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IGNORED

Vorderschaft Repetierflinte...2008 reloaded


Doom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Eine Vorderschaftrepetierflinte mit Pistolengriff ist bereits verboten! Daher nicht erhältlich und auch nicht mehr vorhanden. (zumindest für Sportschützen) Wenn man alle VRF verbieten wollte könnte man das viel einfacher. Hier hiergeht es meiner Meinung darum den Anscheinsparagraphen wieder einzuführen. Eine ähnliche Regelung folgt dann irgendwann für die HA. Dann hat man wieder den Zustand vor 2003.

Genau so sehe ich das auch..... und es wird kommen, nur eine Frage der Zeit!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Gibt es denn einen 10cm Mündungsfeuerdämpfer?

Wo gibt es längere Läufe für ne Mossberg 590A1? Also so 45cm?

Ich denke das vor dem 01.04. solche Teile auf dem Markt erscheinen werden.... Nachfrage wir es bestimmt geben!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Der Pistolengriff würde den Vorderschaftrepetierer zur Pumpgun machen und die sind ja sowieso verboten. Ohne Schaft ist die Waffe nicht vollständig, also auch nicht benutzbar. Beide Lösungen fallen daher raus. Also zählen nur Schiebe/Klappschäfte als verkürzende Schafttypen.

Es gibt Flinten, die einen Pistolengriff haben und davon getrennt abschraubbar einen Hinterschaft.

Bei diesen Flinten erhält man durch bloßes Abschrauben des Hinterschaftes trotzdem noch eine verwendungsfähige/benutzbare Waffe (dank Pistolengriff) - deren Länge dann aber in aller Regel weit < 95 cm sein wird. Ich hatte mal eine FN Herstal TPS - bei der war das definitiv so.

Die jetzige Formulierung im Gesetzestext "kürzest mögliche Verwendungsform" ist in der Tat ein böser Fallstrick für die Legalwaffenbesitzer!

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Alles schön und gut....... nur muss man dafür sehr viel Zeit und schon mal 4-5 Stellige Summen einkalkulieren (die Rechtschutz-Vers. steigt sehr schnell aus)

Mein Tip: Besorge dir eine "Kurz-Flinte" und zieh die Sache durch! Eine Lebenserfahrung ist es auf jeden Fall!

Gruß

Hunter

1. Das schreibe ich doch den ganzen Tag - viel Zeit, Geld und Nerven.

2. Mußte doch früher oder später aus dem WO kommen - "ein anderer soll´s machen" :rolleyes:

Das ist gar nicht als Vorwuf gemeint - das ist nur "Lebenserfahrung" :angry2::lol:

Übrigens: Ist das nicht genau das Verhalten, womit unsere "Waffenrechtsverschärfer" rechnen ?

Wenn es Zeit, Geld und Nerven kosten wird, dann "wird es schon ein anderer machen" und am Ende passiert nix ?

Das hat doch System !

Ich wiederhole mich gerne: Ich habe großes Verständnis für den Betroffenen, der einfach keine Lust hat Zeit, Geld und

Nerven zu investieren.

In vorherigen Beitragen wurde aber behauptet, daß entsprechende Maßnahmen generell "nichts bringen" und das ist

falsch ! Man darf nicht gegen diejenigen reden die eventuell durch ihre rechtlichen Schritte etwas bewegen.

Es bleibt meine Hoffnung daß sich ein Zeitgenosse gegen diese staatliche Willkür rechtlich auflehnt - die deutschen

Gerichte machen (noch) nicht jeden politisch ideologisch geprägten (waffen-) rechtsunsinn mit.

Es klagt aber nunmal kaum jemand - dafür schreiben sich viele bei WO die Finger wund ...

An dem Verbot wird man nichts ändern können, an der Zahlung von Entschädigung schon.

