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IGNORED

4mm/M20


Mayor

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich hab deswegen auch grad mit meinem SB telefoniert.

Er sagte, dass das letztendlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geklärt ist und auch nicht geklärt werden kann.

Betrifft jetzt nicht nur 4mm M20, sondern auch Salutwaffen... genau so bescheuert.

Ich werte sämtliche Aussagen rein informativ, aber weder deren Wahrheitsgehalt noch Rechtsstatus.

Hallöchen,

würd mich jetzt mal interessieren, was dein SB über die Salutwaffen erzählt hat. Ich habe wg. Salut mit dem BMI und meinem SB telefoniert, ...läuft alles so weiter wie bisher mit den Dingern,... so sagte man!

Geschrieben
Hallöchen,

würd mich jetzt mal interessieren, was dein SB über die Salutwaffen erzählt hat. Ich habe wg. Salut mit dem BMI und meinem SB telefoniert, ...läuft alles so weiter wie bisher mit den Dingern,... so sagte man!

Na das man letztendlich nichts dazu sagen kann, aber das erwartet wird, dass man das gelassen sehn kann und sich nichts ändert.

Wie meinst du das?

...läuft alles so weiter wie bisher mit den Dingern,...

= keinen Kopf machen, da passiert in Zukunft nix und niemand hat was dagegen?

Das wäre das Allerbeste!!

Und das Vernünftigste!!!!!!!!!!!!!!!

Geschrieben
Wie meinst du das?

= keinen Kopf machen, da passiert in Zukunft nix und niemand hat was dagegen?

In der Novellierung ging es dem Gestzgeber nicht um die Salutgewehre, sie wären davon nicht betroffen. Alle Salutgewehre mit BKA Raute gehören nach wie vor zu frei verkäuflichen Waffen. So und ähnlich waren die Auskünfte.

Geschrieben
In der Novellierung ging es dem Gestzgeber nicht um die Salutgewehre, sie wären davon nicht betroffen. Alle Salutgewehre mit BKA Raute gehören nach wie vor zu frei verkäuflichen Waffen. So und ähnlich waren die Auskünfte.

Das ist auch vernünftig und gut so!!

Was ich hier teilweise an konstruierten Horrorszenarien lese....

Immer langsam und bedächtig bleiben, abwarten. Und bei Bedarf richtig handeln.

Mein SB trägt zumindest dazu bei, dass ich ruhig schlafen kann - obwohl ich mir klar bin, dass ich mich auf nix berufen kann.

Geschrieben
Mein SB trägt zumindest dazu bei, dass ich ruhig schlafen kann - obwohl ich mir klar bin, dass ich mich auf nix berufen kann.

Jau, so sehe ich das auch. Aber diese Diskussionen bei F&M oder Egon sind mir trotzdem sehr schleierhaft!

Aber was soll's!!!

Geschrieben
Ich hab deswegen auch grad mit meinem SB telefoniert.

Er sagte, dass das letztendlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geklärt ist und auch nicht geklärt werden kann.

Als ich vor 2 Tagen mit meinem SB bzgl. 4mmM20 telefoniert habe, sagte er mir, dass so wie er es im Moment aus den Unterlagen ließt, nur die LEP Waffen davon betroffen sind. Seiner Meinung nach gehe es um sog. 4mm Waffen überhaupt nicht, da diese schon registriert seien. Aber was schriftliches kann und will er mir zu diesem Zeitpunkt auch nicht geben.

Ich hoffe, das bzgl. 4mmM20 und Salut alles so bleibt wie es ist.

Geschrieben
Als ich vor 2 Tagen mit meinem SB bzgl. 4mmM20 telefoniert habe, sagte er mir, dass so wie er es im Moment aus den Unterlagen ließt, nur die LEP Waffen davon betroffen sind. Seiner Meinung nach gehe es um sog. 4mm Waffen überhaupt nicht, da diese schon registriert seien. Aber was schriftliches kann und will er mir zu diesem Zeitpunkt auch nicht geben.

