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IGNORED

Antwort vom Innenausschuß


Schiller

Empfohlene Beiträge

Zurück zum Thema und zur Frage, ob der Ausschußvorsitzende Edathy zwischenzeitlich Antwort von Herrn Tölle erhalten hat. Hat er, nachzulesen bei www.abgeordnetenwatch.de, Antwort vom 31.3.2008 :rolleyes:

Hallo !

"Die Beantwortung der Frage, welche Anregungen von Sachverständigen bei der Gesetzgebung aufgegriffen werden, ist übrigens letztlich dem Parlament vorbehalten und richtet sich nicht notwendigerweise danach, wie viele Sachverständige einer bestimmten Position zuneigen."

lässt Herr Edathy schreiben.

Das soll wohl heissen, was die Sachverständigen äussern ist für unsere Entscheidungsfindung egal !

Das zu werten, muss wohl eher Philosophie sein, nicht Politik :peinlich:

Schönen Abend

themroc

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Das Teilzitat von Dicke ist deshalb nicht besonders befriedigend, weil darin nicht auf den eigentlichen rechtlichen Knackpunkt eingegangen wurde, den auch schon die Bundesregierung zuvor bemängelt hatte:

Nämlich daß die akzessorische Bußgeldbewehrung (nicht die verwaltungsrechtliche Sozialadäquanzklausel) wohl wegen Verstoßes gegen das auch im Ordnungswidrigkeitenrecht geltende Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig sein dürfte.

Hat Dicke an anderer Stelle des Artikels dazu etwa geschrieben?

Carcano

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Das Teilzitat von Dicke ist deshalb nicht besonders befriedigend, weil darin nicht auf den eigentlichen rechtlichen Knackpunkt eingegangen wurde, den auch schon die Bundesregierung zuvor bemängelt hatte:

Nämlich daß die akzessorische Bußgeldbewehrung (nicht die Sozialadäquanzklausel) wohl wegen Verstoßes gegen das auch im Ordnungswidrigkeitenrecht geltende Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig sein dürfte.

Hat Dicke an anderer Stelle des Artikels dazu etwa geschrieben?

Carcano

Alter Verwalter !

Kannste das bitte nochma´ in´s Deutsche übersetzen ?

:eek2:

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Ich schließe mich der Frage an. :confused:

bye knight

Es muß soetwas wie "einen Bußgeld-Katalog" geben, im dem steht was wieviel kostet, und keine gummiartige Gutdünken-Regelung á la "anerkannter Zweck".

So könnte die Freundin der Owi-Sachbearbeiterin problemlos ein "anerkannten Zweck" anerkannt bekommen, ihr Ex-Freund, der wegen unklaren Abstammungsverhältnissen des angeblich gemeinsamen Kindes dafür eine gerichtliche Klärung bemüht, aber völlig chanchenlos sein, seinen "anerkannten Zweck" anerkannt zu bekommen.

Also, stark vereinfacht halt. :rolleyes:

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Ich weiß garnicht, worüber ich mich mehr aufregen soll:

a) über Tolles Märchenstunde vorm Innenausschuß

oder

b)darüber :016:

Eine Strafbarkeit etwaiger falscher Aussagen als uneidliche Falschaussage kommt daher nicht in Betracht.

Wenn jemand ein einziges Gerichtsverfahren mit einer Falschaussage beeinflußt, bekommt er eine Gefängnisstrafe(3 Monate bis 5 Jahre - §153 StGB), wenn jemand aber mit einer Falschaussage ein Gesetzgebungsverfahren und damit die Rechtssprechung in hunderten oder tausenden von Gerichtsverfahren beeinflußt bekommt er den erhobenen Zeigefinger gezeigt. Aber das war ja alles nur ein Versehen. :rolleyes:

Ich glaub, ich schließ mich slowi beim post-22450-1207167290.gif an,

aber: "Ich kann garnicht soviel fressen, wie ich K****n möchte".

PS

:§ 160 StGB Verleitung zur Falschaussage

(1) ... wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen

Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

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Es muß soetwas wie "einen Bußgeld-Katalog" geben, im dem steht was wieviel kostet, und keine gummiartige Gutdünken-Regelung á la "anerkannter Zweck".

