfach aufhören und die Behörden werden wesentlich schnelle als jeder von uns denkt ihre Vorstellung einfach durchdrücken. Die Verbände werden stillhalten, sie haben ein Problem weniger. Sie "verdienen" ja noch weniger daran als die kommerziellen Ausbeuter.

Also: Wir diskutieren (erfreulich unpersönlich und relativ sachlich) über ein "Problem", welches sich allein lösen wird.

Schönes Wochenende allen!

Geschrieben
..... heißt das nicht, das ich mich damit sanieren will. Von können kann sowieso nicht die Rede sein. Hätte ich Kaufman gelernt und würde das richitg durchrechnen, dürfte ich keine Kurse machen. Geht den meisten "kommerziellen" Anbietern ebenso.

Hallo Lobo-s,

bist Du Dir da ganz sicher???

MfG

Pirol 2

Geschrieben
3. Es gibt für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung einen "Lehrplan". Wie man den innerhalb von ein- bis zwei Abenden durchbringen will ist mir echt ein Rätsel. Es geht schlicht und einfach nicht!

Ich habe gesagt einen Tag, d.h. von morgens bis abends, nicht nur ein ABEND

Geschrieben
Ich habe gesagt einen Tag, d.h. von morgens bis abends, nicht nur ein ABEND

Auch an einem Tag ist der Lehrplan nicht unterzubringen - selbst wenn man pausenlos - und daher ineffektiv - redet. Und ich bin kein gewerblicher Anbieter.

Geschrieben
Auch an einem Tag ist der Lehrplan nicht unterzubringen ...

Ich stimme Dir zu. Das WaffG ist doch unterdessen so kompliziert geworden, dass viele Fragen an den Unterrichtenden kommen, die Zeit beanspruchen. Und selbst der Behördenvertreter, der die Prüfung überwacht, wird - wenn er mit Leidenschaft seinen Job tut - die Chance der Wissensvermittlung nutzen und selbst beim Bier bis tief in den Abend aufklärend arbeiten (Es soll aber auch Behördenvertreter gegeben haben, die sich vom Lehrgangsträger noch kräftig bewirten ließen ;) ).

Bestes Restwochenende

wünscht W. Seel

Geschrieben

Wolfgang, genau das wollen aber einige einfach nicht wahrhaben. Dass es einfach mit 2 Tagen abreißen (jeder in der Erwachsenenbildung tätige weiß, dass die Aufmerksamkeit nach 30 min. rapide nachlässt und die vermittelten Inhalte, insbesondere wenn nicht ständiger Wechsel zwischen Theorie und Praxis stattfindet oder nicht genug Pausen gemacht werden, nur noch fragmentarisch aufgenommen werden. Was bleibt von zwei Tagen übrig, wenn man die Pausen und die zeit für die Prüfung abzieht?

Aber lass mal, wie schon gesagt wird sich dieses Problem früher oder später erledigen. Leider anders, als es sich viele (auch ich) mir hier wünschen.

Geschrieben
Pr_fungsablauf_der_Sachkundepr_fung_neutral.docIch versuche einmal, den Zeitplan, den uns das Innenministerium weitestgehend vorgeschrieben hat, um die Zulassung für Sachkundelehrgänge und -prüfungen zu erhalten, einzustellen.

Diesen Zeitplan halt ich für Schwachsinnig, kann man um einiges entschlacken, alles was nicht der Sicherheit abträglich ist, kann man imho rausschmeißen und kann der Schütze bei Bedarf selber nachschlagen.

Laut eurer Theorie müsste ich ja mit meinem "Ein-Tages-Kurs" komplett sachunkundig sein, komisch das ich das nicht bin. Und mir kann niemand erzählen, daß jemand der in der Sachkunde z.B. was über "AWaffV§ 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Staat" gelernt hat, das zwei Jahre später noch weiß, wenn er sich tatsächlich eine Waffe aus einem anderen Staat kaufen will. Ist ja auch kein Problem, schlägt er es halt nach.

Und eine Stunde mündliche Prüfung? Respekt. Solange geht nichtmal ne Examensprüfung an der Universität.

