Zum Inhalt springen
IGNORED

Fortbestehen des Bedürfnisses


Zwergnase

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der Punkt ist doch, dass bei vielen der angeschriebenen jede rechtliche Grundlage für diese NAchfrage/Überprüfung fehlt.

Geschrieben
@JuergenG

wer hat den die Tel.-Nr., wenn nicht diese Dame ?

Ist der nette Herr F. von Ordnugnsamt nicht mehr da?

Doch, der (wirklich !) nette Herr F. ist noch da, und das hoffentlich noch sehr lange.

Ist auch exakt seine Durchwahl. Deswegen die Bitte, die Dame in Ruhe zu lassen.

Ich werde übernächste Woche dort sein (er hat kommende Woche Urlaub), dann

werde ich mal erkunden, ob das seine oder die Rechtsauffassung des Dienstherrn

(Behördenleiter bzw. RP) ist.

Bisher habe ich dort immer gewonnen :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Doch, der (wirklich !) nette Herr F. ist noch da, und das hoffentlich noch sehr lange.

Ist auch exakt seine Durchwahl. Deswegen die Bitte, die Dame in Ruhe zu lassen.

Ich werde übernächste Woche dort sein (er hat kommende Woche Urlaub), dann

werde ich mal erkunden, ob das seine oder die Rechtsauffassung des Dienstherrn

(Behördenleiter bzw. RP) ist.

Bisher habe ich dort immer gewonnen :eclipsee_gold_cup:

Es ist Zeit, mal endgültig abzuklären, ob (was ich bezweifele) der RP im Bereich allgemeiner waffenrechtlichen Genehmigungen überhaupt Zuständigkeiten hat. Nach der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem WaffG des Hess. Innenministeriums nicht. Da es aber noch das HSOG sowie die Landkreis- undGemeindeordnung gibt und dort auch bestimmte Satzbildungen eine Interpretation zulassen, muss das geklärt werden.

Geschrieben

Hallo, soweit mir bekannt ist muß ein Schießbuch geführt werden, in dem die schießsportliche Betätigung nachgewiesen werden muß. Bei Neuerteilung einer WBK muß nachgewiesen werden, daß man mindestens 3 Jahrelang pro Jahr 18 x auf dem Schießstand war. Nach 3 Jahren ist das nicht mehr notwendig. Das Schießbuch sollte man aber trotzdem weiterführen um bei einer Überprüfung, wie jetzt bei Ihnen, nachzuweisen, das man immer noch eine Waffe benötigt. Können sie das nicht , laufen sie Gefahr, daß die WBK eingezogen wird. Dann zeigen sie mir die Behörde die dann mit sich verhandeln lässt.

Das ist leider keine Spinnerei, ich schreibe Ihnen das aus Erfahrung.

Damit will die Behörde offenbar erreichen, daß sie die erworbenen Waffen nicht nur unters Kopfkissen legen.

Gruß Otto

Geschrieben
... Das Schießbuch sollte man aber trotzdem weiterführen um bei einer Überprüfung, wie jetzt bei Ihnen, nachzuweisen, das man immer noch eine Waffe benötigt. ...

Teilnahme an Vereinsmeisterschaft, Kreismeisterschaft, Rundenkämpfe dokumentieren sehr gut das aktive Sportschießen.

Gruß

W. Seel

Geschrieben

:acute:hola amigos,

es stimmt nicht dass man nach 3 Jahren das Schiessbuch nicht mehr führen muss, bei Beantragung einer neuen Waffe

wird vom Verein/Verband von der Behörde die Bestätigung der REGELMÄßIGEN Teilnahme des Mitgliedes am Trainig

verlangt. VON 12 ODER 18 MAL IM JAHR STEHT NICHTS IM WAFFG. ES HAT MAL IN EINEN ENTWURF EINER WAFF.VERORDNUNG GESTANDEN --WURDE ABER NICHT ÜBERNOMMEN!!! Manche Vereine/Verbände üben sich immer wieder im VORAUSSEILENDEN Gehorsam, und es sollte uns nicht wundern wenn die Behörde so etwas dankbar übernimmt.

Auf dem Vordruck unseres Ordnungsamtes (Krs. Steinburg) zur Überprüfung des Fortbestehens des Bedarfs nach der 3 Jahresfrist STEHT NICHTS VON EINER MINDESTZAHL!!! Der Verein bestätig nur die Teilnahme am Training-OHNE ANGZUGEBEN WIE OFT. :rtfm:

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

Ich war die letzten vier Jahre nicht so oft auf dem Stand so 2-5 mal pro Jahr.

Ich bin die letzten 4 Jahre 2x Vater geworden habe ich selbständig gemacht da wahr nicht so viel Zeit.

