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IGNORED

Standaufsicht


zickzack

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Geschrieben

@m1collector

Wenn du Händler wärst, und wirklich nix dabei hättest ( was alleine schon komisch wäre ) würde ich dich vermutlich sowiso kennen, zumindest vom namen her. Spätestens dann wäre es OK. Außerdem bist du dann ja nicht das erste mal hier, und es geht um das erste mal. Keiner ist so hohl und kontrolliert von einem Gast der jede Woche kommt die Papiere.

Letztenendes kann es jeder Verein oder kommerzieller Standbetreiber Handhaben wie er es will. Der eine so, der andere so.

Mir ist es scheißegal ob einer meine Papiere sehen will oder nicht.

Ich bin da keinem Böse oder reiße irgendwelchen leuten, die als Standaufsicht eingeteilt wurden und ANGEWIESEN wurden bei fremden Gastschützen sich die Papiere zeigen zu lassen, den Arsch auf. Sowas macht man nicht.

Macht wie Ihr es wollt, mir ist das egal. Wenn mal wieder ein SEK nen Stand auseinandernimmt weil ne handvoll kriminelle Naturen mit ihren nicht eingetragenen Waffen übt, werden wir ja sehen wie der Gesetzgeber darauf reagiert.

Geschrieben
Macht wie Ihr es wollt, mir ist das egal. Wenn mal wieder ein SEK nen Stand auseinandernimmt weil ne handvoll kriminelle Naturen mit ihren nicht eingetragenen Waffen übt, werden wir ja sehen wie der Gesetzgeber darauf reagiert.

Genau das möchte ich nicht erklären warum die hier geschossen haben. Desweiteren verkaufe ich ja auch oft Munition, da möchte ich dann doch gerne wissen ob die jetzt komplett auf dem Stand verbraucht werden muß.

Geschrieben
Genau das möchte ich nicht erklären warum die hier geschossen haben. Desweiteren verkaufe ich ja auch oft Munition, da möchte ich dann doch gerne wissen ob die jetzt komplett auf dem Stand verbraucht werden muß.

Wenn die Mun-Erwerbsberechtigung fehlt, also bei "Interessenten" die einfach mal schießen wollen JA. Wer keine Berechtigung für eine bestimmte Munitionssorte/kaliber hat, darf die Mun auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch auf lediglich dieser Schießstätte erwerben. (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 WaffG)

Geschrieben
Es ist nicht zu glauben.

EINER hier hat es verstanden.

Herzliche Grüße an Peter K aus Mittelfranken, mit dir würde ich jederzeit schießen gehen und anschließend bei nem Bierchen fachsimpeln.

Du bist der einzige der es verstanden hat. :appl:

Bei den ganzen anderen Helden können ja alle illegalen Waffenbesitzer unbehelligt für ne lächerliche Gastschützengebühr mit Ihren Kanonen ballern und ausprobieren, kann ja nix passieren, solange er die Scheibe irgendwie trifft fragt ja keiner nach ner WBK.

Das ist ja frech und unkollegial und schickt sich nicht, wie wir hier ja alle gelernt haben.

Na ja, wenigstens bei den Mittelfranken kann man noch einigermaßen sicher als Gast schießen. Und da frage ich aus höflichkeit ob sie die WBK zu den Waffen sehen wollen und den Vereinsausweis habe ich eh schon in der Hand, damit sie gleich sehen das ich ein ECHTER Schützenbruder bin. Und nicht einer der nur so tut.

Aber der Rest von euch würde das ja eh nie merken.

Hey Hey, bin auch noch einer der glaubt es begriffen zu haben! Lies mal meinen Beitrag genau. Ist doch alles was der P.K. sagt im Gesetz so festgelegt. Gibbet et nix zu deuteln. Im übrigen hat er mit dem Gast natürlich Recht. Gehört wohl zum normalen guten Benehmen.

Geschrieben
Allein die Gruppe der Erben ist größer als die der von dir aufgeführten Sportschützen, Jäger und Personenschützer zusammen. Warum sollte nie ein Inhaber einer Erben-WBK auf die Idee kommen die Waffe auszuprobieren? Kannst Du mir das erklären?

Kann er doch, soll er auch: Aber nach dem Gesetz muß er seine Berechtigung dann nachweisen. WAs den Besitz der Waffe angeht. Nix anderes. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AWaffV. Und für die Zweifler: In Nr. 3 wird gesagt, dass das Schießen NUR (außer den Inhalten unter Punkt 2) zulässig ist, wenn es sich NICHT um Waffen nach § 6 Abs. 1 AWaffV (vom Schießsport ausgeschlossene Waffen) handelt.

Geschrieben
Offensichtlich haben hier einige ein gewaltiges Problem damit für die mitgeführten Waffen Legitmationspapiere vorzulegen.

