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IGNORED

Stellungnahmen der Sachverstaendigen online!


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Dh mein deutscher Kollege X könnte zu seiner legalen Glock 21 ein Wechselsystem bzw. den Schlitten der Glock 21 kaufen ohne dass dieser neue Schlitten dann zu ihm rückverfolgbar wäre?

Geschrieben

und da spielt es keine Rolle, daß sich die Seriennummer der Waffe auf dem Schlitten befindet? Ich dann also eine Waffe habe, deren Bestandteile versch. Seriennummer aufweisen?

Geschrieben
und da spielt es keine Rolle, daß sich die Seriennummer der Waffe auf dem Schlitten befindet? Ich dann also eine Waffe habe, deren Bestandteile versch. Seriennummer aufweisen?

Das ist egal...... Die wenigsten ex Militärwaffen sind außerdem nummerngleich, egal ob Lang- oder Kurzwaffe. Wichtig war bisher nur dass du eine eingetragene Grundwaffe hattest.

Geschrieben

Bleiben wir bei deinem Militärwaffenbeispiel. Gibt ja einige im zivilen Markt. Wird in .de nur das Griffstück in der WBK verewigt samt Ursprungskaliber? Was wäre wenn ich eine neue Waffe kaufe (neu bezogen auf Zuwachs in meiner Sammlung, nicht auf den Gebrauchszustand) die nicht nummerngleich ist. Wird dann Schlitten/Lauf/was immer gestempelt ist, in meiner WBK eingetragen, oder lediglich die Griffstücknr?

Geschrieben
warum bekam dann beim Update meiner Glock 21, daß neue Griffstücke genau die gleiche und alte Seriennummer?

Weil die Griffstücknummer eingetragen ist und das Griffstück das einzige Teil einer Kurzwaffe ist dass Du nicht einfach "Umtauschen" kannst.

Geschrieben

Alos ich habe mal kurz gegoogelt und im WaffG nachgelesen - hier steht aber, daß wesentliche Waffenteile wie z.B. Läufe, Wechselsysteme und Schlitten genehmigungs- und meldepflichtig sind. Was eigentlich auch mein Wissensstand war...also doch keine unregistrierter Lauf?

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Geschrieben

Du hast was falsch verstanden. Zum erwerb von besagten wesentlichen Teilen brauchst Du eine WBK mit eingetragener Grundwaffe. Dann kannst Du frei so viele Läufe, Schlitten oder komplette Wechselsysteme erwerben wie Du willst, die übrigens nicht Buchführungs- und Meldepflichtig sind.

Geschrieben
Richtig lesen,die Rede war von frei verkäuflich.Auch wenn bei kleinerem oder gleichem Kaliber kein Eintrag erforderlich ist,so ist ein freier Erwerb,ohne eine auf WBK eingetragene Grundwaffe,nicht möglich - andernfalls Verstoß gegen das Waffg.Gleiches gilt für das Veräussern des WS.

Gruß André

Naja - wenn ich "gleich oder kleiner" schreibe, gehe ich davon aus, dass jeder kapiert, dass es zu diesem "gleich oder kleiner" ein Referenzwert gibt - nämlich die eingetragene Pistole.

Denke aber, dass der Sachverhalt zwischenzeitlich von den anderen hinreichend erklärt wurde.

Geschrieben
Während z.B. in Frankreich Dinge wie der Verschluss frei verkäuflich sind, sind bei uns Wechselsysteme (gleich oder kleiner) und Wechselläufe bedürfnis- und erlaubnisfrei verkäuflich. Schäfte sowieso.

Also, in Frankreich der Verschluss, bei uns der Wechsellauf, Schaft usw. - fertig ist eine nicht registrierte Waffe.

In England tauchen wohl häufiger zusammengewürfelte Waffen auf, Griffstück aus F, Schlitten aus D..... usw. (je nachdem wo halt was frei verkauft wird). Keine Quelle, Kein Beweis, nur mal irgendwo gelesen, rein aus dem Gedächtnis.........
Die Schlitten aus .de wohl kaum auf legale Weise...

Gruß André

Doch. Wechselsysteme gleich oder kleiner.

