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IGNORED

Polizeikontrolle und Waffen


joker_ch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
jeder unbescholtene Bürger seinen Kofferraum auch öffnen, damit die Fahrt schnellstmöglich fortgesetzt werden kann.

Hallo

und da haben wir das schlechteste aller Argumente.

Wenn eine Rechtsgrundlage besteht, soll der Polizist mein Auto durchsuchen, mir die Autoreifen aufschlitzen, den Motor auseinanderbauen und den Fahrzeughimmel runterreisen. Ich habe nichts dagegen und werde mich nicht wehren.

Aber ohne Rechtsgrundlage wird, auch wenn ich zehnmal unbescholten bin, nichts dergleichen passieren. Unterwürfigkeit hat noch nie zum Ziel geführt.

Steven

Geschrieben
Hallo

und da haben wir das schlechteste aller Argumente.

Wenn eine Rechtsgrundlage besteht, soll der Polizist mein Auto durchsuchen, mir die Autoreifen aufschlitzen, den Motor auseinanderbauen und den Fahrzeughimmel runterreisen. Ich habe nichts dagegen und werde mich nicht wehren.

Aber ohne Rechtsgrundlage wird, auch wenn ich zehnmal unbescholten bin, nichts dergleichen passieren. Unterwürfigkeit hat noch nie zum Ziel geführt.

Steven

Ich meine, mit Unterwürfigkeit hat das nichts zu tun. Jeder macht seine Arbeit. Wenn ich einen Handwerker im Haus habe und der benötigt eine Trittleiter und fragt danach, gebe ich ihm eine. Klar muss er eigendlich eine haben, zumindest im Auto. Aber für mich gehört sowas zur normalen Höflichkeit. Bin auch schon öfters, vielleicht liegt`s am Aussehen, gerade in BY kontrolliert worden.

Anhalten, Motor aus (wegen der Verständigung, ich will ja auch nicht schreien), Hände aufs Lenkrad und höflich guten Tag. Dann ein entspanntes Fragen und Antworten, Kofferraum auf und alles vorgezeigt (warum soll ich meinen wertvollen Innenraum verbauen wo doch die Befestigungen im Kofferraum vorhanden sind nur um jemanden zu ärgern), auch bei "Stinkern" höflich geblieben und gut war`s. Trotz langer Haare und Typ "Bombenleger und Steineschmeißer" noch nie Probleme oder blöde Anmache erlebt. Freundliches Tschöö und gut is.

Was um alles in der Welt soll also der ganze Quatsch? Vielleicht kann`s mir endlich mal jemand erklären, vielleicht bin ich ja auch nur zu dumm um die Schickane bei der Sache zu erkennen.

Und damit ist für mich auch diese "Kontrollstelle" erledigt.

Geschrieben
Aber ohne Rechtsgrundlage wird, auch wenn ich zehnmal unbescholten bin, nichts dergleichen passieren. Unterwürfigkeit hat noch nie zum Ziel geführt.

sage mir bitte, woran Du sofort und zweifelsfrei ein Handeln mit Rechtgrundlage und eine Handeln ohne Rechtsgrundlage unterscheiden willst!

Trooper hat schon recht: Du hast überhaupt nicht das Hintergrundwissen warum zu einer Vekehrskontrolle kommt. Damit fehlen Dir wesentliche Beurteilungskriterien für eine (Un)Rechtmäßigkeit.

Selbst Richter haben im Nachhinein unendlich Zeit, um alle Seiten einer solchen Maßnahme zu beleuchten und würden nicht auf der Stelle entscheiden können, ob die Kontrolle rechtmäßig ist oder nicht.

Genau aus diesem Grund muss die Maßnahme erst einmal geduldet werden. Später kann dann immer noch darüber entschieden werden.

Ich habe es im anderen thread schon gesagt: wer sich anmaßt mit Stammtischwissen die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme beurteilen zu können, segelt haarscharf am Widerstand!

Harlekin

Geschrieben
sage mir bitte, woran Du sofort und zweifelsfrei ein Handeln mit Rechtgrundlage und eine Handeln ohne Rechtsgrundlage unterscheiden willst!

