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IGNORED

Vorschlag!


Gast We are Borg

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Geschrieben

Tja, aber Anordnungen oder Auslegungen seitens eines RP sind ja nicht so schlimm, wird mich schon nicht treffen. Halte mich doch an alles. Und wenn wirklich mal eine Kleinigkeit passiert (wir sind ja alle Menschen und machen mal einen Fehler) dann werden doch mein 30/40/50 Jahre Rechtstreue und Zuverlässigkeit für mich sprechen und die Behörde das alles mit Augenmaß erledigen....

Wie war das mit der Seife und dem Bücken...

Geschrieben

Hallo Allerrseits,

hat denn nun schon jemand einen ablehnenden Bescheid für seine zu kurze Flinte bekommen?

Oder warten alle noch auf Antwort?

Und wie wäre eine Ausnahme-Genehmigung einzuordnen? Gilt die dann nur für den Besitz oder bezieht die sich dann auch z.B. auf den Transport zum Schießstand, auf das Schießen auf einem Schießstand oder das Führen auf einer Nachsuche?

Gruß

Elchschreck

Geschrieben
Hallo Allerrseits,

hat denn nun schon jemand einen ablehnenden Bescheid für seine zu kurze Flinte bekommen?

Oder warten alle noch auf Antwort?

Und wie wäre eine Ausnahme-Genehmigung einzuordnen? Gilt die dann nur für den Besitz oder bezieht die sich dann auch z.B. auf den Transport zum Schießstand, auf das Schießen auf einem Schießstand oder das Führen auf einer Nachsuche?

die meisten hier WOaktiven haben wohl einen üblichen Formbrief erhalten in dem klar gemacht wird das eine Ausnahmegenehmigung keine aussicht auf Erfolg hat..., was nicht heisst das es noch die Möglichkeit gibt eine passende antwort dazu zu schicken;)

Eine Ausnahmegenehmigung die alles wie bisher erlaubt wird es zu 100% sicher nicht geben...sobald es jemand schafft eine zu bekommen aufgrund einer atypischen Situation werden Einschränkungen stattfinden die der Situation entsprechen.

maximal kann man wohl den Besitz erwarten und minimal die Ausfuhrgenehmigung...

das jagdliche führen eine Kurzflinte zur Nachsuche...kannste schonmal knicken <_<

dafür fehlt die einfach Lobby...

Geschrieben

Angebot in Visier 8/2008, Seite 75:

Stress mit LEP ? ... Einlagerung bis Grundsatzurteil ...

Stress mit PSM ? ... Laufwechsel in 6,35 mm ... für 275 Euro

Gast We are Borg
Geschrieben

@ alle Betroffenen:

Wir treten jetzt in die nächste Phase des Kampfs gegen das aktuelle Waffenunrecht ein!

Sämtliche Betroffene vom Kurzpumpen/KW <6,3mm-Verbot MIT klagefähigen BKA-Ablehnungsbescheiden mögen sich MIT Klarnamen, Adresse, Telefonnummer und E-mail-Adresse bei ELF, bei mir per PN oder bei Doc Schiller melden.

Danach werden mit juristischer Hilfe aussichtsreiche Fälle herausgesucht und ggf. finanziell unterstützt, soweit keine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anstehenden Klagen übernimmt.

Siehe auch HIER:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=350006

Beitrag Nr. 16

Wenn diese Fälle feststehen und die Klagen dagegen auf den Weg gebracht werden, würden wir uns über großzügige finanzielle Unterstützung dieser Projekte sehr freuen!

Geschrieben

Wäre gut, sofern es dann soweit ist, wenn die Betroffenen diejenigen per PM anschreiben die nicht betroffen sind aber die Sache per Spende unterstützen würden. Haben sich ja einige hier gemeldet.

  • 3 Wochen später...
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Grüße alle Betroffenen, ich weiß ich hab mich lang nicht mehr gemeldet, hatte seit Juli ziemlichen Ärger mit den Behörden. Ich hab leider keinen aktuelleren Thread zu dem Thema gefunden, daher schreib ich es hierhin. Mein Antrag auf Ausnahmegenehmigung wurde vom BKA abgelehnt und nun ziehe ich es in Betracht zu klagen, weiß nur nicht wo gegen wen und was.

