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IGNORED

Waffen und Munition im Keller eines Mehrfamilienhauses?


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

trotz erfolgreicher Sachkundeprüfung und benutzter Suchfunktion habe ich keine erschöpfende Antwort auf die Frage gefunden, ob man Waffen und Munition - im jeweils vorgeschriebenen Behältnis - im Keller eines Mehrfamilienhauses aufbewahren darf.

Der Kellerraum ist durch Eisengitter mit abschließbaren Türen aufgeteilt.

Für Themenbezogene Antworten bedanke ich mich schon im voraus - allen, die alles nur möglichst sinnfrei kommentieren sei gesagt: "wenn´s euch hilft, bin ich froh."

mephisto0815

Geschrieben
Hallo Zusammen,

trotz erfolgreicher Sachkundeprüfung und benutzter Suchfunktion habe ich keine erschöpfende Antwort auf die Frage gefunden, ob man Waffen und Munition - im jeweils vorgeschriebenen Behältnis - im Keller eines Mehrfamilienhauses aufbewahren darf.

Der Kellerraum ist durch Eisengitter mit abschließbaren Türen aufgeteilt.

Für Themenbezogene Antworten bedanke ich mich schon im voraus - allen, die alles nur möglichst sinnfrei kommentieren sei gesagt: "wenn´s euch hilft, bin ich froh."

mephisto0815

Ersma Gratulation zum Wohnen und Leben in der schönsten Gegend Deutschlands!!!

Es spielt keine Rolle wo Du Deinen Tresor aufstellst.

Er muss nur der Waffe die Du aufbewahrst angemessen sein.

Schützengruss,

jayman

Geschrieben

Die Frage ist auslegungsfähig , m.E. nicht eindeutig und ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse kaum zu beantworten.

Deshalb ist das eine der Fragen , die man sinnvollerweise seinem zuständigen Sachbearbeiter oder der örtlich zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle stellt .

Nach deren Antwort richtet man sich und ist dann auf der sicheren Seite .

Sachbearbeiter sind schließlich auch für so etwas zuständig.

Wer das Recht hat , eine sichere Aufbewahrung zu kontrollieren , der muß auch in der Lage sein , zu beurteilen , was einer sicheren Aufbewahrung im Sinne des Gesetzes entspricht.

Geschrieben
Das Kellerinnere sollte von außen nicht einsehbar sein. (Ist sehr hilfreich...)

Ja richtig, sobald es zu ist, ist es eine Wand! Und damit sauber abgetrennt.

Geschrieben
Die Frage ist auslegungsfähig , m.E. nicht eindeutig und ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse kaum zu beantworten.

Deshalb ist das eine der Fragen , die man sinnvollerweise seinem zuständigen Sachbearbeiter oder der örtlich zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle stellt .

Nach deren Antwort richtet man sich und ist dann auf der sicheren Seite .

Sachbearbeiter sind schließlich auch für so etwas zuständig.

Wer das Recht hat , eine sichere Aufbewahrung zu kontrollieren , der muß auch in der Lage sein , zu beurteilen , was einer sicheren Aufbewahrung im Sinne des Gesetzes entspricht.

Würd ich mir in einem solchen heiklen Fall aber schriftlich geben. Nicht, dass es dann irgendwann heisst, es wäre nicht angemessen und man wüsste von nix.

Geschrieben
Würd ich mir in einem solchen heiklen Fall aber schriftlich geben. Nicht, dass es dann irgendwann heisst, es wäre nicht angemessen und man wüsste von nix.

Das ist klar . Per Telefongespräch sicher nicht .

Schriftlich anfragen , das erfordert bei einer Behörde auch eine schriftliche Antwort .

Alternativ könnte ich mir auch eine eMail mit Ausdruck der Antwort noch vorstellen.

Geschrieben
Hallo Zusammen,

trotz erfolgreicher Sachkundeprüfung und benutzter Suchfunktion habe ich keine erschöpfende Antwort auf die Frage gefunden, ob man Waffen und Munition - im jeweils vorgeschriebenen Behältnis - im Keller eines Mehrfamilienhauses aufbewahren darf.

Der Kellerraum ist durch Eisengitter mit abschließbaren Türen aufgeteilt.

Für Themenbezogene Antworten bedanke ich mich schon im voraus - allen, die alles nur möglichst sinnfrei kommentieren sei gesagt: "wenn´s euch hilft, bin ich froh."

mephisto0815

Die Türen der meisten Stahlgitter sind mit einem kleinen Stemmeisen mühelos. schnell und lautlos aufzubrechen. (So die leidvolle Erfahrung in unserem Mehrparteienhaus). Wenn dann noch von außen zu sehen ist, daß in dem Keller etwas zu holen ist, ist der Einbruch vorhersehbar. Also tu Dir sowas nicht an.

Die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, bei der ich angefragt hatte, war erst mit einem vollständig ummauertem Raum und einer stabilen Tür davor (nix Gitter) zufrieden. Erst in diesem Zustand wäre ein Keller akzeptabel. Der Keller wäre, so die ergänzende Aussage, rechtlich gesehen Bestandteil der Wohnung, müßte aber auch wie eine Wohnung abgeschlossen sein, also Mauern ringsum und solide Tür.

Klaas

Geschrieben
Dann bleibt es eben bei der Aufbewahrung im Schlafzimmer - wer sagt es meiner Frau???

mephisto0815

Vielleicht kann sie ja ein paar Schuhe in den Keller stellen?

und weg

Geschrieben
Dann bleibt es eben bei der Aufbewahrung im Schlafzimmer - wer sagt es meiner Frau???

mephisto0815

Hi Mephisto,

wenn du nen Tresor nimmst, der nicht zu groß ist und den in einer ihr genehmen Farbe streichst....

Vielleicht gehts dann.

Meine Frau ist da zum GLück recht "handsahm" und tolleriert mein Hobby.

Bei uns ist zum Glück die Möglichkeit den Tresor (B-Würfel für Kurzwaffen) im

Arbeitszimmer unterzubringen.

Denk mal drüber nach, on es möglich ist, den Tresor in ne Art "Tarnschrank" einzubauen, damit er

sie ned jeden Tag optisch anspringt.

Gruß

Stephan

Geschrieben
Die Türen der meisten Stahlgitter sind mit einem kleinen Stemmeisen mühelos. schnell und lautlos aufzubrechen.

Mach dir da mal keine Hoffnung, mit einem kleinen Stemmeisen (meist reicht sogar ein Schraubenzieher) bekommt man auch die allermeisten Wohnungstüren, Fenster, Balkontüren u.s.w. binnen Sekunden und offenbar ohne sonderlichen Lärm auf.

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