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IGNORED

wer prüft das Bedürfnis?


Gast Harlekin

Empfohlene Beiträge

Gast Harlekin
Geschrieben

einem Schützenkameraden von mir passiert:

Antrag auf vierte Kurzwaffe an den Verband. Nach Beibringung sämtlicher Unterlagen wird das Bedürfnis bescheinigt.

Damit zur Behörde und alles vorgelegt. Behörde verlangt den ganzen Kladderadatsch (Schießbuch, Teilnahme an Meisterschaften, besondere Begründung für vierte Kurzwaffe....) noch mal!

Auf Nachfrage beim Beamten: "das Bedürfnis prüfen wir"!!

Warum muss ich dann noch eine Bedürfnisbescheinigung vom Verband haben? Die wird nämlich auch von der Behörde verlangt. Also Prüfung der Prüfung?

Wer prüft nun das Bedürfnis? Die Behörde oder der Verband?

Harlekin

Geschrieben
einem Schützenkameraden von mir passiert:

Antrag auf vierte Kurzwaffe an den Verband. Nach Beibringung sämtlicher Unterlagen wird das Bedürfnis bescheinigt.

Damit zur Behörde und alles vorgelegt. Behörde verlangt den ganzen Kladderadatsch (Schießbuch, Teilnahme an Meisterschaften, besondere Begründung für vierte Kurzwaffe....) noch mal!

Auf Nachfrage beim Beamten: "das Bedürfnis prüfen wir"!!

Warum muss ich dann noch eine Bedürfnisbescheinigung vom Verband haben? Die wird nämlich auch von der Behörde verlangt. Also Prüfung der Prüfung?

Wer prüft nun das Bedürfnis? Die Behörde oder der Verband?

Harlekin

Das Bedürfnis wir nur vom Verband geprüft und die Behörde hat anschließend nur ein Eintrag vorzunehmen.

Geschrieben

Faktisch genehmigt der Verband die Waffe.

Der SB prüft nur die Vollständigkeit des Antrages, zusätzlich ggf. die Zuverlässigkeit, Eignung und Verwahrung.

Geschrieben

Hmmm, Prüfung nach 12.2 und 12.3... Eventuell will der SB da die Leistungssteigerung oder den Wettkampfsport nochmal explizit haben. Da spielt jemand den Ermessensspielraum aber ziemlich weit aus. Denn es steht ja nun ganz klar im Gesetz, daß der Verband das Bedürfnis bestätigt. Der Verein die Sportschützentätigkeit, Gelegenheit, Regelmäßigkeit. Die Behörde dann Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde und Aufbewahrung.

Die Bedürfnisprüfung ist natürlich nur "delegiert", grundsätzlich kann die Behörde das schon prüfen. Aber das würde ich mir schriftlich geben lassen, vielleicht vom Vorgesetzten des SB. Im Tausch für ein solches seltenes Schriftstück kann man dann ja mal ein paar Urkunden zeigen.

Geschrieben
einem Schützenkameraden von mir passiert:

Antrag auf vierte Kurzwaffe an den Verband. Nach Beibringung sämtlicher Unterlagen wird das Bedürfnis bescheinigt.

Damit zur Behörde und alles vorgelegt. Behörde verlangt den ganzen Kladderadatsch (Schießbuch, Teilnahme an Meisterschaften, besondere Begründung für vierte Kurzwaffe....) noch mal!

Auf Nachfrage beim Beamten: "das Bedürfnis prüfen wir"!!

Warum muss ich dann noch eine Bedürfnisbescheinigung vom Verband haben? Die wird nämlich auch von der Behörde verlangt. Also Prüfung der Prüfung?

Wer prüft nun das Bedürfnis? Die Behörde oder der Verband?

Harlekin

Du schreibst aus München?

In welcher Behörde hat sichs denn zugetragen...? Gerne auch per PN.

Gast Harlekin
Geschrieben
Du schreibst aus München?

In welcher Behörde hat sichs denn zugetragen...? Gerne auch per PN.

neee :D die schönste Stadt der Welt ist immer noch HAMBURG!

Vielen Dank für die Antworten. Sie spiegeln auch meine Meinung wieder. Leider gibt es immer wieder mal Beamte, die die Gesetze in ganz besonderer Art und Weise auslegen.

Harlekin

Geschrieben

Hallo,

im Gesetz steht auch nix von Rundenkämpfen oder Wettbewerben, sondern von Sportausübung. - Man stelle sich mal Jogger vor, deren Sportausübung man an Wettbewerben festmachen wollte! - auch das für mich ein glatter Rechtsbruch.

*malmitmotz*

Gruß vom

Loch

Geschrieben
Hmmm, Prüfung nach 12.2 und 12.3... Eventuell will der SB da die Leistungssteigerung oder den Wettkampfsport nochmal explizit haben. ...

Die Bedürfnisprüfung ist natürlich nur "delegiert", grundsätzlich kann die Behörde das schon prüfen. ...

Wo, bitte schön, nimmst Du DIESE Weisheiten her ???