Ich hoffe, das bzgl. 4mmM20 und Salut alles so bleibt wie es ist.

Richtich.... sind registriert und wurden beantragt und sind eingetragen, was will man denn mehr?

Ich denke da bleibt alles beim alten und gut iss.

Und bei LEP sind es "nur" (leider die interessanten) Waffen die Umbauten aus Originalen sind.

LEP Waffen die direkt als LEP gefertigt wurden wie die ME Modelle sind nicht betroffen, leider haben bei Eg..n

auch bei diesen Waffen Händler EWB-vermerk (offenbar aus unwissenheit gemacht).

Tja, da hamm se gemerkt, dass hier Schundluder betrieben wurde - Wechselläufe müssen ja nun wieder eingetragen werden..

Das ist auch gut so, kostet zwar Gebühren.... aber dennoch find ich das OK.

Das war ja schon grob fahrlässig, ist jetzt sicherlich keine Bastelanleitung - den seriösen Schützen wird das nicht stören.

Und darauf kommt es ja an!

Solange man es bekommt bin ich gerne dazu bereit alles ordnungsgemäß anzumelden.

Schade dennoch für die LEP-Freunde, vll. findet man da ja noch eine ansprechende Regelung?

Ist es doch eine Möglichkeit gewesen, sich eine Sammlung aufzubauen - legal ab 18, und das mit Waffen denen nicht alles genommen wurde, heisst nicht total zerstört wurden, wie bei manchen Deko-Waffen.

Aber letztendlich war das absehbar, da immer wieder welche Situationen ausnutzen und hier rummachen.

Gut so einfach ist und war es nicht, irgendjemand musste ja irgendwelche Teile beschaffen..... mir käme das nie in den Sinn, soll ich jemand einen Gefallen tun für nix und wieder nix..... Ich bin zuverlässig, alles andere wäre unzuverlässig.... und wer will das schon langjährig aufgebaute Hobby, Sport.... deswegen riskieren?

Schade dennoch, Gesetze müssen sein - jedoch Gewalt verhindern tun diese leider nicht.

Auch Protektion bieten diese nicht, da wäre gesellschaftsmäßig Arbeit angesagt und notwendig.

Letztendlich möchte ich meine Ruhe und Frieden....... Stress und Ärger hat man ja genug, das brauch e ich nicht.... weder hier im Forum, noch mit irgendwelchen vorformulierten Horrorszenarien, halbwissenhaften Konstruktionen die interpretiert wurden etc.

Tatsachen zählen!

Geschrieben
Es ging um LEP nicht um Wechselläufe und LEP die keine scharfen originale waren sind auch jetzt ab 18 Jahre zu erwerben.

Leider kennen sich etliche Anbieter auf Eg.. überhaupt nicht aus und beziehen die Reglung für die umgebauten

Originale auf die Sportwaffen von ME die keine umgebauten originale sind.

Zu den gesetzen es sollten Gesetze gemacht werden die sinnvoll sind, verständlich, nachvollziehbar und im Sinne

des Gesunden Menschenverstandes, Verhältnismäßigkeit der Mittel heißt es auch- das ist leider beim momentanen

Waffenrecht nicht der Fall

Das ist mir klar!

War vll. nicht ganz eindeutig formuliert.

Im Moment scheint es halt manchen noch nicht klar zu sein, da wird dann halt mal in Auktionen schnell mal EWB erforderlich markiert, obwohl es nicht erforderlich ist.

Geschrieben
Das ist mir klar!

War vll. nicht ganz eindeutig formuliert.

Im Moment scheint es halt manchen noch nicht klar zu sein, da wird dann halt mal in Auktionen schnell mal EWB erforderlich markiert, obwohl es nicht erforderlich ist.

