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IGNORED

Eine Waffe auf zwei Waffenbesitzkarten eintragen?


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich habe da mal eine rein hypothetische Frage:

Ist es möglich, eine Waffe auf zwei WBK(n) einzutragen?

Also z.B. wenn man sich eine Waffe Teilen sprich den Kaufpreis halbieren möchte

oder wenn der Onkel einem die Waffe irgendwann entgültig überlassen möchte.

> Also jetzt schon auf eine WBK eintragen ohne sie in der WBK des eigentlichen Eigentümers auszutragen.

Ist sowas möglich? Was müsste man beachten?

mephisto0815

Geschrieben

Moin,

geht wohl eher nicht, es sei denn, daß der eine den Verschluß

auf seine WBK nimmt und der andere das Griffstück...

Man kann doch aber alles in einem zivilrechtlichen Vertrag

extra regeln.

Geschrieben
Moin,

von dieser Variante habe ich noch nie gehört.

Wie wäre es mit: Eine WBK und mehrere Personen als Eintrag?

Eben, denn schon die Fragestellung ist verkorkst!

Wofür mehrer WBKs für eine Waffe ausstellen, wenn doch die Waffe sowieso immer nur an einem Ort aufbewahrt werden kann - und dort ist eben auch die WBK!

Das mit dem Eintrag mehrer Personen in eine WBK geht zumindest bei Ehepartnern.

IMI

Geschrieben
Eben, denn schon die Fragestellung ist verkorkst!

Wofür mehrer WBKs für eine Waffe ausstellen, wenn doch die Waffe sowieso immer nur an einem Ort aufbewahrt werden kann - und dort ist eben auch die WBK!

Das mit dem Eintrag mehrer Personen in eine WBK geht zumindest bei Ehepartnern.

IMI

Mehrere WBK´s für eine Waffe geht auf keinen Fall und das Aufteilen wo einer das Griffstück und den Verschluss hat, der andere den Lauf wird in der Praxis auch scheitern, dann können auch nur beide zusammen mit der kompletten Waffe auf den Schiessstand. Kommt auch darauf an ob Kurz-oder Langwaffe. Es ist kein grosses Problem einer berechtigten Person eine Langwaffe zur vorrübergehenden Nutzung zu übergeben, bei einer Kurzwaffe ist das schon problematischer. Von gemeinsamen Ehepaar-WBK´s habe ich auch noch nichts gehört, aber alles ist möglich. Eine waffenrechtliche Genehmigung ist immer auf eine Person bezogen. Bei 2 oder mehr Berechtigten ergibt sich spätestens dann ein Problem, wenn sich etwas ändert, z.B. Gesundheit, Zuverlässigkeit usw.

Bei Jägerehepaaren (beide Jagdschein)ist nach meinem Kenntnisstand die Sache so: Die Langwaffen können zusammen im gmeinsamen Tresor verwahrt werden, die Kurzwaffen müssen getrennt werden. Beide können die Langwaffen auch des Partners benutzen, das sollte aber schriftlich niedergelegt sein. Kurzwaffen können nicht wechselseitig benutzt werde, ausser auf dem Schiessstand, wenn der Berechtigte dabei ist.

Geschrieben
Moin,

von dieser Variante habe ich noch nie gehört.

Wie wäre es mit: Eine WBK und mehrere Personen als Eintrag?

Eine WBK und mehrere Berechtigte ist vom Gesetz her abgesegnet. §10 Abs. 2 WaffG. Somit können mehrere Leute sich ein- und dieselbe Waffe teilen.

Gilt nicht nur für Ehegatten oder Jäger.

Gruß, Willi

Geschrieben
Bei Jägerehepaaren (beide Jagdschein)ist nach meinem Kenntnisstand die Sache so: Die Langwaffen können zusammen im gmeinsamen Tresor verwahrt werden, die Kurzwaffen müssen getrennt werden. Beide können die Langwaffen auch des Partners benutzen, das sollte aber schriftlich niedergelegt sein. Kurzwaffen können nicht wechselseitig benutzt werde, ausser auf dem Schiessstand, wenn der Berechtigte dabei ist.

Für Langwaffen brauchts kein schriftlichen Leihschein.

§ 13 WaffG

(4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.

Da wird nicht zwischen Kurz- und Langwaffen unterschieden:

AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte

Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Geschrieben
Kurzwaffen können nicht wechselseitig benutzt werde, ausser auf dem Schiessstand, wenn der Berechtigte dabei ist.

stimmt so für jj inhaber nicht. als jäger kann ich mir für die berechtigte jagtausübung auch eine kw leihen. kopie der org. wbk mit einer genehmigung des besitzers reicht hier aus. gilt soweit ich mich erinnere aber nur immer für eine woche/tag?!