MFG Barkmann

Geschrieben
Mein Antrag auf Ausnahmegenehmigung wurde vom BKA abgelehnt und nun ziehe ich es in Betracht zu klagen, weiß nur nicht wo gegen wen und was.

MFG Barkmann

Also wenn Du einen rechtsmittelfähigen Bescheid vom BKA Wiesbaden bekommen hast, wäre eine Möglichkeit, beim dortigen Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen den BKA-Bescheid zu klagen. Wie Forumsanwalt Carcano schon mal hier im Forum ausgeführt hat, sind die rechtlichen Anforderungen/Voraussetzungen für die Erteilung einer BKA-Ausnahmegenehmigung mit dem neuen WaffG 2002 ERLEICHTERT worden. Es wäre also eine gerichtliche Überprüfung wert, warum man nun plötzlich meint, diese drastisch verschärfen zu müssen und Besitzstandswahrung in die Tonne zu treten, wohingegen man unter dem alten, bezügl. BKA-Ausnahmegenehmigung eigentlich strengeren Gesetz alle Altbesitzler problemlos mit BKA-Ausnahmegenehmigungen beglückt hat.

Falls Dein Ordnungsamt Dir schon einen Bescheid zum Einzug Deiner Waffe geschickt hat, kannst Du parallel auch dort klagen.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

so wie ich das sehe ist es leider kein rechtsmittelfähiger Bescheid, der mir vom BKA zugeschickt worden ist, ich schreibs mal hin.

Sehr geehrter Herr Winkler

bezüglich Ihres Antrages für

1 (eine) Selbstladepistole Modell PSM, Kal. 5,45x18mm, Herst.-Nr. 1581,

teile ich Ihnen folgendes mit:

Das Bundesministerium des Inneren als vorgesetzte Dienststelle des BKA hat zur Verfahrensweise in Fällen des Altbesitzes von seit dem 01.04.2008 verbotenen Waffen nachfolgende Entscheidung getroffen.

Danach ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den weiteren Umgang mit der gegenständlichen Waffe im Originalzustand und zur Verwendung bei dr Jagd oder im Schießsport aus nachfolgenden Gründen nicht möglich.

Bereits in der Vergangenheit hat die Rechtsprechung ausgeführt, dass es sich bei dem Verbot (jetzt § 2 Abs.3 WaffG) um ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt handelt, durch das der Besitz der von dem Verbot erfassten Gegenstände prinzipiell verhindert werden solle und bei dem für den Bürger erkennbar sei, dass er in aller Regel mit einer Genehmigung nicht werde rechnen können.

Das Gesetz wolle den Besitz der in Anlage 2 Abschnitt 1 der Waffenliste aufgeführten Gegenstände grundsätzlich verbieten und Ausnahmen nur in atypischen Fällen zulassen, in denen aufgrund besonderer Umstände öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

Beispielhaft wird als derartige Ausnahmesituation die Bestimmung verbotener Gegenstände zur Ausfuhr oder zur Ergänzung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung (nur Besitz) erwähnt.

Da die gegenständliche Waffe nach Beseitigung der Verbotsmerkmale nicht mehr unter das Verbot fallen würde, wird empfohlen, diese Merkmale zu beseitigen.

Dies wäre z.B. der Umbau in Kaliber 6,35mm Browning. Der vorhandene Lauf wäre bei Ihrer örtlichen Waffenbehörde abzugeben oder nachweislich zu vernichten.

Diese oder ähnliche Veränderungen zur Beseitigung der Verbotsmerkmale sind durch einen Waffenhersteller oder einen Büchsenmacher vorzunehemen und erfordern die vorherige kostenpflichtige (177,93€) Ausnahmegenehmigung des BKA. Die Waffe ist nach dem Umbau dem Beschussamt vorzulegen.

