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IGNORED

Wechsellauf eintragen!


evel knievel

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Geschrieben

Hallo!

Nach dem neuen Waffenrecht müssen ja wechselläufe und Wechselsysteme in die WBK eingetragen werden.

meine Frage:

Benötige ich dann zum Eintrag einer Pistole im Kaliber 45 ACP mit 9mm Wechsellauf 2 freie Spalten auf meiner grünen WBK? Oder wird der Wechsellauf nur irgendwo vermerkt?

Gruß evel

Geschrieben
Benötige ich dann zum Eintrag einer Pistole im Kaliber 45 ACP mit 9mm Wechsellauf 2 freie Spalten auf meiner grünen WBK? Oder wird der Wechsellauf nur irgendwo vermerkt?

2 Spalten

Geschrieben
2 Spalten

2 (freie) zeilen.

die einträge werden doch zeilenweise (ein eintrag pro zeile bzw. in jeder zeile ein eintrag) gemacht oder ?

gruß alzi

Geschrieben

Benötige ich dann zum Eintrag einer Pistole im Kaliber 45 ACP mit 9mm Wechsellauf 2 freie Spalten auf meiner grünen WBK? Oder wird der Wechsellauf nur irgendwo vermerkt?

Wenn die WBK voll ist, gibts eine Neue. Dann sind wieder reichlich Spalten zum eintragen da.

Geschrieben
Benötige ich dann zum Eintrag einer Pistole im Kaliber 45 ACP mit 9mm Wechsellauf 2 freie Spalten auf meiner grünen WBK? Oder wird der Wechsellauf nur irgendwo vermerkt?

Wenn die WBK voll ist, gibts eine Neue. Dann sind wieder reichlich Spalten zum eintragen da.

Danke erstmal!

Habe schon gehört, dass das Amt sich ab und zu querstellt wenn man zb. eine zweite grüne WBK beantragt.

Geschrieben
Benötige ich dann zum Eintrag einer Pistole im Kaliber 45 ACP mit 9mm Wechsellauf 2 freie Spalten auf meiner grünen WBK? Oder wird der Wechsellauf nur irgendwo vermerkt?

Wenn die WBK voll ist, gibts eine Neue. Dann sind wieder reichlich Spalten zum eintragen da.

wobei ja dann selbst nach dem ersten eintrag schon wieder alle spalten nicht mehr "frei" sind *pfeif*

...... wohl aber noch genügend zeilen ;)

jaja ich weiß ja.... erbsenzähler....pfennigfuchser....klugsch....

gruß alzi

Geschrieben
Danke erstmal!

Habe schon gehört, dass das Amt sich ab und zu querstellt wenn man zb. eine zweite grüne WBK beantragt.

hallo,

es kommt ja nicht drauf an wieviele WBK du hast oder dir ausgestellt werden, sondern was da jeweils drauf steht.

es gibt behörden, die stellen lieber mal ne neue WBK für nen Voreintrag aus, als dass se den in ner vorhanden WBK machen.

und wenn deine WBK mit deiner .45er voll ist und du das wechselsystem eintragen lassen musst, müssen se zwangsläufig ne neue/weitere WBK ausstellen. es muss ja eingetragen werden ( und bis zum 1. Okt. 2008 die noch nicht eingetragenen Wechselsysteme/-trommeln nachgetragen werden werden, wenn ich das richtig in erinnerung habe ).

gruß alzi

Geschrieben

Wenn die Ursprungswaffe schon gleich mit Wechsellauf erworben wird, kann die Eintragung auch in einer Zeile erfolgen. Waffenart "Pistole mit Wechselsystem" und bei den Kalibern gibts ja auch drei Zeilen pro Waffe, die sonst zumeist nur beim Eintrag von Drillingen benötigt werden.

Geschrieben
Wenn die Ursprungswaffe schon gleich mit Wechsellauf erworben wird, kann die Eintragung auch in einer Zeile erfolgen. Waffenart "Pistole mit Wechselsystem" und bei den Kalibern gibts ja auch drei Zeilen pro Waffe, die sonst zumeist nur beim Eintrag von Drillingen benötigt werden.

wieder was gelernt am frühen morgen, danke!

Geschrieben
Wenn die Ursprungswaffe schon gleich mit Wechsellauf erworben wird, kann die Eintragung auch in einer Zeile erfolgen. Waffenart "Pistole mit Wechselsystem" und bei den Kalibern gibts ja auch drei Zeilen pro Waffe, die sonst zumeist nur beim Eintrag von Drillingen benötigt werden.

das wäre ja Super! Will die Waffe ja erst noch erwerben! Bin mal gespannt ob das meine Sachbearbeiterin so macht!