..............

Aufgrund deiner Geistigenarmut scheinst du nicht zu kapieren, das nicht du der jenige bist der amtliche Papiere kontrolliert.

Und @ Mr. ich reiße dir den Arsch bis zum Steiß auf " Weini ".

................

Kannst du ja mal versuchen mir den A..... aufrureißen. ...........

Zusätzlich gibts eine schriftliche Meldung an deinen Schützenverband und an den zuständigen Sachbearbeiter deiner Behörde. Ihre Zuverlässigkeit und die Waffen haben manche schon für weniger verloren. Ich würde es mir gut überlegen, ob es das wert ist. Hausverbot haben solche schützen dann sowiso auf Lebenszeit.

Jetzt leistest du aber den Offenbarungseid.

Wenn keine Rechtsgrundlage für deine Selbstherrlichkeit besteht - was soll das dann meinen SB und/oder Schützenverband interressieren.

Und erkläre mir doch bitte einmal woher du wissen willst welcher SB für mich zuständig ist. Das gleiche gilt für den Verband

Du maßt dir an Gesetze und Regel aufzustellen die andere dann als selbstverständlich hinnehmen sollen.

Du armer Wicht.

Ich sags nochmal, ich hasse es wenn einer auf dem Schießstand rumkrakelt und stunk anfängt oder gar handgreiflich wird.

Alles hat seine Grenzen, wenn du dich nicht wie ein Mensch benehmen kannst und dreck am stecken hast und deshalb deine WBK nicht zeigen kannst dann bleib in deinem Verein, da will auch keiner deine WBK sehen.

Ahhja

Du unterstellst mir also, weil ich nicht bereit bin deiner Arroganz und Überheblichkeit folge zu leisten, das ich

a.) gewaltätig werde

b.) kriminell bin

Ich hoffe du bist dir im klaren darüber, das du dich so eben der üblen Nachrede sowie der Verleumdung strafbar gemacht hast.

Und nein - im Internet ist man nicht anonym. Ich habe nicht wenig Lust Tom zu bitten deine IP-Adresse zu protokollieren. Zum Zwecke der Strafverfolgung.

Selig sind die Geistig Armen - den Ihnen gehört das Himmelreich.

........Wenn mal wieder ein SEK nen Stand auseinandernimmt weil ne handvoll kriminelle Naturen mit ihren nicht eingetragenen Waffen übt........

Jetzt unterstellst du auch noch allen anderen Vereinen, das sie Kriminellen Unterstützung gewähren.

sag mal - merkst du eigentlich nicht wie peinlich du bist?

Geschrieben
Aufgrund deiner Geistigenarmut scheinst du nicht zu kapieren, das nicht du der jenige bist der amtliche Papiere kontrolliert.

Wenn keine Rechtsgrundlage für deine Selbstherrlichkeit besteht - was soll das dann meinen SB und/oder Schützenverband interressieren.

Und erkläre mir doch bitte einmal woher du wissen willst welcher SB für mich zuständig ist. Das gleiche gilt für den Verband

Du maßt dir an Gesetze und Regel aufzustellen die andere dann als selbstverständlich hinnehmen sollen.

Du armer Wicht.

Ich versuche es noch mal: Ob der Betreiber die WBK kontrolliert, ist seine Sache. Ob du ihm die Papiere zeigst, ist deine.

Ob er dich dann schießen lässt, seine.

Wenn er dich "ansch.." indem er den Verdacht äußert, jemand wollte bei ihm mit einer illegalen Waffe schießen und dein Kennzeichen bei 110 durchgibt - deine Sache/Problem. Je nach deinem Benehmen dann bei der Kontrolle Hausbesuch mit Maske -deine Sache/Problem. Reaktion deiner Behörde - deren Sache und dein Problem.

Fest steht, die Benutzung von Schießstätten ist geregelt. Dazu gehört § 9 AWaffV (u.a.) Da steht drin, dass wer schießen will die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von SW nachweisen muß und dass das Schießen mit SW dieser Art innehalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,

geschossen wird

a) auf Grund einer genehmigten Sportordnung,

B) im Rahmen § 22 AWaffV (Verteidigungsschießen)

c) zur Erlangung der SK,

d) in der jadlichen Ausbildung, oder

3. es sich nicht um SW und Mun nach § 6 Abs. 1 (Vom Schießsport ausgenommene SW) handelt.

In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1, Nr.2 Buchst. c und Nr. 3 gilt § 7 (Unzulässige SDchießübungen)Abs. 1 und 3 entsprechend, beim Schießen nach Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bleibt § 7 unberührt. Der Betreiber einer Schießstätte hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach den Abs. 1 und 2 zu überwachen.

DAmit ist doch eigendlich alles gesagt. Kontrollieren kann der Betreiber. Mitmachen musßt keiner. Schießen lassen muß er keinen.