Nach Beseitigung der Verbotsmerkmale unterliegt die Waffe nicht länger dem Verbot, so dass eine Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes nicht mehr gegeben ist. Für den Besitz der Waffe ist dann lediglich die Waffenbesitzkarte erforderlich.

In Betracht käme zudem noch die Unbrauchbarmachung der Waffe, auch diese erfordert eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung an einen Büchsenmachermeister. Nach der Unbrauchbarmachung der verbotenen Schusswaffe unterliegt diese nicht mehr dem Waffengesetz. Waffenrechtliche Erlaubnisse sind dann nicht mehr erforderlich. Zu der Waffe ist die Bescheinigung über die Unbrauchbarmachung nah Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr.1.4 aufzubewahren.

Ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahemgenehmigung gem. § 40 Abs. 4 WaffG zum Weiterbesitz hätte also keine Aussicht auf Erfolg, da keine Gründe ersichtlich sind, die den weiteren Besitz der Waffe imunveränderten Zustand rechtfertigen könnten.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Ausfuhr der Waffe oder zur Abgabe an einen Waffensammler. Der Erwerb der Waffe durch einen Waffensammler bedarf ebenfalls einer (kostenpflichtigen) Ausnahmegenehmigung, dabei wird geprüft, ob die Waffe dem Sammelthema zuzuordnen ist.

Als weitere, kostengünstigste Lösung kann die Waffe bei Ihrer örtlichen Waffenbehörde abgegeben werden.

Da Ihr Antrag nach alledem abzulehnen wäre, wurde er hier als Anfrage gewertet. Ich bitte um Mitteilung bis zum 1. Oktober 2008, wie Sie weiter verfahren wollen.

Ihre zuständige Behörde erhält eine Durchschrift dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen....

Ich möchte hinzufügen, dass ich keine Anfrage an das BKA, sondern einen Antrag eingereicht habe. Irgendwo ist es doch eine Frechheit zu sagen "als kostengünstigeste Variante können sie die Waffe bei ihrer zuständigen Behörde abgeben" Kostengünstig? Hab das Ding doch nicht auf dem Flohmarkt für ein Apfel und ein Ei erstanden.

Jedenfalls werde ich morgen meinen Anwalt kontaktieren und dann mal sehen wie es weitergeht. Danke für eure Hilfe.

Geschrieben
..........Da Ihr Antrag nach alledem abzulehnen wäre, wurde er hier als Anfrage gewertet. Ich bitte um Mitteilung bis zum 1. Oktober 2008, wie Sie weiter verfahren wollen.

Ihre zuständige Behörde erhält eine Durchschrift dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen....

Das ist das "Standard-Schreiben" des BKA... um zu klagen benötigst du einen Rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid der allerdings kostenpflichtig ist!

Gruß

Hunter

Geschrieben
@ alle Betroffenen:

Wir treten jetzt in die nächste Phase des Kampfs gegen das aktuelle Waffenunrecht ein!

Sämtliche Betroffene vom Kurzpumpen/KW <6,3mm-Verbot MIT klagefähigen BKA-Ablehnungsbescheiden mögen sich MIT Klarnamen, Adresse, Telefonnummer und E-mail-Adresse bei ELF, bei mir per PN oder bei Doc Schiller melden.

Danach werden mit juristischer Hilfe aussichtsreiche Fälle herausgesucht und ggf. finanziell unterstützt, soweit keine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anstehenden Klagen übernimmt.

Siehe auch HIER:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=350006

Beitrag Nr. 16

Wenn diese Fälle feststehen und die Klagen dagegen auf den Weg gebracht werden, würden wir uns über großzügige finanzielle Unterstützung dieser Projekte sehr freuen!

Ich habe über meinen Anwalt das BKA bzgl. einer Ausnahmegenehmigung anschreiben lassen. Es geht in meinem Fall um eine Mossberg 590 compact. Da auf der Webseite des BKA's unter FAQ eine Begründung für die Nichterteilung von Ausnahmen steht -nämlich weil ein Umbau möglich ist- habe ich ein Schreiben eines Büma's dazu gelegt. Aus diesem geht hervor, dass der Mossbergimporteur über keine geeigneten Läufe verfügt....