LEP-Waffen

Ehemals scharfe Kurz- oder Langwaffen, die in eine Druckluftwaffe umgebaut und hierzu mit einer Luftdruckenergiepatrone (LEP) ausgerüstet wurden, werden künftig wie die ursprünglichen Schusswaffen behandelt. Grund ist, dass solche Waffen in einer Reihe von Fällen wieder zu Schusswaffen rückgebaut wurden. Sie werden ab 1. Oktober 2008 erlaubnispflichtig. Besitzer solcher Waffen müssen bis dahin bei der Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen und brauchen nach den allgemeinen waffenrechtlichen Regeln ein Bedürfnis.

Quelle: Bayrisches Staatsministerium des Innern, SG ID-Waffenrecht

In einem selbst erlebten Fall habe ich erfahren, dass ein Waffenhändler die Genehmigung zum Umbau scharfer Waffen zu LEP Waffen hatte. Der Nachweis dieses Umbaus und der verbleib der umgebauten Waffe war nach alter gesetzlicher Regelung nicht erforderlich.

So war es möglich, dass eine derartige Waffe ohne erst erfolgtem Umbau mit ausgeschliffener Nummer im kriminelle Hände kam.

Ein Glück, dass die Fa. Walther die Waffennummer mehrfach aufträgt, so dass diese Sache nachvollzogen konnte.

Geschrieben
In einem selbst erlebten Fall habe ich erfahren, dass ein Waffenhändler die Genehmigung zum Umbau scharfer Waffen zu LEP Waffen hatte. Der Nachweis dieses Umbaus und der verbleib der umgebauten Waffe war nach alter gesetzlicher Regelung nicht erforderlich.

So war es möglich, dass eine derartige Waffe ohne erst erfolgtem Umbau mit ausgeschliffener Nummer im kriminelle Hände kam.

...dieser Händler wird wohl nicht mehr mit Waffen handeln :rolleyes:

War dann eine so genannte nicht zur LEP umgebaute LEP-Pistole.

Wohl dem, der seine LEP Waffen vor dem 01.04. abgestossen hat. Was nicht existent ist macht keine Probleme....

Geschrieben
Wohl dem, der seine LEP Waffen vor dem 01.04. abgestossen hat. Was nicht existent ist macht keine Probleme....

Ich hatte einen LEP-Revolver von S&W. Habe diesen anfang Januar gegen einen identischen Revolver in 4mmM20 eingetauscht.

Bin im Moment wirklich froh drum.

Geschrieben
Hallo,

ich habe heute bezüglich der 4mm M20 Problematik bei meinem zuständigen Ordnungsamt (Bayern) nachfragen lassen und wurde darauf hingewiesen , dass bis zum 1.10.2008 auch für Altbesitz ein Bedürfnis für die ursprüngliche Waffe gefordert wird. Das wird einigen meiner Schützenbrüder ganz schön Kopfzerbrechen kosten.

Gruß Andreas

Hallo Andreas,ich habe am 31.März in Berlin (LKA) die gleiche Antwort bekommen. mfg

Geschrieben
Hallo Andreas,ich habe am 31.März in Berlin (LKA) die gleiche Antwort bekommen. mfg

Also, ich hatte ja gerade erst die Sachkunde. Der Prüfer hat dabei auch das 4mm M20 Problem angesprochen. Er meint, das neue Gesetzt beträfe nur LEP-Waffen. Also werden bei uns (Landkreis Hildesheim) wohl weiterhin bedürfnisfreie Voreinträge für 4M20 ausgestellt.

Geschrieben
Hallo Andreas,ich habe am 31.März in Berlin (LKA) die gleiche Antwort bekommen. mfg

Das das Berliner LKA so tickt verwundert mich nicht.

Wohl dem, der eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat; ich bleibe dabei, auch wenn ich letztendlich (nach allen Instanzen) vielleicht falsch liegen sollte:

Diese Waffen wurden nach altem Waffenrecht legal erworben; es gab in der Geschichte des deutschen Waffenrechts (korrigiert mich bitte, wenn ich hier irre !) bislang immer einen Schutz bzw. Besitzstandswahrung für die Waffenaltbesitz.