Und die gewerblichen haben sehr oft eine detallierte Absprache (Schriftlich) mit ihrer Genehmigungsbehörde wie und unter welchen Voraussetzungen dort von wem geschossen werden darf. Die kann durchaus (ist meist so) sehr weit gefasst sein.

Aber wenn irgendwer auf irgendeinen Stand geht und mit orgendwas schießen will und eigendlich aus welchen Gründen auch immer nicht darf - hat der Betreiber ein Problem.

Hier wird schon bei SK-Lehrgängen schriftlich nachgefragt, mit welchen Waffen, die auf welcher WBK eingetragen sind und wem gehören, die SK -Ausbildung vor zwei!! Jahren erfolgte!

Mal drüber nachdenken.

Geschrieben

Ich sehe diesen ganzen Thread positiv.

Die Zahl der Leute mit Blockwartmentalität ist in den letzten Jahren viel weniger geworden.

Ich besitze einfach die Souveränität, mir eine WBK nicht zeigen zu lassen.

Würde das SEK deswegen den Stand stürmen ? Blödzeitungsmärchen !

Gibt es einen Zusammenhang mit sicheren Schützen, die nicht die Bande zerballern ? Mitnichten !

Kann ich daraus irgendeine Versicherung erkennen ? Fehlanzeige !

Kann ich mich von der Verantwortung für eventuelle Unfälle reinwaschen ? Ein Märchen !

Kann ich die zugelassenen max. Joule erkennen ? Das sehe ich an Waffe und Muni auch so !

Ich behaupte mal einfach : In langjährigem Dienst als Schiessleiter war noch niemand da, der keine WBK besessen hätte !

Dafür hätte ich nun von jedem die WBK kontrollieren sollen ?

Im übrigen : ich bin noch nie nach meiner WBK gefragt worden.

Shorty

Geschrieben
Mach mal eine Schießleiter Ausbildung mit,dann lernst du das, und weißt wie ernst die Sache ist.

Schon seltsam... auch wenn ich das jetzt auf 6 Seiten sicher 5 Mal gelesen hab. Ich hab den Kurs mitgemacht, und da wurde uns nichts Derartiges erzählt. Und auch beim Kampfrichterkurs... kein Wort davon.

Und ich glaube nicht dass ich es überhört habe, denn weder bei Kreis-, Bezirks-, Landes- und nicht mal bei der Deutschen Meisterschaft muss der Schütze mehr als Wettkampfpass und Personalausweis vorlegen. Und spätestens ab dem Bezirk sind mir eine menge Leute die da ankommen persönlich nicht bekannt.

Wenn man anfängt beim Training im eigenen Verein strengere Regeln aufzuziehen als bei der Deutschen Meisterschaft, kann wohl irgendwas nicht stimmen. :peinlich:

Aber so wilkommen Gäste auch sind, angewiesen sind wir nicht darauf

Ihr wisst aber schon dass ein Mangel an "Frischem Blut" in eine Gemeinschaft zu gewissen Erbkrankheiten führen kann? ;)

Geschrieben
Ich versuche es noch mal: Ob der Betreiber die WBK kontrolliert, ist seine Sache. Ob du ihm die Papiere zeigst, ist deine.

Ob er dich dann schießen lässt, seine.

Wenn er dich "ansch.." indem er den Verdacht äußert, jemand wollte bei ihm mit einer illegalen Waffe schießen und dein Kennzeichen bei 110 durchgibt - deine Sache/Problem. Je nach deinem Benehmen dann bei der Kontrolle Hausbesuch mit Maske -deine Sache/Problem. Reaktion deiner Behörde - deren Sache und dein Problem.

Wie er anschließend mit den Strafanzeigen wegen Falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat umgeht ist dann wieder seine Sache.

Geschrieben
Aber zu spät, die gewissenhafte Aufsicht hat bereits Verdacht geschöpft und mein Kennzeichen bei 110 durchgegeben.

Dann bleibt Dir nur noch die Hoffnung, dass dir die gewissenhafte Standausicht mal alleine im Dunkeln begegnet! :bud:

---

Tom

Geschrieben
....

Und ich glaube nicht dass ich es überhört habe, denn weder bei Kreis-, Bezirks-, Landes- und nicht mal bei der Deutschen Meisterschaft muss der Schütze mehr als Wettkampfpass und Personalausweis vorlegen. Und spätestens ab dem Bezirk sind mir eine menge Leute die da ankommen persönlich nicht bekannt.

