Blockbuster Posted June 15, 2008 Share Posted June 15, 2008 Hallo, ein Freund von mir aus Lettland hat hier eine Wohnung gekauft und verbringt die Hälfte des Jahres in Deutschland. In Lettland hat er einen Jagdschein! Die Frage ist, darf er auch in Deutschland jagen? Darf er hier eine Waffe kaufen (er hat bereits mehrere) und Munition? Vielen Dank! Link to comment Share on other sites More sharing options...
optrade Posted June 15, 2008 Share Posted June 15, 2008 Hallo,ein Freund von mir aus Lettland hat hier eine Wohnung gekauft und verbringt die Hälfte des Jahres in Deutschland. In Lettland hat er einen Jagdschein! Die Frage ist, darf er auch in Deutschland jagen? Darf er hier eine Waffe kaufen (er hat bereits mehrere) und Munition? Vielen Dank! Die EU ist eine Ansammlung von Scheußlichkeiten, Du glaubst nicht wirklich, daß für die Bürger etwas Positives herausspringt. Und dann auch noch eine Erleichterung hinsichtlich Waffenbesitz? Und das im EU-Musterländle D? Ich lasse mich aber gerne aufmuntern und vom Gegenteil überzeugen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beselin01 Posted June 15, 2008 Share Posted June 15, 2008 Hallo,ein Freund von mir aus Lettland hat hier eine Wohnung gekauft und verbringt die Hälfte des Jahres in Deutschland. In Lettland hat er einen Jagdschein! Die Frage ist, darf er auch in Deutschland jagen? Darf er hier eine Waffe kaufen (er hat bereits mehrere) und Munition? Vielen Dank! Kann dir die Frage leider nicht beantworten Aber wie ist es wenn ein Deutscher in der EU einen Jagdschein macht Wird der auch anerkannt wie z.b. EU-Führerschein (Möchte halt keinen neuen Tread aufmachen und wenn die Experten schon deine Frage beantworten wäre meine sowieso die nächste) Beselin01 Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted June 15, 2008 Share Posted June 15, 2008 Aber wie ist es wenn ein Deutscher in der EU einen Jagdschein macht Wird der auch anerkannt wie z.b. EU-Führerschein Nur wenn Du den Jagdschein in Deutschland machst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beselin01 Posted June 15, 2008 Share Posted June 15, 2008 Nur wenn Du den Jagdschein in Deutschland machst. Schade dachte schon an eine Marktlücke Aber ist es mit EU-Recht vereinbar (Die in Brüssel bestimmen ja auch welche Bananen jetzt in die alte DDR kommt) B01 Link to comment Share on other sites More sharing options...
AlexG Posted June 15, 2008 Share Posted June 15, 2008 Als erstes suchst Du am besten im Landesjagdgesetz bzw. der Verwaltungsvorschrift zum Landesjagdgesetz des entsprechenden Bundeslandes nach, die sich dann auf § 15 Absatz 5 Satz 1 ff. des Bundesjagdgesetzes bzw. die Ausnahmen davon beziehen, bezüglich der Vorschriften zur Erteilung von Ausländerjagdscheinen oder Tagesjagdscheinen für Ausländer. (Es ist zu beachten , ob Dein Freund Lettischer / und / oder Deutscher Staatsbürger ist. ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted June 16, 2008 Share Posted June 16, 2008 Moin! Grundsätzlich kann er zumindest einen 14 Tage gültigen Tagesjagdschein bekommen. http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/...?Produkt_ID=179 http://www.recht-niedersachsen.de/79200/ab-njagdg.htm http://www.landkreis-pfaffenhofen.de/Pfaff..._22/sg_22-5.htm http://www.google.de/search?hl=de&q=Au...Suche&meta= Die Ausführung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einfach einmal bei der Jagdbehörde nachfragen. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted June 16, 2008 Share Posted June 16, 2008 wenn er keinen deutschen jj hat kann er hier keine waffe erwerben und damit auf tagesjagtschein damit jagen gehen! ob er hier eine waffe aufgrund seines ausländischen passes kaufen darf zum zwecke der ausfuhr ist eine andere sache! ich glaube mich erinnern zu können, dass du nur einen ausländer-tages-schein bekommst wenn du hier eine jagtgelegenheit nachweisen kannst! soll heißen, dass jemand "bürgen" muß, oder eine jagteinladung vorliegen muß! kann mich dahingehend aber auch irren! Link to comment Share on other sites More sharing options...
PSO Posted June 16, 2008 Share Posted June 16, 2008 Der Ausländertagesjagdschein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen! (Quelle: http://www.landkreis-pfaffenhofen.de/Pfaff...22/sg_22-5.htm) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Piotr Posted June 16, 2008 Share Posted June 16, 2008 Der Ausländertagesjagdschein berechtigt nicht zum Erwerb von Jagdwaffen! aber der Ausländerjahresjagdschein schon. er kann erteilt werden wenn Jagdprüffung im Ausland mit dem Deutschen Jagdprüfung vergleichbar ist. (außerdem viel Papierkram und Übersetzungen + selbstverständlich Versicherung. ) Der Ausländerjahresjagdschein wird ,glaube ich ,max für 3 Jahre erteilt und kann dann verlängert werden. Zumindest mit Polnischen JS hätte ich keine Probleme um ein Ausländerjahresjagdschein in D zu bekommen. piotr Link to comment Share on other sites More sharing options...
PSO Posted June 16, 2008 Share Posted June 16, 2008 "Er muss die Jägerprüfung in Deutschland abgelegt haben, nur dann kann ihm ein deutscher Jagdschein erteilt werden." Quelle: siehe oben. Die von Dir angesprochene Regelung gilt beispielsweise für Hessen, jedoch glaube ich nicht, daß man auf Grund des dann erhältlichen Jahresjagdscheins (der immer noch einen Vermerk "Ausländer" trägt) Waffen kaufen darf. Denn dazu schreibt das WaffG ja eine 5 Jahresfrist vor (andere Baustelle). Alles in allem kann man nur sagen, dass der Einzelfall mit der unteren Jagdbehörde abzuklären ist. Da weiss man dann was Sache ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted June 16, 2008 Share Posted June 16, 2008 Der Ausländerjahresjagdschein wird ,glaube ich ,max für 3 Jahre erteilt und kann dann verlängert werden. das wäre mir neu. die gängige praxis (in nds.!) ist ein "ausländerjagtschein" nur für die dauer von max. 14 tagen auszustellen! dieser kann aber soweit ich weiß mehrfach um weitere 14 tage verlängert werden! es fallen aber jedesmal erneut kosten an! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Oli Posted June 18, 2008 Share Posted June 18, 2008 Hallo, ein deutscher Staatsbürger muss auch eine Jägerprüfung nach §15 BJG abgelegt haben um einen Jagdschein zu bekommen. Dabei ist es egal wo der Deutsche wohnt, oder ob er irgendwo anders einen Jagdschein hat. "Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, das der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat [...]" bye Oli Link to comment Share on other sites More sharing options...
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