ODINS Welt Posted June 24, 2008 Share Posted June 24, 2008 Hallo zusammen....Hab die Suche schon bemüht und leider nicht das richtige gefunden...Bin neu hier und hab gleich einige Fragen.. Ich möchte jetzt meine WBK beantragen nach dem ich über 2 Jahre im Verein tätig bin und meine Sachkundeprüfung auch schon seit längerem habe. Wie ist der Ablauf des Antrages und was benötige ich alles? Das weiß ich schon: Ich benötige den- "Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte" die- "Bescheinigung für Sportschützen" (Vom Verein auszufüllen) Wie geht es weiter? Bin dankbar für jede Info...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
joe_red5 Posted June 24, 2008 Share Posted June 24, 2008 Hallo zusammen....Hab die Suche schon bemüht und leider nicht das richtige gefunden...Bin neu hier und hab gleich einige Fragen..Ich möchte jetzt meine WBK beantragen nach dem ich über 2 Jahre im Verein tätig bin und meine Sachkundeprüfung auch schon seit längerem habe. Wie ist der Ablauf des Antrages und was benötige ich alles? Das weiß ich schon: Ich benötige den- "Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte" die- "Bescheinigung für Sportschützen" (Vom Verein auszufüllen) Wie geht es weiter? Bin dankbar für jede Info...... fehlt dann nur noch der nachweis das du in den letzten 12 monaten 18 schiessen warst und dann müsstes du zu polizei amt fahren und den antrag abgeben.... und eine befürwortung für die waffe oder waffen noch Link to comment Share on other sites More sharing options...
ODINS Welt Posted June 24, 2008 Author Share Posted June 24, 2008 fehlt dann nur noch der nachweis das du in den letzten 12 monaten 18 schiessen warst und dann müsstes du zu polizei amt fahren und den antrag abgeben....und eine befürwortung für die waffe oder waffen noch Da geht es schon los, hab 2007 nicht viel geschossen (im Verein). Bin aber beruflich sehr oft schießen. Erkennen die Behörden den Nachweis (beruflich) an? Und noch ne Frage....Hab mir schon eine Waffe über den Verein zugelegt, (eingetragen auf die WBK des Vereins) wird die Waffe jetzt einfach nur umgeschrieben? Danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted June 24, 2008 Share Posted June 24, 2008 Wenn Du die sonstigen Voraussetzungen erfüllt hast und die Waffe auch zur WBK passt, die Du dann erhältst, mach mit dem Verein den entsprechenden Kaufvertag (formlos oder ggf. Musterverträge, die von einigen Behörden angeboten werden). Und sieh zu, dass Du regelmäßiges Training bescheinigt bekommst. Anerkennung behördlichen/beruflichen Schießens ist eine Ermessenssache des SB. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kimber-Desert-Warrior Posted June 24, 2008 Share Posted June 24, 2008 Da geht es schon los, hab 2007 nicht viel geschossen (im Verein). Bin aber beruflich sehr oft schießen. Erkennen die Behörden den Nachweis (beruflich) an? Und noch ne Frage....Hab mir schon eine Waffe über den Verein zugelegt, (eingetragen auf die WBK des Vereins) wird die Waffe jetzt einfach nur umgeschrieben? Danke ob das berufliche schießen anerkannt wird, kann ich dir nicht sagen. die waffe wird "einfach" umgeschrieben (ausgetragen / eingetragen). ich weiss, dass das ein- / austragen jeweils 12.- Euro kostet (jedenfalls hier bei uns). das heißt, der verein müsste 12.- für die auszahlung und du 12.- für das eintragen bezahlen. die preise können aber auch von region zu region (bundesland zu bundesland) unterschiedlich sein. grüße K-D-W Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted June 24, 2008 Share Posted June 24, 2008 Fangen wir mal an mit den Dingen die die Behörde (Polizei/Ordnungsamt/...) haben will: -Antrag auf Erteilung einer WBK, gibts meist auch online zum herunterladen -Bedürfnisbescheinigung -evtl. Nachweis für einen Tresor passender Sicherheitsstufe -Sachkundenachweis -wenn du die Waffe schon kennst (Hersteller, Modell, Kaliber, Seriennummer), dann gib es gleich an. Du kannst dir damit evtl. die Gebühren für die Eintragung (12,78 Euro) sparen. Die Bedürfnisbescheinigung bekommst du von deinem Verband (nicht Verein!), wenn du ihm einen Antrag dafür zuschickst. Dieser enthält normalerweise: -Antrag selber, darin angegeben welche Disziplin du mit welcher Waffe schießen willst -Nachweis regelmäßiges Schießen, unterschreibt dir dein Verein -evtl. Kopien bereits vorhandener WBKs -meist Bearbeitungsgebühr, je nach Verband. Schau auf die Internetseite deines Schützenverbandes, dort solltest du die Formulare finden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted June 24, 2008 Share Posted June 24, 2008 Da geht es