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IGNORED

Licht an der Waffe erlaubt?


Cupra

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Schlussfolgerung falsch :eclipsee_gold_cup:

es müssen Montageteile vorhanden sein und es muss eine Montagemöglichkeit bestehen +evtl. Waffenbesitz

Tactical Lights/Flashlights sind Taktische Lampen und keine "Zielscheinwerfer"

...

Dann pass aber bloß auf, dass wenn Du so eine Lampe besitzt und zusätzlich noch legaler Besitzer eines Gewehrs bist, nicht irgenwo in Deinem Haushalt eine Rolle Klebeband herumliegt! Damit hast Du dann nämlich schon Deine Montagemöglichkeit. Einfach super unser Waffenrecht. Ich bin begeistert. :D

Geschrieben
Dann pass aber bloß auf, dass wenn Du so eine Lampe besitzt und zusätzlich noch legaler Besitzer eines Gewehrs bist, nicht irgenwo in Deinem Haushalt eine Rolle Klebeband herumliegt! Damit hast Du dann nämlich schon Deine Montagemöglichkeit.

es fehlt hier die Zweckbestimmung...

Geschrieben
...

Die Drohwirkung sollte für ein Verbot keine Erklärung sein. Ich kann auch mit einem Kantholz drohen und mach es nicht.

Steven

Ich würde mir zwar keinen Ziellaser kaufen, auch wenn sie legal wären, weil ich glaube, dass sie nicht viel bringen, trotzdem finde ich, dass das angeführte Argument völlig lächerlich ist angesichts der Tatsache, dass die Waffe selbst, auf der das Ding montiert wird, ja im Allgemeinen schon wesentlich bedrohlicher sein dürfte, als der Laser. Dasselbe gilt auch für die Gefahr, mit dem Teil einem Mitmenschen in die Augen zu leuchten. Wenn der Typ schon ein Gewehr hat und damit auf seine Mitmenschen zielt oder ihnen schaden will, kann er ja auch gleich auf sie schießen, oder nicht? - Völlig abstruß und fadenscheinig diese Argumentation. Dass sich so etwas in Gesetzestexten, Verordnungen oder Begründungen zu denselben findet, wirft kein gutes Licht auf die geistigen Fähigkeiten deren Verfasser.

Geschrieben
... Dasselbe gilt auch für die Gefahr, mit dem Teil einem Mitmenschen in die Augen zu leuchten. Wenn der Typ schon ein Gewehr hat und damit auf seine Mitmenschen zielt oder ihnen schaden will, kann er ja auch gleich auf sie schießen, oder nicht?

Bei einer Airsoft :00000733: - abstrus ist in dem Fall höchstens, dass das Anbauteil gefährlicher ist, als die Schusswaffe selbst.

Geschrieben
Bei einer Airsoft :00000733: - abstrus ist in dem Fall höchstens, dass das Anbauteil gefährlicher ist, als die Schusswaffe selbst.

Meines Wissens waren die Teile schon verboten, als sich noch Niemand Gedanken über "Airsoft" gemacht hat, und zwar mit derselben blöden Begründung. Davon abgesehen möchte ich nicht darauf wetten, dass eine Kugel, aus so einem Gerät abgeschossen, für die Augen weniger geföhrlich ist als der Laserstrahl. Aber was solls, die Dinger sind eben verboten, weshalb auch immer. Vernunft sucht man im Waffenrecht ohnehin vergebens.

Geschrieben
obiger Gegenstand ist in DE verboten...punkt

für alle anderen Lampen, Beispiele oder "zweifelhafte Bausätze"

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...b-lampenset.pdf

zitat:

"Besitz des Gegenstandes i.V. mit Schusswaffen"

Sind sie eben NICHT! NUR wenn sie, wie Du SELBST schriebst "i.V. mit Schußwaffen".

Die Ursprungsfrage bezog sich ausdrücklich auf das Einführen einer LAMPE. Oder habe ich die Waffe übersehen?

Übrigens: ich ahbe etliche Taschenlampen und einige Waffen. Habe ich mich jetzt strafbra gemacht?

Geschrieben
Die Ursprungsfrage bezog sich ausdrücklich auf das Einführen einer LAMPE.

komma die durch ihre eindeutige Zweckbestimmung in Deutschland verboten ist

Übrigens: ich ahbe etliche Taschenlampen und einige Waffen. Habe ich mich jetzt strafbra gemacht?

andere Lampen können die Zweckbestimmung auch haben wenn man entsprechende Zusatzteile besitzt...

oder wenn sie, die Lampe z.b. Zweckbestimmt beworben wird ect. siehe Feststellungsbescheid

Geschrieben
komma die durch ihre eindeutige Zweckbestimmung in Deutschland verboten ist

Solange jemand keine Waffe hat, ist dies eindeutig EINE TASCHENLAMPE und nichts anderes.