So,jetzt die Preisfrage: Wie taucht das Wechselsystem - oder auch nur der Schlitten - legal in Groß Britaniens dunklen Kreisen auf auf?

Gruß André

Geschrieben
welche konfrontation??? :confused::confused::confused:

Mögliche Antworten:

- Wenn "man" wieder best. Personengruppen im "Lager" stecken will.

- Bei einem Zustand, der mit dem Zustand vor Zustandekommen des dritten Reiches vergleichbar ist.

- ...

Bei genügend Phantasie fällt einem schon noch mehr ein.

Grüße

Iggy

Geschrieben
Herr Bartsch/BKA erzählte, dass von dt. Waffenhändlern in manchen Fällen "hunderte" von Waffen aus den Waffenbüchern ausgetragen als "in Teilen zerlegt/verkauft" wurden, der Verkauf dieser Teile (als z.B. "Wechsellauf", Wechselgriffstück etc. ), dann nicht mehr über die Waffenbücher erfolgte und diese Waffen dann wieder zusammengebaut im benachbarten Ausland in Schwerstkriminelle-Kreisen aufgegriffen wurden. Bezüglich solcher Händler kann ich nur sagen: :icon13::angry2:

Wäre schön, wenn das BKA dann auch Roß und Reiter nennen würde, dann wissen wir wer unseriös ist (und müssen die dann ja nicht mehr "zur Belohnung"auch noch verdienen lassen) Alleine die "Zerlegung" ist ja noch nichts schlimmes, insbesondere solange es vom Hersteller keien Wechselsysteme gibt und der Kauf einer weiteren Komplettwaffe am WaffG scheitert. Oder doch nur eine ins Konzept passende Latrinenparole?

Geschrieben

Ihr habt das noch immer nicht verstanden.

@schwarzw.: Warum geht bei solchen Händlern der Daumen runter? Das ist legal und völlig nach dem Gesetz.

Ich bin übrigens sehr froh, wenn ich von meinem Dealer günstig Ersatzteile aus einer ausgeschlachteten Waffe bekomme und nicht teuer in Amerika, China oder sonst wo bezahlen und wochen- oder monatelang warten muss.

@gun: Da braucht es keine Roß und Reiter zu benennen, das machen viele als Service am Kunden - warum auch nicht? Ist genauso legal wie wenn der Waschmaschinen- oder Autohändler seine Teile ausschlachtet.

Kriminell sind erst die, die illegal aus Frankreich das passende Griffstück oder Schloss einführen - oder nach England exportieren.

Geschrieben
Ihr habt das noch immer nicht verstanden.

Den gebe ich zurück. Lies meinen Beitrag eben bevor Du darauf unflätig antwortest. :peinlich:

Wenn das BKA behauptet, deutsche Händler hätten mit System daran mitgewirkt daß diese Teile dann im Ausland von bzw. für schwerkriminelle Kreise zusammengeführt werden, dann sollen sie bitte Roß und Reiter nennen. Ansonsten glaube ich eben auch daß es nur um Ersatzteilgewinnung bzw. Gewinnung von Wechselsystemen ohne schlechte Hintergedanken gegangen ist.

Geschrieben

Immer noch nicht verstanden, ich versuche es nochmals: ALLE deutschen Händler, die legal und völlig gesetzeskonform Wechselläufe, Wechselsysteme, Schäfte usw. verkauft haben, haben daran mitgewirkt. Allenfalls ein paar haben dies nicht getan, weil sie der Meinung waren oder sind, dass Wechselsysteme "gleich oder kleiner" in die WBK eingetragen werden müssen (ja, so einen Händler kenne ich auch).

Deswegen können weder Roß noch Reiter genannt werden: Es sind zu viele - hunderte!

Geschrieben

Nochmal ne dumme frage zum Thema Wechselsystem Kurzwaffe. Muss ich das nach jetzigem Stand des Entwurfes falls dieser so verabschiedet wird, auf Grün nachtragen lassen?

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Summa summarum: Mögen sich die Politiker diese Stellungnahmen (mit Ausnahme der Sportschützen-Nase) zu Herzen nehmen!

Dann lies sie Dir doch bitte noch einmal durch.

So schlecht ist sie nämlich nicht (siehe u. a. "Erbenprivileg").

MfG

Pirol 2

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