Zum Inhalt springen
IGNORED

Gesetz z. Änderung d. Waffengesetzes 2008 online


BlueFace

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
dafür wollen sie wissen, dass bei verschlossen per Gesetz ein Schloss mit Schlüssel oder Zahlenkombination (wo bitte soll denn das im Gesetz stehen? :gaga: ) notwendig sei...

Also, jetzt will ich aber schon wissen, warum Frau Gabriele Frograscher, Mitglied des Deutschen Bundestages...

folgende Aussage trifft (www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_fograscher-650-5957-1.html#fragen):

"Sie dürfen Ihr Messer nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Ein verschlossenes Behältnis verfügt über einen Schließmechanismus, wie z.B. ein Rucksack oder eine Aktentasche."

Dies widerspricht sich eklatant mit der Aussage des Bayerischen Staatsministerium des Innern!!

Hier wird definitiv ein Schloss gefordert!

Diese Schlampereien in der Gesetzesarbeit und in der Auslegung sind nicht mehr zu ertragen!

Geschrieben
Hier wird definitiv ein Schloss gefordert!

Fordern können sie es ja, aber ob sie auch Recht bekommen, steht auf einem andern Blatt.

Jedenfalls wurde in dem neuen Gesetz wieder genügend Spielraum gelassen, so dass die Juristen unter uns nicht arbeitslos werden und der Legalwaffenbesitzer leicht auf dünnes Eis geraten kann um seine Zuverlässigkeit zu verlieren.

---

Tom

Geschrieben
Was stimmt jetzt ???

Du musst die Dinger innerhalb von sechs Monaten in Deine WBK nachtragen lassen. Künftig sind sie wie jede Waffe innerhalb von zwei Wochen als Erwerb anzuzeigen und einzutragen.

Einsteckläufe und Einstecksysteme bleiben wie immer schon wbk-frei.

Geschrieben
Du musst die Dinger innerhalb von sechs Monaten in Deine WBK nachtragen lassen. Künftig sind sie wie jede Waffe innerhalb von zwei Wochen als Erwerb anzuzeigen und einzutragen.

Einsteckläufe und Einstecksysteme bleiben wie immer schon wbk-frei.

nur was sich noch in meinem Besitz befindet, was ist mit den Sachen die ich weiterveräußert habe, muß ich darüber auch einen Nachweis bringen?

Geschrieben
nur was sich noch in meinem Besitz befindet, was ist mit den Sachen die ich weiterveräußert habe, muß ich darüber auch einen Nachweis bringen?

Das ist das Problem, da dies ja ohne Nachweis erlaubt war....

Letztendlich lann man nur eine förmliche Erklärung formulieren, in der es bsp. lautet :"dass alle Gegenstände diese Art vor dem 1.4.2008 legal veräussert wurde"

Geschrieben
Quatsch, nur die Dinger die man noch besitzt, muss man anmelden. Alle anderen natürlich nicht mehr. Das ist dann Aufgabe des Erwerbers.

Noch besser......

So wie ich das verstehe ändert sich bei den 4mm M20 die vor dem 1.4. erworben wurden nix, da diese ja nicht erlaubnisfrei waren und sowieso gemeldet und ordnungsgemäß eingetragen sind.

Für LEP Zeugs sieht es dann ja wohl schlecht aus, da kommt imho nur die Rote WBK sinvoll (wenns geht).... ansonsten vernichten, Dekoumbau, Abgabe an Berechtigten.... oder Auslieferung an berechtigte amtl. Stellen/Behörden

Geschrieben
ja, lasst uns den Tag genießen..... :rolleyes:

Danke für die Links.... :icon14:

Da kann man nur hoffen das das wir in Zukunft nicht noch mehr so nutzlose Änderungen bekommen !!!!!!! :peinlich:

Geschrieben

Hallo zusammen,

das die Freiheit in Deutschland immer mehr beschnitten wurde hat es bereits 2 mal gegeben. :icon13:

Tja, ist wie mit der Mode, kommt alles eines Tages wieder...

Mal sehen was sich unsere überbezahlten und unqualifizierten Volksvertreter als nächstes Ausdenken?

In diesem Sinne......

Gruß an alle

rzeh

EURO-BULLETS

Geschrieben
aha heisst das jetzt dass ich mir jetzt mein zündnadelgewehr umhängen kann und ohne waffenschein mit der strassenbahn fahren? des wär ja geil

Genau das heisst es.

Geschrieben
Gibt es da einen Trick wie ich das PDF ausdrucken kann ?

Manche PDFs sind mit einem Kennwort davor geschützt, wie dieses z.B.

Allerdings gibt es dafür Tools wie z.B. Ensode die da weiterhelfen.

Ich denke aber eine direkter Link auf deren Seite wäre nicht zulässig, deshalb spare ich mir das mal...

Schönen Gruß

Geschrieben
siehe hier : BGBl I Nr. 11 vom 31. März 2008

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0426.pdf

z. Bsp. über:

http://www.bundesanzeiger.de

links auf Bundesgesetzblatt klicken, wieder links auf "online", dann auf "Nur-Lese-Version" mitte-links klicken

oder

http://www.bundesgesetzblatt.de

dann auf "Nur-Lese-Version", Aktuelle Ausgabe: BGBl I Nr. 11 vom 31. März 2008, und zuletzt auf den 3. Punkt von oben

klicken

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0426.pdf

Geschrieben

siehe hier : BGBl I Nr. 11 vom 31. März 2008

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

Hallo Alex G,

recht herzlichen Dank für diese INFO!!!

Auch ich weiß nun, wie ich den weiteren Tag verbringe;

sehe dabei aber wenig Chancen, dass Freude dabei aufkommt.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Manche PDFs sind mit einem Kennwort davor geschützt, wie dieses z.B.

Allerdings gibt es dafür Tools wie z.B. Ensode die da weiterhelfen.

Ich denke aber eine direkter Link auf deren Seite wäre nicht zulässig, deshalb spare ich mir das mal...

Schönen Gruß

Danke für die schnelle Antwort

MfG Bratensaft

Geschrieben

Und wie stehts mit Stiftfeuerrevolvern? Deren Konstruktion lag in den 1840ern. Die müsste man dann doch auch frei kaufen und rumschleppen dürfen (allerdings wohl ungeladen, da seit über 100 Jahren keine Muni mehr hergestellt wird)?

MfG Shockproof

Geschrieben

hm

und wie läuft das jetzt mit dem erbfall?

sind jetzt alle ,dh auch die vor dem 1.4 geerbten plempen mit nem Sperrelement zu versehen oder

erst die die ab dem 1.4 geerbt werden?

ich nix verstehen....

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.