Wenn man anfängt beim Training im eigenen Verein strengere Regeln aufzuziehen als bei der Deutschen Meisterschaft, kann wohl irgendwas nicht stimmen. :peinlich:

Es geht mir nicht darum, sich von JEDEM Schützen die WBK - die er ja sowieso bei sich führen muß - zeigen zu lassen. Bei denjenigen, die Meisterschaften bis hin zur Deutschen schießen gehe ich einfach davon aus, dass diese Leute die entsprechende waffenrechtliche Berechtigung haben. Auch bei den Leuten, die Vereinsmitglied sind und/oder regelmäßig zum Schießen kommen würde ich nicht unbedingt kontrollieren. Nur in einem begründeten Ausnahmefall (innerhalb von 18 Jahren) habe ich mir die WBKs zeigen lassen. Ansonsten nicht.

Sicherlich ist der Schütze selbst für seine Aktionen verantwortlich, es bleibt aber im Schadens- bzw. Unglücksfall oder falls herauskommen sollte dass ein "Illegaler" auf dem Vereinsstand geschossen hat, immer etwas an der Standaufsicht und dem Verein kleben!

@Weini: Schade, dass Du mich als "Trottel" und "Nullleiter" bezeichnest! Wir kennen uns nicht persönlich und trotzdem beschimpfst Du mich. Desweiteren finde ich es schade, dass Du andere Leute als "armer Wicht" bezeichnest oder "geistige Armut" nachsagst. Warum machst Du das?

Geschrieben
Aber wenn du einen neuen Verein suchst oder einen zweitverein, rennst du eh nicht gleich auf den Stand und ballerst mit der Dessert los, das redet man i.d.R erst mal mit einem vom Vorstand und sagt hallo.

Woher weißt Du denn, daß der Neue mit seinem Nachtisch :rotfl2: nichts trifft? Wenn Du so sicher bist, dann schieße einen Kaffee mit ihm aus!

Es geht einfach nicht das irgendwelche Fremden kommen, auf den Stand latschen alles Kaputtballern, wieder abziehen und man darf als verantwortliche Standaufsicht nichtmal schauen obs überhaupt eigene, registrierte Waffen sind.

Das verstehe ich nicht, ist der Kollateralschaden dann geringer wenn die eigenen Leute den verursachen? Oder ist der Schaden geringer wenn Du die WBK gesehen hast? Erkläre uns das doch bitte und lass uns nicht dumm sterben.

Genau das ist vor jahren mal passiert, WBK kontrollieren, Phah, wenn einer ne Waffe hat wird der auch ne WBK haben. Als dann eine SEK den Stand gestürmt hat, war der Teufel los.

Den ach so tollen Verein gabs dann 3 Wochen später nicht mehr. Die Gemeinde hat das Schützenhaus zurückgekauft und alles abgerissen, heute steht ein Aldi da.

Wenn mal wieder ein SEK nen Stand auseinandernimmt weil ne handvoll kriminelle Naturen mit ihren nicht eingetragenen Waffen übt,

Herc.2400, das interessiert mich jetzt brennend. Wann und wo war das, was kam dabei heraus? Danke für Deine Informationen! Gun_Buff

Geschrieben
Wie er anschließend mit den Strafanzeigen wegen Falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat umgeht ist dann wieder seine Sache.

Stimmt! DAs wollte ich auch nicht ausschließen, sondern nur aufzeigen, dass es irgendwo Grenzen gibt. Und glaub mir, genau in deinem Bereich (wenige Km entfernt und weiter südlich) befindet sich jemand, der versucht alles mit irgendeiner Begründung plattzumachen. Ich kenne z.T. die Auswirkungen. Kann man meist durch die Kenntnis der entsprechenden Vorschriften biegen, aber welcher "Normal-Schütze" kennt sich so gut aus wie du?

Und ich habe gerade jetzt ein Live-Beispiel, wie ein Verein gegängelt wird, nur weil gegen einen Standnutzer ein Verfahren lief. Und manches rückwirkend nachgewiesen muß. Die Begründung kennst du ja bestimmt: "Urteile interessieren uns nur am Rande, wir entscheiden nach Ordnungspolizeilichen Gesichtspunkten - und die sind nun mal laut Gesetz restriktiv zu handhaben"

Darum geht es, nicht darum, irgendeine Regelung enger auszulegen als unbedingt !!! nötig. Und glaub mir, das "Funktionärsfieber" mit entsprechenden Auswirkungen lerne ich hautnah quer durch D und allerorten gleich grausam ausgeprägt kennen. Aber auch das totale Gegenteil - und das läßt hoffen, weil es sich meist um junge Nachgewachsene handelt die sich auch schlau machen.

Geschrieben
Stimmt! DAs wollte ich auch nicht ausschließen, sondern nur aufzeigen, dass es irgendwo Grenzen gibt.

Die Grenze sehe ich da wo jemand grundlos einer Straftat bezichtigt wird.