Wenn dann in ein paar Jahren der Gesetzgeber alle Vorderschaftsreptierflinten verbieten wird, sagt ihr dann immer

noch "ein anderer wird es machen", und wenn nicht, dann schießen wir halt alle nur noch mit unseren alten

Hahndoppelflinten aus Opa´s Zeiten ?

JA ! Genauso wird es kommen.

3. Warum klagt denn die Tala22Pistole nicht ?

Das habe ich doch schon geschrieben ... ich würde keine Entschädigung bekommen.

Ich habe keine derartige Waffe, jetzt ist das Verbot bereits im Bundestag beschlossen. Wenn ich mir Morgen eine

solche Flinte kaufen, dann ist mir das Verbot am 01.04.08 ja jetzt vor dem Kauf schon bekannt - meine Klage auf

Entschädigung würde nicht zum Erfolg führen.

Geschrieben
3. Warum klagt denn die Tala22Pistole nicht ?

Das habe ich doch schon geschrieben ... ich würde keine Entschädigung bekommen.

Ich habe keine derartige Waffe, jetzt ist das Verbot bereits im Bundestag beschlossen. Wenn ich mir Morgen eine

solche Flinte kaufen, dann ist mir das Verbot am 01.04.08 ja jetzt vor dem Kauf schon bekannt - meine Klage auf

Entschädigung würde nicht zum Erfolg führen.

So ein Pech..... allerdings wuste man von dem drohenden Verbot schon lange, da hättest du noch zugreifen können :lol:

Aber du könntest ja meine Klage sponsern und für meine Zeitaufwendungen zahlen..... wie schaut's aus? Dann gehen wir bis zum Bundesgerichtshof :bud:

Das ganze hört sich immer gut an wenn man selber nicht betroffen ist, wenn es dann mal ernst wird schaut die Sache schnell anders aus!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Aber es gibt Mossberg 500 Flinten mit bravem Flintenschaft (ohne Pistolengriff), braven 18,5 Zoll-Lauf (47 cm), aber einer Gesamtlänge von lt. Katalog 37,25 Zoll = 946mm Gesamtlänge und damit 4mm zu kurz!

Die Mossberg 500, 6-shot mit 18,5" Lauf hat eine OAL von 39,5", das entspricht 100,3cm!

Ist also lang genug! :00000733:

Solltest Du eine haben, die tatsächlich geringfügig zu kurz ist, genügt es eine entsprechend dicke Schaftkappe zu montieren. :gutidee:

Damit ist die innere Sicherheit nicht mehr gefährdet!. :rotfl2:

---

Tom

Geschrieben

Bei aller Empörung über die Änderungen im Waffengesetz, die Konstruktionen á la:

- Man kann ja den Schaft/Lauf mit handelsüblichen Werkzeugen absägen und dann ist (es) Illegal

- Wenn ich den Schaft abschrauben kann, dann ist (es) Illegal, denn ich kann dann ja den Pistolengriff dranmachen.

sind nicht zielführend.

Einschub- oder Klapphinterschäfte sind da schon eher problematisch, wenn sie voll eingeklappt die Gesamtwaffenlänge auf weniger als das erlaubte Maß reduzieren. Aber: Es gibt durchaus andere Fälle, in denen Klappschäfte von Sachkundigen Leuten anders gesehen werden. 18" oder 16 1/2 " Waffen gehen schon mit normalem Einschub-Schaft an die 95cm Grenze für Flinten. Und warum kürzere Flinten verboten sind, weil sie per "Pumpen" geladen werden ist auch unverständlich, da nicht mit vernünftigen Gründen nachvollziehbar.

Generell mal wieder schlampig gemacht...

Geschrieben
Bei aller Empörung über die Änderungen im Waffengesetz, die Konstruktionen á la:

- Man kann ja den Schaft/Lauf mit handelsüblichen Werkzeugen absägen und dann ist (es) Illegal

- Wenn ich den Schaft abschrauben kann, dann ist (es) Illegal, denn ich kann dann ja den Pistolengriff dranmachen.

sind nicht zielführend.

