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Antrag WBK....Wie ist der Ablauf?


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Manchmal glaube ich, viele hier haben wirklich absolut keine Ahnung, welcher Aufwand und welche Kosten entstehen, wenn man eine exakt den gesetzlichen Vorgaben genügende und professionelle WSK durchführen will.

Ein anderer Fall: Trotz gesetzlicher Regelung (Polizeibeamter ist generell sachkundig), Inhaber einr Trainerlizenz des Deutschen Schützenbundes und Sachverständiger wurde von dem zuständigen SB von einem Schützenkollegen für die WBK eine staatl. anerkannte WSK gefordert.

Was hat er trotz aller Voraussetzungen gemacht? WSK-Lehrgang. Mit der Urkunde eines staatl. anerkannten Prüfers gab`s dann keine Probleme.

Der BDS macht ja nun auch keine privaten Prüfungen. Was glaubst Du eigentlich, wer die Prüfung abnimmt? Das allein ist der Knackpunkt. Und wieso ist ein Polizeibeamter generell sachkundig?

Denk mal drüber nach, bevor hier solche Schauergeschichten in den Raum gestellt werden.

Beim Führerschein gibt es auch Unterschiede - gültig ist er trotzdem

Laß gut sein... Willi

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Der BDS macht ja nun auch keine privaten Prüfungen. Was glaubst Du eigentlich, wer die Prüfung abnimmt? Das allein ist der Knackpunkt.

Hm..........wer nimmt den die Prüfungen beim BDS ab?

Was ist da der Knackpunkt?

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Der BDS macht ja nun auch keine privaten Prüfungen.

Was denn sonst? Sind es etwa behördliche Prüfungen? Es sind und bleiben Verbandsprüfungen/Bescheinigungen. Und das ist doch auch ok.

Was glaubst Du eigentlich, wer die Prüfung abnimmt? Das allein ist der Knackpunkt.

Wer die Prüfung abnimmt weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht, solange den Leuten die WSK anerkannt wird. Und das wird sie ja wohl? Hier ging es (mir) um Allgemeines und die Ansichten der SB`s. Und was ist der Knackpunkt? Wer sie abnimmt? oder dass/ob sie anerkannt wird? Was hat die Anerkennung mit der Person zu tun? Die Anerkennung hat nur mit der staatlichen Anerkennung zu tun bzw. der Anerkennung der WSK, die Verbände für ihre Mitglieder (und sonst niemanden) auf Grund eben des Verbandsstatus durchführen und bescheinigen dürfen.

Und wieso ist ein Polizeibeamter generell sachkundig?

Weil es schon immer so gehandhabt wurde und weil es im Entwurf der WaffVwV, welche von den meisten Bundesländern den zuständigen Waffenbehörden per Erlass "zur Anwendung empfohlen" wurde unter Ziffer 7.2 so geschrieben steht. Zeig mir eine umfassendere Ausbildung als die, die Polizeibeamte in der Ausbildung erfahren, insbes. in rechtlicher Hinsicht.

Denk mal drüber nach, bevor hier solche Schauergeschichten in den Raum gestellt werden.

Denken tue ich, das Ergebnis muss ja nicht immer stimmen. Also: Welche Schauergeschichten habe ich in den Raum gestellt. Futterbei die Fische!

Beim Führerschein gibt es auch Unterschiede - gültig ist er trotzdem

Das ist bei der WSK aber nachweislich nicht der Fall. Und nebenbei - mit einem (neuen) Autoführerschein darfst du auch keinen 5-tonner fahren.

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Laß gut sein... Willi

Gerne, wenn ich weiß, was gemeint ist und/oder was falsch war

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Ich habe einmal diesen Beitrag mit blau kommentiert. Ich hoffe, damit wird es klarer, was ich meine.

Manchmal glaube ich, viele hier haben wirklich absolut keine Ahnung, welcher Aufwand und welche Kosten entstehen, wenn man eine exakt den gesetzlichen Vorgaben genügende und professionelle WSK durchführen will.