Ansonsten bin ich durchaus auch der Meinung, dass der Schießstandbetreiber sein Hausrecht nutzen darf und der Kunde das Recht hat sein Geld woanders auszugeben. Den Kunden deshalb ohne Grundlage anzuzeigen geht allerdings deutlich zu weit.

btw: Ich schieße häufig auf fremden Ständen. Eine WBK oder den Jagdschein wollte noch die jemand sehen.

Geschrieben
Die Grenze sehe ich da wo jemand grundlos einer Straftat bezichtigt wird.

Ansonsten bin ich durchaus auch der Meinung, dass der Schießstandbetreiber sein Hausrecht nutzen darf und der Kunde das Recht hat sein Geld woanders auszugeben. Den Kunden deshalb ohne Grundlage anzuzeigen geht allerdings deutlich zu weit.

btw: Ich schieße häufig auf fremden Ständen. Eine WBK oder den Jagdschein wollte noch die jemand sehen.

Bei mir schon, aber vielleicht liegt`s auch am Aussehen!?!

Und das mit den "Verdächtigungen" - das war leider kein leeres Gerede!

Aber ich denke, für meinen Teil ist das Thema ausreichend duirchgekaut. Wer jetzt nicht weiß was er wie macht, wird es wahrscheinlich nie wissen.

Geschrieben
Hallo Leute,

was Ihr hier schreibt ist alles schön und gut ( und auch teilweise sehr lustig, dehalb bin ich auch hier im Forum, weils so lustig bei euch ist )

ABER

der Schießstandbetreiber/Eigentümer hat immernoch das Hausrecht, ob es euch passt oder nicht. Das schließt ein das man von dem eingesetzten Personal wozu z.B. auch ne Standaufsicht gehören kann, auchmal die Frage " Von welchem Verein kommen Sie denn ? Und wie lange schießen sie den schon und sind das Ihre eigenen Waffen ? " getellt bekommt. Was bitte ist daran schlimm und verboten man darf doch mal Fragen oder. Und wenn der Standaufsicht was komisch vorkommt kann sie auch darum bitten eine WBK für die mitgeführte Waffe sehen zu dürfen. Weil du dich als GAST auf einem Schießstand befindest der einem anderen gehört und der hat das Hausrecht. Das war jetzt rein formalrechtlich. Wenn du ein Problem damit hast kannst du ja woanders hingehen.

Aber wenn du einen neuen Verein suchst oder einen zweitverein, rennst du eh nicht gleich auf den Stand und ballerst mit der Dessert los, das redet man i.d.R erst mal mit einem vom Vorstand und sagt hallo. ( Sowas nennt sich " Gesunder Menschenverstand und Benehmen " !!! Das scheinen einige hier nicht zu keinen. )

Und wenn ich als fremder in einen Verein komme in dem ich zuvor noch niemals war und wo mich niemand kennt und ich da einfach 10 Euro Gastschützengebühr auf den Tisch lege und raus auf den Stand Marschiere und 50ziger Dessert und 454 Casull schieße ohne das einer was fragt oder sagt fände ich das schon ein wenig komisch.

In meiner Region gibt es eine Gesellschaft die mehrer Sportstätten kommerziell betreibt, Billiard, Kegelbahnen und auch eine riesen Indoor Schießanlage. Da kann man für ne Stunde für angemessenes Geld schießen. Da wird vor betreten des Standes die WBK und die Waffe kontrolliert ( also das die Waffe auch auf der WBK steht ). Standaufsicht wird einem vom Betreiber gestellt ( 5 euro / st. ) außer man kann seinen Schießleiterausweis oder IPSC Range Officer Ausweis vorlegen. Dann darf man auch selbst die Standaufsicht ( für sich und die Personen die man mitnimmt ) übernehmen. Ich habe mal gesehen wie ein 2m Typ mit ohne Haare und güner B-Jacke da mit seiner Glock schießen wollte und keine WBK für das ding vorlegen konnte, anstelle die klappe zu hallten und sich zu trollen hat der da versucht randale zu machen. Die ham den hochkannt rausgeworfen und als der draußen war, hat schon die Polizei gewartet.

Fand ich gut fand ich sogar sehr gut, das die den Rausgeworfen haben und die Polizei gerufen haben.

Ich hasse es wenn es kreischrei und stunk auf dem Stand gibt, ich hasse das so das kann sich keiner vorstellen. Und wenn die Standaufsicht was sagt was mir nicht passt dann packe ich mein zeug zusammen und gehe. Aber ich fange doch keinen Streit und Stunk mit der Standaufsicht an wenn ich irgendwo nur Gast bin, wie bekloppt muss ich denn da sein ?

Ich habe das schon einige male erlebt wie GAST schützen mit der Standaufsicht Stunk angefangen haben, nur weil die gesagt hat das das Magazin aus der Waffe genommen werden muss wenn diese offen abgelegt wird und es "sicherheit" heißt und mann zu den scheiben vor geht.