Falls die Behörde die neue gelbe wiederruft, werde ich die Waffen auf Einzellader umbauen lassen

und in die alte gelbe eintagen. So hat die Behörde sich durchgesetzt und ich kann die Waffen behalten,

ein trauriges Spiel.

Geschrieben
Ich bin die letzten 4 Jahre 2x Vater geworden habe ich selbständig gemacht da wahr nicht so viel Zeit.

Da hast Du doch ne Entschuldigung.

Ich werde den Teufel tun, jetzt noch ein Schießbuch zu führen. Das reicht mir ja schon beim Bund auf dem Schießstand. Da wird auch mehr geschrieben als geschossen.

Geschrieben
Da hast Du doch ne Entschuldigung.

:lol:

Die ersten 3 Jahre nach der ersten Waffenrechtlichen Erlaubniss ist es zumindest sinnvoll ein Schiessbuch zu führen. Danach aber nicht mehr erforderlich. Ein ordentlicher und korrekter Deutscher wird es aber dennoch tun. Am besten versehen mit vielen Unterschriften und Stempeln. Das gibt dem ganzen einen amtlichen Touch --- Darauf steht der Deutsche. :eclipsee_gold_cup:

Quelle bitte ?

Die würde mich auch interressieren, wird er aber nicht finden. Gibts nicht. ;)

Geschrieben

... es ist doch immer wieder erstaunlich, was für Blüten die Gesetzesauslegung mancher SB treibt , haben die wirklich nichts Sinnvolles zu tun ... :confused: ... übrigens ist heute der internationale Tag des ÖD ... <_<

Geschrieben
:lol:

Die ersten 3 Jahre nach der ersten Waffenrechtlichen Erlaubniss ist es zumindest sinnvoll ein Schiessbuch zu führen. Danach aber nicht mehr erforderlich. Ein ordentlicher und korrekter Deutscher wird es aber dennoch tun. Am besten versehen mit vielen Unterschriften und Stempeln. Das gibt dem ganzen einen amtlichen Touch --- Darauf steht der Deutsche. :eclipsee_gold_cup:

Die würde mich auch interressieren, wird er aber nicht finden. Gibts nicht. ;)

Er bezieht sich auf Punkt 14.2.1 des Entwurfs der WaffVwV. Welche "Außenwirkung" diese "Gebrauchsanweisung" für die Verwaltung intern besitzt, bedarf hier keiner Diskussion. In Kraft gesetzt wurde sie auch nicht, lediglich in den meisten Ländern per Erlass "zur Anwendung" empfohlen.

Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass für einen beruflichen Waffenträger (Sicherheitsdienst) durch die UVV ganze -4- Schießtermine (man beachte - NICHT- Schießtraining/Nachweise) gefordert werden.

Damit ist in diesem Fall allerdings auch nicht das Bedürfnis an sich zu begründen.

Geschrieben
Also pro Monat eine Zeile zu schreiben ist ja jetzt nicht das aufwendigste ;)

Etwas öfters krachts schon. Das kann manchmal viermal in der Woche sein. Und bei meinen dutzenden von verschiedenen Schießkisten liegt das Schießbuch dann garantiert in der falschen.

Ich bin schon heilfroh, dass ich wenigstens die WBKs noch nicht in einer anderen Kiste vergessen habe.

Geschrieben
Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass für einen beruflichen Waffenträger (Sicherheitsdienst) durch die UVV ganze -4- Schießtermine (man beachte - NICHT- Schießtraining/Nachweise) gefordert werden.

Damit ist in diesem Fall allerdings auch nicht das Bedürfnis an sich zu begründen.

Wenn sollen die UVV noch mal schützen? Ach ja, die Berufsgenossenschaft vor zu vielen Zahlungen.

Das Bedürfnis muss hier das Unternehmen begründen. Und wenn ein Sicherheitsunternehmen von Geldtransporten auf Sperrgut umstellt, dann sehe ich auch nicht, warum die die ganzen .38er Special behalten sollten, nur weil die Mitarbeiter sich so an den Besitz gewöhnt und kein dummes Zeug damit angestellt haben.

Geschrieben

Das ist zwar richtig, hat aber mit der SAche nichts zu tun. Wenn das Bedürfnis wegfällt, muss auch der Sicherheitsunternehmer den Firmen-WS abgeben.

Aber die Personen, die bei vorlioegendem Bedürfnis eine Waffe tragen/führen dürfen, müssen nur 4 x pro Jahr. Ich wollte damitdas Unverhältnis (in welche Richtung lasse ich bewußt offen) aufzeigen.

Der Sportler muss 18 x (wobei sich im Gesetz nirgends ein derartiger Passus findet) nach der keine Außenwirkung entfaltenden Verwaltungsvorschrift bzw. deren "Entwurf" durch die Behörde festgelegte Termine nachweisen. Der waffentragende Unternehmer nur 4 x.