Wenn das alles zu teuer ist -warum verlangt dann z.B. das RP Karlsruhe als zuständige Behörde NUR FÜR DIE PRÜFUNG 180,-???? Wohlgemerkt nicht einen Lehrgang mit Prüfung, sondern nur die Prüfung.

Das kann ja sein - aber teuer muß nicht besser sein.

Und wenn es sich noch nicht rumgesprochen hat - die Verbände dürfen nur für ihre Mitglieder die SK bescheinigen. Und niemand sonst muss sie anerkennen, außer natürlich der SB, WENN eine waffenrechtliche Genehmigung innerhalb dieses Verbandes beantragt wird. Die Verbände sind nie alleine - die Prüfungskommission besteht auch aus Behördenvertretern. Jeder der eine Sachkundeprüfung abgelegt hat, bekommt die Bescheinigung, mit Unterschrift der Behördenvertreter.

Jeder kann sich aussuchen, wo und bei wem er die WSL ablegt, und das ist gut so. Aber es soll sich niemand hinterher wundern wenn er nach Umzug oder Verbandswechsel oder oder oder auf einmal Probleme bekommt. Billig ist gut, finde ich auch. Aber manchmel ist preiswert auf Dauer günstiger als billig. Eine Sachkunde ist für die Erteilung der WBK notwendig. Nach Umzug bzw. Verbandswechsel habe ich trotzdem die WBK - seit wann ist diese Verbandsgebunden? Wir haben ein einheitliches Waffenrecht, auch wenn mancher dies gern anders hätte.

Hat mir erst letzte Woche wieder ein Teilnehmer bestätigt, dessen SK-Bescheinigung von mehreren SB rundweg abgelehnt wurde. Er hatte übrigens sogar zusätzlich eine Dienststellenbescheinigung. Wie genau war das? Ablehnung einer Sachkunde muß doch begründet werden? So einfach in den Raum gestellt, geht schon mal gar nicht.

Ein anderer Fall: Trotz gesetzlicher Regelung wo steht denn das? (Polizeibeamter ist generell sachkundig), Inhaber einr Trainerlizenz des Deutschen Schützenbundes und Sachverständiger wurde von dem zuständigen SB von einem Schützenkollegen für die WBK eine staatl. anerkannte WSK gefordert. Die WaffVwV ist nicht in kraft getreten. Manche ziehen sich darauf zurück, aber es bleibt der Verdacht, daß sie immer dann herangezogen wird, wenn es gerade passt.

Was hat er trotz aller Voraussetzungen gemacht? WSK-Lehrgang. Mit der Urkunde eines staatl. anerkannten Prüfers gab`s dann keine Probleme. Eben - Sachkunde ist wichtig.

Lächerlich? Stimmt. Aber kein Einzelfall. Ansichtssache.

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Ich bin ausgebildeter Sachkundeprüfer im BDS!

ICH nehme die Prüfung, mit 2 Beisitzern ab!

Es war NOCH NIE ein Behördenvertreter anwesend!

Die Behörde wird gem. WaffG informiert, mehr nicht!

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Ich bin ausgebildeter Sachkundeprüfer im BDS!

ICH nehme die Prüfung, mit 2 Beisitzern ab!

Es war NOCH NIE ein Behördenvertreter anwesend!

Die Behörde wird gem. WaffG informiert, mehr nicht!

Wenn das so geht, sei froh.

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Wenn das so geht, sei froh.

ja, im " Ländle" geht das so.......................wenn du mit " Hauptstadt" Berlin meinst, da ist ja eh alles anders!

Da hat ja das LKA die Finger drin!

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ja, im " Ländle" geht das so.......................wenn du mit " Hauptstadt" Berlin meinst, da ist ja eh alles anders!

Da hat ja das LKA die Finger drin!

Stimmt, und auch in den anderen Fällen irrt willi (leider). Die Behördenvertreter können, müssen aber nicht teilnehmen. In den meisten Fällen nehmen sie NICHT teil, wäre ja auch im Rahmen der Einsparungen nicht vertretbar. Wenn sie teilnehmen - wer zahlt das? Richtig - der Prüfling.