Wenn Fremde kommen ist es nach meinem gesunden Menschenverstand absolut nichts verwerfliches zu fragen von welchem Verein/Verband man ist und ob es eigene Waffen sind und man mal eine WBK sehen darf.

Das wird ja nicht bei jedem male verlangt.

Aber, andere Länder, andere sitten.

Es geht einfach nicht das irgendwelche Fremden kommen, auf den Stand latschen alles Kaputtballern, wieder abziehen und man darf als verantwortliche Standaufsicht nichtmal schauen obs überhaupt eigene, registrierte Waffen sind.

Als Standaufsicht DARFST du dir die WBK für die mitgeführte Waffe zeigen lassen, weil du in deiner Funktion das Hausrecht hast.

Wem das nicht passt der darf gerne seine 10 Euro Gastsschützengebühr wieder nehmen und verschwinden. Wer ein Problem damit hat einem SCHÜTZENBRUDER mal seine WBK zu zeigen der hat dreck am Stecken. Das ist meine Meinung.

Absolut auch meine Meinung, was habt Ihr zu verbergen. Bei uns im Verein zwar auch nicht üblich, würde aber kein Problem sehen, wenn es anders wäre !

Geschrieben
Welcher Kriminelle läuft den Bitte schön zu einem legalen Schießstand um sich dort mit seiner illegalen Waffe auf sein nächstes Verbrechen vorzubereiten???

Grüße

Michael

"Er" macht das viel eleganter:

Er leiht sich 'ne Waffe im selben Kaliber wie seine illegale, plus 500 Patronen (macht doch Umsatz und der Standbetreiber freut sich), verschießt 50 Patronen und nimmt (NATÜRLICH illegal) 450 Pillen mit nach Hause.

DAS wird und kann auch nicht kontrolliert werden.

Auf diese (wenn auch illegale) Grauzone hatte ich hier in Abständen öfters, sauer aufstoßend, hingeweisen und mir -unverständlicherweise- besagte verbale Prügel eingehandelt.

Nämlich: Unsereiner als Sportschütze/Jäger/Wiederlader hat sich qualifiziert mit Lehrgängen, durchleuchteter, reiner Weste, erheblichen Geldausgaben.

Nach Überwindung aller dieser Hürden endlich "Stallgeruch"- als legitimer Schütze- zu haben hat doch nichts mit Elitedenken zu tun, ich habe mich gefreut und war stolz, damals, lang ist's her, sowohl meine Wiederladeerlaubnis als auch meine erste Kurzwaffe zu erhalten.

Durch die kalte Küche, hintenrum das Alles umgehen zu können- also, da IST doch rechtlich was faul, bzw. nicht zu Ende gedacht worden.

MfG!

Geschrieben

@Gorm: Sehr schlau!

Du beschneidest gerade Deine eigenen Rechte! Genauso kann ein Wiederlader den gesamten Schwarzmarkt bedienen! Niemand fragt Dich, wo das Pulver geblieben ist! Da könnte man doch auf den Gedanken kommen, dass Wiederladen zu verbieten! Außerdem kann man sich dann sicher sein, dass ein selbsternannter "Fachmann" zu viel Pulver läd und die Waffe sprengt! Hab ich schon gesehen!!!

Also, mal schön auf dem Teppich bleiben und die eigenen Grauzonen ausloten!

L.G.

Einzelgänger

Geschrieben
@Gorm: Sehr schlau!

Du beschneidest gerade Deine eigenen Rechte! Genauso kann ein Wiederlader den gesamten Schwarzmarkt bedienen! Niemand fragt Dich, wo das Pulver geblieben ist!

Da ist doch ein gewisser Unterschied:

Als Wiederlader bekomme ich nur maximal die von mir beantragte Höchstmenge- und die reicht gerade für meinen persönlichen Gebrauch.

Ein Schießstandbetreiber kann/darf theoretisch an Einzelpersonen mit eigener oder einer standeigenen Leihwaffe 1000 Patronen oder mehr verkaufen- mit der eingebauten Möglichkeit, daß eben nicht alle Patronen (trotz Hinweis) auf dem Stand verschossen werden.

Du hast also mit dem Vergleich "Wiederladen" so ein bisschen besagte Äpfel mit Birnen verglichen.

Obwohl du es überspitzt formuliert hast:

Soviel NC-Pulver bekommt kein Wiederlader genehmigt, daß er den GESAMTEN Schwarzmarkt "bedienen" könnte.

Aber das ist eine verzeihbare ÜBERformulierung.- Sei's drum.

