H&K SA80 Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Servus an Alle... Hätte hierzu gerne mal Euren Rat... Eine neue Büchse (Sako 85 Hunter) mit Glas (Zeiss Diavari 3-12x 56) und Schwenkmontage soll es sein. Also, mehrere Büma's angerufen und sie gebeten mir ein Angebot zu machen. Halte nun mehrere Angebote in Händen von sehr teuer bis normal. Wollte mich eigentlich jetzt spontan für eins entscheiden, doch siehe da.... was steht da unten klein gedruckt ??? "Alle Preise sind freibleibend"??? Soll das heißen, das am Ende noch der Satz kommt.... "Hallo Herr ......., leider ist es jetzt €850 teurer geworden!!" Wenn ich im Geschäftsleben ein verbindliches Angebot abgeben muß dann muß ich meine Preise gut kennen. Kennt Ihr so etwas?? Muß man so etwas akzeptieren ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Servus an Alle...Hätte hierzu gerne mal Euren Rat... Eine neue Büchse (Sako 85 Hunter) mit Glas (Zeiss Diavari 3-12x 56) und Schwenkmontage soll es sein. Also, mehrere Büma's angerufen und sie gebeten mir ein Angebot zu machen. Halte nun mehrere Angebote in Händen von sehr teuer bis normal. Wollte mich eigentlich jetzt spontan für eins entscheiden, doch siehe da.... was steht da unten klein gedruckt ??? "Alle Preise sind freibleibend"??? Soll das heißen, das am Ende noch der Satz kommt.... "Hallo Herr ......., leider ist es jetzt €850 teurer geworden!!" Wenn ich im Geschäftsleben ein verbindliches Angebot abgeben muß dann muß ich meine Preise gut kennen. Kennt Ihr so etwas?? Muß man so etwas akzeptieren ??? Nachdem gerade die Zulieferer Ihre Preise erhöhen wann und wie sie cwollen.....verständlich. Ruf an, frage ob der Preis noch gilt wenn du SOFORT bestellst, dann kann er aktuell prüfen.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lotzinger Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 hast du personalisierte angebote (briefbogen, deine adresse, konkretes angebot dieser waffe usw) von den büma erhalten oder nur eine allgemeine preisinformation (flyer/ preisliste)? ein konkretes angebot ist bindend und solange es keine einschränkung oder angabe zum verfall beinhaltet dürfte man erstmal davon ausgehen, dass der festgeschriebene preis gilt - im normalen geschäftsverkehr ist das so ein angebot gilt natürlich nicht ewig, wenn ich also 3 monate lang angebote sammele und dann irgendwann nach 5 monaten einen alten preis anfordere werd ich wohl mit meinem wunsch baden gehen einfach mit dem büma reden Link to comment Share on other sites More sharing options...
7.62x54R Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Ich könnt mir vorstellen, dass es wie bei einem Kostenvoranschlag ist. Da kann der Anbieter auch noch davon abweichen, aber halt nur um ein paaar Prozent. Wieviel weiss ich nicht mehr, habs aber so gelernt. Ich glaub aber, dass er eine Abweichung begründen muss. gruss david Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreb Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Angebot "freibleibend" ist für den Allerwertesten. Ein Angebot ist bindend bis zum angegebenen Datum. Aber nicht vergessen, der Vertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung. D.h., Du kannst den Händler nicht dazu zwingen, zum angegebenen Preis zu verkaufen. Gruß, André Link to comment Share on other sites More sharing options...
H&K SA80 Posted April 1, 2008 Author Share Posted April 1, 2008 Also, ich habe eine volles Angebot mit meinen Namen, Addresse etc... Angebot beinhaltet alle schönen Dinge + Preise welche ich haben will Nur unten neben den Datum (bis wann das Angebot gilt!), den 30% Anzahlung bei Bestätigung, Rest bei Abholung etc... steht dieser kleine Passus der mich stört: "Die Preise sind freibleibend!" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Auf die schnelle gefunden. http://www.rechtslexikon-online.de/Freibleibend.html Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
H&K SA80 Posted April 2, 2008 Author Share Posted April 2, 2008 Das heißt im klar Text..........Jetzt soll ich ein Angebot abgeben ??? Cool, ich kann feilschen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dagobert Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Nachdem gerade die Zulieferer Ihre Preise erhöhen wann und wie sie cwollen.....verständlich.Ruf an, frage ob der Preis noch gilt wenn du SOFORT bestellst, dann kann er aktuell prüfen.. Genau. Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
ripper Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Deshalb bei Bestellungen in Online-Shops immer vorher die AGBs studieren. Aktuell bei Munitionsbestellungen via Internet stieß ich auch auf teilweise günstige Preisangaben, die sich nach tel. Rücksprache als "nicht mehr aktuell" herausstellten. In den AGBs stand auch prompt, daß alle Angebote freibleibend und unverbindlich seien. Nicht gerade die feine englische, wie ich finde - erst die Kunden über angeblich günstige Preisangaben zur Online-Bestellung animieren, und dann April, April... Dann lieber gar keine Preise und stattdessen ein Vermerk wie "bitte aktuelle Preise erfragen" oder ähnlich. Grüsse, RIP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Ein Angebot ist bindend bis zum angegebenen Datum. Wenn "freibleibend" drinsteht ist es im juristischen Sinne überhaupt kein Angebot, sondern nur eine unverbindliche Preisinformation. Steht in einem Angebot kein Gültigkeitsdatum, dann ist es nur verbindlich wenn es unverzüglich (darunter werden allgemein 3 Werktage verstanden) angenommen wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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