Harlekin

Hallo Harlekin

du prügelst auf den Falschen ein. Ich moniere nur das "unbescholten". Ich werde den Teufel tun und eine pol. Maßnahme behindern. Das mache ich nur, wenn ich mir sehr sicher bin, das keine Rechtsgrundlage besteht.

Steven

Geschrieben

Hmm... dann muss ich zugeben, den Satz nicht zu verstehen.

Gehen wir davon aus, es ist so gemeint wie Du angibst. Dann ist es zumindest sehr mmissverständlich ausgedrückt. Vor allem im Zusammenhang mit dem Satz davor.

Harlekin

ach noch was: ich prügel nicht auf Dich ein :AZZANGEL:

Geschrieben
Dann ist es zumindest sehr mmissverständlich ausgedrückt. Vor allem im Zusammenhang mit dem Satz davor.

Harlekin

Hallo Harlekin

der Beitrag ist wirklich kein Bspl. für klaren Satzbau.

Aber bei Aussagen wie: als unbescholtener Bürger oder ich habe schließlich nichts zu verbergen, geht mein Blutdruck hoch und da kommen mal Sätze, die nicht so klar formuliert sind.

Steven

Geschrieben
Du hast überhaupt nicht das Hintergrundwissen warum zu einer Vekehrskontrolle kommt. Damit fehlen Dir wesentliche Beurteilungskriterien für eine (Un)Rechtmäßigkeit.

Und genau deshalb mein Motto (bisher schon und auch in Zukunft):

Mund halten, Alles befolgen und erdulden, um möglichst bald weiterzufahren.

Und wie hier sinngemäß formuliert:

WENN man der Ansicht ist, daß nicht rechtmäßig vorgegangen wurde, bleibt immer noch die Möglichkeit, ANSCHLIESSEND rechtlich dagegen vorzugehen- mit zweifelhafter Erfolgsaussicht, wenn schon Richter für ihre Urteilsfindung eine gewisse Zeit (meist eine lange Zeit) brauchen.

Abschließend dennoch:

Ein Quäntchen an subjektiv erfühlter Ohnmacht bleibt- es heißt ja nicht grundlos: "OrdnungsMACHT".

-Auch wenn ich innerlich und äußerlich eigentlich kein Rebell und Querulant bin-

Andere Forenteilnehmern dürften da wohl ähnlich empfinden, umsonst und ohne Grund ist dieses Thema ja nicht so ausgeufert,

egal nach jeweils welcher Seite die engagierten Antworten sich auspendeln.

Ich persönlich fand die Thematik sehr interessant!

Geschrieben
Trooper hat schon recht: Du hast überhaupt nicht das Hintergrundwissen warum zu einer Vekehrskontrolle kommt. Damit fehlen Dir wesentliche Beurteilungskriterien für eine (Un)Rechtmäßigkeit.

Das eine ist die Theorie, das andere ist die Praxis.

In der Realität kann doch jeder Polizist bei einer VK plötzlich einen "Verdacht gewinnen", der ihn dazu veranlasst, mal etwas "genauer" nachzuschauen. Ein immer wieder beliebter Grund (gerade bei jüngeren Verkehrsteilnehmern) ist bspw. "Verdacht auf BtM", da reichen schon "komische Augen" oder ein "seltsamer Geruch", um das Innere des Fahrzeugs genauer unter die Lupe zu nehmen. Wobei "Zufallsfunde" (wie das längst vergessene Butterfly-Messer in den Tiefen der Werkzeugkiste im Kofferraum) dann selbstverständlich auch (gegen den Überprüften) verwertet werden dürfen....

Wer will denn bitte dem Beamten (später, ggf. bei einer gerichtlichen Überprüfung der Rechtmässigkeit der Kfz-Durchsuchung) widerlegen, daß besagte "Verdachtsmomente" nicht vorlagen? Zumal die Beamten meist zu zweit sind, und es daher wohl äusserst schwer wird, denen dann Willkür nachzuweisen.