Hilft also wohl letztlich nur klagen und die Waffen bei der Behörde in Verwahrung geben.

Kann nur hoffen, dass, sollte es tatsächlich so kommen, möglichst viele Waffenbesitzer diesen Weg gehen......

SWAT

Geschrieben

Ich habe mich jetzt auch etwas mit dem Thema beschäftigt. Es ist tatsächlich so, dass viele Behörden die Auffassung vertreten, dass die Dinger (soweit aus größeren umgebaut) ab Oktober ein Bedürfnis benötigen. Sicherlich wird sich das nicht auf Teile ausdehnen lassen, die auf einer vor April 2003 ausgestellten WBK erworben wurden, denn die Erlaubnisse gelten ja auf damaliger Basis weiter, aber der Rest ist wohl nach Lesart des Gesetzes davon betroffen.

Ob ein Verwaltungsgericht da was anders aus dem Gesetz lesen kann, da bin ich mir überhaupt nicht sicher. Allerdings ist das eine neue Qualität deutscher Gesetzgebung, o.k., so neu ist es nun auch wieder nicht, denn vor etwa 70 Jahren war so was richtig Tradition, an die man jetzt wieder anbindet. Ich denke, das Gesetz müsste von einem Verwaltungsgericht an das Verfassungsgericht verwiesen werden und die müssten prüfen, wie sich das so mit übergeordnetem Recht verhält. Ob die 4 mm Besitzer irgendeinen Verband hinter sich haben, bezweifle ich mal. Das Geld ist verdient und jetzt schaut wie ihr mit klar kommt und für die berühmten Schließsysteme sind die doch etwas klein.

Soviel zu dem zu dem Thema, das Schlimmste konnte verhindert werden!

Gruß

Makalu

Geschrieben

Falls das mit dem Bedürfnis so sein sollte (ich werde da auch beim Amt nachhaken), könnte wohl ein solches gegeben sein... wenn zB. die vorhandenen 4mm M20 Waffen zu Trainingszwecken zu Hause verwendet werden.

Bei mir jedenfalls sind die 2 bis aufs Kaliber halt identisch, mit denen in großen Kalibern.

Das war auch der Bedarfsgrund bei mir, ich denke das ist schon mal kein schlechtes Argument, weil nachvollziehbar und einleuchtend.

Dies kann ja auch eine Argumentation sein (Training zu Hause = Leistungssteigerung), auch wenn die "große" Sportwaffe eben nicht modellgleich ist.

Geschrieben
Falls das mit dem Bedürfnis so sein sollte (ich werde da auch beim Amt nachhaken), könnte wohl ein solches gegeben sein... wenn zB. die vorhandenen 4mm M20 Waffen zu Trainingszwecken zu Hause verwendet werden.

Bei mir jedenfalls sind die 2 bis aufs Kaliber halt identisch, mit denen in großen Kalibern.

Das war auch der Bedarfsgrund bei mir, ich denke das ist schon mal kein schlechtes Argument, weil nachvollziehbar und einleuchtend.

Dies kann ja auch eine Argumentation sein (Training zu Hause = Leistungssteigerung), auch wenn die "große" Sportwaffe eben nicht modellgleich ist.

Hallo STAR 9mm,ich bin in keinem Verein,Du kennst Dich bestimmt besser darin aus,es wird von der Behörde ein Verein und eine Kennziffer verlangt. mfg

Geschrieben
Hallo STAR 9mm,ich bin in keinem Verein,Du kennst Dich bestimmt besser darin aus,es wird von der Behörde ein Verein und eine Kennziffer verlangt. mfg

Gut man weis es ja nocht nicht ganz sicher......

