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IGNORED

Gebührenverordnung -


Lusumi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Und wieder mal die Gebührenverordnung beim Eintrag in die Grüne WBK...

Link zur Gebührenverordnung

In dem Gebührenverzeichnis lese ich unter dem Punkt II Nr. 10 a folgendes:

… eine Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen… die Gebühr in der Höhe der jeweiligen Waffenbesitzkarte.

Ich habe gleichzeitig 2 Voreinträge für die Grüne WBK beantragt.

Dafür wurde mir 2x 56 € als Gebühren berechnet.

Was meint ihr denn so – da steht doch eindeutig oder mehrerer Waffen und nur einmal eine Gebühr.

Da müsste doch 1x die Gebühr ausreichend sein – oder?

Sonst heißt es - z.B. bei 11b "Überlassen einer Waffe" - ausdrücklich eine Waffe.

Geschrieben

Hi,

ganz ehrlich, ich habe bis jetzt immer nur einmal bezahlt auch bei 2 Waffen.

Ich gehe am Montag wieder aufs Amt da ich 2 neue Bedürfnisse vom Verband habe.

Ich habe diese extra zusammen Beantragt damit ich nicht doppelt bezahlen muss.

Gruss

voyager

Geschrieben

Bei meinem SB liegt einiges im Argen.

Ich habe heute für 2 Einträge in meine gelbe WBK über 35 € bezahlt.

Ich bin der Meinung, dass nur 12,78 € pro Eintrag fällig sind. Trotz Hinweis von mir ließ er nicht davon ab.

Habe dann gleich Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt. Geht wohl eine Stufe höher.

Geschrieben
Bei meinem SB liegt einiges im Argen.

Ja,

manchmal ist es wirklich schon komisch.

Da machen selbst 10 km Entfernung schon etwas aus.

Im Nachbarkreis zahlt man bei Anmeldung auf die rote WBK

pro Anmeldevorgang 12,78 €, egal wieviel Waffen gemeldet werden.

Ich zahle pro Waffe...

Begründung meines SB: Seine Auslegung sei richtig, der andere SB habe Unrecht.

Und wenn man dann den mal fragt, sagt dieser das gleiche...

Wie war noch der Spruch? "Gib einem Menschen Macht und..."

Geschrieben

In Freiburg, Emmendingen und dem Landkreis "einigte man" sich auf 20 Euro für Einträge Neugelb, "um die Jäger nicht zu benachteiligen".

Ohne Witz.

Widersprüche meinerseits ans RP wurden mit Verweis auf "sonstige Gebühren" weggebügelt.

Aber grüne Voreinträge werden auch für mehrere Waffen nur einmal berechnet.

Geschrieben

Stimmt nicht.

Ich bin Landkreis Emmendingen.

Eintrag Neugelb 17,90 € (Widerspruch ist raus), mehrere gleichzeitige Einträge auf Grün = mehrere Gebühren (Widerspruch folgt).

Mal sehen, was das RP bei mir bügelt.

Geschrieben

Ich zahle auch immer nur einmal, aber die Gebühr 17,90 ist doch die Gebühr für Jäger auf grün.

Geschrieben

So wurde es mir gesagt.

Ich bin Sportschütze beim LRA und mußte 20 für Neugelb zahlen, damit ich mit 13,90 keine Kostenvorteile gegenüber Jägern hätte, so hiess es vom LRA. Die nehmen auch für mehrere Voreinträge nur einmal Geld.

Dies wäre eine Einigung der drei Behörden gewesen. Aber scheinbar macht mittlerweile einfach jeder was er will.

Geschrieben
Landratsamt?

Ist zumindest in Württemberg für die Städte und Dörfer die nicht kreisfrei sind oder keine eigenen Waffenbehörden haben , das zuständige Amt für

die Waffen.

Bei uns reicht eine Gebühr für zwei Voreinträge in die Grüne.

Zwischenzeitlich kann man sogar auf den (extra zu zahlenden) MEB verzichten , wenn man das Kaliber schon anderweitig hat.

Bei Gelb wird 12 Euro irgendwas Cents pro Waffe fällig.

GG

Geschrieben

Merke immer mehr, dass unser SB in dieser Hinsicht uns Schützen verarscht hat - hat das denn bei uns im Kreis noch niemand bemerkt?

Pro Eintrag auf Gelb 5€ und bei mehreren gleichzeitigen Einträge auf Grün 56 €...

Wenn das so seit 2003 geht, sind das bestimmt einige tausend € für das Amt.

@Gottfried, verrätst du mir welches LRA für dich zuständig ist? Gerne per PN.

Geschrieben
Merke immer mehr, dass unser SB in dieser Hinsicht uns Schützen verarscht hat - hat das denn bei uns im Kreis noch niemand bemerkt?

Pro Eintrag auf Gelb 5€ und bei mehreren gleichzeitigen Einträge auf Grün 56 €...

Wenn das so seit 2003 geht, sind das bestimmt einige tausend € für das Amt.

