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Petiton gegen Änderung des WaffG


Arsenal-Hanau

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petition ausgedruckt . geht morgen per post ab . noch eine frage . wer kennt sich mit dieser petitionsgeschichte aus ? was kann sowas bewirken ? wird das von den verantwortlichen politikern wahrgenommen ? könnte man nicht so eine petition mit grösserem umfang starten ? es stehen ja noch mehr üble sachen im waffengesetz .

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petition ausgedruckt . geht morgen per post ab . noch eine frage . wer kennt sich mit dieser petitionsgeschichte aus ? was kann sowas bewirken ?

Insbesondere bewirken Petitionen bei Behörden einen unangenehmen Mehraufwand, da sie nicht einfach den Widerspruch eines einfachen Bürgers als unbegründet zurückweisen können, sondern an den jeweiligen Petitionsausschuß zu berichten haben.

Die Petitionsausschüsse binden in ihrer Entscheidungsfindung i.d.R. auch die tangierten obersten Bundes- oder Landesbehörden ein.

Dieses kann bei unterschiedlichen Auffassungen dazu führen, dass eine Sachlage neu und anders eingeschätzt wird.

Eine Petition ist i.w. nichts anderes als die Bitte eines Bürger an sein Parlament, eines Untertan an seinen Fürsten, eines Katholiken an den Papst, sich für ihn und seine Angelegenheit einzusetzen

wird das von den verantwortlichen politikern wahrgenommen ?

Ja, es macht Arbeit und wird u. U. als unangenehm empfunden.

könnte man nicht so eine petition mit grösserem umfang starten ? es stehen ja noch mehr üble sachen im waffengesetz .

Ja, was immer Du willst. Du kannst Dich auch an Dein Landesparlament wenden, da das WaffG noch im Bundesrat zustimmungsbedürftig ist.

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Vielen vieleicht unbekannt ist die Möglichkeit auf gesetzgebende Maßnahmen über den Petitionsausschuß des deutschen Bundestags einfluss zu nehmen.

Ich habe heute eine Petition gegen die geplante WaffG Änderung eingereicht.

Die Petition habe ich hier hochgeladen. Je mehr sich der Petition anschließen um so größer die Erfolgswahrscheinlichkeit.

also Ausfüllen und absenden Die Zeit drängt!!!!!

: :00000733: Auch ich habe die Petition gefaxt .

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Hab ich versucht, dann kommt die Meldung über ein ungültiges Dateiformat und ungültige Dateigröße

Scott,

falls Du Open Office nutzt kannst Du das Dokument öffnen und im PDF Format abspeichern. Das Format lässt fast jeder zu.

Open Office ist Freeware, Download und Installation dauert nur ein paar Minuten. http://de.openoffice.org/ (mit DSL versteht sich)

Nebenbei die Alternative zu MS Office, dazu noch Kostenfrei und es kann sogar mehr.

Gruß, Michael

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Anzahl der Downloads: 859

Wenn nur die Hälfte auch wirklich gesendet hat raucht in Berlin grade ein Fax-Gerät ab. :00000733:

Weiter so mal sehen ob die merken das uns etwas stinkt :eclipsee_gold_cup:

Sodele,

und weil es so schön war, gleich noch eine zweite Petition wegen der geplanten Umsetzung des Protokolls der Vereinten Nationen zum Markieren und Nachverfolgen von "Small Arms" in innerstaatliches Recht dazu gemacht. Schließlich geht es bei dem Protokoll um militärische infanterie gestützte Waffensystme á la Kalaschnikow- oder M16-Familie.

... und diese sind in Deutschland nun einmal Gegenstand des Kreigswaffenkontrollgesetzes. Damit hat die Umsetzung dieses VN-Protokolls im WaffG absolut nichts zu Suchen und die Kennzeichnungspflichten gehören ins KWKG. :eclipsee_gold_cup:

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Sodele,

und weil es so schön war, gleich noch eine zweite Petition wegen der geplanten Umsetzung des Protokolls der Vereinten Nationen zum Markieren und Nachverfolgen von "Small Arms" in innerstaatliches Recht dazu gemacht. Schließlich geht es bei dem Protokoll um militärische infanterie gestützte Waffensystme á la Kalaschnikow- oder M16-Familie.

... und diese sind in Deutschland nun einmal Gegenstand des Kreigswaffenkontrollgesetzes. Damit hat die Umsetzung dieses VN-Protokolls im WaffG absolut nichts zu Suchen und die Kennzeichnungspflichten gehören ins KWKG. :eclipsee_gold_cup:

Lade sie zum Download hoch die 15 cent für das Fax hab ich auch noch :00000733:

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Habe die Formulierung etwas geändert, wirkt persönlicher.

Morgen geht das Fax raus!

" (...) Ein Mitführverbot von Einhandmessern bzw. Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern bringt weder sicherheitspolitisch noch kriminalistisch einen Vorteil.

Die Straftäter, die u.a. Messer als Hilfsmittel bei Straftaten benutzen, brechen ja bereits mit der Straftat selbst das Gesetz. Insofern ist NICHT zu erwarten, dass ein Verbot plötzlich zu einer Verhaltensänderung bei dem zum Rechtsbruch bereits entschlossenen Kriminellen führt.

Stattdessen schränkt man nur in völlig unverhältnismäßiger Weise die Grundrechte vieler unbescholtener Bürger ein, die für Beruf bzw. Hobby Messer mit sich führen (z.B. Angler, Jäger)

Änderungsvorschlag:

Ein Mitführverbot von Einhandmessern bzw. Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern ist ersatzlos zu streichen, da eine entsprechende WaffG-Änderung weder sinnvoll noch verhältnismäßig ist."

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