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IGNORED

Waffe gekauft was nun?


Hecktor

Empfohlene Beiträge

Hi,

habe mir einen Sauer Repetierer gekauft, jetzt muss ich ja innerhalb von zwei Wochen das ding in meine Waffenbesitzkarte (Grün) eintragen lassen!, doch wie ist das mit dem verkäufer? der kommt nähmlich erst in vier Wochen wieder zurück, hat der eine Frist in der er das Ding austragen lassen muss?

Mfg

Hecktor

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hast du die waffe schon bei dir?

ab dem zeitpunkt, wo du die tatsächliche gewalt darüber ausübst, hast die 2 wochen zeit, die waffe eintragen zu lassen.

ist der verkäufer gleich nach eurem deal weggefahren? oder hast du bei egun gekauft?

falls dir nämlich die waffe auch erst in 4 wochen zugeschickt wird, reicht es, wenn ihr beide dann in 4 wochen plus 2 wochen, also 6 wochen auf die behörde geht.

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Hi,

habe mir einen Sauer Repetierer gekauft, jetzt muss ich ja innerhalb von zwei Wochen das ding in meine Waffenbesitzkarte (Grün) eintragen lassen!, doch wie ist das mit dem verkäufer? der kommt nähmlich erst in vier Wochen wieder zurück, hat der eine Frist in der er das Ding austragen lassen muss?

Mfg

Hecktor

du kaufst das ding, du hast es in der hand. du hast 2 wochen zeit es bei dir eintragen zu lassen! du meldest es deiner behörde, es wird eingetragen, du bezahlst und gut is.

was der verkäufer macht (und ob er seine frist einhält) muss dich nicht interessieren. das ist sein problem.

... für die anderen fälle .... da wurde schon was zu geschrieben ...

gruß alzi

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ich habe bezahlt , habe sie ins Auto gelegt, mit nach hause genommen und in dn Schrank gestellt!!!!

Hat der verkäufer denn eine Frist um sie austragen zulassen??? (wills nur mal wissen falls ich mal in die situation komme) Oder ist das egal wann er sie austragen lässt solange sie bei mir eingetragen ist.

Gruss Hecktor

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ich habe bezahlt , habe sie ins Auto gelegt, mit nach hause genommen und in dn Schrank gestellt!!!!

Hat der verkäufer denn eine Frist um sie austragen zulassen??? (wills nur mal wissen falls ich mal in die situation komme) Oder ist das egal wann er sie austragen lässt solange sie bei mir eingetragen ist.

Gruss Hecktor

Der Verkäufer hat dieselbe Frist die Waffe austragen zu lassen wie du, 2 Wochen. Macht er es nicht, ist es sein Problem du bekommst keinen Ärger.

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Ich würde den Verkäufer nochmal ansprechen wenn möglich. Im Zweifellsfall macht Ihr einen Verkaufstermin nach dem Urlaub aus. Wenn er nicht erreichbar ist und nicht darüber gesprochen wurde, würde ich davon ausgehen, dass er die Frist kennt und bereits entsprechend gehandelt hat => also anmelden! Immerhin gilt die 2-Wochenfrist bereits seit 2003 auch für Jäger.

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Hi,

habe mir einen Sauer Repetierer gekauft, jetzt muss ich ja innerhalb von zwei Wochen das ding in meine Waffenbesitzkarte (Grün) eintragen lassen!, doch wie ist das mit dem verkäufer? der kommt nähmlich erst in vier Wochen wieder zurück, hat der eine Frist in der er das Ding austragen lassen muss?

Mfg

Hecktor

warum eigentlich grün? ist doch ein repetierer. und geht das überhaupt ohne voreintrag?

fragen über fragen bernd

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@mailofon

Grüne Wbk ist für jäger, und die können Repetierer kaufen so viele sie wollen, und zwar ohne voreintrag!

Man sollte vielleicht die Behörde des Verkäufers informieren. Ich denke nicht das sich ein Sachbearbeiter wegen 2 Wochen ins Hemd macht. Aber hinterher kommen ja ich war in Urlaub ist doof. Getreu dem Motto melden macht frei.

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Entschuldigung, aber das ist mir neu, daß eine Grüne WBK generell für Jäger ist. Soviel ich weiß ist doch grün für Kurzwaffen und Halbautomaten > mit Voreintrag. Repetierer auf gelbe WBK ohne Voreintrag. Aber auch nicht kaufen ohne Ende, die Halbjahresregel muß eingehalten werden. Oder liege ich da total falsch.??