Bitte mit Quelle, dann beantrage ich dort am DSB vorbei meine fünfte, sechste und siebente Kurze. Würde ich zwar auch über den Verband durchkriegen, aber Dein Weg klingt viel einfacher ...

:00000733:

mfg

Ralf

Geschrieben
:00000733:

Paragraph 8, Schatzi. (WaffG)

Da steht drin, daß Mitgliedschaft im Verein, der Verband angehört, insbesondere ein Bedürfnis begründet. nicht "ausschließlich", "nur", "allein in Fällen von"....

Und das von "einfacher" dichtest Du Dir dazu, hab' ich weder gesagt noch gemeint, Du aber verstanden. Bin ich nicht verantwortlich für.

Der von Harlekin geschilderte Vorgang ist unüblich und vom Gesetz nur wenig gedeckt, mit reichlich Chuzpe kann es aber ein Sachbearbeiter so handhaben. Da ist dann der Hebel auf Deiner Seite erst mal kurz, deshalb kam von mir auch der Hinweis auf den Vorgesetzten. Wenn die Begründung für die Anschaffung der "das Kontingent überschreitenden" 3. Kurzwaffe jetzt nicht Wettkampfsport ist, sondern eine technische Notwendigkeit für eine weitere Disziplin, hat man einfachere Argumente.

Wegen §8 (1) 2. als Grundlage und nicht §8 (1) 1.

Na, nach eingehender Prüfung jetzt mehr einverstanden ? :drinks:

Geschrieben

Wo steht denn was vom Kontingent und überschreitender 3. KW?

Der mir bekannte Gesetzestext in diesem Zusammenhang lautet:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) 1Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. 2Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) 1Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. 2Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

3Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.

von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.

zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

(4) 1Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. 2Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Quelle : http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__14.html

Geschrieben
(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition...

Genau hier!

Geschrieben
Der von Harlekin geschilderte Vorgang ist unüblich und vom Gesetz nur wenig gedeckt, mit reichlich Chuzpe kann es aber ein Sachbearbeiter so handhaben.

Was ist denn das für ein Wort: "Chuzpe" ?

Mit Sicherheit kein deutsches Wort. Aber woher dann?

Wird jetzt das Waffengesetz mehrsprachig ausgelegt?

Der Sachbearbeiter also rechtlich in der Lage ist, ergänzend, nach seinem Dünkel und vorangegangener schlafloser Nacht,

sich auf Kosten eines berechtigten Antragstellers "sein"- (Sachbearbeiter gemeint) seelisches Gleichgewicht wieder herzustellen?

Klärt mal einen "ungebildeten" Deutschen auf, der seiner Meinung nach nicht bereit ist, noch eine weitere Fremdsprache zu erlernen, nur um die verwinkelten Gedankengänge und Entscheidungen eines Beamten zu begreifen.

Die -nur teilweise- eingebettete Ironie habt ihr wohl verstanden?

MfG!

Geschrieben
Was ist denn das für ein Wort: "Chuzpe" ?

Mit Sicherheit kein deutsches Wort. Aber woher dann?

Wird jetzt das Waffengesetz mehrsprachig ausgelegt?

Der Sachbearbeiter also rechtlich in der Lage ist, ergänzend, nach seinem Dünkel und vorangegangener schlafloser Nacht,

sich auf Kosten eines berechtigten Antragstellers "sein"- (Sachbearbeiter gemeint) seelisches Gleichgewicht wieder herzustellen?

Klärt mal einen "ungebildeten" Deutschen auf, der seiner Meinung nach nicht bereit ist, noch eine weitere Fremdsprache zu erlernen, nur um die verwinkelten Gedankengänge und Entscheidungen eines Beamten zu begreifen.

Die -nur teilweise- eingebettete Ironie habt ihr wohl verstanden?

MfG!

Eine Fremdsprache zu lernen wär bei dir auch nicht angebracht, da du ja nichtmal die deutsche Sprache zu beherrschen scheinst. Chuzpe ist ein gängiges deutsches Wort und steht auch im Duden. Kommt etymologisch aus dem jiddischen (idR Deutsch/Hebräischer Mix) und heißt in diesem Fall "Dreistigkeit"

Geschrieben
... da du ja nichtmal die deutsche Sprache zu beherrschen scheinst. Chuzpe ist ein gängiges deutsches Wort und steht auch im Duden....

'downloaden' steht auch im Duden, ach ja, ist ja auch ein deutsches Wort, vermutlich genau wie 'Handy'.

Geschrieben
'downloaden' steht auch im Duden, ach ja, ist ja auch ein deutsches Wort, vermutlich genau wie 'Handy'.

Eben!

Ich muß nicht Alles wissen, was im Duden oder der Bibel steht.

Dennoch bin ich gebürtiger Deutscher bis zu meinem zurückgeforschten Stammbaum bis vor über 120 Jahren und habe es nicht nötig, mich von einem (anderen) Forenmitglied wiederholt anpöbeln zu lassen.

Dessen "Beiträge" werden von mir seit geraumer Zeit ignoriert.