Geschrieben
Diesen Zeitplan halt ich für Schwachsinnig sag das dem genehmigenden InMin, kann man um einiges entschlacken, alles was nicht der Sicherheit abträglich ist, kann man imho rausschmeißen und kann der Schütze bei Bedarf selber nachschlagen Und woher kommen die ganzen teilweise sehr einfach strukturierten Anfragen hier in Wo - wenn man selber nachschlagen könnte?.

Laut eurer Theorie müsste ich ja mit meinem "Ein-Tages-Kurs" komplett sachunkundig sein, komisch das ich das nicht bin Vielleicht gehörst du zu den wenigen, die sich auf dem Laufenden halten. Und mir kann niemand erzählen, daß jemand der in der Sachkunde z.B. was über "AWaffV§ 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Staat" gelernt hat, das zwei Jahre später noch weiß hast du mal die Prüfung für den Fischereischein (Angeln) angesehen?, wenn er sich tatsächlich eine Waffe aus einem anderen Staat kaufen will. Ist ja auch kein Problem, schlägt er es halt nach.

Und eine Stunde mündliche Prüfung Teile die Stunde einmal durch die Anzahl der Teilnehmer? Respekt. Solange geht nichtmal ne Examensprüfung an der Universität.

Geschrieben
Und mir kann niemand erzählen, daß jemand der in der Sachkunde z.B. was über "AWaffV§ 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Staat" gelernt hat, das zwei Jahre später noch weiß, wenn er sich tatsächlich eine Waffe aus einem anderen Staat kaufen will.

Hallo MarlboroMan,

das muss er auch nicht, denn zwei Jahre später sieht schon wieder alles anders aus. :traurig_16:

MfG

Pirol 2

Geschrieben

ABER: Er hat schon mal gehört, dass es da etwas geben könnte, das er vielleicht beachten müsste!!!. Und wo er nachlesen muss, das sollte er nun doch noch nicht vergessen haben.

Nochwas: Jeder behauptet von sich, sachkundig zu sein und alles was er wissen muss, auch zu wissen. Wer behauptet selbiges in anderen Themenbereichen? Diese Selbstherrlichkeit und absolute Überzeugung von der eigenen Kennerschaft habe ich bisher nur im Waffen-/Schützenbereich angetroffen. Nirgends sonst.

Erscheint mir ab und an doch nachdenkenswert. Trotz mehr als 30 Jahren Erfahrung (die garantiert minimal über den normalen Schnitt hinausgehen dürfte).

Geschrieben
...

Es kommt noch hinzu, daß jeder an einem uU. sehr unterschiedlichen Wissensstand abgeholt werden muß. Im ungünstigsten Fall hat jemand vorher noch nie eine Waffe in der Hand gehabt, oder jemand befindet sich noch auf dem Stand 'ich mach' den Waffenschein ... '.

Auch kann man nicht automatisch davon ausgehen, daß ein geprüft 'Sachkundiger' anschließend sich Abend für Abend mit dem Thema Sachkunde sich zum Beispiel hier im Forum zumindest geistig weiter beschäftigt und günstigstenfalls auf dem Stand hält. Ich zumindest hätte über den mE. gut gemachten, dicht gedrängten 16h-Kurs noch einiges an Sachkunde 'vertragen' können, insbesondere im praktischen Bereich. So hätte ich einige Anfängerfehler vermeiden können.

Gruß vom

Loch

Geschrieben
... Und mir kann niemand erzählen, daß jemand der in der Sachkunde z.B. was über "AWaffV§ 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Staat" gelernt hat, das zwei Jahre später noch weiß, wenn er sich tatsächlich eine Waffe aus einem anderen Staat kaufen will. Ist ja auch kein Problem, schlägt er es halt nach. ...

Wenn er bei WO nachschlägt, dann ist er noch gut informiert. Ich bitte zu bedenken: Ein Bundesland wie RLP ist drei europäischen Staaten benachbart mit recht unterschiedlichem nationalen Waffenrecht. Da stehn viele Fettnäpfchen rum. in die man schnell getreten ist.