Fakt ist, daß Polizisten im (erweiterten) Rahmen von VKs sehr weitreichende Möglichkeiten haben, so lange sie es denn nicht gar zu sehr übertreiben. Werden bei einer "Durchsuchung auf Drogen" dann zwar keine BtM, aber das Einhandmesser in der Jacke gefunden, hat der Betroffene auf jeden Fall "Spass", und garantiert ein Owi-Verfahren am Hals.

Und jetzt erzähle mir hier bitte noch jemand, was an dieser Fall-Konstruktion unrealistisch ist. Daß das in dieser Form zwar nicht unbedingt "Law-and-Order-Rentner Opa X" treffen muss, ist mir übrigens schon klar..... Manch anderen kann es aber schon so erwischen.

MfG caligula

Geschrieben
Ein Freund von mir hat mal versucht, einem Polizisten, der ihn am Bahnhof kontrolliert hatte, ein Trinkgeld zu geben *ggg* Der war nachhaltig pikiert.

Ja Gärtnerin, so macht man das! Übrigens, führte mal einen Hilfstransport in die Ukraine durch. Auf dem Rückweg ließ ich am Kontrollposten eine Stange Zigaretten aus dem Führerhaus fallen. Dies kostete mich eine Stunde zusätzlicher, natürlich überflüssige Kontrolle! :rolleyes:

Geschrieben

@caligula

jeder Verdacht muss sich auf objektiv nachvollziehbare Tatsachen stützen. Das ist eigentlich bei jeder Durchsuchung, ob nun Landesgesetz oder StPO, gefordert. Anderfalls wäre es kein Verdacht, sondern ein Vermutung. Wie gesagt, dass kann später dann von Richtern gewertet werden.

Harlekin

Geschrieben
@caligula

jeder Verdacht muss sich auf objektiv nachvollziehbare Tatsachen stützen. Das ist eigentlich bei jeder Durchsuchung, ob nun Landesgesetz oder StPO, gefordert. Anderfalls wäre es kein Verdacht, sondern ein Vermutung. Wie gesagt, dass kann später dann von Richtern gewertet werden.

Harlekin

Schon klar (in der Theorie und nach dem Wortlaut des Gesetzes), aber um mal bei meinem Beispiel zu bleiben: wie verhält sich das denn dann mit den "komischen Augen" und dem "merkwürdigen Geruch"? Was ist daran "objektiv nachvollziehbar", (und ggf. auch zu widerlegen) bei einer richterlichen Überprüfung? Vor allem auch dann, wenn irgendein "Zufallsfund" im Raum steht, der mit dem ursprünglichen Verdacht gar nichts zu tun hat?

@ Opa686: Danke für die Bestätigung meiner Sichtweise! Mir ist übrigens ein derartiger (ähnlicher) Fall bekannt, allerdings hat der Betroffene das gerichtlich nicht überprüfen lassen, da ihm sein Anwalt -warum auch immer- davon abgeraten hat. Folge war jedenfalls ein Strafverfahren wegen eines "verbotenen Gegenstands".

Mal eine Frage: Muß mir der kontrollierende Polizist eigentlich seinen Ausweis zeigen, wenn ich ihn sehen will? :rolleyes:

Glaubst Du, wenn er ihn Dir zeigt, verläuft die Kontrolle wesentlich anders ?

MfG caligula

Geschrieben
Aus Prinzip lasse ich bei Polizeikontrollen den Motor laufen, bis ich aufgefordert werde, ihn auszumachen, öffne die Tür erst, wenn ich dazu aufgefordert werde und mache die Innenbeleuchtung nicht an. Ich will nicht kontrolliert werden, die wollen ja irgendwas sehen, dann können sie sich ruhig ein bißchen anstrengen, die Damen und Herren Polizisten. Warndreieck & Verbandskasten habe ich im Fahrgastraum, dann müssen sie sich noch dazu eine blöde Ausrede überlegen, warum sie in meinen Kofferraum schauen wollen. Habe ich schon erwähnt, daß mir Verkehrskontrollen auf den Nerv gehen?

Solche Standpunkte habe ich ja nun echt besonders gerne. Schon mal darüber nachgedacht, daß wir Verkehrskontrollen nicht aus Spaß an der Freude oder aus purer Langeweile machen, sondern um Leute zu schnappen, von deren Straftaten auch du eines schönen Tages mal betroffen sein könntest?