1. Na, ganz sicher nicht so.

2. Ich habe die Fundstelle des Artikels jetzt ausfindig gemacht, danke dafür an den Poster im FWR-Lobby-Forum:

http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/dp2008.../DeuPol0804.pdf und dort auf Seite 18 (Druckseite 17):

"Durchsetzen konnte sich die GdP mit ihrer Forderung, den Verstoß gegen das Führungsverbot mit einem Bußgeld zu bewehren. Wie hoch? Das hatte der Regierungsentwurf noch anders gesehen."

Man muß also leider feststellen, daß die GdP zumindest mitverantwortlich ist für diese m.E. verfassungswidrige Regelung. Hier hatte - immerhin und eher ausnahmsweise - der ministerielle Stab der Bundesregierung aufgepaßt.

Carcano

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Wer die BT-Anhörung live verfolgt hat, muss Herrn Edathy zugute halten, dass er sichtlich bemüht war, auf die Vorstellung des Videos zu verzichten. Letztlich wurde er aber von den Gutachtern Marhofer und Tölle geradezu bedrängt, das Video zeigen zu dürfen. Natürlich sollen und müssen die Abgeordneten zu einem Entschluss kommen, der nicht deckungsgleich der Mehrheit der Gutachter sein muss. In diesem Fall sind sie aber einfach einer Stimmungsmache von Marhofer/Tölle aufgesessen - nur das im Nachhinein zugeben zu müssen, würde wehtun....

Aber gut, dass Dr. Schiller da nachgehakt hat.

Grüße,

Schwarzwälder

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nun, diese sache muss man genau beobachten, und gegebenenfalls dem herrn körting ans bein pissen.

Hallö Fans,

mal abgesehen davon, dass ich schon einen gicken Hals bekomme, wenn ich nur Berlin höre,

könnte man nicht in dem Fall "Tölle" gegen den H. Körting eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstrengen?

(Also ist nur ´ne Frage.)

Im übrigen habe ich so den Eindruck, in Berlin wird alles so nach Gutsherrenart gehandhabt. Die Justizsenatorin

hat ja auch so ihre Eigenarten. Wer hält denn eigentlich seine schützenden Hände über diese Leutchen, die

anschein(s)end vergessen wer sie finanziert. Oder ist Balin nicht mehr steuerbegünstigt?

gruß Valk

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Da Herr Tölle Polizeibeamter ist, ist sein Disziplinarvorgesetzter der Innensenator von Berlin.

Glaubt jemand ernsthaft, dass Herr Körting etwas gegen Herrn Tölle unternimmt ?

RICHTIG!

Zumal KD Tölle sozusagen nur "im Auftrag" (des Polizeipräsidenten) gehandelt hat. Sich bei den von ihm verbreiteten Fehlinformationen auf nachgeordnete Mitarbeiter gestützt hat, die einfach schlecht recherchiert haben...

usw. usw.

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1. Na, ganz sicher nicht so.

...

Carcano

OK,

dann übersetze Du doch das BVerfG mit Deinen Worten! :gutidee:

"Strafrechtliche Normen müssen nach dem Bestimmheitsgebot so konkret sein, dass Tragweite und Anwendungsbereich des Tatbestandes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen"

bouffie :)

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soweit ich mich aus meinem studium der rechswissenschaften richtig erinnere hat das bverfg erst einmal aus diesem grund ein formelles gesetz gekipt...

Soweit du dich auf Nichtigkeit von Gesetzen aufgrund einer Verletzung des Gebotes der Normenbestimmtheit und Normenklarheit beziehst, ist deine Aussage nicht richtig.

Ich erinnere an folgende in jüngerer Zeit (zumindest teilweise) gekippten Gesetze:

Div. Polizeigesetze (automatisierte Kennzeichenerfassung), Entscheidung vom 11.03.2008

Verfassungsschutzgesetz NRW, Entscheidung vom 27.02.2008

Kontostammdatenabfrage nach § 93 Abs. 8 AO, Entscheidung vom 13.06.2007

§ 33a Abs. 1 Nr. 2 und 3 Nds. SOG, Entscheidung von 27.06.2005

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OK,

dann übersetze Du doch das BVerfG mit Deinen Worten!

bouffie :)

Richtig zitiert, aber von dir noch nicht verstanden.

Ich freue mich aber, daß du damit unwissentlich dem zustimmst, was ich schon am 2.4.2008 um 20:40 Uhr erklärt habe.

Carcano

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