Geschrieben
Diesen Zeitplan halt ich für Schwachsinnig, kann man um einiges entschlacken, alles was nicht der Sicherheit abträglich ist, kann man imho rausschmeißen und kann der Schütze bei Bedarf selber nachschlagen.

Laut eurer Theorie müsste ich ja mit meinem "Ein-Tages-Kurs" komplett sachunkundig sein, komisch das ich das nicht bin. Und mir kann niemand erzählen, daß jemand der in der Sachkunde z.B. was über "AWaffV§ 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Staat" gelernt hat, das zwei Jahre später noch weiß, wenn er sich tatsächlich eine Waffe aus einem anderen Staat kaufen will. Ist ja auch kein Problem, schlägt er es halt nach.

Und eine Stunde mündliche Prüfung? Respekt. Solange geht nichtmal ne Examensprüfung an der Universität.

Da stimme ich dir aber sowas von zu!

Vorallem der Punkt: Praktische Prüfung. Ahja! da gibts dann ne Stoppuhr ne Augenbinde und ne 1911 oder wie? 60 Minuten über LW sprechen aber nur 30 Minuten über KWs? Erstehilfe bei Knochenbrücken? - Bei Sturz vom Eiche-Rustikal? Aber dafür nur 30 Minuten für Ballistik? Schrift+Mündl. 180 Minuten ist ja wohl völlig lächerlich. 900 Minuten Unterricht und dann fast 200 Minuten Prüfung? Dann müsste die Führerscheinprüfung eine Fahr von München zum Bodensee enthalten.

Mein gott, ich könnt mich sowas von aufregen.

Geschrieben
Da stimme ich dir aber sowas von zu!

Vorallem der Punkt: Praktische Prüfung. Ahja! da gibts dann ne Stoppuhr ne Augenbinde und ne 1911 oder wie? 60 Minuten über LW sprechen aber nur 30 Minuten über KWs? Erstehilfe bei Knochenbrücken? - Bei Sturz vom Eiche-Rustikal? Aber dafür nur 30 Minuten für Ballistik? Schrift+Mündl. 180 Minuten ist ja wohl völlig lächerlich. 900 Minuten Unterricht und dann fast 200 Minuten Prüfung? Dann müsste die Führerscheinprüfung eine Fahr von München zum Bodensee enthalten.

Mein gott, ich könnt mich sowas von aufregen.

E.-H. (freiwillig!!!); Würdest du gern durch eine Prüfung gehetzt werden?? Es steht nirgendwo, daß die 200 Minuten ausgeschöpft werden müssen. Manchmal ist alle Aufregung umsonst. Praktische Prüfung: Ist vielleicht ganz sinnvoll, einmal zu sehen, wie ein "Neuling" mit einer Waffe umgeht und ob er einiges verinnerlicht hat. Und Aufregen kann man sich über vieles - z. B. über das schöne neue WaffG.

Falls Du noch einiges in der Ballistik unterbringen möchtest, bin ich für jede Anregung dankbar. Ansonsten - InMin ist der Ansprechpartner

:heuldoch:

Geschrieben

Die meisten sind doch eh schon ne Weile im Verein und haben schon geschossen, bevor sie die WSK machen.

Ansonsten halte ich es auch für nutzlos, weil wenn man GAR keine Ahnung von der Materie hat, geht von der WSk noch mehr "linksrein-rechtsraus"

Geschrieben
Die meisten sind doch eh schon ne Weile im Verein und haben schon geschossen, bevor sie die WSK machen.

Ansonsten halte ich es auch für nutzlos, weil wenn man GAR keine Ahnung von der Materie hat, geht von der WSk noch mehr "linksrein-rechtsraus"

Die meisten - und die anderen???

Und wenn sie schon länger im Verein sind, kann die prkt. Prüfung auch entfallen.

Was ist so schwer daran zu begreifen, daß derartige Pläne "Grundlagenwissen" darstellt, das mindestens - lt Gesetz - vermittelt werden sollte. Und vor allem, was hält euch davon ab, beim Innenministerium eures Landes einen Antrag zu stellen, Sachkundeprüfungen "eurer Art" abzuhalten. Wäre schön, wenn ihr mir den Bescheid zukommen lassen würdet, ich würde dann bei meinem InMin eine "Reduzierung der Stunden" unter Berufung auf den InMin des Bundeslandes xyz beantragen.