D.h. Wenn ich jetzt ein "tactical game" wie z.B. Risiko, oder Monopoly kaufe, dann ist das auch strafbar?

Macht ruhig weiter so mit dem vorauseilenden Gehorsam, ich mache es DEFINITIV anders.

Geschrieben
Solange jemand keine Waffe hat, ist dies eindeutig EINE TASCHENLAMPE und nichts anderes.

Hast Du den Abschnitt 1 (Anlage 2 zum WaffG) mal gelesen? :unsure:

Gruß Gromit

Geschrieben
Solange jemand keine Waffe hat, ist dies eindeutig EINE TASCHENLAMPE und nichts anderes.

Das GTL?

:gaga::crazy::gaga:

Hier wird ja viel Unfug geschrieben, aber die o.g. Aussage ist trotzdem bemerkenswert.

Gregor, der Thread ist längst tot; es wurde hinreichend genau beschrieben, wo das Problem liegt - da tut es keine Not, dass Du weiter mit dem Messer in der kalten Leiche herumrührst und fortgesetzt irgendwelchen Blödsinn ins Thema kippst.

Was Du Zuhause hast und machst, interessiert mich persönlich herzlich wenig; genauso wenig, wie die Tatsache, dass das Thema Waffenrecht und Du wohl nicht so ganz zueinander finden werdet.

Mir geht aber gegen die Hutschnur, wenn hier im Brustton der absoluten Überzeugung Unsinn verbreitet wird, der geeignet ist, für ahnungslose Mitleser (das Forum ist öffentlich) zum Fallstrick zu werden.

Die werden vor Gericht nämlich kaum argumentieren können "aber Gregor6712 hat geschrieben, ich darf das".

Oder zahlst Du ihnen dann auch nur die Geldstrafe bzw. übernimmst die weiteren Konsequenzen???

Wohl kaum!

Nochmals: Wenn jemand vollumfänglich informiert ist und sich entschließt, gegen das Gesetz zu verstoßen, so ist das allein die Angelegenheit der jeweiligen Person selbst (die dannn auch die etwaigen Konsequenzen tragen muss).

Was mir auf den Senkel geht ist aber die (mehr oder weniger mutwillige oder grundnaive) Desinformation, die Du hier betreibst.

Geschrieben
Das GTL?

:gaga::crazy::gaga:

Hier wird ja viel Unfug geschrieben, aber die o.g. Aussage ist trotzdem bemerkenswert.

Gregor, der Thread ist längst tot; es wurde hinreichend genau beschrieben, wo das Problem liegt - da tut es keine Not, dass Du weiter mit dem Messer in der kalten Leiche herumrührst und fortgesetzt irgendwelchen Blödsinn ins Thema kippst.

Was Du Zuhause hast und machst, interessiert mich persönlich herzlich wenig; genauso wenig, wie die Tatsache, dass das Thema Waffenrecht und Du wohl nicht so ganz zueinander finden werdet.

Mir geht aber gegen die Hutschnur, wenn hier im Brustton der absoluten Überzeugung Unsinn verbreitet wird, der geeignet ist, für ahnungslose Mitleser (das Forum ist öffentlich) zum Fallstrick zu werden.

Die werden vor Gericht nämlich kaum argumentieren können "aber Gregor6712 hat geschrieben, ich darf das".

Oder zahlst Du ihnen dann auch nur die Geldstrafe bzw. übernimmst die weiteren Konsequenzen???

Wohl kaum!

Nochmals: Wenn jemand vollumfänglich informiert ist und sich entschließt, gegen das Gesetz zu verstoßen, so ist das allein die Angelegenheit der jeweiligen Person selbst (die dannn auch die etwaigen Konsequenzen tragen muss).

Was mir auf den Senkel geht ist aber die (mehr oder weniger mutwillige oder grundnaive) Desinformation, die Du hier betreibst.

Ich wiederhole es nochmal: im Gesetz steht das eine und was der Staat als Recht verkauft und was ein mündiger Bürger tut ist etwas anderes. Was Gerichte als Recht erkennen ist nochmal was anderes.

Erst recht bei den Definitionen von technischen Gegenständen wird es RICHTIG interessant.