Geschrieben
stimmt so für jj inhaber nicht. als jäger kann ich mir für die berechtigte jagtausübung auch eine kw leihen. kopie der org. wbk mit einer genehmigung des besitzers reicht hier aus. gilt soweit ich mich erinnere aber nur immer für eine woche/tag?!

Ne, gilt für einen Monat!

Geschrieben
..Von gemeinsamen Ehepaar-WBK´s habe ich auch noch nichts gehört, aber alles ist möglich. Eine waffenrechtliche Genehmigung ist immer auf eine Person bezogen. Bei 2 oder mehr Berechtigten ergibt sich spätestens dann ein Problem, wenn sich etwas ändert, z.B. Gesundheit, Zuverlässigkeit usw.

...

Ich kenne 2 Ehepaare, bei denen denen die Waffen auf jeweils einer WBK eingtragen sind, natürlich nur ausgestellt auf einen Ehepartner. Auf der Rückseite der WBK steht dann jedoch unter "amtliche Eintragungen": Diese WBK gilt auch für Person xy...

Ich würde diese Variante mit meiner Partnerin jedoch nicht favorisieren, da ich mir denken könnte, dass die Behörde einem dann z.B. weniger Waffen zubilligt, da man ja sowieso die Waffen des Partners mitbenutzt.

Von daher: Lieber getrennte WBKs, und dann die Angelegenheit mit Stapeln von Leihscheinen regelen.

Geschrieben
Von daher: Lieber getrennte WBKs, und dann die Angelegenheit mit Stapeln von Leihscheinen regelen.

Aber genau das möchte der Gesetzgeber nicht! Ich bin entrüstet, dass Du überhaupt an so etwas denkst!!! <_<

mephisto0815

Geschrieben
stimmt so für jj inhaber nicht.

Für Sportschützen auch nicht... diese "Kurzwaffenangst" scheint aber irgendwie ein typisches Jägerproblem zu sein. Da scheinen diverse "Anti-Kurzwaffen-Gerüchte" zu kursieren.

Geschrieben

Hallo Freunde!

Wie waere diese Variante:

Ich besitze mehrere erlaubnispflichtige Feuerwaffen.

Diese Waffen sind zum Einen auf einer (oder mehreren...) Waffenbesitzkarten in Deutschland eingetragen.

Aber:

Ich habe ausser dem Wohnsitz in Deutschland zum Beispiel noch einen weiteren Wohnsitz in einem anderen EU Land, und ich lasse die Waffen die auf der deutschen WBK eingetragen sind auch in dem anderen EU-Land in eine dort ausgestellte WBK eintragen....

Begruendung:

Ich bin sowohl in dem einen wie auch in dem anderen EU-Land ansaessig, ich habe in beiden Laendern ordnungsgemaesse Wohnanschriften, und ich gehe in beiden Laendern dem geordneten Schiessport nach bestehenden Sportordnungen nach.

Ausserdem bin ich in beiden EU-Laendern Inhaber eines gueltigen Jagdscheines.

Ich habe dann, sagen wir einmal vier, eintragungspflichtige Waffen, die jeweils in zwei EU-Laendern in den dort vorgeschriebenen und vorhandenen WBK eingetragen sind.

Voellig legal.

Oder ??

...think about it - it's interesting..!

Gruss,

Sergeant Tom

Geschrieben
...

Gruss,

Sergeant Tom

Und wenn Du mit Deinem Auto die Landesgrenze passiert hast, wechselst Du das Kennzeichen, weil Du den Wagen auch in beiden Ländern zugelassen hast? :gaga:

Um bei Deinem EU-Beispiel zu bleiben: Es sollte doch wohl eine WBK reichen - egal wohin man mit seinen Waffen reist und an welchem Wohnsitz man sie aufbewahrt. DAS wäre mal auf EU-Ebene abzuklären!

IMi

Geschrieben
Und wenn Du mit Deinem Auto die Landesgrenze passiert hast, wechselst Du das Kennzeichen, weil Du den Wagen auch in beiden Ländern zugelassen hast? :gaga:

Um bei Deinem EU-Beispiel zu bleiben: Es sollte doch wohl eine WBK reichen - egal wohin man mit seinen Waffen reist und an welchem Wohnsitz man sie aufbewahrt. DAS wäre mal auf EU-Ebene abzuklären!

IMi

Imi,

ich habe tatsaechlich auch zwei Fahrzeuge, eines davon ist in Deutschland zugelassen, das andere in dem anderen EU-Land.

Aber das war ja nicht meine Frage....

...think about it...

Gruss,

Sergeant Tom

Geschrieben
Imi,

ich habe tatsaechlich auch zwei Fahrzeuge, eines davon ist in Deutschland zugelassen, das andere in dem anderen EU-Land.

Aber das war ja nicht meine Frage....

...think about it...

Gruss,

Sergeant Tom

Eben!

Du hast je ein Fahrzeug in je einem Land zugelassen.