Und in anderen Ländern hängt sich die Behörde in die Verbands-WSK praktisch überhaupt nicht rein.

Also: Wie es in Bärlin ist, kann ich nicht beurteilen. Aber ich bitte mir zuzugestehen, dass ich schon eine gewisse Ahnung, Erfahrung und Kenntnisse auch der Verfahrensweise in anderen Ländern habe und hier nicht wie der Blinde von der Farbe rede.

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Ich habe einmal diesen Beitrag mit blau kommentiert. Ich hoffe, damit wird es klarer, was ich meine.

WAs du meisnt, ist klar. Ob es auch so ist (woanders) sei dahingestellt. Zieht z.B. ein DSB-Schütze um und beantragt eine Waffe, die in der SpO des DSB nicht aufgeführt ist sondern beim BDS, wird/muss in den meisten Fällen der SB die WSK nicht anerkennen und damit die Waffe nicht eintragen. Erkennt der BDS die WSK des DSB an, alles klar. So sieht die Verfahrensweise in den meisten Fällen aus.

Und eine WSK-Bescheinigung von Behördenvertretern unterschrieben und gestempelt haben die wenigsten Sportschützen.

Und damit ist auch gleich die Begründung der Ablehnung geliefert. Schau ins WaffG oder lies über die Suchfunktion die von PaleRider eingestellte Stellungnahme des BVA.

Deine "Ablehnung" des Entwurfs der WaffVwV teile ich. Das ändert aber nichts daran, dass sie in den meisten Ländern für verbindlich erklärt wurde und eben danach verfahren wird. Nicht einverstanden? Kannste klagen (Orginalzitat eines SB).

Dass die WaffVwV immer dann herangezogen wird, wenn es für den Antragsteller eng wird/werden soll, ist klar. Aber nicht zu ändern außer durch siehe oben.

Dass dies keine Einzelfälle sind - leider keine Ansichtssache. Über Einzelfälle braucht man nur in Ausnahmefällen zu reden. Leider irrst du auch hier.

Ein gravierendes Problem besteht aber generell: Kaum ein Schütze ist bereit, einfach mal zuzugeben, das er "Ärger" mit der Behörde hat. Warum? Weil dann gleich einige/viele sich in Mutmaßungen ergehen, was er angestellt haben könnte, dass ihnen das nie passiert, dass wohl was dran sein muss usw.usw.

Erwischt es sie dann selber kalt, gibt`s natürlich auch keine Infos, sie wollen sich ja nicht blamieren oder der so beliebten Hähme aussetzen.

Daran krankt bei uns vieles -mangelnder Informationsfluss. Weil jeder Betroffene meint, es lasse ihn schlecht dastehen.

Ist Quatsch. Bei besserer Information aller Interessierten und spiel mit offenen Karten fällt es oftmals sehr viel schwerer eine Maßnahme ohne oder mit der falschen Begründung durchzuziehen.

Man muß den SB auch nicht immer schlechte Absicht unterstellen, sehr oft fehlt einfach die Information oder die eigene Sachkunde auf Grund fehlender Fortbildungsmöglichkeiten. Anders ist das sonst nicht zu erklären, insbesondere, wenn man die SB`s kennt.

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Stimmt, und auch in den anderen Fällen irrt willi (leider). Die Behördenvertreter können, müssen aber nicht teilnehmen. In den meisten Fällen nehmen sie NICHT teil, wäre ja auch im Rahmen der Einsparungen nicht vertretbar. Wenn sie teilnehmen - wer zahlt das? Richtig - der Prüfling.

.....

Zumindest hier in Niedersachsen aber erst seit neuestem. Ich habe meine WSK noch für 75€ gemacht. Polizeireferend war anwesend, hat immer mal nachgehakt. Mitlerweile muss man (als Prüfling) solch einen "Besuch" aber wohl mit 300€ honorieren.

