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IGNORED

Kuwa Tresor verschrauben Pflicht?


Jeddiah

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

habe einen Kurzwaffentresor (SicherseitsstufeB). Frage muss der zwingend in der Wand verschraubt sein. An der Innenwand befinden sich Bohrungen, die Aussenwand müsste selbst durchbohrt werden?

Tresor soll ich der Wohnung in einem Regal neben dem Langwaffenschrank (SSA) stehen.

Bitte um sachkundige Antworten

Grüße

Jed

Geschrieben

Vieleicht hab ich das damals in der WSK falsch verstanden... allerdings meine ich mich zu entsinnen das die 200kg - Regelung erst ab "mehr als 5 KW´s" greift.

Geschrieben
allerdings meine ich mich zu entsinnen das die 200kg - Regelung erst ab "mehr als 5 KW´s" greift.

Nein, in einen B-Würfel darfst Du nur max. 5 Kurze stapeln. Verschraubt werden muß er in jedem Fall.

Geschrieben
Vieleicht hab ich das damals in der WSK falsch verstanden... allerdings meine ich mich zu entsinnen das die 200kg - Regelung erst ab "mehr als 5 KW´s" greift.

Richtig, angeschraubt werden muss. Wenn mehr als 5 KW darin gelagert werden. Dann muss der Abrisswiderstand grösser 200kg sein.

http://www.kreis-oh.de/media/custom/335_1528_1.PDF

Geschrieben

Die Aufbewahrungsvorschriften finden sich in der AWaffV. bis zu 5 KW im B-Tresor ist ohne irgendeine zusätzliche Bedingung möglich. Wenn es mehr werden soll:

- entweder so befestigen, daß der Tresor ein Abreißgewicht von 200 kg hat

- oder der Tresor muß mehr als 200 kg wiegen.

Dann kann man bis zu 10 Kurzwaffen drin lagern.

Bestimmte Tresore (billig B- Würfel aus dem Baumarkt "Möbeltresor") erhalten die Klassifizierung "B" erst dann, wenn sie tatsächlich verschraubt sind. Dann kann man aber direkt auch 10 KW's reinpacken. etwas gaga...

Geschrieben

Also ich kenne das auch so, dass die 200 kg Grenze bzw. das Anschrauben erst ab mehr als 5 KW gilt.

Das der Schrank, wenn er spezielle Stellen hat, die für das Anschrauben vorgesehen und markiert sind, seine Klassifizierung verliert, wenn an diesen Stellen die Bohrungen dann durchgeführt werden, kann ich mir nicht vorstellen. Ich hab schon Schränke gesehen, da waren die Löcher bereits durchgebohrt. Verlieren die auch ihre Zulassung, wenn nicht jedes dieser Montagelöcher mit einer Schraube verschlossen wird???

Im Zweifelsfall bei deinem SB oder dem BKA anfragen!

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Das der Schrank, wenn er spezielle Stellen hat, die für das Anschrauben vorgesehen und markiert sind, seine Klassifizierung verliert, ...

Ähnliches wurde hier im Forum diskutiert. Ich kann es aber auch nicht nachvollziehen.

Geschrieben
Oh, bin ich wohl nicht auf dem Laufenden. Aber der Liste nach darf ich auch bis zu 10 verbotene Schußwaffen lagern... . :wacko:

Lagern darfst Du sie, Du darfst ohne Handelslizenz, BKA-Genehmigung o.d.g. aber keine Besitzen.

Geschrieben

ojeoje, die deutsche Bürokratie. Sicherheitsstufe B ist B oder ob jetzt 5, 10 oder 20 (so sie überhaupt reinpassen würden) sollte doch dann wurscht sein wenn das Ding verschraubt ist. Oder erhöht sich mit der Waffenanzahl auch die nötige Gewichtszahl (Eigen- oder Abreißgewicht)???

Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Werde den Schrank ab 5 Kuwas anschrauben. Ein Perkussionsrevolver ist doch meines Wissens auch in SS A gut versorgt, oder?. In diesem Fall hätt ich ja noch zwei Plätzchen bis zum Dübeln.

Grüße

Jed

Geschrieben
ojeoje, die deutsche Bürokratie. Sicherheitsstufe B ist B oder ob jetzt 5, 10 oder 20 (so sie überhaupt reinpassen würden) sollte doch dann wurscht sein wenn das Ding verschraubt ist. Oder erhöht sich mit der Waffenanzahl auch die nötige Gewichtszahl (Eigen- oder Abreißgewicht)???

Das wäre mal eine Diskussion wert. :gutidee: Aber KW bleibt KW egal ob gelb oder grün!

Geschrieben
Also ich kenne das auch so, dass die 200 kg Grenze bzw. das Anschrauben erst ab mehr als 5 KW gilt.

Richtig! Das gilt ab der 6. KW und ist - eigentlich für jeden verständlich - in § 13 AWaffV nachzulesen:

http://bundesrecht.juris.de/awaffv/BJNR212300003.html

Bei verbotenen Waffen wird übrigens i.d.R. der 0er-Schrank zur Auflage gemacht (mit Erteilung der entsprechenden Ausnahmegenhemigung), aber das nur nebenbei.