Ich warte bereits seit 4-6 Wochen auf das "Standardschreiben". Sobald ich es habe, werde ich klagen. Des Weiteren habe ich die Frage gestellt, was im Klagefall nach dem 01.10. mit der Waffe passieren soll?

Geschrieben
Des Weiteren habe ich die Frage gestellt, was im Klagefall nach dem 01.10. mit der Waffe passieren soll?

Ich vermute mal ....Einlagerung der Waffe bei der Behörde oder der Polizei!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ich vermute mal ....Einlagerung der Waffe bei der Behörde oder der Polizei!

Es gibt auch Bümas mit Umgangsgenehmigung für verbotene Waffen.

@Barkmann

An dem BKA-Schreiben sind mehrere Dinge bemerkenswert:

1. Es wird nun für alle möglichen Ausnahmegenehmigungen eine Gebühr erhoben - sogar wenn Du Deine Waffe unbrauchbar machen willst - was im WaffG klar als option vorgesehen ist - sollst Du für die Erlaubnis dazu 177,93 EUR Gebühr zahlen müssen. Das hat nun wirklich enteignungsähnlichen Charakter - früher waren BKA-Ausnahmegenehmigungen für Altbesitzer soweit ich weiß immer kostenlos.

2. Es wird Dir immerhin erlaubt, Deine Kurzwaffe umzubauen - durch Umkalibirierung auf 6,35mm Browning, was wiederum eine Ausnahmegenehmigung für den Büma für Veränderung an waffenrechtlich relevanten Teilen erfordert. Einem anderen User hier im Forum ist aber der Umbau einer Pistole in .223 REM durch Schubschaft festschweissen vom BKA verboten worden - vielleicht, weil diese Änderung keine 177,93 EUR Gebühr gekostet/erfordert hätte?

Bereits in der Vergangenheit hat die Rechtsprechung ausgeführt, dass es sich bei dem Verbot (jetzt § 2 Abs.3 WaffG) um ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt handelt, durch das der Besitz der von dem Verbot erfassten Gegenstände prinzipiell verhindert werden solle und bei dem für den Bürger erkennbar sei, dass er in aller Regel mit einer Genehmigung nicht werde rechnen können.

Das Gesetz wolle den Besitz der in Anlage 2 Abschnitt 1 der Waffenliste aufgeführten Gegenstände grundsätzlich verbieten und Ausnahmen nur in atypischen Fällen zulassen, in denen aufgrund besonderer Umstände öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

3. Nicht verwirren lassen! Die Voraussetzungen für eine BKA-Ausnahmegenehmigung werden im §40,4 Waffg geregelt:

(4) 1Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. 2Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Die früheren Gerichtsurteile, auf die sich das BMI bezieht, sind auf dem alten §37, 3 (WaffG1976) gefallen:

(3) Das Bundeskriminalamt kann von den Verboten des Absatzes 1 allgemein oder für den

Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen,

insbesondere wenn die in Absatz 1 bezeichneten Gegenstände zur Ausfuhr oder zum

sonstigen Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes bestimmt sind. Die

Ausnahmen können mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zur Abwehr von Gefahren

für Leben oder Gesundheit von Menschen oder zur Verhütung von sonstigen erheblichen

Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Nachträgliche Auflagen sind

zulässig.

So, jetzt kommt's: Die früheren Voraussetzungen nach §37,3 WaffG alt für eine BKA-Ausnahmegenehmigung waren enger gefasst als die neuen Voraussetzungen nach §40,4 WaffG neu!! Dies sagt nicht irgendjemand, sondern carcano, der als Rechtsanwalt im Waffenrecht ja sehr erfahren ist und z.B. das BMWI im Streit um das Stgw. SIG 90 PE vor Gericht besiegt hat. Wenn das BMI also argumentativ nicht mehr bringen kann als angebliche Urteile nach §37 WaffG alt, dann sieht es gar nicht so schlecht aus, meine ich.

Grüße und viel Glück, ich hoffe Du gibst nicht auf!

