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IGNORED

Waffenschrank im Keller


Jochen75

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Leute, was hat die Tragfähigkeit einer Decke mit dem Thema zu tun? Hatten wir das nicht vor kurzem. Nach den Vorstellungen unserer Bedenkenträger müssten regelmäßig Häuser von Waffenbesitzern zusammenstürzen. In einem Gemeinschaftskeller , abgetrennt durch Lattenverschläge, eines Mehrfamilienhauses wäre mir das Aufstellen eines Waffentresors zu riskant. Anders würde ich es beurteilen wenn ein eigener abgemauerter Kellerraum mit fester Tür meinen Raum vom Restkeller abtrennt. Mit ausschlaggebend dürfte auch die Wohngegend sein.

Geschrieben
Das gilt nur im schwäbischen Teil von Baden-Württemberg. Die wenigen Einwohner, die nicht noch in Höhlen hausen, bauen dort nur mit Lehm und Stroh... :eclipsee_gold_cup:

.................. :eclipsee_gold_cup::rotfl2::rotfl2:

Geschrieben
über die tragfähigkeit würde ich nur nachdenken wenn es eine holzdecke ist.

ich wohne selber in einem altbau aus den 50ern und in meinem schlafzimmer steht ein wasserbett 2x2 meter ein kleiderschrank

ein langwaffenschrank ca.250 kg und alles was noch so im schlafzimmer zu finden ist. wenn ich jetzt noch mein gewicht ca.100kg und das meiner frau ca.60kg rechne dann habe ich ca. ein gewicht von 1400 kg in meinem schlafzimmer.

und da geht noch was.

Du beschreibst mein Schlafzimmer.

Und meins hat Holzdecke... :rolleyes:

Aber woher kennst Du mein Gewicht? <_<

Geschrieben
Du beschreibst mein Schlafzimmer.

...

Ich habe meine Waffen im Arbeitszimmer - und da gehören sie auch hin :awm::ph34r: :ph34r: :awm:

Ach, ich vergaß fast: Eine kleine Fraktion meines Equipments befindet sich auch im Schlafzimmer :good:

Geschrieben
Hallo bin neu hier und hab da mal eine Frage,

ich bin seit diesem Jahr im Schützenverein jetzt muß ich mir bis ende des Jahres einen Waffenschrank kaufen und wollte fragen ob ich den in meinem Keller aufstellen kann oder muß er unbedingt in der Wohnung untergebracht sein.( Ich wohne in einem 10 Familien Haus jeder hat seinen eigenen abgeschlossennen Kellerraum )

Diese Frage habe ich mal der Kriminalpolizeilichen Beratung auf der Messe in Stuttgart gestellt. Antwort: Wenn der Keller ähnlich einer Wohnung ist, also rundum Wände und eine Tür in der Art einer Wohnungstür, dann ja. Also keine Gitter als Wände und/oder Tür, kein Vorhängeschloß an der Tür. Begründung: Der Keller ist dann einer abgeschlossenen Wohnung vergleichbar.

Klaas

Geschrieben
Naja meine Frau hatt da ein par Bedenken mit Waffen in der Wohnung und so aber wenn es nicht anders geht dann müssen sie halt in der Wohnung untergebracht werden.

Du kannst deine Frau aufklären das es Sportwaffen sind und die sind nicht böse.

Geschrieben
Diese Frage habe ich mal der Kriminalpolizeilichen Beratung auf der Messe in Stuttgart gestellt. Antwort: Wenn der Keller ähnlich einer Wohnung ist, also rundum Wände und eine Tür in der Art einer Wohnungstür, dann ja. Also keine Gitter als Wände und/oder Tür, kein Vorhängeschloß an der Tür. Begründung: Der Keller ist dann einer abgeschlossenen Wohnung vergleichbar.

Klaas

Das wäre im Landkreis München eben nicht so. Somit ist Rücksprache mit dem SB und gebenenfalls die schriftliche Genehmigung desselben einzuholen. Nur so ist man auf der sicheren Seite.

Gruß Tauschi

Geschrieben
Das wäre im Landkreis München eben nicht so. Somit ist Rücksprache mit dem SB und gebenenfalls die schriftliche Genehmigung desselben einzuholen. Nur so ist man auf der sicheren Seite.

Gruß Tauschi

Tauschi, selbst das müsste geprüft werden. Ich persönlich habe über meine Dienstzeit die ewigen Rückversicherer sehr geliebt!

Mit lieben Grüssen Hundemeute

Geschrieben

Es wurde geprüft und vom LRA abgelehnt. Soll man deswegen einen Prozess vor einem Verwaltungsgericht anstrengen? Das Resultat wäre wahrscheinlich nur, dass bei der nächsten Novellierung die Lagerung in Kellern von Mehrfamilienhäusern expliziet verboten wird. Damit wär denen, denen es jetzt durch ihre SBs erlaubt wird auch nicht geholfen.