Schon bei der Beantragung der gewünschten Menge wird der Sachbearbeiter hellhörig, WENN sich die gewünschten Mengen in nicht nachvollziehbaren Oberbereichen bewegen-

Ich weiß nicht, ob du selber Wiederlader bist- nur, bei meinem Amt, in meinem Bundesland, sind die Bearbeiter nicht auf den Kopf gefallen.

Anscheinend sind da entweder selber Wiederlader oder Jäger oder Schützen drunter:

Sie haben tatsächlich bei einigen meiner Schützenkollege nachgefragt, warum und für welche Kaliber sie die teilweise sehr hohen Pulvermengen benötigen.

Also- der Wiederlader hat es da so einfach nicht.

Es ist also durchaus- wenn auch nur in Grenzen- für den Sachbearbeiter für den "Sprengstoffschein"

nachvollziehbar, was mit der beantragten und erworbenen PulverMENGE passiert ist.

Zum Beispiel, wenn etwa eine Verlängerung des Scheins ansteht, und kürzlich sagen wir 1 KG Büchsenpulver gekauft wurde.

Der Bearbeiter fragt tatsächlich (zumindest in meiner Landesecke) was mit dem Restpulver geschehen ist.

Meist reicht die Erklärung, daß man ALLE Pulverreste verladen hat.

Aber, um wieder zurückzukommen:

Der Wiederlader dürfte die beschriebene "Grauzone" weder ausnützen WOLLEN, noch im beschriebenen Umfang ausnutzen KÖNNEN.

Ein MÖGLICHER Umsatz von Patronen auf einem öffentlichen Schießstand (in meiner Stadt mit 100+

Besuchern am Wochenende) mit mehreren (geschätzten) Tausend Patronen (KW/Büchse/Flinte) ist da, was den Verbrauch und VERBLEIB angeht, wesentlich schwieriger zu kontrollieren.

Und NUR auf DIESE Grauzone bezog sich meine Bewertung.

MfG!

Geschrieben

Vor ca 10 Jahren hatten wir im Nachbarort einen riesengroße Freiluftschießanlage mit Platz ohne ende, von zig 25m Bahnen bis zu 100meter GK Gewehr ständen und einer kleinen Tontaubenschießanlage. Für 15 Mark konntest du da den ganzen Tag schießen. Suuuper.

Kontrollen gabs da keine. Du bist gekommen hast 15 Mark bezahlt und konntest schießen gehen. Es wurde weder gefragt ob du in nen Verein bist noch sonst was.

Da war immer gut was los, war auch eine schöne Lokalität dabei mit Biergarten und schnitzeln ( ich fang gleich an zu heulen ).

Nur leider haben regelmäßig Zuhällter diese Örtlichkeit benutzt um mit nicht registrierten Waffen zu schießen. Diese Personen wurden wohl schon länger von der Polizei beschattet, und als wieder einmal einiger dieser Männer da waren, kam auch ein SEK angerückt und bat mal freundlich um die legitimationspapiere. Es war ein Polizeiaufgebot mit etwa 100 mann oder mehr. Es gab etliche Verhaftungen und jede menge Ärger.

Der Verein wurde aufgelöst, gab noch Ärger für den Vorstand obendrein.

Zu dem Zeitpunkt hatten im Kreis 2 Vereine einen Antrag für den Bau eines eigenen Standes laufen, wurde sofort und für immer abgelehnt ( einer davon sollte in meinem Ort entstehen ).

Bei den umliegenden Schützenvereinen machte sich ein wenig Panik breit, Gastschützen wollte erstmal keiner mehr sehen und wenn dann nur mit gültigem Verbandsausweis und WBK.

Seit dem Vorfall wurde im ganzen Kreis kein neuer Schießstand mehr genehmigt. Ich bin noch in einem kleineren Verein der keinen eigenen Schießstand hat. 2 Mitglieder sind bei der örtlichen Polizei und die hat einen eigenen Schießstand, dieser wurde stillgelegt weil die einen neuen größeren bekommen haben. Mehrere Vereine haben gebettelt diesen Stand kaufen zu dürfen, nein, abgelehnt, es werden keine neuen Schießstände mehr im Kreis genehmigt. ( Aufgrund des vorfalls von damals. )

Das wird den Schützenvereinen im Kreis nachhängen bis zum sankt nimmerleins Tag.

Ich bin auch für liberalität und soviel freiheit wie nur möglich, aber ich würde jederzeit bei jeder Schießstätte eine Kontrolle meiner WBK und meines Sportausweises in kauf nehmen um einen weiteren Vorfall dieser Art zu vermeiden.

Wenn sich jemand von mir "persönlich" angegriffen fühlt war das nicht so gemeint, noch nicht mal bei Weini.

Aber wenn du die dicken Geschütze auffährst kannst du nicht verlangen das ich mit Wattebäuschen zurückwerfe.