In der Realität kann doch jeder Polizist bei einer VK plötzlich einen "Verdacht gewinnen", der ihn dazu veranlasst, mal etwas "genauer" nachzuschauen. Ein immer wieder beliebter Grund (gerade bei jüngeren Verkehrsteilnehmern) ist bspw. "Verdacht auf BtM", da reichen schon "komische Augen" oder ein "seltsamer Geruch", um das Innere des Fahrzeugs genauer unter die Lupe zu nehmen.

Ist zwar nicht mein Spezialgebiet, aber ich mache recht fleißig BTM-Kontrollen, insofern kann ich dir gerne sagen, wie sowas bei mir abläuft. Wenn ich den Eindruck habe, daß der Fahrer unter Drogeneinfluß steht, mache ich ein paar körperliche Test mit ihm. Erhärtet sich dabei mein Verdacht, erkläre ich ihm, daß ich aufgrund dieses Verdachts die Entnahme einer Blutprobe anordnen werde, ihm vorher aber die Möglichkeit zur Verdachtsentkräftung durch einen freiwilligen Urintest gebe. Wenn er mitspielt und der Test negativ ist, hat sich die Sache erledigt, wenn er positiv ist, kommt er mit zum Zapfen, und jetzt durchsuche ich auch seinen Wagen.

Wer will denn bitte dem Beamten (später, ggf. bei einer gerichtlichen Überprüfung der Rechtmässigkeit der Kfz-Durchsuchung) widerlegen, daß besagte "Verdachtsmomente" nicht vorlagen? Zumal die Beamten meist zu zweit sind, und es daher wohl äusserst schwer wird, denen dann Willkür nachzuweisen.

Mich würde erstmal interessieren, wie du auf die pauschale Unterstellung kommst, wir würden uns was zurechtlügen. Im übrigen liegt es in der Natur der Sache, daß bestimmte Straftaten nur durch Personalbeweis, sprich Zeugenaussagen (z.B. des feststellenden Polizeibeamten) nachgewiesen werden können. Andere Möglichkeiten gibts nicht.

Wobei "Zufallsfunde" (wie das längst vergessene Butterfly-Messer in den Tiefen der Werkzeugkiste im Kofferraum) dann selbstverständlich auch (gegen den Überprüften) verwertet werden dürfen....

Und was lernen wir daraus? Butterflymesser nicht in der Werkzeugkiste vergammeln lassen, sondern in den nächsten Teich schmeißen. Ist doch eigentlich ganz einfach.

@ Opa686: Danke für die Bestätigung meiner Sichtweise! Mir ist übrigens ein derartiger (ähnlicher) Fall bekannt, allerdings hat der Betroffene das gerichtlich nicht überprüfen lassen, da ihm sein Anwalt -warum auch immer- davon abgeraten hat. Folge war jedenfalls ein Strafverfahren wegen eines "verbotenen Gegenstands".

Stell dir vielleicht lieber mal die Frage, warum dein Bekannter einen verbotenen Gegenstand in seinem Besitz hatte...

Geschrieben

Was "kostet" denn heutzutage der Besitz und Führen eines verbotenen Gegenstandes?

Geschrieben
Was "kostet" denn heutzutage der Besitz und Führen eines verbotenen Gegenstandes?

Das kommt drauf an.

Wenn mich die Polizei mit meinem neuen Eisen "erwischt", ist alles Ok. Falls aber meine Frau dahinter kommt, ist es der verbotenste Gegenstand überhaupt.... :rotfl2:

Geschrieben
Ist zwar nicht mein Spezialgebiet, aber ich mache recht fleißig BTM-Kontrollen, insofern kann ich dir gerne sagen, wie sowas bei mir abläuft. Wenn ich den Eindruck habe, daß der Fahrer unter Drogeneinfluß steht, mache ich ein paar körperliche Test mit ihm. Erhärtet sich dabei mein Verdacht, erkläre ich ihm, daß ich aufgrund dieses Verdachts die Entnahme einer Blutprobe anordnen werde, ihm vorher aber die Möglichkeit zur Verdachtsentkräftung durch einen freiwilligen Urintest gebe. Wenn er mitspielt und der Test negativ ist, hat sich die Sache erledigt, wenn er positiv ist, kommt er mit zum Zapfen, und jetzt durchsuche ich auch seinen Wagen.