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WAs du meisnt, ist klar. Ob es auch so ist (woanders) sei dahingestellt. Zieht z.B. ein DSB-Schütze um und beantragt eine Waffe, die in der SpO des DSB nicht aufgeführt ist sondern beim BDS, wird/muss in den meisten Fällen der SB die WSK nicht anerkennen und damit die Waffe nicht eintragen. Erkennt der BDS die WSK des DSB an, alles klar. So sieht die Verfahrensweise in den meisten Fällen aus.

Und eine WSK-Bescheinigung von Behördenvertretern unterschrieben und gestempelt haben die wenigsten Sportschützen.

Und damit ist auch gleich die Begründung der Ablehnung geliefert. Schau ins WaffG oder lies über die Suchfunktion die von PaleRider eingestellte Stellungnahme des BVA.

Deine "Ablehnung" des Entwurfs der WaffVwV teile ich. Das ändert aber nichts daran, dass sie in den meisten Ländern für verbindlich erklärt wurde und eben danach verfahren wird. Nicht einverstanden? Kannste klagen (Orginalzitat eines SB).

Dass die WaffVwV immer dann herangezogen wird, wenn es für den Antragsteller eng wird/werden soll, ist klar. Aber nicht zu ändern außer durch siehe oben.

Dass dies keine Einzelfälle sind - leider keine Ansichtssache. Über Einzelfälle braucht man nur in Ausnahmefällen zu reden. Leider irrst du auch hier.

Ein gravierendes Problem besteht aber generell: Kaum ein Schütze ist bereit, einfach mal zuzugeben, das er "Ärger" mit der Behörde hat. Warum? Weil dann gleich einige/viele sich in Mutmaßungen ergehen, was er angestellt haben könnte, dass ihnen das nie passiert, dass wohl was dran sein muss usw.usw.

Erwischt es sie dann selber kalt, gibt`s natürlich auch keine Infos, sie wollen sich ja nicht blamieren oder der so beliebten Hähme aussetzen.

Daran krankt bei uns vieles -mangelnder Informationsfluss. Weil jeder Betroffene meint, es lasse ihn schlecht dastehen.

Ist Quatsch. Bei besserer Information aller Interessierten und spiel mit offenen Karten fällt es oftmals sehr viel schwerer eine Maßnahme ohne oder mit der falschen Begründung durchzuziehen.

Man muß den SB auch nicht immer schlechte Absicht unterstellen, sehr oft fehlt einfach die Information oder die eigene Sachkunde auf Grund fehlender Fortbildungsmöglichkeiten. Anders ist das sonst nicht zu erklären, insbesondere, wenn man die SB`s kennt.

Also, nun mal ganz ruhig und nach der Reihe:

Wieso muß ein DSB-Schütze beim BDS eine Waffe beantragen? - Das kann doch nur in die Hose gehen.

Wieso muß ich nach der Ausstellung der WBK nochmals eine Sachkunde nachweisen? Der Antrag hat hierfür ein einfaches Kreuzchen vorgesehen und ein Datum. Der Rest ist bereits amtsbekannt.

Interne Anweisungen in einzelnen Bundesländern können auf dem Entwurf der WaffVwV beruhen. Trotzdem ist es nicht in kraft getreten. Da hilft nur noch, in ein geeignetes Bundesland umzuziehen.

Auch Sachbearbeiter können irren. Habe ich selbst öfter erlebt. Auch Landesfürsten können irren. Es gibt nichts, oder fast nichts, was sich nicht argumentativ lösen läßt. "Ärger" dieser Art hatte ich auch schon. Ist gelöst worden, also kein Ärger mehr.

Bleibt nur noch die Frage: Wo steht, daß ein Polizist automatisch sachkundig ist.

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§7 I WaffG: "Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist."

EDIT: Klingt schon sehr danach, dass Polizisten keine Sachkundeprüfung brauchen. Allerdings müsste das doch dann für Personenschützer und Soldaten auch gelten!? Ist denke ich Auslegungssache...

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§7 I WaffG: "Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist."

EDIT: Klingt schon sehr danach, dass Polizisten keine Sachkundeprüfung brauchen. Allerdings müsste das doch dann für Personenschützer und Soldaten auch gelten!? Ist denke ich Auslegungssache...