Da sich diese Diskussion eindeutig im Keise bewegt und die Schlange sich schon anfängt in den eigenen Schwanz zu beißen werde ich mich hier ausklinken.

Bitte bedenkt eines, hier bittet ein schütze einen anderen um etwas. Hier ordenet nicht die Staatsgewalt was an.

Warum macht der Schütze das, garantiert nicht weil es ihm langweilig ist. Das ist ein, wenn auch nur sehr kleiner, Schutzversuch, schwarze Schafe vom eigenen Stand ferzuhallen. Wenn sich dabei mal ein Gast bevormundet oder kontrolliert fühlt ist das garantiert nicht so gemeint.

Leider gibt es immer mal schwarze Schafe die versuchen sich irgendwo einzunisten, und ruck zuck hat ein seriöser Verein bei dem die Mitglieder jahrelang für den eigenen Stand geschuftet und gebuddelt haben seinen schlechten ruf weg. ( Leider bekommen das auch die Behörden mit. )

Ich wünsche euch noch einen schönen Abend ( ja, auch dem Weini )

und klinke mich an dieser Stelle aus.

Geschrieben
Und die alle erscheinen auf einem Vereins-Schießstand und schießen mit ihren Waffen? Ich hätte gerne praktische bzw. realistische Beispiele! Und da werden wohl die Sportschützen die absolute Mehrheit sein, oder nicht?

Mir fällt da eine recht große Gruppe von Leuten als Beispiel ein:

Ein Sportschütze möchte eine Waffe kaufen. Das Teil soll 2.500€ kosten, also will er es vorher ausprobieren und nimmt es (mit Erlaubnis des Händlers) zum Schießstand mit. Dort kann er selbstverständlich KEINEN gültigen Eintrag vorweisen, da die Waffe nicht ihm sondern dem Händler gehört! Der Leihvertrag wurde rechtlich einwandfrei rein mündlich geschlossen. Willst Du diesen Sportschützen ernsthaft vom Stand werfen?

Anderes Beispiel: Ich kaufe eine Waffe, bezahle sie und nehme sie mit nach Hause. Leut Gesetz muß ich diesen Erwerb innerhalb von 14 Tagen beim Amt anzeigen. Wohlbemerkt: ANZEIGEN! Das Amt muß aber nicht sofort den Stempel drunterdrücken, und der Händler darf das gar nicht! JEDE neu erworbene Waffe ist also ersteinmal ohne erkennbares gültiges Dokument im Besitz des entsprechenden Erwerbers. Den willst Du auch nicht schießen lassen, obwohl er die Anmeldefrist eingehalten hat, aber auf dem Amt leider gerade alle krank sind, und er deshalb noch keinen Stempel bekommen hat?

Sehr kollegial...

Er leiht sich 'ne Waffe im selben Kaliber wie seine illegale, plus 500 Patronen (macht doch Umsatz und der Standbetreiber freut sich), verschießt 50 Patronen und nimmt (NATÜRLICH illegal) 450 Pillen mit nach Hause.

Ein Schießstand ist kein Waffenhandel. Dort wird Munition üblicherweise zum sofortigen Verbrauch verkauft. Meist in 50er-Schachteln. Wenn einer eine ganze Palette mit 500 Schuß haben will, dann verweise ich ihn zum nächsten Waffenladen. Abgesehen davon haben wir selten so viel im Haus, da die allermeisten Schützen Vereinsmitglieder sind, und ihre Waffen und Munition selbst mitbringen.

Geschrieben

Hallo zusammen,

eine Standaufsicht ist für die Sicherheit auf Schießständen verantwortlich. Ob

jemand eine illegale Waffe schießt und/oder eine WBK gefälscht ist..., hat Ihn,

wenn er möchte, nicht zu Interessieren.

Dazu folgender Hinweis:

In Deutschland besteht keine allgemeine Anzeigepflicht.

Von Privatpersonen muss von Gesetz wegen lediglich die Planung

bestimmter, in § 138 StGB aufgeführter Straftaten angezeigt werden.

(Diese sind dort zum Nachlesen aufgeführt)

In Planung ist die gefälschte WBK oder illegal beschaffte Waffe auf dem Schießstand

nicht mehr. Die Strafttat ist vollendet.

Eine Pflicht zur Anzeigenerstattung bereits begangener Straftaten (auch Mord!!!)

besteht für Privatpersonen von Gesetz wegen grundsätzlich nicht, sonder ist eine

ausschließliche Aufgabe des Staates.

Natürlich kann man.......!

Mit sportlichen Grüßen

Thorsten Hetzel

Geschrieben
.......... Warum machst Du das?

Lese dir den Treat noch mal durch und mache dir Gedanken über das was du und einige andere hier für einen Blödsinn ablassen.

Vielleicht kommst du dann von selbst darauf.

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