Sollte es so sein, wärs vll. ein Grund in einem Verein beizutreten und dann zusätlich mit der 4M20 (zu Hause) zu trainieren, und sich nach einem Jahr etwas "Richtiges" holen.... Wär vll. n Argument.

Geschrieben
Das das Berliner LKA so tickt verwundert mich nicht.

Wohl dem, der eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat; ich bleibe dabei, auch wenn ich letztendlich (nach allen Instanzen) vielleicht falsch liegen sollte:

Diese Waffen wurden nach altem Waffenrecht legal erworben; es gab in der Geschichte des deutschen Waffenrechts (korrigiert mich bitte, wenn ich hier irre !) bislang immer einen Schutz bzw. Besitzstandswahrung für die Waffenaltbesitz.

Hilft also wohl letztlich nur klagen und die Waffen bei der Behörde in Verwahrung geben.

Kann nur hoffen, dass, sollte es tatsächlich so kommen, möglichst viele Waffenbesitzer diesen Weg gehen......

SWAT

Hallo SWAT, auch wenn Du es schriftlich vom Amt hast (wegen Rechtsschutz),ist es bis 1.10. verdammt kurz (dann illegal). mfg

Geschrieben

Das heißt also man muß sich bei der Behörde melden und nachfragen was mit der legal erworbenen und in der WBK vor- und endeingetragenen 4mm M20 zu geschehen hat. Macht man das nicht ist die Waffe plötzlich illegal? Da frage ich mich in was für einem Rechtssstaat ich eigentlich lebe.

Geschrieben
Hallo SWAT, auch wenn Du es schriftlich vom Amt hast (wegen Rechtsschutz),ist es bis 1.10. verdammt kurz (dann illegal). mfg

Warum sollte der Besitz von 4mmM20- Waffen ab 01.10. plötzlich illegal sein? Wie kann man eine Waffe illegal besitzen, wenn diese gesetzeskonform umgebaut, nicht zu den verbotenen Waffen / GEgenständen gehört und trotzdem registriert ist?

Wenn man eine umgebaute LEP- Waffe ab dem 01.10. nicht registriert hat, dann hat man diese illegal, aber nicht die 4mmM20.

Geschrieben
Warum sollte der Besitz von 4mmM20- Waffen ab 01.10. plötzlich illegal sein?

Nicht Bange machen lassen, die Aussage oben ist natürlich Quatsch mit Soße.

Der Besitz einer Waffe, die ordnungsgemäß in einer WBK eingetragen ist und kein technisches Verbotskriterium erfüllt, kann niemals illegal sein. Punkt.

Geschrieben
Nicht Bange machen lassen, die Aussage oben ist natürlich Quatsch mit Soße.

Der Besitz einer Waffe, die ordnungsgemäß in einer WBK eingetragen ist und kein technisches Verbotskriterium erfüllt, kann niemals illegal sein. Punkt.

Hallo,ich hoffe Ihr behaltet Recht!!!!Meine Erfahrung ist leider genau die,so beschrieben bei Valmet vom 25.3.08. mfg

Geschrieben

Da anscheinend jetzt jeder seinen SB damit nervt, hab ich das auch mal gemacht. Jetzt grad per Telefon.Zunächst mal, er war, wie wir, hellauf begeistert von den schwammigen Formulierungen des neuen Gesetzes. Auch er sieht die 4mm Waffen hier nicht tangiert. ABER, eine rechtsverbindliche Auskunft wollte/konnte er immo nicht geben. Er hätte eine riesen lange Liste , u.a. was ist mit verschlossen gemeint , die er im Moment am abarbeiten wäre. In Rück- und Absprache mit dem Ministerium des Saarlandes, auch mit dem Bundesministerium. Letzte Aussage war, das er Anfang nächster Woche eine RECHTSVERBINDLICHE ANTWORT hätte. Da bin ich mal gespannt.

MfG

Peter

Ich soll eine Signatur simulieren

Komp2.gif

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