Zum Inhalt springen
IGNORED

Anfrage und Antwort des BKA


Herr DrStockmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Früher waren die Antworten des BKA nicht Kostenpflichtig.

Wie sich die Zeiten ändern.... :rolleyes:

Es geht darum ob dieser Gegenstand einem Schlagring nahekommt....

Hand-1-.GIF

Sehr geehrter Herr Dr Stockmann,

vielen Dank für Ihre Mail an das Bundekriminalamt.

Eine waffenrechtliche Einstufung zu einem Gegenstand ist kostenpflichtig (ab. ca. 400¤). Sie kann nur bei Darlegung des berechtigten Interesses und unter Vorlage des Gegenstandes stattfinden.

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Waffenbehörde!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Lassen wir mal die Adressen raus

Meine Antwort:

Hallo,

Vielen Dank für ihre Antwort. Habe Sie soeben weitergeleitet.

Auf eine simple Anfrage ob ein Gegenstand erlaubt oder verboten ist, bekommt man jetzt schon von ihnen eine Zahlungsaufforderung. Mein "berechtigtes Interesse" muß also von ihnen schon geprüft werden ?

Wie es aussieht besteht von ihrer Seite kein Öffentliches interesse ob Waffen erlaubt oder verboten sind und dies der Bevölkerung mitzuteilen. Danke für ihre "Öffentlichkeitsarbeit"

mfg

Geschrieben

Eine waffenrechtliche Einstufung zu einem Gegenstand ist kostenpflichtig (ab. ca. 400¤). Sie kann nur bei Darlegung des berechtigten Interesses und unter Vorlage des Gegenstandes stattfinden.

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Waffenbehörde!

Vielen Dank für ihre Antwort. Habe Sie soeben weitergeleitet.

Auf eine simple Anfrage ob ein Gegenstand erlaubt oder verboten ist, bekommt man jetzt schon von ihnen eine Zahlungsaufforderung. Mein "berechtigtes Interesse" muß also von ihnen schon geprüft werden ?

Wie es aussieht besteht von ihrer Seite kein Öffentliches interesse ob Waffen erlaubt oder verboten sind und dies der Bevölkerung mitzuteilen. Danke für ihre "Öffentlichkeitsarbeit"

Vielen Dank für Ihre Veröffentlichung.

Sie lässt m. E. recht gut erkennen, was das BKA unter "Gefahrenabwehr" versteht.

Die waffenrechtliche Einstufung (Beurteilung) ist gerade nicht den örtlichen Waffenbehörden übertragen worden.

Die können das in der Regel auch nicht.

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Wer dieses Teil oben im Bild abbekommt, der wird den unterschied der verletzungen zu einem Schlagring nicht erkennen können. Laut BKA ist ein Schlagring erst dann ein Schlagring wenn eine Auflage zur Schlagverstärkung in der Innenhand liegt.

Das trifft auf das Teil zu.

Die Polizei dein Kostenpflichtiger Freund und Helfer ? <_<

Geschrieben
Wer dieses Teil oben im Bild abbekommt, der wird den unterschied der verletzungen zu einem Schlagring nicht erkennen können. Laut BKA ist ein Schlagring erst dann ein Schlagring wenn eine Auflage zur Schlagverstärkung in der Innenhand liegt.

Das trifft auf das Teil zu.

Die Polizei dein Kostenpflichtiger Freund und Helfer ? <_<

na dan müssen balt alle die einen gestock mit anatomichen griff bezitzen um diesen fürchten

Geschrieben

Also ich kann mir nicht helfen: Wenn ich mir das Teil so betrachte und wie es in der Hand gehalten wird, kann ich mir nur sehr schwer eine andere Funktion als die eines Schlagringes vorstellen.

Es würde mich sehr wundern, wenn es nicht unter das Verbot fallen würde.

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Also ich kann mir nicht helfen: Wenn ich mir das Teil so betrachte und wie

es in der Hand gehalten wird, kann ich mir nur sehr schwer eine andere

Funktion als die eines Schlagringes vorstellen.

Rettungshammer zum Scheibeneinschlagen?

Geschrieben

Ich finde, die Teile rechts und Links der Faustmitte dienen dazu das Gesicht des Gegners besser auf die Faust zu zentrieren... :huh:

Habe jetzt eine Anfrage an die Waffenbehörde abgeschickt. Bin mal auf die Antwort von Herr Tölle gespannt....

Geschrieben
Vielen Dank für ihre Antwort. ...

Auf eine simple Anfrage ob ein Gegenstand erlaubt oder verboten ist, bekommt man jetzt schon von ihnen eine Zahlungsaufforderung.

Das BKA soll an Hand eines Fotos eine verbindliche Bewertung eines Gegenstandes vornehmen?

Und das auch noch kostenlos , bzw. dann auf Kosten des Steuerzahlers?

Nun wollen wir mal nicht albern werden.

Geschrieben

...Es geht darum ob dieser Gegenstand einem Schlagring nahekommt....

1.) Warum muß man so etwas wissen?

Leute die nicht in der Lage sind sich auf vernünftige Art mit anderen Menschen auseinanderzusetzen brauchen natürlich solch komische Dinge um sich zu artikulieren.

...

Eine waffenrechtliche Einstufung zu einem Gegenstand ist kostenpflichtig (ab. ca. 400¤). Sie kann nur bei Darlegung des berechtigten Interesses und unter Vorlage des Gegenstandes stattfinden.