schon los, hab 2007 nicht viel geschossen (im Verein). Bin aber beruflich sehr oft schießen. Erkennen die Behörden den Nachweis (beruflich) an? Kaum, denn das hat mit dem Training der Disziplin eines Sportschützen nach einer Sportordnung des Verbandes nichts zu tun. Denn danach beantragst Du ja Dein Bedürfnis. Und noch ne Frage....Hab mir schon eine Waffe über den Verein zugelegt, (eingetragen auf die WBK des Vereins) wird die Waffe jetzt einfach nur umgeschrieben? Danke Na wenn die Waffe zur beantragten Disziplin passt, ist das umschreiben nur eine formelle und gebührenpflichtige Sache. Jedoch hat das absolut keinen Einfluss auf die Beantragung bzw. Ausstellung der WBK, von woher die Waffe kommt, die dann auf die eigene, private WBK geschrieben werden soll. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rene2109 Posted June 24, 2008 Share Posted June 24, 2008 fehlt dann nur noch der nachweis das du in den letzten 12 monaten 18 schiessen warst und dann müsstes du zu polizei amt fahren und den antrag abgeben....und eine befürwortung für die waffe oder waffen noch Wenns die erste Waffe ist, bzw sich noch um Waffen innerhalb des Grundkontingents handelt kann es auch sein das der Verband gar kein Nachweis übers schießen sehen möchte. Zumindest in unserem DSB-Landesverband so. Der Bedürfnisantrag, mitunterschrieben vom Vereinsvorsitzenden reicht bei uns. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MarlboroMan Posted June 24, 2008 Share Posted June 24, 2008 Da geht es schon los, hab 2007 nicht viel geschossen (im Verein). Bin aber beruflich sehr oft schießen. Erkennen die Behörden den Nachweis (beruflich) an? Zum ersten könnte es schon problematisch sein, du musst in den letzten 12 Monaten min. einmal monatlich oder 18x schießen gegangen sein. beruflich wird nicht anerkannt, wüsste ich jedenfalls nicht wieso, oder wann das mal passiert ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Psychotic Posted June 25, 2008 Share Posted June 25, 2008 Bei mir kostet das eintragen 18€... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kellerassel1604 Posted June 26, 2008 Share Posted June 26, 2008 die waffe wird "einfach" umgeschrieben (ausgetragen / eingetragen). ich weiss, dass das ein- / austragen jeweils 12.- Euro grüße K-D-W Erkundige dich richtig, dies gilt nur für Waffen auf gelb!!!! mfg Kellerassel Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 26, 2008 Share Posted June 26, 2008 die waffe wird "einfach" umgeschrieben (ausgetragen / eingetragen). ich weiss, dass das ein- / austragen jeweils 12.- Euro grüße K-D-W Erkundige dich richtig, dies gilt nur für Waffen auf gelb!!!! mfg Kellerassel warum? Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted June 26, 2008 Share Posted June 26, 2008 Ein- und austragen jeweils 12Euro, nur für Waffen auf die grüne WBK brauchen vorher halt noch den Voreintrag, der etwa 40 Euro kostet. Wenn man die Waffendaten beim Voreintrag schon hat, und den (End-)Eintrag gleich mitmacht, dann kann der SB auf die 12 Euro verzichten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MarlboroMan Posted June 26, 2008 Share Posted June 26, 2008 Voreintrag 40 Euro? Mit Munerwerb kostet doch das 78€ oder so ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted June 26, 2008 Share Posted June 26, 2008 Ja, stimmt. Ich hatte noch den Preis für meine bedürfnisfreie 4mm M20 Pistole im Kopf. Die kostet nur 80 DM. Plus Munition. Echte Waffen kosten 110DM, der Munitionserwerb nochmal 50DM. Das sind dann 160DM, also die knappen 80 Euro. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasFHH Posted June 26, 2008 Share Posted June 26, 2008 Eintragen/Austragen = 12,78. Muss wohl ein umgerechneter DM-Preis sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schurawi Posted June 29, 2008 Share Posted June 29, 2008 Hallo zusammen....Hab die Suche schon bemüht und leider nicht das richtige gefunden...Bin neu hier und hab gleich einige Fragen..Ich möchte jetzt meine WBK beantragen nach dem ich über 2 Jahre im Verein tätig bin und meine Sachkundeprüfung auch schon seit längerem habe. Wie ist der Ablauf des Antrages und was benötige ich alles? Das weiß ich schon: Ich benötige den- "Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte" die- "Bescheinigung für Sportschützen" (Vom Verein auszufüllen) Wie geht es weiter? Bin dankbar für jede Info...... Hallo . was hat deine Sachkundeprüfung gekostet , wenn ich fragen darf ? bei uns gab es drei Möglichkeiten : privat - 150 Eur Kreis - 75 Eur Reservisten - 50 Eur Link to comment Share on other sites More sharing options...