@Gottfried, verrätst du mir welches LRA für dich zuständig ist? Gerne per PN.

Aus gegebenem Anlass.

Da bin ich ja mal gespannt, was der SB bei mir verlangt.

Geschrieben

Ein Eintrag in die gelbe WBK kostet 12,78 Euro, zwei doppelt so viel usw., ihre erstmalige Ausstellung kostet 56,24 Euro.

Die grüne kostet immer gleich viel, egal wie viele Voreinträge man machen lässt oder ob man eine neue Karte beantragt oder Einträge in eine vorhandene vornehmen lässt. Deshalb lässt man auf eine grüne WBK am besten immer mehrere Einträge auf einmal vornehmen um kosten zu sparen.

Eine grüne WBK mit einem Voreintrag kostet also 56,24 Euro, eine mit drei auch 56,24 Euro. Dazu kommt natürlich dann unter Umständen pro Eintrag nochmal 25,57 Euro für den Munitionserwerb, natürlich nur wenn man den auch will. Sind die Waffen dann erworben, wir für jeden Eintrag dann nochmal 12,78 Euro fällig für die endgültige Eintragung.

Edit: Das gesagte gilt für Sportschützen und ist in der Kostenverordnung zum WaffG nachzulesen.

Geschrieben
Ein "usw." KANN es logischerweise eigentlich nicht geben, da wir 2/6 haben :)

Stimmt auch wieder. Wobei bei der alten gelben WBK geht es ja noch.

Geschrieben

Lasst mich mal überlegen:

- Gelbe WBK am 01.01. eines Jahres erhalten.

- Am 30.06. 2 Waffen gekauft (für die ersten 6 Monate)

- Am 01.07. 2 weitere Waffen gekauft (für die zweiten 6 Monate)

- Am 02.07. eintragen lassen...

... schwuppdiwupp haben wir das "usw." - zumindest bis 4 Waffen...

Geschrieben

Lusumi, den Kerl müßt Ihr euch richtig zur Brust nehmen.

Geschrieben
Lasst mich mal überlegen:

- Gelbe WBK am 01.01. eines Jahres erhalten.

- Am 30.06. 2 Waffen gekauft (für die ersten 6 Monate)

- Am 01.07. 2 weitere Waffen gekauft (für die zweiten 6 Monate)

- Am 02.07. eintragen lassen...

... schwuppdiwupp haben wir das "usw." - zumindest bis 4 Waffen...

Nein mein lieber Lusumi - SO läuft das mit dem 2/6 leider nicht :P

Da hat der Gesetzgeber in seiner Weisheit schon dafür gesorgt.

Es stehen dem deutschen Waffenbesitzer nicht zwei Erwerbe innerhalb eines halben (Kalender)Jahres zu , sondern nicht mehr als zwei in einem Zeitraum von 6 Monaten. Das sorgt u.a. dafür , daß immer vom Erwerbszeitraum an gerechnet wird , die Frist neu zu laufen beginnt.

Sonnst könnte man wie Du ausführst im Prinzip tatsächlich 4 Waffen auf einmal erwerben.

Die sichern sich schon ab , wenn es darum geht , uns zu ärgern.

Deshalb wirst Du auch mit Deinem Kampf gegen die Gebühren m.E. scheitern.

Diese Gebührenordnung stellt , wie auch im Sprengstoffgesetz , wo es teilweise noch krasser gehandhabt wird , einen Rahmen dar.

Solange es nicht gerade sittenwidrig wird und auch noch eine (wenn auch von mir als fadenscheinig empfundene) Begründung dafür angegeben wird ,

sind Deine Aussichten , den SB zu anderen Gebühren zwingen zu wollen , nicht besonders erfolgversprechend.

GG

@ Sonet : Auch auf alte Gelbe ginge es zumindest bei uns nicht. Das zuständige Regierungspräsidium verlangt 2/6 Anwendung auch auf die alte Gelbe und wer im Besitz einer neuen Gelben ist , bekommt keine zusätzliche alte mehr ausgestellt , weil die neue das mit beinhaltet wofür die alte gilt.

Dagegen Klagen ?

Aber sicher doch.

Wem das der Aufwand wert ist .

Geschrieben

Wie das 2/6 berechnet wird habe ich mich noch nicht mit beschäftigt.

Aber dass das Gebührenverzeichnis eine "Kann-Bestimmung" - nach dem Motto des SB

"...

Ich mach' mir die Welt

Widdewidde wie sie mir gefällt .... "

sein soll, daran glaube ich nicht so Recht, zumal in der Gebührenordnung unter dem Abschnitt II wörtlich steht: "Abschnitt II: feste Gebühren" (im Gegensatz zu Abschnitt I: "Rahmengebühren von... bis...)

Geschrieben

Herrje. :huh:

Zwei Voreinträge kosten gleichviel wie einer. Steht doch klipp und klar im Gebührenverzeichnis zur WaffKostV drin. Manche können oder wollen halt nicht lesen. :angry2:

Na ja, in Zukunft wird eh überall neu kalkuliert...

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