Nur schade, daß hier im Forum anscheinend der Begriff "Meinungsfreiheit" falsch interpretiert bis überstrapaziert wird.

Andererseits- beruhigend, daß es hier die Ignore-Liste gibt!

Geschrieben
'downloaden' steht auch im Duden, ach ja, ist ja auch ein deutsches Wort, vermutlich genau wie 'Handy'.

Die deutsche Sprache ist eine lebendige Sprache, d.h. auch daß alte Wörter wie z.B. "sintemal" aussortiert werden, und eben auch neue Wörter aufgenommen werden, wie z.B. Chuzpe oder auch Handy (wird im Englischen übrigens nicht für Mobiltelefon benutzt) oder eben downloaden. Wer nicht registriert, daß wir uns sprachlich ständig weiterentwickeln (bestimmte Einflüsse aus bestimmten Sprachen gibt es jederzeit, lange Zeit war es das Französische (Portemonnaie z.B.), jetzt ist es halt momenta das Englische), soll sich mal ein wenig mit Sprachwissenschaft beschäftigen, dann sieht man auch, die Unterschiede zwischen z.B. Mittelhochdeutsch und Hochdeutsch.

Geschrieben

Zum Thema:

Damit zur Behörde und alles vorgelegt. Behörde verlangt den ganzen Kladderadatsch (Schießbuch, Teilnahme an Meisterschaften, besondere Begründung für vierte Kurzwaffe....) noch mal!

Ich liebe es ... :bad:

Auf Nachfrage beim Beamten: "das Bedürfnis prüfen wir"!!

Und sowas erst recht ... :diablo:

Wenn ich dein Schützenkamerad wäre, würde ich die Behörde auffordern, umgehend über meinen Antrag zu entscheiden und mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu schicken, da alle für die Antragsentscheidung erforderlichen Unterlagen der Behörde vorliegen.

:bud:

Ob man wohl Chuzpe=Dreistigkeit auch frei als "Zivilcourage" übersetzen kann? :huh:

Geschrieben
Die deutsche Sprache ist eine lebendige Sprache, d.h. auch daß alte Wörter wie z.B. "sintemal" aussortiert werden, und eben auch neue Wörter aufgenommen werden, wie z.B. Chuzpe oder auch Handy (wird im Englischen übrigens nicht für Mobiltelefon benutzt) oder eben downloaden. Wer nicht registriert, daß wir uns sprachlich ständig weiterentwickeln (bestimmte Einflüsse aus bestimmten Sprachen gibt es jederzeit, lange Zeit war es das Französische (Portemonnaie z.B.), jetzt ist es halt momenta das Englische), soll sich mal ein wenig mit Sprachwissenschaft beschäftigen, dann sieht man auch, die Unterschiede zwischen z.B. Mittelhochdeutsch und Hochdeutsch.

Hmm... Chuzpe als 'neues Wort' zu deklarieren bedarf wohl einer besonderen Weltanschauung. Und Begriffe aus der Werbung (z.B. 'Handy' für 'mobile phone' oder 'Telefon') in den Duden aufzunehmen oder sich anzumaßen die Rechtschreibung anderer Sprachen zu 'korrigieren' (Copys statt Copies) fällt wohl auch nur den Deutschen ein. Und, so nebenbei, heißt das 'Portemonnaie' nach 'neuer deutscher Rechts-schreibung' nicht Popp-Manne?

Ansonsten bin ich eher der Meinung, daß man sich verständlich ausdrücken sollte, egal ob in Bayrisch, Mittel- Hoch- oder Plattdeutsch (2te Lautverschiebung, siehe hierzu auch Ina Müller).

Geschrieben
Ansonsten bin ich eher der Meinung, daß man sich verständlich ausdrücken sollte, egal ob in Bayrisch, Mittel- Hoch- oder Plattdeutsch

Da hast du natürlich Recht. Gibt ja Leute, die in ihre Wortwahl absichtlich irgendwelche Fremdworte reinmischen, nur um irgendwie gebildet zu erscheinen.

Mit Chuzpe hab ich persönlich nicht so das Problem. Es ging mir auch eher darum, daß "gorm" sich wieder in dem Stil aufgeregt hat "das Englische ist der Untergang der deutschen Sprache" und das ist quatsch.

Gast Harlekin
Geschrieben

finde ich ja toll, wie wir hier von so etwas banalen wie "Bedürfnisprüfung" in eine linguistische Diskussion über den Wortstamm gewisser neumodischer Ausdrücke kommen!

Da ist es doch schon fast nebensächlich, dass mein Kamerad mittlerweile sein Bedürfnis in Form einer neuen(!) WBK, ohne Vorlage des gesamten Kladderadatsch bescheinigt bekommen hat.

Irgendwie habe ich das nicht richtig verstanden, aber irgendwie hat er jetzt eine neue grüne WBK bekommen (er hatte schon eine mit drei eingetragenen Kurzwaffen) und dafür hat die Bescheinigung des Verbandes ausgereicht.

Hmm, naja, Rückzugsbegründung? Egal, er hat ja was er wollte.

Harlekin

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