@Hunter375: Scvhade, dass Du aufgegeben hast und nicht müde wirst, auch andere hier zur Aufgabe zu animieren. Aber VG-Prozesse sind erstmal nicht sehr teuer, wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich auch selber vertreten. Und bis man in die höheren Instanzen vorgedrungen ist, steht hoffentlich der Support aus dem Forum und von den Verbänden - denn diese neue Masche geht alle was an und bedeutet ständige Enteignungsdrohung für ALLE Waffenbesitzer. Besitzstandswahrung muss ein ehernes Prinzip in unserer Demokratie bleiben.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Ich vermute mal ....Einlagerung der Waffe bei der Behörde oder der Polizei!

Gruß

Hunter

Wäre denkbar. Vor allem wären die Lagergebühren eine neue Abschreckung, die uns WaffG Opfer vom Klagen abhalten sollen.

Die einzige Möglichkeit ist wirklich eine finanzierte Musterklage über alle Instanzen durchzuziehen. Es wird lange, lange dauern...aber ohne Klage und Gegenwehr wird es nie faire Gestze geben.

Klar wäres es leichter die Flinte mit einem Restwert von 200.-€ verschrotten zu lassen, aber dann muß ich mich über die nächste Stufe des WaffG nicht beklagen..

Geschrieben
@Hunter375: Scvhade, dass Du aufgegeben hast und nicht müde wirst, auch andere hier zur Aufgabe zu animieren.

Grüße,

Schwarzwälder

@Schwarzwälder, das ganze hat nichts mit aufgeben zu tun..... die Sache mit den Flinten war gelaufen als das Gesetz durch gewunken wurde (ich wüste nicht das es irgend einen Wiederstand gegeben hätte) .... das ganze gejammere und die Klage-Aufrufe hinterher ist wie der Wiederbelebungsversuch einer verwesenden Leiche!

Es wäre wesentlich Sinnvoller beim nächsten Verbot (das wird schneller kommen als uns lieb ist..) die Interessen-Vertreter auf zuscheuchen als heute verlorenen Schlachten hinterher zu weinen!

Und ich ermutige keinen zur Aufgabe... ich teile lediglich meine Meinung mit.... wie du und all die anderen hier auch.... ob die dann immer und jedem gefällt ist nicht von Bedeutung!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Wäre denkbar. Vor allem wären die Lagergebühren eine neue Abschreckung, die uns WaffG Opfer vom Klagen abhalten sollen.

kann man so nicht behaupten.... mein BWT3 war über ein Jahr kostenlos bei der Behörde eingelagert

Die einzige Möglichkeit ist wirklich eine finanzierte Musterklage über alle Instanzen durchzuziehen. Es wird lange, lange dauern...aber ohne Klage und Gegenwehr wird es nie faire Gestze geben.

Die Frage ist ob es eine Musterklage gibt (wer soll sie bezahlen) und ob eine Musterklage überhaupt in allen Bundesländern anerkannt würde.... das wären alles Sachen für das FWR und Verbände!

Klar wäres es leichter die Flinte mit einem Restwert von 200.-€ verschrotten zu lassen, aber dann muß ich mich über die nächste Stufe des WaffG nicht beklagen..

Es gibt bei den Flinten keine andere Lösung ausser Umbau, Überlassen an einen Berechtigten oder verschrotten..... da wird auch keine Klage helfen..... ginge das so einfach hätte man sich das Total-Verbot ersparen können! Die §§-Macher sind nicht bescheuert, die wissen was sie tun und haben Rückendeckung.... was man von den Waffenbesitzern nicht gerade behaupten kann!

Gruß

Hunter

Geschrieben
@Schwarzwälder, das ganze hat nichts mit aufgeben zu tun..... die Sache mit den Flinten war gelaufen als das Gesetz durch gewunken wurde (ich wüste nicht das es irgend einen Wiederstand gegeben hätte) .... das ganze gejammere und die Klage-Aufrufe hinterher ist wie der Wiederbelebungsversuch einer verwesenden Leiche!