Aber nicht jedes Fahrzeug in beiden Ländern.

Sowas ähnlichen gibts zwar auch, aber davon schriebst Du ja nix:

Als ich 2 Jahre in Ungarn lebte, hatte ich auch mein Auto in Deutschland zugelassen - man riet mir aber es zusätzlich mit einem ungarischen Diplomatenkennzeichen versehen zu lassen.

Also: Zwar in Deutschland zugelassen, aber trotzdem nur ein ungarisches Diplomatenkennzeichen.

IMI

Geschrieben
Wie waere diese Variante:

Ich besitze mehrere erlaubnispflichtige Feuerwaffen.

Diese Waffen sind zum Einen auf einer (oder mehreren...) Waffenbesitzkarten in Deutschland eingetragen.

Aber:

Ich habe ausser dem Wohnsitz in Deutschland zum Beispiel noch einen weiteren Wohnsitz in einem anderen EU Land, und ich lasse die Waffen die auf der deutschen WBK eingetragen sind auch in dem anderen EU-Land in eine dort ausgestellte WBK eintragen....

Begruendung:

Ich bin sowohl in dem einen wie auch in dem anderen EU-Land ansaessig, ich habe in beiden Laendern ordnungsgemaesse Wohnanschriften, und ich gehe in beiden Laendern dem geordneten Schiessport nach bestehenden Sportordnungen nach.

Ausserdem bin ich in beiden EU-Laendern Inhaber eines gueltigen Jagdscheines.

Ich habe dann, sagen wir einmal vier, eintragungspflichtige Waffen, die jeweils in zwei EU-Laendern in den dort vorgeschriebenen und vorhandenen WBK eingetragen sind.

Voellig legal.

... und genau so ist es im meinem Fall. Vollig legal und bequem auch - nur wiederverkaufen ist umständlich.

piotr

Geschrieben

Doch!

Waffe in zwei verschiedenen WBK's eingetragen geht.

Und zwar so:

Alter Jäger, der nicht mehr zur Jagd geht, überlässt (ohne Schein, wie früher oft üblich) Jungjäger aus benachbartem Bundesland die Waffe. Altjäger stirbt, Jungjäger "ersitzt" die Waffe als "Fund" und meldet sie nach der vorgesehenen Frist ordnungsgemäß in seinem Bundesland an.

Da es kein Bundeszentralregister für Waffen gibt, und die Länder Angst um ihre Länderhoheit haben, werden die Waffen nur landesweit erfasst. Ein Abgleich mit den anderen Ländern erfolgt nur selten, da sehr aufwändig. Ich habe selbst gesehen, dass Waffen in einem Handbuch von Hand zu Fuß eingetragen wurden - nix Computer!

Wenn der berechtigte Erbe die Waffe sucht, müsste er sämtliche Bundesländer anschreiben und die dahin kriegen, dass sie in den einzelnen Kreisen die Waffenbücher prüfen.

Glaubt das wer? Ich nicht!!!

Es ist doch viel einfacher, dem Bürger ein neues, verschärftes Waffengesetz überzubügeln, als für des alte Ausführungsbestimmungen zu verfassen und ein computergesteuertes Bundes-Waffenzentralregister aufzubauen.

Hon y soit qui mal y pense! = Ein Schelm, wer schlechtes dabei denkt! Spruch auf dem frz. Hosenbandorden, der am Oberschenkel befestigt wurde.

Ofenrohr

Freiheit den Tontauben!

Geschrieben
und ein computergesteuertes Bundes-Waffenzentralregister aufzubauen.

Ich glaube mit dieser Argumentationslinie machst Du dir hier nicht all zu viele Freunde.

Bloß weil ein Waffenbesitzer seine Waffe ohne Leihschein einem seinen Erben unbekannten leihen könnte und dieser dann die Waffe hochgradig Illegal unterschlagen und dann noch diese unterschlagene Waffe der Behörde als Fund melden könnte ein Bundesweites Register mit oft diskutieren Nachteilen und Mehrkosten für die Waffenbesitzer und auch die Öffentlichkeit zu fordern, ist schon fast auf der Stufe Videos zu Fälschen um ein Messerverbot zu fordern.

-In aller Regel kennen Erben doch wohl die Freunde und Bekannten des Erblassers

-Normalerweise zeichnen sich Legalwaffenbesitzer nicht durch die hochgradige kriminelle Energie aus, die zu dieser Tat nötig währe

-Im Regelfall zuckt die Behörde bei Waffenfunden nicht einfach mit den Schlutern und sagt sich "Wird wohl auf dem Baum gewachsen sein"

Und vor allem... die Waffe ist so nicht in 2 WBKs da der Erbe den Verlust ja wohl melden und kaum eine Erben-WBK für eine gar nicht mehr real vorhandene Waffe beantragen wird.

Archiviert

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