Geschrieben
... was hält euch davon ab, beim Innenministerium eures Landes einen Antrag zu stellen, Sachkundeprüfungen "eurer Art" abzuhalten. Wäre schön, wenn ihr mir den Bescheid zukommen lassen würdet, ich würde dann bei meinem InMin eine "Reduzierung der Stunden" unter Berufung auf den InMin des Bundeslandes xyz beantragen.

Hallo Reservist,

ich bin nach zwei Wochen Urlaub und dem ersten Arbeitstag recht müde und kann nicht mehrt ganz folgen. Ich vermute, Dein Beitrag ist ironisch gemeint, denn ansonsten ist mir solch ein Antrag als "Antrag auf staatliche Anerkennung als Lehrgangsträger für den anderweitigen Nachweis der Waffen-SK" bekannt. Ob ein Crash-Kurs Erfolg hat?

Geschrieben

Wir beide wissen wohl, wie groß (mit gutem Grund) die Erfolgsaussichten wären, einen sochen Kurs genehmigt/anerkannt zu bekommen. Aber einige hier sehen wieder mal (leider) nur sehr begrenzt. Ich hoffe, es stellen nun sehr viele Kenner/Könner/Fachleute den Antrag auf staatliche Anerkennung. Sollten diese, und nach ihren Worten wäre ja alles andere undenkbar, Erfolg haben, würde auch ich mich sehr freuen und mich dieser neuen Kursgenertaion mit vollem Einsatz widmen.

Da ich aber als Realist gelte, denke ich mit meinem beschränkten Horizont, dass wir dann wegen der bisherigen mit allerlei unnötigem Ballast vollgestopften Kursen richtige Probleme bekommen. Hin und Hergerissen zwischen den bisherigen, offensichtlich am Ziel vorbeilaufenden Kursn und den neuen Vorschlägen, die mindest gleichgut, aber kürzer, damit schneller und billiger sein werden, könnten die Behörden in Entscheidungspanik verfallen und die Kurse eventuell ganz abschaffen. Und die Prüfungen dann nur noch bei den Behörden durchführen, ohne Vorbereitung, die Prüfungsgebühr beträgt dann bundeseinheitlich 480,- Euro.

Oder, wie bei anderen Angelegenheiten, z.B. § 34 GeWeO, überträgt man diese WSK-Kurse und Prüfungen der IHK.

Vorbereitunsgkurs 1 Woche für 550,-, Prüfung bundesweit einmal im Monat mit Ausnahme der Ferien, an einem festgesetzten Tag (Donnerstag ist beliebt) zum Preis von 385,-

Dann wäre endlich den ganzen, ihren Lebensunterhalt mit den überteuerten WSK`s gestaltenden kommerziellen Anbietern der Hahn abgedreht und man könnte sich einfach auf die WSk konzentrieren statt auch noch den billigsten raussuchen zu müssen.

Ach ja, die Prüfungsorte werden dann aus organisatorischen Gründen (Prüfer müssen koordiniert werden) für jeweils 3-5 Bezirke zentral zusammengefast. Damit entfällt auch die lästige Suche nach unbekannten Käffern im Routenplaner.

Es wäre sehr schön, hier mal die Bestätigungen der staatlichen Anerkennungen genannt zu bekommen mit Aktenzeichen und Behöre sowie dem genehmigten Stundenplan/Inhaltsvorgabe, damit man sich anschließen und gleiches beantragen kann mit Querverweis auf die neuen Möglichkeiten.

Ich würde mich freuen und wäre den betreffenden Vorreitern sehr dankbar.

wo is nur...

Geschrieben
Hallo Reservist,

ich bin nach zwei Wochen Urlaub und dem ersten Arbeitstag recht müde und kann nicht mehrt ganz folgen. Ich vermute, Dein Beitrag ist ironisch gemeint, denn ansonsten ist mir solch ein Antrag als "Antrag auf staatliche Anerkennung als Lehrgangsträger für den anderweitigen Nachweis der Waffen-SK" bekannt. Ob ein Crash-Kurs Erfolg hat?