Gruß Otto

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Jäger haben nur die grüne WBK.

Darauf kauft man dann Langwaffen soviel, sooft und und solange der Geldbeutel und die Ehefrau mitspielt.

Auch Halbautomaten können beliebig viele mit einer Mindestlänge von 60 cm gekauft werden.

Kurzwaffen gehen ohne weiter zu begründendes Bedürfnis 2-3, je nach Sachbearbeiter. Für diese 2-3 KWs reicht das Bedürfnis des Fangschusses und auf Selbstverteidigung.

Mehr Kurzwaffen gibts dann jedoch nur bei Bedürfnisnachweis (jagdsportliches Schießen, oder wie das heißt), oder für Auslandsjagden, so sie denn mit KW erlaubt sind.

Diese KWs werden dem Jäger auch auf die "Grüne WBK" eingetragen.

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Ich weis das ich als Jäger eine Grüne kriege, ich kann mit voreintrag und OHNE Bedürfnisnachweis 2 Kurzwaffen kaufen und Langwaffen so viele ich will ohne voreintrag (ich weis nicht genau wie das mit Halbautomaten ist!!??)

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Entschuldigung, aber das ist mir neu, daß eine Grüne WBK generell für Jäger ist. Soviel ich weiß ist doch grün für Kurzwaffen und Halbautomaten > mit Voreintrag. Repetierer auf gelbe WBK ohne Voreintrag. Aber auch nicht kaufen ohne Ende, die Halbjahresregel muß eingehalten werden. Oder liege ich da total falsch.??

Gruß Otto

Jäger erwerben Langwaffen und Munition gegen vorlage eines gültigem Jagdscheins*

der Erwerb wird bis spätestens 14 Tagen angezeigt und dann in eine güne WBK eingetragen

Für Kurzwaffen braucht der Jäger auch eine grüne WBK mit Voreintrag

unter normalen Umständen hat ein Jäger demnach nur grüne WBKs

*diese Funktion hat für den Sportschützen die gelbe WBK oder eine grüne mit Voreintrag

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nur für den schuss auf schalenwild ist die nutzung von magazinen mit mehr als 2 schuss verboten.

Nur für den Schuß auf SchalenWild...

zur raubwildbekämpfung, etc. kann auch das 100 schuss trommelmagazin auf der jagd verwendet werden

Das ist falsch!

§ 19 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist

[...]

2.c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;[...]

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Wenn Du lustig bist, hängst Du Dir ein Beta-C Mag unter den HA.

Die Regelung ist genau so verstehen, wie sie im BJagdG steht.

... dies gilt, wie gesagt, für ha mit einer länge von mindestens 60 cm.

Obacht: Lauf und Verschluss sollten in geschlossener Stellung schon noch länger als 30 cm sein.

Zugegebenermaßen wird dies bei den meisten Waffen mit einer (kürzesten bestimmungsgemäß verwendbaren) Gesamtlänge von mehr als 60 cm der Fall sein, aber eben nicht zwingend.

Und auch dort gilt: "Mindestens" oder "genau" 60 cm reichen nicht aus, es müssen mehr sein. Also mindestens 60,00000000001 cm. B)

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das bedeutet doch dann aber das ich mir trotzdem HA's mit größerem magazin kaufen kann, und nur nicht damit jagen darf oder?!

Genau!

Ich lag oben mit meinen Gründen zu Nutzung des HA falsch.

Bleibt aber die erlaubte Nutzung zur Selbstverteidigung und z.B. der Schuss auf wildernde Katzen und Hunde.

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t=0&start=0

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t=0&start=0

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mit dem ärger hast du sicherlich recht.

aber hast du auch schonmal die kampfspuren vom verzweifelten überlebenskampf gesehen, den das reh dann doch gegen den hund verloren hat?

auf schäzuungsweise 30-40 Quadratmetern war alles voller schweiß! und das reh hatte verloren...

wenn ich sowas sehe, dann schieße ich auch guten gewissens einen wildernden hund.

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naja bei solch einer situation mit sicherheit gerechtfertigt und in bayern ticken sie uhren sowieso dahingehend noch ein wenig anders. ansonsten kann ich aber jedem nur raten sich den schuss auf wildernde hunde zweimal zu überlegen. denn wenn du an den "richtigen" richter gelangst, dann kannst deinen jj die nächsten jahre nur auf fotos bewundern!

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