Es ist wie es ist:

Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der Genehmigungsbehörden und Kriminalpolizeilicher Beratungsstellen wäre es ungeschickt sich nichts schriftliches von seiner Behörde geben zu lassen.

Geschrieben

Tauschi, wie wäre es mal, mit etwas selbst zu verantworten! Wer lange fragt geht lange irre. Ich halte mich ans Gesetz und wenn jemandem meine Handlungsweise nicht gefällt, soll er klagen oder mir entsprechende schriftliche, gesetzlich fundierte Auflagen erteilen. Hole mir doch auch keine Genehmigung fürs Sch..... im freien ein.

Geschrieben

Was ist Eure Meinung zur Lagerung von Munition im unklassifizierten Stahlblechbehältnis im abeschlossenen Keller eines MFH ?

Gibt es Bedenken hinsichtlich Brandschutz / Gefahrgut ?

Gruß

GP11

Geschrieben

Meine Meinung ist die Gleiche wie bei den Waffen.

Ich würde es nicht tun. Spielende Kinder kommen auf alle mögliche Ideen.

Der Ärger ist im Falle eines Falles einfach zu groß... und außerdem wäre ich viel zu faul um immer in den Keller zu gehen...

Geschrieben
Der Ärger ist im Falle eines Falles einfach zu groß... und außerdem wäre ich viel zu faul um immer in den Keller zu gehen...

100% exakt meine Meinung...

Außerdem ein kleines Plätzchen sollte eigentlich immer da sein. So groß sind die Schränke ja auch nicht und mir wäre es auch zu unsicher wenn das Teil in einem Keller stehen würde. Die Nacht ist lang und so ein Schrank ist "zwar nicht schnell" außer Wand gehebelt...

Viele Grüße

Siebener

Geschrieben

Noch ein Aspekt: auch wenn gegen den Keller keine sicherheitstechnischen Bedenken bestehen, würde ich doch - sofern irgend möglich - den Tresor in einem Wohnraum stets vorziehen, und zwar aus einem ganz lapidaren Grund: ich kenne keinen Kellerraum, wo die Luftfeuchtigkeit nicht deutlich höher liegt als im restlichen Haus, schon weil da normalerweise nicht geheizt wird... also, wenn man nicht ausschließlich "stainless"-Waffen besitzt, ist der Keller mittel- und langfristig IMHO keine gute Idee. :icon13:

Greetinx,

R.L.B.

Geschrieben

RLB, daß ist genau der Grund und auch der einzige warum ich meine Waffen in die Wohnung geholt habe! Bei selten genutzten Waffen bildete sich Schimmel an den Holzgriffen.

Nur noch über meine Urlaubszeit fristen die Waffen im Keller ihr dasein weil der Tresor stärker wie ein X beliebiger zertifizierter Waffenschrank ist. Das Ding wiegt nämlich so um die 3 to. :icon14:

Geschrieben

Meine Meinung:

Ein Keller (wie bisher diskutiert: separater abgeschlossener Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus) sollte eigentlich sicherer als eine Wohnung sein.

Oder habt Ihr schonmal von einem Einbruch im Keller gehört ?

:gaga:

Geschrieben
Oder habt Ihr schonmal von einem Einbruch im Keller gehört ?

Oh ja!

Ich war schon Hausverwalter und vermiete selbst Wohnungen...

... die Kellerräume sind sehr oft Objekt der Begierde - auch wenn es nur um Fahrräder, Kinderwagen, Elektroartikel, Skizubehör oder Omas Einmachgläser geht.

Zudem wird es oftmals erst Tage oder gar Wochen später entdeckt. :angry2:

Geschrieben

Bei uns sind im Schützenhaus 14 - 16 jährige Jugendliche eingebrochen - sicherlich auch keine Profis.

Tresor haben sie auch keinen aufbekommen - dafür war der angerichtete Schaden enorm.

  • 1 Monat später...
Gast Grabowski
Geschrieben
Hallo,

in Baden-Württemberg ist die Lagerung von Waffen auch in einem dafür vorgesehenen Sicherheitsbehältnis im Keller(Mehrfamilienhaus) ebenfalls nicht zulässig :angry2:

Gruß

Gutachter

Quelle dafür? Ales Ex-Focus-Leser fordere ich ... Fakten, Fakten, Fakten! :)

Geschrieben
Hallo,

in Baden-Württemberg ist die Lagerung von Waffen auch in einem dafür vorgesehenen Sicherheitsbehältnis im Keller(Mehrfamilienhaus) ebenfalls nicht zulässig :angry2:

Gruß

Gutachter

Das hat mir die Kripo auf der Waffenmesse in Stuttgart aber anders erzählt. Voraussetzung: Abgeschlossener, nicht einsehbarer Keller, ähnlich einer Wohnung.

Klaas

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