Sehr ironisch sogar. Ich war es leid, zu hören, wie überflüssig das alles ist. Wir haben gesetzliche Vorgaben, die es zu erfüllen gibt - ob sie uns angenehm sind oder nicht. Und einige sollten einmal überlegen, ob die Haare, die sie in der Suppe finden, nicht ihre eigenen sind, weil sie zuviel mit dem Kopf schütteln. Ich gehöre weiß Gott nicht zu den Duckmäusern und Ja-Sagern und da können einige auch ein Lied von singen. Ich erkenne aber, wo meine Grenzen sind, wenn ich etwas vom Staat will - nämlich die Anerkennung der Sachkundelehrgänge und/ -prüfungen. Und dann kann man nur noch durch Verhandlungen das Schlimmste vermeiden. Einige meinen anscheinend .... ach, was soll´s, zur Nacht will ich mich nicht mehr aufregen.

Der Crash-Kurs wird wohl nur am Stammtisch Erfolg haben.

Geschrieben

ich kann mittlerweile nicht mehr wirklich nachvollziehen, worauf Ihr nun hinaus wollt. Bei der eigentliche Frage drehte es sich darum, dass es jemanden spanisch vorkam die Sachkunde an zwei Abenden vermittelt zu bekommen. Die genauen Rahmenbedingungen hat er dabei nicht erklärt. D.h. wir wissen nicht, ob die Teilnehmer an dem Kurs nach dem ersten Abend vermittelt bekommen, sich im Selbststudium bestimmte Themengebiete angucken sollen, bevor sie dann ein paar Tage später die Prüfung angehen.

Die Diskussion dreht sich ja aktuell nur noch darum, ob der Gesetztgeber in Zukunft alles selbst macht, weil die Vereine und Gewerblichen es nicht hinbekommen bzw. richtig machen. Soweit ich weiß muss ein Gewerblicher Anbieter sich seinen Kurs von der Behörde absegnen lassen, wieso dann die Diskussion, dass man das Wissen gar nicht in zwei Tagen vermitteln kann? Das sind doch alles nur pauschal Aussagen. Vor meinem Kurs war klar, dass ich mich anhand von Kursunterlagen vorbereiten muss, der Crashkurs am Wochenende diente dem nochmaligen Durchgehen des Stoffs und bot die Möglichkeit mißverständliche Dinge hinterfragen zu können. Aus meiner Sicht vollkommend ausreichend.

Ich kann die Diskussion deswegen nicht ganz nachvollziehen...

Gruß otelo

Geschrieben

lt. Verwaltungsvorschrift soll der Lehrgang 16 Std. für Sportschützen betragen.

Inhalt ist vorgegeben:

Der Umfang der Waffensachkundeprüfung wird in der WaffV. festgelegt

Danach werden ausreichende Kenntnisse verlangt über

1. Die Handhabung der Schusswaffe und den Umgang mit Munition

2. die wichtigsten Vorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition sowie Notwehr und Notstand

3. die Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse (Ballistik)

4. Verbotene Gegenstände und verbotene Schießübungen

Waffen einschließlich der dazugehörigen Munition so sicher handhaben kann, dass durch Unkenntnis verursachte Unfälle weitgehend ausgeschlossen werden.

Nicht aus Unwissenheit grob gegen das Waffengesetz oder anderer für den Waffenbesitzer wichtigen Gesetze und Vorschriften verstößt.

1. laden und entladen, sichern und entsichern unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften

2. anschlagen der Waffe und scharfe Schussabgabe auf dem Stand

3. Beseitigung von leichten Waffenstörungen während des Schießens

4. zeigen und bezeichnen der wesentlichen Waffenteile im Sinne des Waffengesetzes

5. zeigen und bezeichnen der Kaliberangaben und der Beschuss- bzw. der Prüfzeichen an Waffen

6. Identifizierung der zu einer bestimmten Schusswaffe gehörenden Munition um ein unfallträchtiges Laden falscher Munition auszuschließen

nicht mehr und nicht weniger

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.