Die Dinge, die als "anderer Nachweis" anerkannt werden, sind im Entwurf der vielgeschmähten aber leider zur Anwendung kommenden WaffVwV aufgeführt Gerade bei den Soldaten ist man der Auffassung, dass die Ausbildung eben NICHT aureichend ist, speziell im rechtlichen Bereich. Kann man alles nachlesen, dann brauchen wir es hier nicht ellenlang zu wiederholen. Ob man die WaffVwV für verbindlich hält (wegen der eigentlich nur vorhandenen Innenwirkung in der Verwaltung) oder nicht, bleibt jedem überlassen. Das (vor)letzte Wort spricht der SB, dann gibt das Verwaltunggericht seine Ansicht bekannt.

Edith: "Personenschützer" ist eine Bezeichnung, die gerne verwendet wird. Was beinhaltet sie? Welche Qualifikationen hat eine solche Person?

Wenn in D jemand so gefährdet ist, dass er Peronenschutz benötigt, wird ihm dieser Schutz vom Staat geliefert. Dann kommen tatsächliche Personenschützer zum Zuge. Polizeibeamte mit einer zusätzlichen Aus- und ständiger sehr fordernden Weiterbildung.

Immer daran denken - wenn jemand einen WS beantragt weil er eine "Schutzperson" bewaffnet begleiten möchte, werden erst die Gefährdungsanalysen des LKA usw. eingeholt. Fallen diese negativ aus, gibts für den Sicherheitsmitarbeiter keinen WS. Fallen sie positiv aus, übernimmt der Staat den Schutz.

Ausnahme sind Menschen, die selbst Werte transportieren. Diese haben den WS dann, um sich im NOTWEHRFALLE verteidigen zu können. Auch hier wird erst ermittelt, dann evtl. genehmigt.

Geh doch einfach mal zur Behörde und beantrage als Personenschützer einen WS.

Dann kann man weiterreden.

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Nach § 32 Abs. 2 der 1. WaffV kann von einem Nachweis der waffentechnischen Kenntnisse abgesehen werden, wenn der Antragsteller eine Ausbildung an Handfeuerwaffen, z.B. im Wehr- oder Polizeidienst erhalten hat.

Die Sachkundeprüfung brauchen Soldaten und Polizisten also tatsächlich. Ausser die erwähnten waffentechnischen Kenntnisse schliessen die anderen Punkte der Sachkunde mit ein, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.

Ich glaube ich zieh mir die WaffV auch noch rein wenn ich mit dem WaffG endlich durch bin... ;-)

Ist aber auch eher Offtopic...

Edit: Das Wort "Personenschützer" war wohl falsch gewählt, ich meinte natürlich die Jungs, die Geldtransporte etc schützen.

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Also, nun mal ganz ruhig und nach der Reihe:

Wieso muß ein DSB-Schütze beim BDS eine Waffe beantragen? - Das kann doch nur in die Hose gehen.

Wenn er neben dem DSB nun auch im BDS schießen will.

Wieso muß ich nach der Ausstellung der WBK nochmals eine Sachkunde nachweisen? Der Antrag hat hierfür ein einfaches Kreuzchen vorgesehen und ein Datum. Der Rest ist bereits amtsbekannt.

Das wird dir der SB dann mitteilen.

Interne Anweisungen in einzelnen Bundesländern können auf dem Entwurf der WaffVwV beruhen. Trotzdem ist es nicht in kraft getreten. Da hilft nur noch, in ein geeignetes Bundesland umzuziehen.

MAch mal, aber ändern wird das auch nicht viel, die meisten Bundesländer haben mitErlass den Entwurf "zur Anwendung empfohlen". Warum? Es gibt nicht anderes!

Auch Sachbearbeiter können irren. Habe ich selbst öfter erlebt. Auch Landesfürsten können irren. Es gibt nichts, oder fast nichts, was sich nicht argumentativ lösen läßt. "Ärger" dieser Art hatte ich auch schon. Ist gelöst worden, also kein Ärger mehr.