Jetzt klar?

Geschrieben
Etwas öfters krachts schon. Das kann manchmal viermal in der Woche sein. Und bei meinen dutzenden von verschiedenen Schießkisten liegt das Schießbuch dann garantiert in der falschen.

Ich bin schon heilfroh, dass ich wenigstens die WBKs noch nicht in einer anderen Kiste vergessen habe.

Musst ja nicht jeden Termin aufschreiben.

Geschrieben
Musst ja nicht jeden Termin aufschreiben.

Ich könnte ja noch ein paar abgeben. Hat jemand Bedarf ? :gutidee:

Spaß beiseite, ich mache ziemlich verschiedene Disziplinen (VL und GK im DSB, Ordonanzgewehr, Revolver, Pistole beim VdRBW und mein Lieblingshobby Präzi-Westernschießen). Da gibt es so viele Urkunden, Medaillen oder Pokale, da komme ich ohne Training ja schon locker über 18 Nachweise pro Jahr.

Nee, nee, geschrieben wird nix. Das schont den Abzugfinger.

Geschrieben
Aber die Personen, die bei vorlioegendem Bedürfnis eine Waffe tragen/führen dürfen, müssen nur 4 x pro Jahr. Ich wollte damitdas Unverhältnis (in welche Richtung lasse ich bewußt offen) aufzeigen.

Der Sportler muss 18 x (wobei sich im Gesetz nirgends ein derartiger Passus findet) nach der keine Außenwirkung entfaltenden Verwaltungsvorschrift bzw. deren "Entwurf" durch die Behörde festgelegte Termine nachweisen. Der waffentragende Unternehmer nur 4 x. Jetzt klar?

Nein, den die Anforderung der UVV sagt nichts zum Thema Bedürfnis aus.

Die 18 +- x-Mal sollen das Bedürfnis des Sportschützen darlegen, d.h. warum er dieses Sportgerät braucht. Dabei geht es dem Gesetzgeber nicht darum, dass er sicher stellen will, dass man mit der Waffe sachgerecht umgeht.

Das Unternehmen muss seinen Bedarf gemäß § 28 WaffG nachweisen. So lange es also das Bedürfnis "glaubhaft" machen kann, so lange behält es die Waffen.

Die Grundlage des Bedürfnisses ist also unterschiedlich.

Als Sportschütze behauptest du, dass du die Waffe für sportliche Aktivitäten brauchst. Und da wäre es natürlich, um glaubwürdig zu sein, ganz gut, wenn man dieses sportliche Interesse auch durch regelmässiges Training belegen kann.

Als Sicherheitsunternehmen begründest du es damit, dass du jeden Tag eine Tour zu Aldi/Lidl usw macht und legst dazu entsprechende Verträge vor.

Geschrieben

Genau das habe ich versucht auszudrücken. Die Bedürfnisse sind unterschiedlich.

Die Frage die sich stellt ist doch, warum ein aktiver Sportschütze diesen Trainingsnnachweis erbringen muss über einen längeren Zeitraum um sein Bedüfnis weiter zu begründen, während ein Waffenträger, dessen Firma ihr Bedürfnis bzw. das des Angestellten auf andere Weise begründet, lediglich 4 Termine pro Jahr ableisten muss.

Einigkeit dürfte darüber bestehen, dass die Gefahr für die ÖSuO, welche von einem die Waffe gesetzeskonform transportierenden und verwahrenden Sportler ausgeht, wesentlich geringer einzuschätzen ist als diejenige, welche von einer durch eine in der Öffentlichkeit geführten Waffe ausgeht.

Hinzu kommt dann noch, dass der Sportler allein (zumindest theoretisch) auf Grund seines ständigen Trainings sicher im Umgang mit der Waffe sein sollte, während der Waffenträger nach einer Minimalausbildung die in keinster Weise mit z.B. einer polizeilichen Waffenausbildung zu vergleichen ist, durch 4 jährlich nachzuweisende Termine die keinerlei Leistungsnachweis beinhalten, hier "gleich" behandelt wird.

Leistet der Sportler die Termine nicht, verliert er das Bedürfnis. Leistet der Waffenträger noch nicht einmal diese 4 Termine, ändert das an seinem Bedürfnis oder dem seiner Firma nicht das geringste. Auch wird die Firma nicht gezwungen, ihn nicht mehr in diesem Aufgabengebiet einzusetzen. Er hat seine Sachkunde nachgewiesen und gut is. Erst im Fall eines Falles wird man dann evtl. die Schießleistungen des Angestellten hinterfragen. Wohl auch nur, wenn er Mist gebaut hat. Ging alles gut - ok.