Einschub- oder Klapphinterschäfte sind da schon eher problematisch, wenn sie voll eingeklappt die Gesamtwaffenlänge auf weniger als das erlaubte Maß reduzieren. Aber: Es gibt durchaus andere Fälle, in denen Klappschäfte von Sachkundigen Leuten anders gesehen werden. 18" oder 16 1/2 " Waffen gehen schon mit normalem Einschub-Schaft an die 95cm Grenze für Flinten. Und warum kürzere Flinten verboten sind, weil sie per "Pumpen" geladen werden ist auch unverständlich, da nicht mit vernünftigen Gründen nachvollziehbar.

Generell mal wieder schlampig gemacht...

@Tom H.: Laut Katalog sind von Mossberg die 18,5 Zoll Lauf-Flinten mit 6-shot in div. kleinen Variationen ab Werk lieferbar. Die Gesamtlängen, die Mossberg angibt, schwanken dabei zwischen 37,25 und 39,5 Zoll - und 37,25 Zoll wäre definitv zu kurz. Eine dickere Schaftkappe anzuschrauben nützt herzlich wenig, da diese leicht abschraubbar wäre und die Waffe auch ohne Schaftkappe noch immer verwendbar bliebe und damit "die kürzest mögliche Verwendungsform" ohne Schaftkappe zu messen wäre.

@Tyr13: Du hast nicht richtig gelesen: Es geht nicht darum "einen Pistolengriff dranzuschrauben". Manche Flinten haben einen festen (nicht klapp-/einschiebbar) Hinterschaft und einen separat befestigten Pistolengriff. Solche Flinten bleiben nach bloßen Abschrauben des Hinterschaftes weiter verwendbar, sodass lt. neuem Gesetz "die kürzestmögliche Verwendungsform" dann eben ohne Hinterschaft anzugeben wäre.

Eine Vernunft hinter diesem Gesetz ist nicht erkennbar, da gebe ich Dir Recht:

1. Vom Verbot sind illegale Waffen nicht erfasst.

2. Ein zahlenmäßig für die öffentliche Sicherheit relevanter Mißbrauch durch Legalwaffenbesitzer gibt es nicht.

3. Auch bei Pumpflinten kommt dieselbe Schrotgarbe (oder Slug) zur Mündung raus wie bei "braven" Bockflinten. Die Schussfolge ist langsamer als bei Selbstladeflinten und auch langsamer als bei bestimmten anderen Repetierflinten (wie z.B. Revolverflinten).

Die meisten Waffengesetze der Welt begünstigen Flinten sogar, v.a. wegen deren kurzen Reichweite und damit weit geringeren Umgebungsgefährdung im Vgl. zu Kurzwaffen oder Gewehren. Beispiele: Russland (Flinten für Jedermann, Gewehre nur sehr schwer erwerbbar), Griechenland (Flinten für Jedermann, Kurzwaffen nur schwer erwerbbar, Gewehre gar nicht), EU-Waffenrichtlinie (EL-Flinten sind als einzige Waffen der Kategorie D nicht registrierungspflichtig und damit i. Ggs. zu allen Gewehren besonders begünstigt).

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
"die kürzest mögliche Verwendungsform" ohne Schaftkappe

Stecke einfach ein 12/76 Mag. mit maximaler Vorlage rein und lass den "Tester" mal ohne Schaftkappe schießen.

Mal sehen, ob er dann auch noch von kürzest möglicher Verwendungsform spricht. :lol:

Im übrigen ist die Schaftkappe nach meinem Verständnis ein integraler Bestandteil des Schaftes. Wenn es nur um das Abschrauben geht, dann hilft vielleicht verkleben!

Ansonsten kann ich mir vorstellen, dass man eine VRF locker bis auf 50cm kürzen und immer noch damit schießen kann.

Von "verwendbar" würde ich dann aber nicht mehr sprechen wollen.