Es wäre wesentlich Sinnvoller beim nächsten Verbot (das wird schneller kommen als uns lieb ist..) die Interessen-Vertreter auf zuscheuchen als heute verlorenen Schlachten hinterher zu weinen!

Und ich ermutige keinen zur Aufgabe... ich teile lediglich meine Meinung mit.... wie du und all die anderen hier auch.... ob die dann immer und jedem gefällt ist nicht von Bedeutung!

Gruß

Hunter

Da hast du absolut recht! Ich finde aber, dass gerade in letzter Zeit der "Staat" erst handelt und hofft, keiner würde das Unrecht bemerken. Ich denke da z.B. an das Rauchverbot, die Autobahnüberwachungen bzgl. der Kennzeichen, die Internetüberwachung usw. Immer haben Klagen zum Erfolg oder zumindest Teilerfolg geführt. Es scheint egal zu sein, dass hier Grundrechte verletzt oder eingeschränkt werden. Erst mal machen, zurücknehmen kann man immer noch.

Ich werde klagen, weil ich einfach Sorge um mein Hobby habe. Ich fühl mich als Jäger/Sportschütze und Besitzer diverser Waffen nicht gerade sicher, wenn z.B. Dinge wie Führverbote für Anscheinwaffen mit Ach und Krach gekippt wurden.

Geschrieben
Ich werde klagen, weil ich einfach Sorge um mein Hobby habe. Ich fühl mich als Jäger/Sportschütze und Besitzer diverser Waffen nicht gerade sicher, wenn z.B. Dinge wie Führverbote für Anscheinwaffen mit Ach und Krach gekippt wurden.

Ja... die Sorgen kenne ich sehr gut, ich hab eine ganze Reihe von Waffen die gefährdet sind.... und bei den meisten wird eine Beseitigung der zu erwartenden Verbotsmerkmale nicht möglich sein (MP5/AK-Klone usw.).... wenn ich mir aber vorstelle das ich die nächsten Jahre oder den Rest meines Lebens vor Gericht verbringe und dort mein sauer verdientes Geld verbrate um den Weiter-Besitz von ein paar Blechknarren zu erstreiten (mit geringen Erfolgsaussichten) kann ich auf diese Art von Freizeitgestaltung sehr gut verzichten..... für so einen Sch... ist das Leben zu kurz und meine Zeit zu schade!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Na dann,......dann ist es ja auch egal wenn man Dir die Kanonen wegnimmt in die Du Dein sauer verdientes Geld gesteckt hast.

Na dann sag mir mal wie ich es verhindern soll.... der Rechtsweg fällt beim aktuellen Fall der Flinte schon mal weg (da führt an der "Lauf-Entsorgung" kein Weg vorbei) Bleibt noch der Weg in die Ilegalität.... also das Ding verstecken :rotfl2: das wird's aber auch nicht lange bringen....

Das einzige wäre noch eine Schadenersatzklage...... wenn einem allerdings der Anwalt den Tip gibt "Schade um Geld und Zeit..... fahr für die Kohle lieber in den Urlaub" wird man schon mal Nachdenklich :confused:

Warum kommt von den Verbänden und vom FWR kein Aufruf mit Tip's zur Klage? Hat man auch da schon das Handtuch geworfen? Ich wüste auch nicht in Visier & Co von solchen Dingen gelesen zu haben..... warum wohl?

Gruß

Hunter

Geschrieben

@Schwarzwälder: keine Angst ich gebe nicht auf. Es ist Zeit, dass selbst ein kleines unmündiges Kind wie der Staat erkennt, dass man den Leuten nicht alles wegnehmen darf woran sie hängen. Ich werde morgen meinen Anwalt anrufen, der schon mein Dozent für Jagd- und Waffenrecht war als ich den Jagdschein gemacht habe. Danke für alles.

Geschrieben
Der Rechtsweg fällt nicht weg!

Ich bin von der aktuellen Verbotshysterie nicht betroffen. Ich bin mir aber völlig bewusst, dass auch ich irgendwann betroffen sein werde.