KK-Shooter Posted June 29, 2008 Share Posted June 29, 2008 Hallo .was hat deine Sachkundeprüfung gekostet , wenn ich fragen darf ? bei uns gab es drei Möglichkeiten : privat - 150 Eur Kreis - 75 Eur Reservisten - 50 Eur Also, wenn eins in der Sachkunde nicht gelehrt wird, dann ist es ja wohl der Beantragungsweg für eine Waffe/Wbk. Klar, die Voraussetzungen kriegst du beigebracht. ABER wie so ein Bedürfnisantrag aussieht oder was man damit anfängt (zu welcher Behörde etc.) kann einem dort ja gar nicht vermittelt werden. Schließlich gibt es in jedem Verband andere Anträge und in jedem Landkreis/Stadt andere Stellen, an die man sich wenden muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
willi53 Posted June 30, 2008 Share Posted June 30, 2008 Also, wenn eins in der Sachkunde nicht gelehrt wird, dann ist es ja wohl der Beantragungsweg für eine Waffe/Wbk. Klar, die Voraussetzungen kriegst du beigebracht. ABER wie so ein Bedürfnisantrag aussieht oder was man damit anfängt (zu welcher Behörde etc.) kann einem dort ja gar nicht vermittelt werden. Schließlich gibt es in jedem Verband andere Anträge und in jedem Landkreis/Stadt andere Stellen, an die man sich wenden muss. Die Formalien haben in der Sachkunde auch nichts verloren. Jeder macht es ohnehin etwas anders Je nach Gefühl und Wellenschlag oder..... Frag einfach Deinen 1. Vorsitzenden, was Du brauchst und dann wird dir geholfen. Manche stellen die Formalien auch auf die Homepage. Z.B. BdMP Berlin: http://www.bdmp.de/lvbb.de/behoerdenweg.htm Da bleiben doch keine Fragen offen, oder? Eine schöne Woche. Willi. Link to comment Share on other sites More sharing options...
KK-Shooter Posted June 30, 2008 Share Posted June 30, 2008 Die Formalien haben in der Sachkunde auch nichts verloren. Jeder macht es ohnehin etwas anders Je nach Gefühl und Wellenschlag oder..... Frag einfach Deinen 1. Vorsitzenden, was Du brauchst und dann wird dir geholfen. Manche stellen die Formalien auch auf die Homepage. Z.B. BdMP Berlin: http://www.bdmp.de/lvbb.de/behoerdenweg.htm Da bleiben doch keine Fragen offen, oder? Eine schöne Woche. Willi. Gaaanz ruhig. Ich habe nur auf "schurawi's" Beitrag reagiert, der ja wohl darauf anspielen sollte, dass man sowas in der Sachkunde gelernt haben müsse. (Warum sonst die Frage nach den Kosten der Sachkunde des Threadstarters?). Ich weiß, wie ich nächstes Jahr meine WBK zu beantragen habe. Ich habe sogar schonmal das Formular angeguckt. ABER wenn jemand das nicht weiß und hier um Rat fragt, sollte man ihm einfach helfen. So sehe ich das. Link to comment Share on other sites More sharing options...