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Waffenbehörde!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

2.) Wenn Du den Text mal richtig lesen würdest dann würdest Du auch kapieren, das die Antwort vom BKA keine

Zahlungsaufforderung ist sondern lediglich eine Information.

Gruß

finepix

Geschrieben

1) Das geht dich gar nichts an, was ich wissen will oder was ich nicht wissen will. Das hast du auch nicht zu beurteilen was andere wissen müssen oder möchten.

Wo habe ich geschrieben das ich so etwas brauche ?

2) Ach neeeee...und ich habe gerade Online überwiesen.... :rolleyes:

<_<:icon13:

Geschrieben
1) Das geht dich gar nichts an, was ich wissen will oder was ich nicht wissen will. Das hast du auch nicht zu beurteilen was andere wissen müssen oder möchten.

Wo habe ich geschrieben das ich so etwas brauche ?

2) Ach neeeee...und ich habe gerade Online überwiesen.... :rolleyes:

<_<:icon13:

Ohje, jetzt wird gezickt. Na dann ärgere Dich halt weiter über Behörden.

Geschrieben

Hallo

traurig genug, daß die Zeiten vorbei sind, in denen alles, was nicht ausdrücklich verboten wurde, erlaubt war. In der heutigen Zeit geht eine Verbotsorgie auf uns nieder. Und nicht nur das, es besteht bei verschiedenen Gegenständen, die legal zu erwerben sind (siehe BW3) eine Rechtsunsicherheit, ob das Teil nicht doch verboten sein könnte. Und das BKA rührt sich erst wenn es den Staatsanwalt losschicken kann. Wir leben in einer merkwürdigen Zeit.

Steven

Geschrieben
Die Polizei dein Kostenpflichtiger Freund und Helfer ? <_<

Wir könnten ja mal Wetten abschließen, ab wann 110 zur kostenpflichtigen Nummer wird, incl. Warteschleife mit Musik und eingeblendeter Werbung.

Wer traut sich eine Prognose abzugeben ??? Unseren Volksver..... traue ich alles zu.

Gruß Hägar

Geschrieben
Hallo

traurig genug, daß die Zeiten vorbei sind, in denen alles, was nicht ausdrücklich verboten wurde, erlaubt war. In der heutigen Zeit geht eine Verbotsorgie auf uns nieder. Und nicht nur das, es besteht bei verschiedenen Gegenständen, die legal zu erwerben sind (siehe BW3) eine Rechtsunsicherheit, ob das Teil nicht doch verboten sein könnte. Und das BKA rührt sich erst wenn es den Staatsanwalt losschicken kann. Wir leben in einer merkwürdigen Zeit.

Steven

"Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode, denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote..."

Geschrieben
Oh Oh, wo sind denn die Handwerker. Das Teil ist doch der Handgriff von einem Fuchsschwanz, bisschen zurechtgefeilt

Der selbe Gedanke, :crazy:

ich hab mal Schreiner gelernt und das gleiche Teil in meiner Werkstatt, nur da ist das Sägeblatt noch dran!!!

K.L.

Geschrieben
Der selbe Gedanke, :crazy:

ich hab mal Schreiner gelernt und das gleiche Teil in meiner Werkstatt, nur da ist das Sägeblatt noch dran!!!

K.L.

Schau an. Wohl nur ein kleiner Troll, der Herr DrStockmann.

Geschrieben

aber eine unverschämtheit ist es schon, vom bka, für solche anfragen von bürgern noch eine riesensummer geld zu verlangen. eigentlich sind (jedenfalls sollten) solche ämter und behörden doch dafür da sein, den bürgern in seinen fragen weiter zu helfen.

manchmal verstehe ich die welt nicht mehr :-(

armes deutschland, wenn das bka sogar schon durch soetwas geld eintreiben muss.

Geschrieben

Hallo zusammen,

lesen wir ein wenig das WaffG, das bildet:

ZITAT:

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

-snip-

(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind

1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,

2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

und weiter

§ 48 Sachliche Zuständigkeit

-snip-

(3) Zuständig für die Entscheidungen nach § 2 Abs. 5 ist das Bundeskriminalamt.

ZITAT ENDE

Damit ist doch wohl soweit alles klar.

Es ist geregelt das ein Antrag zu stellen ist,

wer ihn stellen darf und

bei wem er ihm stellen muß.

Natürlich ist der Feststellungsbescheid kostenpflichtig, ebenso die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Vorrangige Antragsteller sind nun eben die Hersteller oder Inverkehrbringer. Diese müssen die Kosten tragen um für sich und ihre Kunden Rechtssicherheit zu schaffen. Bei einer unklaren Lage ist m. E. vor Herstellen oder Inverkehrbringen das BKA als zuständige Behörde zu hören.

Sollte eine Einzelperson ein berechtigtes Interesse haben (z. B. wegen des Besitzes eines solchen Gegenstandes) den muß er eben die Kosten tragen.

Wenn jemand ein verbindliches Gutachten, egal welcher Behörde, möchte, dann kostet der Verwaltungsaufwand eben Geld.

Eine unverbindliche Auskunft ist kein Feststellungsbescheid; insoweit zwar billig aber auch wertlos.

Außerdem möchte ich die anwesenden User wieder ein wenig auf den hier im Forum gewünschten höflichen Umgangston hinweisen.

Grüße

Robert

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.