Ich kann Dir sicher etliche Gesetzesverstöße aufzählen, die Du heute begangen hast und auch ein paar für Morgen vorhersagen. Was (angeblich) Recht oder Unrecht ist, klärt die letzte Instanz der Gerichte und die Entscheidungen sind immer häufiger recht kurios. Da wird eine Ehefrau verprügelt und der Ehemann wird freigesprochen, mit der Begründung "als die Frau eine Muslim geheiratet hat, hätte sie damit rechnen müssen, verprügelt zu werden"

Wo Du sicher gegen Gesetze verstoßen hast, sind große Teile Deines Postings. Ich bin aber keiner derjenigen, die im "vorauseilenden Gehorsam" sofort nach einem Gericht rufen.

Das eigene Gehirn und Gewissen zu befragen hat eher selten geschadet und das wollte ich hier hervorheben.

Geschrieben

Nicht, dass ich unbedingt auch noch in der "Threadleiche" herumrühren wollte, und es ist (von S.Pestilenz und anderen) ja auch alles gesagt.

Tja, und da fällt mir doch beim Schmökern im neuen Frankonia-Katalog im Taschenlampen-Bereich (S. 345, Artikel 12)

so eine "Universalhalterung" der Lampenfirma LEDWave für 19,90 € auf.

Universalhalterung.... ein Schelm, wer jetzt Böses dabei denkt...

Geschrieben
... Ich kann Dir sicher etliche Gesetzesverstöße aufzählen, die Du heute begangen hast und auch ein paar für Morgen vorhersagen...

Wo Du sicher gegen Gesetze verstoßen hast, sind große Teile Deines Postings.

Jetzt wird es interessant!

Mach doch mal und unterstelle mir ein paar Dinge :chrisgrinst:.

Im Übrigen bist Du absolut ignorant und lernresistent. Das GTL wird als Waffenleuchte hergestellt, da gibt es keinen "Interpretationsspielraum".

Geschrieben
...

"als die Frau eine Muslim geheiratet hat, hätte sie damit rechnen müssen, verprügelt zu werden"

...

Solcherlei Skandalurteile, die das GG vollkommen ausser acht lassen, sollt eman vielleicht nicht hinzuziehen, wenns darum geht zu erforschen, ob das GTL eine für SW hergestellte Funzel ist...

btw: Ja! Es ist eine für SW bestimmte Lampe! Damit ist das ding värrrbotten!!

Und das Gerichte dann wieder watt anders drehen mag ja sein, doch mal im Ernst: Wer kommt auf den Trichter das Ding als normale Lampe anzusehen-> http://www.glock.com/english/acc_gtl10.htm

Vor allem bei der Aufmachung... Oder ist die Glock nur Zierde???

Und zum Thema Vorauseilender Gehorsam: Ich weiß auch, das dieses Verbot Mist ist... Aber noch ist das Ding halt verboten... Da hilfts nichts sich den Umstand wegzulügen.

Besser wärs sich zusammenzuraffen, eine IV zu unterstützen und das Verbot aus dem Weg zu räumen.

Grüße

-Matthias-

Geschrieben
Solcherlei Skandalurteile, die das GG vollkommen ausser acht lassen, sollt eman vielleicht nicht hinzuziehen, wenns darum geht zu erforschen, ob das GTL eine für SW hergestellte Funzel ist...

btw: Ja! Es ist eine für SW bestimmte Lampe! Damit ist das ding värrrbotten!!

Und das Gerichte dann wieder watt anders drehen mag ja sein, doch mal im Ernst: Wer kommt auf den Trichter das Ding als normale Lampe anzusehen-> http://www.glock.com/english/acc_gtl10.htm

Vor allem bei der Aufmachung... Oder ist die Glock nur Zierde???

Und zum Thema Vorauseilender Gehorsam: Ich weiß auch, das dieses Verbot Mist ist... Aber noch ist das Ding halt verboten... Da hilfts nichts sich den Umstand wegzulügen.

Besser wärs sich zusammenzuraffen, eine IV zu unterstützen und das Verbot aus dem Weg zu räumen.

Grüße

-Matthias-

Ich schreibs jetzt einfach mal hier hintendran:

Da ihr Euch scheinbar im Kreis dreht, viele anscheinend den Gesetzestext und den BKA-Bescheid nicht verstehen, oder verstehen WOLLEN (und einige es allerdings RICHTIG beschrieben haben), mache ich jetzt hier dicht, bevor ihr Euch noch in die Wolle bekommt, oder um Kopf und Kragen redet...

P.P.

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