Geschrieben

Und welches Datum wir denn nun eingetragen? Das Erwerbs- oder Anmeldedatum?

Kann ich mir das aussuchen, oder schlaten da manche Behörden auf Stur?

Geschrieben

nein, ich spreche da von einem lauf den man schon seit jahren zu hause liegen hat und der nun bis ende september eingetragen werden muss.

die wbk lässt laut vordruck erwerbs-, oder anmeldedatum zu...

Geschrieben

Ach so. Hmm, gute Frage. Wird wohl hier so und dort anders gemacht, aber who cares ? :confused: Hauptsache das Teil ist fristgerecht eingetragen !

Edit: das Anmeldedatum war damals für die Altbesitz-Fälle geschaffen worden.

Geschrieben
( und bis zum 1. Okt. 2008 die noch nicht eingetragenen Wechselsysteme/-trommeln nachgetragen werden werden, wenn ich das richtig in erinnerung habe ).

gruß alzi

Holla,

nachträgliches Eintragen ist Pflicht?

Wer weiß genaues?

Gruß

Jochen

Geschrieben
Holla,

nachträgliches Eintragen ist Pflicht?

Wer weiß genaues?

Gruß

Jochen

Ja! Pflicht!

Und Du hast bis zum 30.9.2008 hierfür Zeit - ich hätte gut und gerne Lust, zusammen mit allen Waffenbesitzern meine WBK erst am 30.09. bei der Behörde abzugeben...

Meine Behörde gab eine schriftliche Information hierzu raus. Obs jetzt im WaffG steht bin ich zu faul nachzusehen...

Geschrieben

Das steht in § 58 Abs. 12 WaffG mit Frist bis 01.10.2008.

Wenn alle am letzten Tag der Frist zur Waffenbehörde gehen würden, träfe es die falschen, denn die haben das Gesetz nicht gemacht. <_<

Geschrieben

Ja, drum heißt es auch "Exekutive". Ausführende Gewalt.

Übrigens, ich habe meine WS-"Nachtragungen" ein paar Wochen vor dem 01.04.08 bei der Waffenbehörde erledigen lassen. Aus Sicht "meiner" Behörde waren das somit noch freiwillige (also bis 31.03.08 nicht verpflichtend geforderte) Eintragungen, die somit - und um das ging es mir - noch gebührenfrei vorgenommen wurden.

Jetzt ist die Sache wohl kostenpflichtig... werden für Wechsellauf-/Wechselsystem-Eintragungen nun die (nach Kostenordnung für eine Eintragung erworbener Waffen anzusetzenden) 12,78 € verlangt ?

Geschrieben

habe mir kürzlich 2 WS + einen Ersatzverschluß eintargen lassen, jeweils 12,78 Euro.

habe keine Angaben zu verkäufer und Kaufsdatum gemacht, da Anmeldung von Altbesitz.

Wurde auch so von der behörde übernommen -- > Eintrag: angemedlet am (datum) Stempel und fertig.

Svenni

Geschrieben
Aus Sicht "meiner" Behörde waren das somit noch freiwillige (also bis 31.03.08 nicht verpflichtend geforderte) Eintragungen, die somit - und um das ging es mir - noch gebührenfrei vorgenommen wurden.

Jetzt ist die Sache wohl kostenpflichtig...

Äh, das war auch schon vor dem 01.04.2008 kostenpflichtig wie jeder andere Waffeneintrag auch (siehe Abschnitt II Ziff. 1c des Gebührenverzeichnisses zur WaffKostV).

Geschrieben

Du hast es richtig formuliert:

Äh

Im Ernst: Auffassung (Ermessensgebrauch) "meiner" Waffenbehörde war dahingehend,

dass es sich um eine freiwillige Eintragung handle, die von der Behörde nicht verlangt werden könne,

jedoch durchaus im Sinne der Behörde sei. Daher wurde der Gebührengrundsatz von der "veranlassten

Amtshandlung" (...) hier eben - im Sinne des Waffenbesitzers/Bürgers - liberal ausgelegt.

Sei's drum. Der 01.04.08 ist vorbei.

Geschrieben

Ich freu mich auch für Euch :s82:

Ich freu mich aber auch schon auf nächste Woche...... Da fahr ich nämlich zum LRA und lass` mein WS eintragen. Hatte da schon ein witziges Telefonat. Quintessenz war, dass es für`s Amt superwichtig ist, wann man das Ding gekauft hat. Ich hab am Telefon erzählt, ich weiss es nicht mehr so genau. Da war die Dame schon ganz verzweifelt :s82: Bin ja mal gespannt wie`s wird.

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