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Zertifizierung von Tresoren / Waffenschränken


Tommytom

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Kann man ältere Tresore aus Bankbeständen (doppelwandig, 175 kg, massiv etc.) welche dem Grunde nach mindestens einen B-Schrank darstellen, diese jedoch nicht als solche zertifiziert sind (kein Zertifizierungsschild haben) zur Aufbewahrung von Waffen nutzen oder ist eine Zertifizierung für eine Klassifikation zwingend vorgeschrieben?

Oder besser - zählen die tatsächlichen Verhältnisse oder nur die schriftlichen Nachweise?

Es ist für alte Schrankmodelle, welche keine exklusive Zertifikation haben, exorbitant teuer sie nachträglich zu zertifizieren.

Gibt es hierzu irgendwelche Aussagen oder Niederschriften?

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Gibt es hierzu irgendwelche Aussagen oder Niederschriften?

Das musst Du den Hersteller fragen. Kaum ein anderer Hersteller würde für Sicherheitsklassen fremder Tresore ein Gutachten ausstellen, zumal sich das für einen "B" nicht lohnen würde.

Wenn Du Glück hast, erkennt der SB den Schrank nach Besichtigung als B an.

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bei mir hat sich der SB jeglicher Meinung enthalten ... :rolleyes:

 

nachdem die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle ihr ok gegeben hatte war erst dann der SB zufrieden ...

 

 

der SB wird sich da auf jeden Fall raushalten, sprich doch mal die KPBSt an - die machen sowas noch kostenlos - nich umsonst ... :rotfl2:

 

 

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Gab's mal nicht irgendwen, der mit viel Aufwand einen kostenlosen 1,2 To (!) Tresor einer Bank mit richtig viel Aufwand nach Hause bekommen hat, der dann als A-Schrank anerkannt wurde? :lol:

kann ich mir zwar nicht vorstellen - aber nichts ist unmöglich ....

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Gab's mal nicht irgendwen, der mit viel Aufwand einen kostenlosen 1,2 To (!) Tresor einer Bank mit richtig viel Aufwand nach Hause bekommen hat, der dann als A-Schrank anerkannt wurde? :lol:

Wahrscheinlich auch erst nach dem er es festgedübelt hat :D

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Hallo

ich habe mal einen kühlschrankgroßen Tresor geschenkt bekommen. 370Kg schwer und wurde früher von einem Geschäftsinhaber für reichlich Bargeldaufbewahrung benutzt. Auf mein Bitten hin sah sich mein SB das Teil an und gab mir schriftlich die Erlaubnis, bis zu 30 KW darin zu lagern.

Steven

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Zunächst mal benötigen Aufbewahrungsbehältnisse für Waffen eine Zertifizierung und wenn es eine solche nicht gibt, kann der Hersteller die Gleichwertigkeit bescheinigen.

In vielen Ländern gibts aber schlichtweg keine Zertifizierung und dann wirds schwierig. Die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle klinkt sich in solchen Fällen ganz schnell aus, weil die sagen, dass sie keine richtigen Gutachter sind und die Gutachter kosten ein Vermögen. Zudem besteht bei letzteren das Risiko, dass letztendlich keine Gleichwertigkeit bescheinigt wird (bzw. werden kann). Dann kann man nur noch hoffen, dass die Waffenbehörde als quasi letzte Instanz (am besten schriftlich) ihren Segen dazu gibt.

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Hi,

ich habe mal aus Interesse nachgefragt bei meinem Sachbearbeiter und bei jemanden der sich in der Materie auskennt(Anwalt der viel im Verwaltungsrecht tätig ist).

Vor Gericht zählt nur Zertifizierung des Herstellers und das Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen,

wer sich mit Sachverständigen auskennt weiß was daß heißt.

Der Sachbearbeiter kann im gewissen Rahmen anerkennen was er will, wenn es ihn oder seinen Vorgesetzten nicht stört

ist alles in Butter. Aber !!!!!