Das war der Denkansatz.

Beim Waffenträger/Firma genügen die Verträge bzw. die Absichtserklärung diese wahrzunehmen, der Sportler muss nachweisen. Und das in erheblich größerem Umfang als der Waffenträger.

Ich bin überzeugt, dass bei entsprechender Argumentation vor einem Verwaltungsgericht hier Erklärungsprobleme bestehen würden. Nur darum ging es.

Und darum, dass in keinem Gesetz diese 18 Termine festgehalten sind. Nur die Regelmäßigkeit. Und die scheint in anderen Fällen auch bei 4 Terminen gegeben zu sein. Es sei denn, ich habe einen Denkfehler in meiner Argumentation oder kann den Gedankengabng hier nicht rüberbringen.

Geschrieben

Hallo,

heute mit dem Kreisschützenmeister gesprochen der sagte das der Verband keine Bescheinigung ausstellen würde,

ich sollte mich an meinen Verein wenden und mir die Bestätigung des Bedürfnisses holen!

Mal schauen ob der SB das anerkennt?

Geschrieben

:peinlich: hola amigo,

dein "Kreisschützenmeister" soll sich sein "Schulgeld" zurück holen, denn seit April 2003 kontrolliert der Verein deine

Schießnachweise und bestätigt/beführwortet die Waffenwahl...diese Unterlagen gehen an dem LANDESVERBAND der die

Richtigkeit bestätigt, und wenn du alles zusammen hast gehst du zum Amt wo alles nochmal geprüft wird, ist alles i.O.

bekommst du deine WBK (grün mit Voreintrag, gelb ohne). Lies doch mal bei google: Waffengesetz oder Bundesverwaltungamt>Sachkundefragen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Die Frage die sich stellt ist doch, warum ein aktiver Sportschütze diesen Trainingsnnachweis erbringen muss über einen längeren Zeitraum um sein Bedüfnis weiter zu begründen, während ein Waffenträger, dessen Firma ihr Bedürfnis bzw. das des Angestellten auf andere Weise begründet, lediglich 4 Termine pro Jahr ableisten muss.

Weil die Firma das Bedürfnis haben muss. Die persönliche Eignung der Angestellten ist dann eine ganz andere Frage und wird auch nicht über das Bedürfnis gesteuert. Und, auch wenn ich mich wiederhole: Die UVV = Unfall-Verhütungs-Vorschriften, die verfolgen ein ganz anderes Interesse (weil von der Berufsgenossenschaft initiiert), als das Waffengesetz.

Einigkeit dürfte darüber bestehen, dass die Gefahr für die ÖSuO, welche von einem die Waffe gesetzeskonform transportierenden und verwahrenden Sportler ausgeht, wesentlich geringer einzuschätzen ist als diejenige, welche von einer durch eine in der Öffentlichkeit geführten Waffe ausgeht.

Das ist nicht das Thema. Die Frage, ob ein Bedürfnis besteht oder nicht, ist unabhängig von der persönlichen Eignung und der Fähigkeit zum sicheren Umgang mit der Waffe zu sehen. Diese Punkte werden extra geprüft.

Du kannst persönlich geeignet sein, deine Sachkundeprüfung mit 1 mit Sternchen abschliessen, wenn du nicht in einem Sportschützenverband bist, dann gibt es keine Bescheinigung deines Bedürfnisses und du bekommst keine Waffe.

Und wenn du 5x die Woche trainierst, deine Sachkunde bestanden hast, aber z.B. Vorstrafen hast, wegen Alkohol auf deine MPU wartest u.a.m, dann kann dir der Verein/Verband noch so viel Bedürfnis bescheinigen. Du bekommst keine Waffe wegen der fehlenden persönlichen Eignung.

Beim Waffenträger/Firma genügen die Verträge bzw. die Absichtserklärung diese wahrzunehmen, der Sportler muss nachweisen. Und das in erheblich größerem Umfang als der Waffenträger.

Ich bin überzeugt, dass bei entsprechender Argumentation vor einem Verwaltungsgericht hier Erklärungsprobleme bestehen würden. Nur darum ging es.

Ich teile deine Überzeugung nicht.

Wir beide wissen nämlich nur, was im Gesetz steht. Ob es dazu ein Ausführungsverordnung gibt, in der z.B. steht:

Ein Bewachungsunternehmen weisst dann sein Bedürfnis nach, wenn an 150 Tagen des Jahres die Voraussetzungen einer besonderen Gefährdung bei den übernommenen Aufträgen vorliegen (=Spekulation)

Also, wie bereits erwähnt: UVV und Bedürfnisprüfung, dass sind zwei total unterschiedliche Dinge.

MfG

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.