---

Tom

Geschrieben
Eben. Letzteres ist eher der Knackpunkt.

Die Lauflänge ist ja noch klar: Unter 18 Zoll geht nix.

Aber es gibt Mossberg 500 Flinten mit bravem Flintenschaft (ohne Pistolengriff), braven 18,5 Zoll-Lauf (47 cm), aber einer Gesamtlänge von lt. Katalog 37,25 Zoll = 946mm Gesamtlänge und damit 4mm zu kurz!

Fazit: auch wer:

1. Lauflänge > 45 cm hat und

2. keinen Schiebeschaft, Klappschaft o.ä. hat

kann sich nicht sicher sein, ob sein Vorderschaftrepetierer wirklich keine verbotene Waffe ist, da Gesamtlänge knapp < 95cm.

Grüße,

Schwarzwälder

Hi,

im Sommer ist doch die Waffe (zumindest im Freien) länger als im Winter (Wärme, Audehnung). Wenn damit die 4 mm

ausgeglichen werden könnten <_< wäre die Waffe dann zumindest in der warmen Jahreszeit erlaubt. Die Frage ist halt die,

ob die Gesamtlänge nach Katalog "kalt" gemessen wurde und ob die 4 mm Ausdehnung erreicht werden können. <_<

Gruß

samurai

Geschrieben

Feine Idee...<Argh>

Die Längenausdehnungskoeffizienten von Metallen liegen alle so bei 10^-6/K (Stahl: 12,2*10^-6/K), das heißt bei 20 Grad Unterschied Sommer Winter, dehnt sich ein Stab von 1m Länge um 244 Micrometer ~ 1/4 mm.

Aber dem Niveau angemessen.

Nochmal:

Lauf bis auf Kurzwaffenlänge kürzen ist schon vorher böse gewesen. (Lang- und Kurzwaffe haben unterschiedliche Erwerbsgrundlagen)

Schaft absägen (bis nur noch Pistolengriff übrig ist) auch, Alten Schaft ab, Pistolengriff (allein) drauf -> Verbotener Gegenstand. Auch schon bisher verboten.

Die Diskrepanz im Wortlaut ist eben: "kürzestmögliche Verwendung" gegen "bestimmungsgemäße Verwendung" Meine Auslegung: Längenverstellbaren Schubschaft einschieben, dann messen. (M4-Problem) Wenn zu kurz-> A2 Festschaft hintendran ! Bei Klappschaft mit Pistolengriff (Gibt's das überhaupt als VSR-Flinten): Wenn's vorher legal war, dann ist die Verwendung mit ausgeklapptem Schaft möglich. Ansonsten wär's doch gaga... (OK, war jetzt spitzfindig)

In die Illegalität kommt man mit krimineller Energie schon, wenn man nur will. Aber nicht automatisch, mit: man könnte... <Exportfeder für Luftdruck-Waffen, Lampe mit 25mm Durchmesser>

Edit: Wie ich im Parrallel-Thread lese, Wird eine SPAS 12 wohl von manchen Behörden als VS-Repetierer gewertet. Hui...

Von der Formulierung her ist das extrem missglückt.

Geschrieben

Hallo,

nur mal so weitergedacht. Wer darf den die Gesamtlänge der Flinte bzw. die Lauflänge ermitteln? Der SB, der Besitzer oder etwa doch nur ein amtlich bestelter und vereidigter Sachverständiger. Wie oft und zu welchem Zeitpunkt muss das denn geschehen. Wieder viele neue Möglichkeiten den Legal Waffenbesitzer zu gängeln. :00000733:

Grüße

Geschrieben

So ich habe jetzt mal nachgemessen!

Mossberg 500, 6-shot, 18,5" Lauf: genau 97cm! :00000733:

Allerdings kam ich mir schon ein wenig wie im falschen Film vor, ich hätte nie gedacht, dass mich das mal interessieren müsste! :gaga:

---

Tom

Geschrieben
So ich habe jetzt mal nachgemessen!