willi53 Posted June 30, 2008 Share Posted June 30, 2008 Gaaanz ruhig. Ich habe nur auf "schurawi's" Beitrag reagiert, der ja wohl darauf anspielen sollte, dass man sowas in der Sachkunde gelernt haben müsse. (Warum sonst die Frage nach den Kosten der Sachkunde des Threadstarters?). Ich weiß, wie ich nächstes Jahr meine WBK zu beantragen habe. Ich habe sogar schonmal das Formular angeguckt. ABER wenn jemand das nicht weiß und hier um Rat fragt, sollte man ihm einfach helfen. So sehe ich das. So weit habe ich nicht zwischen den Zeilen gelesen. Ich bin ansonsten auch dafür, daß eine Frage beantwortet werden sollte. Es gibt keine dummen Fragen...... Ich kann mich gut an meine erste WBK erinnern, an die Verantwortlichen, die erstmal rückfragen mußten und das Gesetz lesen - Also - ich bin ganz ruhig. Schöne Woche noch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schurawi Posted June 30, 2008 Share Posted June 30, 2008 Gaaanz ruhig. Ich habe nur auf "schurawi's" Beitrag reagiert, der ja wohl darauf anspielen sollte, dass man sowas in der Sachkunde gelernt haben müsse. (Warum sonst die Frage nach den Kosten der Sachkunde des Threadstarters?). Ich weiß, wie ich nächstes Jahr meine WBK zu beantragen habe. Ich habe sogar schonmal das Formular angeguckt. ABER wenn jemand das nicht weiß und hier um Rat fragt, sollte man ihm einfach helfen. So sehe ich das. Falsch gedacht ! Meine Sachkundeprüfung steht mir noch vor . Das Problem bei mir war – ich hatte das Gefühl bei uns im Verein , das man mich zur einer teurer - private Prüfung zwingen wollte , und nicht zulassen , das ich das günstig beim Reservistenverband mache . Deswegen habe ich wegen den Kosten gefragt – um denen , die das noch vor Haben zu informieren . Link to comment Share on other sites More sharing options...
willi53 Posted June 30, 2008 Share Posted June 30, 2008 Falsch gedacht !Meine Sachkundeprüfung steht mir noch vor . Das Problem bei mir war – ich hatte das Gefühl bei uns im Verein , das man mich zur einer teurer - private Prüfung zwingen wollte , und nicht zulassen , das ich das günstig beim Reservistenverband mache . Deswegen habe ich wegen den Kosten gefragt – um denen , die das noch vor Haben zu informieren . Preiswert ist es beim BDS - und dauert nur zwei Tage. Gebühr war günstig (50 Euro?) einfach nochmal nachfragen, ob es im eigenen Verband anerkannt wird. BdMP hat es anerkannt. - 150 finde ich auch zu teuer. Gruß, Willi Link to comment Share on other sites More sharing options...
MarlboroMan Posted June 30, 2008 Share Posted June 30, 2008 Hab es für Lau vom Reservistenverband gemacht, hat auch keiner gemeckert. Brauch der Verband das überhaupt? Afaik doch eigentlich nur der Sachbearbeiter. Ich hab es bei meinem ersten Antrag zwar auch zum Verband (BDMP) hingeschickt, weiß aber gar nicht, ob das notwendig war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 30, 2008 Share Posted June 30, 2008 Preiswert ist es beim BDS - und dauert nur zwei Tage. Gebühr war günstig (50 Euro?) einfach nochmal nachfragen, ob es im eigenen Verband anerkannt wird. BdMP hat es anerkannt. - 150 finde ich auch zu teuer.Gruß, Willi Manchmal glaube ich, viele hier haben wirklich absolut keine Ahnung, welcher Aufwand und welche Kosten entstehen, wenn man eine exakt den gesetzlichen Vorgaben genügende und professionelle WSK durchführen will. Wenn das alles zu teuer ist -warum verlangt dann z.B. das RP Karlsruhe als zuständige Behörde NUR FÜR DIE PRÜFUNG 180,-???? Wohlgemerkt nicht einen Lehrgang mit Prüfung, sondern nur die Prüfung. Und wenn es sich noch nicht rumgesprochen hat - die Verbände dürfen nur für ihre Mitglieder die SK bescheinigen. Und niemand sonst muss sie anerkennen, außer natürlich der SB, WENN eine waffenrechtliche Genehmigung innerhalb dieses Verbandes beantragt wird. Jeder kann sich aussuchen, wo und bei wem er die WSL ablegt, und das ist gut so. Aber es soll sich niemand hinterher wundern wenn er nach Umzug oder Verbandswechsel oder oder oder auf einmal Probleme bekommt. Billig ist gut, finde ich auch. Aber manchmel ist preiswert auf Dauer günstiger als billig. Hat mir erst letzte Woche wieder ein Teilnehmer bestätigt, dessen SK-Bescheinigung von mehreren SB rundweg abgelehnt wurde. Er hatte übrigens sogar zusätzlich eine Dienststellenbescheinigung. Ein anderer Fall: Trotz gesetzlicher Regelung (Polizeibeamter ist generell sachkundig), Inhaber einr Trainerlizenz des Deutschen Schützenbundes und Sachverständiger wurde von dem zuständigen SB von einem Schützenkollegen für die WBK eine staatl. anerkannte WSK gefordert. Was hat er trotz aller Voraussetzungen gemacht? WSK-Lehrgang. Mit der Urkunde eines staatl. anerkannten Prüfers gab`s dann keine Probleme. Lächerlich? Stimmt. Aber kein Einzelfall. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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