Alter Sachbearbeiter geht in Rente(Versetzung) , den neue Sachbearbeiter interesiert nicht was sein Vorgänger gemacht hat, Hausbesuch, Waffen in nicht zertifiziertem Schrank,Zuverlässigkeit aberkannt,Waffen weg, möglicherweise gibt es nach 2 -3 Prozessen und 2 -3 Jahren Dauer die Waffen wieder, ja wenn der Sachverständige mitspielt.

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Gab's mal nicht irgendwen, der mit viel Aufwand einen kostenlosen 1,2 To (!) Tresor einer Bank mit richtig viel Aufwand nach Hause bekommen hat, der dann als A-Schrank anerkannt wurde? :lol:

:rotfl2::rotfl2:

Stell mir gerade vor wie die sich einen abgequält haben und es war für die Katz. :lol:

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Alter Sachbearbeiter geht in Rente(Versetzung) , den neue Sachbearbeiter interesiert nicht was sein Vorgänger gemacht hat, Hausbesuch, Waffen in nicht zertifiziertem Schrank,Zuverlässigkeit aberkannt,Waffen weg,

Deshalb sollte man in solchen Fällen von der Behörde einen schriftlichen Bescheid verlangen, nachdem die Aufbewahrungssituation wie vorhanden geduldet wird. Der neue SB kann dann nicht einfach alles wegnehmen, müsste schon mit geänderter Rechtslage argumentieren falls er es anders sieht.

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Kann man ältere Tresore aus Bankbeständen (doppelwandig, 175 kg, massiv etc.) welche dem Grunde nach mindestens einen B-Schrank darstellen, diese jedoch nicht als solche zertifiziert sind (kein Zertifizierungsschild haben) zur Aufbewahrung von Waffen nutzen oder ist eine Zertifizierung für eine Klassifikation zwingend vorgeschrieben?

..

Hallo,

mit Sicherheit NICHT!

Gruss Spa

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Moment, so pauschal kann man das eben nicht sagen. Die RAL-Normen werden zum Teil auch als gleichwertig anerkannt. <_<
Hallo,

das ist richtig!

Nur das "Nachzertifizierung" und der Nachweis der „Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht“ gemäß:

AWaffV

§ 13

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 11431 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 11431 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWRMitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.

dürfte mehr kosten, als ein neuer Schrank!

Im übrigen rate ich immer zum „B“ Schrank und nicht zum „A“ mit „B-Fach“!

Da man die Obergrenze der Versicherungssumme sehr schnell erreich, ist die „Ersparnis“ beim Kauf eines „A“ Schrank's nicht viel wert, wenn es zum Schaden kommt!

Gruss Spa

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Hallo Gerd hat recht,

ein Schützenbruder hat sich ein Banktresor mehrere hundertkilo schwer zertifizieren lassen. Ergebnis Klasse A und glaube nur fünf Waffen genehmigt. Das ganze hat sich mit den Gebühren alles andere wie gelohnt. Genauso die Versicherungssache. Meine Hausrat zahlt meine Waffen bei Verlust zum neuwert nur dann wenn sie in mindestens einen B Schrank nach VDMA untergebracht sind.

mfg

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Na ja umsonst ist nur der Tod.

Ich würde mich mal an den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst wenden der ist kostenlos. Zu den Vereinen kommen die auch raus, ob bei Privatpersonen weiß ich nicht. Die können aber einen Tresor als Konform erklären. Normalerweise steht aber auch ein Hersteller auf den Tresor drauf ( z.b. Panzer Bode Hannover ) und den einfach kontaktieren. Es sind aber nicht alle Schränke von denen und manchen Hersteller gibt es nicht mehr bzw vernichten die nach einer gewissen Zeit alte Unterlagen, wenn die Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist.

mfg

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Wie siehts denn mit einem "Waffenraum" aus? Kellerraum, komplett gemauert (1-Fach Mauerwerk), Fenster aus Glasbaustein mit Gitter und entsprechender Tür mit Alarm sind meines Wissens doch ausreichend oder nicht (mehr)?

Abgenommen/Besichtigt werden die von der Kreispolizeibehörde kostenlos...

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