Mossberg 500, 6-shot, 18,5" Lauf: genau 97cm! :00000733:

Allerdings kam ich mir schon ein wenig wie im falschen Film vor, ich hätte nie gedacht, dass mich das mal interessieren müsste! :gaga:

---

Tom

freu dich nicht zu früh, denn wenn du deinen schaft abmachst und einen einschubschaft dranmachst könnte deine vrf in der somit kürzesten verwendungsform unter 95cm fallen...

Geschrieben

Boah, die innere Sicherheit ist nun wieder hergestellt.

Vorderschaftsrepetierflinten sind ja weitaus gefährlicher als jede zu erwerbende andere Flinte. :021::rotfl2:

Nur gut das sich jeder Kriminelle ab sofort ans Gesetz halten wird..... HIIIIIIIIIIILFEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE, ich fall bei dem Gedanken grad vom Stuhl.

Geschrieben
freu dich nicht zu früh

Da sieht man den Unterschied, Deutschland zur den USA.

In vergleichbarer Situation hätten die Freunde dort geschrieben:

Congratulations Tom!

Long enought!

F..k those anti-gun bastards!

Ich weiss wovon ich spreche, ich habe es selbst erlebt!

denn wenn du deinen schaft abmachst und einen einschubschaft dranmachst

Ja wenn!

Tue ich aber nicht!!

Was, wenn mich meinen gesunden Menschenverstand mal vergesse und mittels meiner, mir als Mann von der Natur verliehenen Vorrichtung, ....?

Sollen alle Männer deshalb zwangskastriert werden? :gaga:

---

Tom

Geschrieben

nicht nur wenn, es reicht, wenn du es tun könntest.

glaub mir, die verbieten damit ("kürzest mögliche verwendungsform"), sämtliche vrf mit läufen unter 60cm

Gast We are Borg
Geschrieben

Das sehe ich nicht so! Ohne Hinterschaft (oder zumindest Pistolengriff) kann eine Flinte nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden. Weil man so nicht zielen kann. Es geht hier m.E. um das Verbot von Klapp- und Einschubschäften bei Pumpen. Natürlich haben die Ministerialen wieder einmal eine völlig unbrauchbare Definition ins Gesetz geschrieben. Wenn der Gesetzgeber vorgehabt hätte, die VRF zu verbieten, hätte er das einfacher haben können. Nämlich inden er alle VFR in die Liste der verbotenen Waffen aufnimmt.

Alles andere halte ich für Panikmache.

Geschrieben
Das sehe ich nicht so! Ohne Hinterschaft (oder zumindest Pistolengriff) kann eine Flinte nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden. Weil man so nicht zielen kann.

Leider geht es im neuen Gesetzestext nicht um die "bestimmungsgemäße" Verwendungsform. Dieses Adjektiv hat man diesmal einfach weggelassen.

Im WaffG alt (2002-2008) stand z.B.:

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren ... kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare

Gesamtlänge 60 cm überschreitet

Damit war die Mindestlänge für Langwaffen klar definiert.

Im neuen WaffG ist jetzt die Mindestlänge nur noch definiert durch "kürzest mögliche Verwendungsform", d.h. von bestimmungsgemäß ("zielen" etc.) steht da nix mehr, Hauptsache du kannst noch einen Schuss irgendwie abfeuern. Das geht auch mit abgeschraubter Schaftkappe, ggf. auch mit abgeschraubtem Hinterschaft, abgeschraubtem Comp usw.

Im alten WaffG findet sich der Begriff 7mal. Dass er diesmal just an dieser Stelle weggelassen wurde, hat Methode, ganz sicher...

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Im neuen WaffG ist jetzt die Mindestlänge nur noch definiert durch "kürzest mögliche Verwendungsform", d.h. von bestimmungsgemäß ("zielen" etc.) steht da nix mehr, Hauptsache du kannst noch einen Schuss irgendwie abfeuern. Das geht auch mit abgeschraubter Schaftkappe, ggf. auch mit abgeschraubtem Hinterschaft, abgeschraubtem Comp usw.