Ersteres stimmt, letzteres liegt auch am SB oder der vorgesetzten Behörde.

Bleibt nur noch die Frage: Wo steht, daß ein Polizist automatisch sachkundig ist.

Nochmal: lies die WaffVwV oder frag deinen SB. In der WaffVwV ist expl. aufgeführt : Anderweitige Ausbildungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c AWaffV sind alle behördlich oder staatlich anerkannten Ausbildungen...mit Prüfung abschließen.... zu vermitteln (z.B. im Polizeidienst).

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Auch das ständige wiederholen eines Standpunktes beantwortet keine konkrete Frage.

Bitte frag doch den SB oder sonst jemand. .. :peinlich:

Alte Gesetze zitieren ... :00000733:

Entwürfe, die nicht Gesetz wurden... :heuldoch:

Die Kernfrage ist zwischenzeitlich nicht mehr relevant. Ich steig aus. :cool3:

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Nach § 32 Abs. 2 der 1. WaffV (???? sag mir mal, wo man die finden kann. Meines Wissens ist die erste und zweite WaffVO (altes WaffG) durch die AWaffV abgelöst worden. 2003!) durch kann von einem Nachweis der waffentechnischen Kenntnisse abgesehen werden, wenn der Antragsteller eine Ausbildung an Handfeuerwaffen, z.B. im Wehr- oder Polizeidienst erhalten hat.

Die Sachkundeprüfung brauchen Soldaten und Polizisten also tatsächlich. Ausser die erwähnten waffentechnischen Kenntnisse schliessen die anderen Punkte der Sachkunde mit ein, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.

Die PB haben alle Ausbildungsinhalte der WSK in ihrer Ausbildung/Studium beinhaltet. Soldaten in der Ausbildung nicht. Daher brauchen PB keinen WSK-NAchweis, dieser gilt durch die abgeschlossene Ausbildung/Studium als erbracht, ebenso bei einem Förster)

Ich glaube ich zieh mir die WaffV auch noch rein wenn ich mit dem WaffG endlich durch bin... ;-)

Nimm dir die AWaffV vor, da wirst du einige Überraschungen erleben. Ich habe sie auch mehrmals durchgeackert und muss immer noch suchen.

Ist aber auch eher Offtopic...

Edit: Das Wort "Personenschützer" war wohl falsch gewählt, ich meinte natürlich die Jungs, die Geldtransporte etc schützen.

Das sind Leute, die einen WS bekommen mit einem sehr eingeschränkten Freigabebereich. Ist aber auch von Behörde zu Behörde unterschiedlich

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Auch das ständige wiederholen eines Standpunktes beantwortet keine konkrete Frage.

DAs ist kein Standpunkt, das kan man nachlesen!

Bitte frag doch den SB oder sonst jemand. .. :peinlich:

Wen willst du sonst fragen - mir glaubst du ja doch nicht

Alte Gesetze zitieren ... :00000733:

Alte Gesetze? Meine Zitate stammen aus dem neuen WafG, aber vielleicht gilt das nur hier. Was sonst hat Gültigkeit? Wonach richtet sich die Waffenbehörde? Nach deinen Vorstellungen? Meine musste ich in einigen Punkten auch revidieren.

Entwürfe, die nicht Gesetz wurden... :heuldoch:

Ja, wenn sie nicht nur entworfen, sondern real existent, in Umlauf gebracht und "zur Anwendung" durch die Waffenbehörden von den Innenministerien empfohlen wurden

Die Kernfrage ist zwischenzeitlich nicht mehr relevant. Ich steig aus. :cool3:

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Na ja, die gibts ja schon seit fünf Jahren nicht mehr... und in der AWaffV + der Begründung dazu stehts ein bissl anders drin. <_<

Stimmt. Dachte schon, nur ich habe keine Ahnung.

Da wären wir wieder beim Thema Information. Und "willi" hat ja auch von "alten Gesetzen" geschrieben. Vielleicht ...

WSK... Info...Fragen an den SB... lesen?

I

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