Sicher, das mit den Schnelltests ist ja hinreichend bekannt, was die häufig an aktueller(!) Beeinflussung anzeigen. :lol: Aber das ist hier nicht das Thema. Durchsuchst Du auch, wenn der Betroffene den Schnelltest ablehnt? Wahrscheinlich schon, oder?

Mich würde erstmal interessieren, wie du auf die pauschale Unterstellung kommst, wir würden uns was zurechtlügen. Im übrigen liegt es in der Natur der Sache, daß bestimmte Straftaten nur durch Personalbeweis, sprich Zeugenaussagen (z.B. des feststellenden Polizeibeamten) nachgewiesen werden können. Andere Möglichkeiten gibts nicht.

Das ist keinesfalls eine pauschale Unterstellung, das ist lediglich ein Beispiel, das in der täglichen Praxis durchaus vorkommen kann. Und sicherlich auch mal vorkommt, "wenn einer so aussieht". Den "Personal-Gegenbeweis" (ich weis, schlimmer Begriff) , man habe keinen "komischen Eindruck" gemacht, kann man ja wohl schlecht antreten, oder?

Und was lernen wir daraus? Butterflymesser nicht in der Werkzeugkiste vergammeln lassen, sondern in den nächsten Teich schmeißen. Ist doch eigentlich ganz einfach.

Wir lernen noch was ganz anderes daraus: Wenn ein Polizist ganz böse wäre und einfach lügt, (was in der Realität natürlich nie vorkommt), müsste er sich nur einen (nicht widerlegbaren) Grund ausdenken, und könnte das ganze Auto auf löinks drehen ... :lol:

Stell dir vielleicht lieber mal die Frage, warum dein Bekannter einen verbotenen Gegenstand in seinem Besitz hatte...

Mir persönlich ist das relativ egal, was andere mit sich führen. Mir stellt sich diese Frage auch nicht, weil ich noch nie ein Butterfly hatte.

MfG caligula

Geschrieben

Du sprichst hier immer von "hätte", "könnte", "würde". Das allein zeig doch schon, dass Deine Ausführungen rein hypothetisch sind.

Lass Dir doch endlich mal von den Praktikern sagen, wie es abläuft. Dabei spielt das Aussehen einer Person eine absolut untergeordnete Rolle. Das Fahrverhalten z.B., ist aber eine ganz andere Geschichte. Allein daraus kann sich schon der Entschluss zu Kontrolle ergeben. Trooper hat auch schon geschildert, was dann als weitere Maßnahme folgt.

Ich verstehe nicht, wie Nichtpolizeibeamte, die weder von rechtlichen noch von einsatztaktischen Gegebenheiten eine Ahnung haben, einem Beamten pauschal widerrechtliches Handeln unterstellen wollen.

Wenn wir so schräg von Euch denken würden, wie Ihr von uns, würdet ihr bei jeder Kontrolle im günstigsten Fall mit gefesselten Händen auf dem Bauch liegen und Euer Auto wäre anschließend nicht mehr fahrbereit.

Lasst doch bitte die Kirche im Dorf und hört endlich auf alles besser zu wissen als die Leute, die ihren Job gelernt haben und schon seit einigen Jährchen machen!

Harlekin

Geschrieben
Ja Gärtnerin, so macht man das! Übrigens, führte mal einen Hilfstransport in die Ukraine durch. Auf dem Rückweg ließ ich am Kontrollposten eine Stange Zigaretten aus dem Führerhaus fallen. Dies kostete mich eine Stunde zusätzlicher, natürlich überflüssige Kontrolle! :rolleyes:

Tja, man muß sich halt vorher überlegen, ob man für solche Späße heute Zeit hat sowie sich über die lokalen Bestechungsgepflogenheiten ausreichend informieren.

Archiviert

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