Jeder, der in unserem Lande Waffen besitzt, sollte sich bewusst sein, dass er irgendwann betroffen sein wird.

Dann sind es nicht mehr zu kurze Läufe oder zu kleine Kaliber, dann sind es halt schwarze Kunststoffschäfte, vergoldete Abzüge oder zu lange Gewehrriemen. Der sicherheitspolitischen Fantasie sind da ja anscheinend keine Grenzen gesetzt.

Und wenn keine Waffen mehr da sind, sind die Autos dran. Zuerst die dicken Geländewagen. Recht so. Viel zu groß, verbrauchen zu viel und viel zu gefährlich. „Ihren ML55 AMG können Sie kostengünstig beim nächsten Strassenverkehrsamt abgeben, natürlich entschädigungslos.“ Auch dann wird es genügend Neider geben, die das völlig korrekt finden aber vergessen, dass sie als nächstes dran sind.

Und es wird Betroffene geben, die den Schwanz einklemmen und meinen: „Och, wegen den 100.000,- Euro ziehe ich nicht vor Gericht, dafür ist das Leben zu kurz und meine Zeit zu schade!“

Die aktuelle Enteignungswelle verstößt massiv gegen unsere Verfassung.

Enteignungen sind in Art 14 GG geregelt.

Da wird vom „zum Wohl der Allgemeinheit“ gesprochen. Daran scheitert es schon.

Dann müsste ja ein Nachweis möglich sein, dass legal besessene PSM oder zu kurze Pumpen bezüglich der Gefährdung des Allgemeinwohls besonders auffällig geworden sind. Wie will man diesen Nachweis führen??

Selbst wenn man sich darüber hinwegsetzt, folgt der nächste Verstoß gegen unsere Verfassung.

Die fehlende Entschädigung.

Auch die wird von Art 14 verlangt.

Enteignungen ohne Entschädigungen sind Konfiskationen, und die setzen Straftaten voraus.

Die aktuelle Enteignungswelle (und die noch kommenden) sind keine Aufgabe für Hobbypolitiker, Dampfplauderer oder Vereinsgründer.

Das ist eine Aufgabe für professionelle Juristen, d.h. teure Anwälte.

Dafür braucht man Geld, nur Geld.

Und Geld ist bei den Millionen Legalwaffenbesitzern genügend vorhanden.

Man muss es nur einsammeln und den richtigen Spezialisten in die Hand drücken.

BRAVO!!!!!

Das soll sich jeder zu Herzen nehmen! Auch für uns im Ausland! Denn wir haben auch Leute die in den Großstädten leben, die gerne alle Waffen verbieten möchten und die Politiker zählen auf Ihre Stimmen. In Kanada, haben wir seit ein paar Jahren eine Waffen Registration (Langwaffen, Kurzwaffen waren immer registriert). Die Politiker hatten sich verschätzt! Die ganze Registration sollte ca. 120 Millionen kosten und selbsttragend sein (10 Dollar per Waffe und ich hab ne Menge) ! Soweit hat der Staat 1.2 MILLIARDEN verbraten und die Wähler sind sauer.

War es nicht im dritten Reich, dass alle Waffen registriert geworden sind? Die konnten denn schnell Konfisziert werden, so dass das Volk nicht auferstehen konnte.

Hier in Nordamerika wird der Vergleich zum dritten Reich immer zitiert. Selbst in der USA wird versucht alles Einzuschränken aber das US Grundgesetz (right to bear arms) trumpft immer wieder vor Gericht.

Geschrieben
Die aktuelle Enteignungswelle (und die noch kommenden) sind keine Aufgabe für Hobbypolitiker, Dampfplauderer oder Vereinsgründer.

Das ist eine Aufgabe für professionelle Juristen, d.h. teure Anwälte.

Dafür braucht man Geld, nur Geld.

Und Geld ist bei den Millionen Legalwaffenbesitzern genügend vorhanden.

:eclipsee_gold_cup: Richtig....... aber an das Geld der Millionen von Legalwaffenbesitzer kommt man nicht ran.....

Gruß

Hunter

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