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IGNORED

ab wann gilt die Waffenrechtnovelle 2008


schuulz

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Geschrieben

Wurde doch oft genug gesagt:

angestrebt wurde von Anfang an der 1. April 2008 als Termin der Gültigleitserlangung, weil am 31. März das sogenannte Erbenprivileg ausläuft. So gesehen muss also ab 01.04.08 entweder eine neue Regelung her oder die Gültigkeit der bisherigen Regelung bestätigt werden.

Geschrieben
In der "Rheinpfalz" stand, dass zumindest was das Tragen von Messern betrifft ab sofort den neuen Regelungen unterliegt.

Geht das überhaupt? Ist es nicht mindestens erforderlich, dass das (geänderte) Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde?

Geschrieben

Der Ablauf ist wie folgt:

-Absegnen des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat,

-Bundespräsident unterschreibt,

-dann Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

In dem Gesetz wird dann stehen, ab wann es gilt, und wie Übergangszeiträume geregelt sind.

Solange gilt das aktuelle Gesetz, und nichts anderes!

Geschrieben
In der "Rheinpfalz" stand, dass zumindest was das Tragen von Messern betrifft ab sofort den neuen Regelungen unterliegt.

Gruß Habakuk

Genau das stand in der Welt online,

http://www.welt.de/politik/article1712547/...se_bleiben.html

und in anderen Internet-Nachrichten. "Das Gesetz tritt heute in Kraft." Also Gestern 23.02.2008.

Bei der verschärfung 2002 sind, wenn ich mich richtig erinnere, auch Vorderschaft-Repeierer mit Pistolengriff sofort verboten worden.

Immer noch :confused: :confused:

Geschrieben

in 2002 wurden, in Folge der Ereignisse von Erfurt, bestimmte Dinge per Ausnaheerlass verboten und fanden parallel dazu Einzug in die laufende Novellierung des Waffengesetzes.

Heute stellt sich das anders dar.

Es gab bis zum heutigen Tag keinen anlassbezogenen Ausnahmeerlass, demzufolge gelten die Bestimmungen der Novellierung auch erst ab dem Tag, an dem die Neuregelungen offiziell in Kraft getreten sind. Und das tun sie erst, wenn das von Hexoplast beschriebene Prozedere abgeschlossen ist.

In so fern ist es aus meiner Sicht rechtswidrig, wenn die Neuregelungen in vorauseilendem Gehorsam jetzt schon angewandt werden, als hätten die Änderungen des WaffG bereits Rechtsgültigkeit erlangt.

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