Bedeutet also, alle derzeit gängigen VRF sind damit verboten? :angry2:

Ich glaube nicht, dass das wirklich die Absicht war. Soweit haben die nicht gedacht und wir sollten ihnen keine Steilvorlage geben, indem wir sie auch noch auf die Möglichkeiten der schikanösen Auslegung des Begriff gerade zu draufstoßen.

Meine VRF ist 97cm lang und damit erlaubt - basta!

---

Tom

Geschrieben
auf die Möglichkeiten der schikanösen Auslegung des Begriff gerade zu draufstoßen.

Auf diese Auslegung hätten die Juristen des FWR doch schon lange kommen können. Stattdessen bat man um "Ruhe für die Verhandlungen". Komisch, wie da verhandelt wurde: Es kamen laufend neue Verschärfungen auf den Tisch, die dann durchgewunken wurden (nach den VRF wurden dann ja auch Kurzwaffen <6,3mm verboten, dann das Führen von Hieb- und Stichwaffen usw.). Die EINZIGSTE beantragte waffenrechtliche Verbesserung (dass Kinder statt ab 12 bereits ab 10 mit Druckluftwaffen schiessen dürfen) wurde dann auch noch verpatzt.

Leider ist es Realität, dass wenn im WaffG etwas gegen uns ausgelegt werden kann, dann wird es das auch - das zeigt alle Erfahrung der Vergangenheit...

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Da liegst du leider Falsch.....

Auch ich hatte meine BWT3 (das erst durch den Festellungsbescheid des BKA zum Verbotenenen Gegenstand wurde) nach geltendem Recht erworben.... wäre das BWT3 zu jedem Zeitpunkt illegal gewesen (wie du behauptest) hätte ich es nicht legal erwerben können!

Die Sachlage ist also gleich....... eine bisher legal zu erwerbende Waffe wird nachträglich zur "Verbotenen Waffe" erklärt! So einfach ist das ganze......

nein, da liegst du diesmal daneben. das bwt3 in seiner umbaubarkeit war verbotener gegenstand von der ersten sekunde an. diese zu leichte umbaubarkeit bestand von beginn der produktion und ausgabe der waffe an. damit war es aus sicht des deutschen waffg seit herstellung einem vollautomaten gleich zu stellen und damit verboten.

das bka hat mit seinem feststellungsbescheid diesen zustand nicht hergestellt sondern lediglich FESTGESTELLT, d.h. eine klarstellung getroffen. du selbst befandest dich als besitzer wohl im verbotsirrtum, weil du selbst der überzeugung warst, dein bwt3 ist kein verbotener gegenstand. von der rechtlichen wirkkung war es das ohne dein wissen aber schon immer, auch wenn das bka das erst im nachhinein so entschieden hat.

ruf das bka in dem zusammenhang nochmal und laß es dir erklären, aber kraft feststellungsbescheid wird kein verbotener gegenstand gekoren.

Geschrieben
Auf diese Auslegung hätten die Juristen des FWR doch schon lange kommen können. Stattdessen bat man um "Ruhe für die Verhandlungen". Komisch, wie da verhandelt wurde: Es kamen laufend neue Verschärfungen auf den Tisch

"Ruhe für die Verhandlungen" war schon immer für den A...

Geschrieben

"Kürzest mögliche Verwendungsform " für was?

Habe die Flinte als Sportschütze beantragt und schieße sie auch als Sportschütze. Also ist meine Verwendung das sportliche Schießen.

Und nun erzähle mir keiner, ich kann mit eingklapptem Schaft, mit dem Pistolengriff und aus der Hüfte auch nur annähernd den Spiegel auf 25 m treffen...

Kopfschüttelnde Grüße,

André

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