... Sicherheitsstufe B ist B oder ob jetzt 5, 10 oder 20 (so sie überhaupt reinpassen würden) sollte doch dann wurscht sein wenn das Ding verschraubt ist. Oder erhöht sich mit der Waffenanzahl auch die nötige Gewichtszahl (Eigen- oder Abreißgewicht)???

Nix ist dort wurscht - in den B-Schrank dürfen maximal 10 KW.

Geschrieben

fassen wir zusammen... in einem B-Würfel unter 200 kg darf ich ohne Abrißsicherung (verschraubung) bis zu 5 KW´s laden... Es sei denn die Tresorfirma knüpft den "B"-Status explizit an die Verschraubung?!

Geschrieben
fassen wir zusammen... in einem B-Würfel unter 200 kg darf ich ohne Abrißsicherung (verschraubung) bis zu 5 KW´s laden...

Korrekt.

... Es sei denn die Tresorfirma knüpft den "B"-Status explizit an die Verschraubung?!

Mir ist kein Tresor bekannt, bei dem das gegeben wäre.

Geschrieben

Fazit: Billigtresor mit bis zu 5 KW = in den Schrank/das Regal stellen

mehr als 5 KW = verschrauben

Alles klar?

Geschrieben

Bei B-Schränken werden 2 Klassen unterschieden

* schwerer als 200kg --> Mehr als 5 KW

* leichter als 200 kg --> Weniger 5 KW

Eine generelle Pflicht zum verschrauben besteht nicht, man kann (muss nicht) aber den Schrank durch Verschraubung auf "schwerer 200kg" aufwerten.

So stehts auf jeden Fall in meinem Waffensachkunde Buch.

Edit: Und weiter oben im Thread :rolleyes::fool: Hätt ich wohl mal eher lesen sollen :D

Geschrieben
Fazit: Billigtresor mit bis zu 5 KW = in den Schrank/das Regal stellen

mehr als 5 KW = verschrauben

Alles klar?

... oder einen weiteren B-Würfel besorgen. Der darf dann unverschraubt auch noch einmal 5 KW im Bauch haben. :rolleyes:

Geschrieben

Wenn der ungebetene Besucher mit dem Kuhfuß den unbefestigten Möbeleinbautresor aus Deiner Wohnung getragen hat und Deine Zuverlässigkeit infrage steht, dann ist es zu spät für zwei Schwerlastdübel und zwei 12er Wandbohrungen.

Festschrauben empfiehlt

Wolfgang Seel

Geschrieben
Wenn der ungebetene Besucher mit dem Kuhfuß den unbefestigten Möbeleinbautresor aus Deiner Wohnung getragen hat und Deine Zuverlässigkeit infrage steht, dann ist es zu spät für zwei Schwerlastdübel und zwei 12er Wandbohrungen.

Festschrauben empfiehlt

Wolfgang Seel

Schwarzmaler!

Warum sollte die eigene Zuverlässigkeit in Frage gestellt sein, weil ein illegaler in Deine Wohnung einbricht???

Geschrieben

wer etwas falsches schreibt ist egal.

was zählt, ist dass es falsch ist.

wolfgang seel, gibt es denn urteilsfindungen, die nach einem einbruch und tresordiebstahl dem geschädigten die zuverlässigkeit absprachen?

Geschrieben
Wenn der ungebetene Besucher mit dem Kuhfuß den unbefestigten Möbeleinbautresor aus Deiner Wohnung getragen hat und Deine Zuverlässigkeit infrage steht, dann ist es zu spät für zwei Schwerlastdübel und zwei 12er Wandbohrungen.

Festschrauben empfiehlt

Wolfgang Seel

In der AWaffV steht heutzutage drinn, welche Sorgfalt verkehrsnotwendig ist. Vor der AWaffV hätte wegen Grober Farlässigkeit Dir daraus je nach Gericht bzw. Richter ein Strick gedreht werden können.

Geschrieben
Für Herr Seel sollte schon Zeit sein ... oder ... ?

"Ehre, wem Ehre gebührt."

Leider hatte ich die zweifelhafte Ehre! Am 19.5.2008 - dem Geburtag meiner Frau, ich hatte Urlaub und war für eine Stunde zwischen 10 und 11 Uhr mit dem Fahrrad beim Finanzamt, um meine Steuererklärung abzugeben, da ist es passiert! Mit dem Kuhfuß durch die Wohnungseingangstür. Gottseidank alle Kracher in den Tresoren, er hat ganz professionell alle Schränke und Behältnisse durchsucht. Einen Würfel hat es versucht abzustemmen, ist nur um wenige Millimeter gelungen dank zwei guten Schwerlastdübeln.

Wär's anders gewesen - ich will nicht darüber nachdenken! Allein die Materialkosten der Türverstärkung und der Alarmanlage belaufen sich auf 500 Euro. Die Zeit der Montage hätte ich gerne auf dem Schießstand verbracht, 40 leere Kropatschek-Hülsen haben auf mich gewartet.

Daher mein Ratschlag: Gut festschrauben!

wünscht

Wolfgang Seel

Archiviert

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