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IGNORED

kleiner Waffenschein, trotz WBK ?


dalailama

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wo kann jemand seine Schreckschusswaffe, unter der Annahme, dass er den KWS besitzt, auf Funktion überprüfen?

Kann er auf dem freiem Feld seine Waffe abfeuern?

Aus welcher Vorschrift ergibt sich, dass er eine Schießerlaubnis zum Schießen im öffentlichen Raum benötigt?

Ein Projektil kann den Lauf nicht verlassen, da es sich um Platzpatronen handelt.

Moin,

nach § 12, Abs. 4, Nr. 1b des WaffG darf man außerhalb von Schießstätten

( u.a. ) nur schießen, als Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung

auf befriedetem Besitztum.

Daß das Verfeuern von Kartuschenmunition ein Schießen im Sinne des WaffG ist,

ergibt sich aus der Anlage 1, Abschnitt 2 Nr. 7.

Somit kann jeder, ob nun KWS oder nicht, bei sich zu Hause im Keller, im Garten

auf dem WC oder sonstwo jederzeit mit einer PTB Waffe schießen ( daß dies u.U.

nicht immer sinnvoll ist, sei dahingestellt, aber waffenrechtlich OK ).

Sollte jemand außerhalb von Schießstätten oder o.a. befriedetem Besitztum schießen wollen,

so braucht er eine Schießgenehmigung und ggfs. einen KWS oder eine Ausnahmegenbehmigung.

Geschrieben

Richtig. Abgesehen davon kann man durchaus auch mit SRS-Waffen was verschießen und sich nicht nur am sonoren Platzpatronenknall erfreuen. Mündungsbecher drauf, Leuchtkugel rein und ab damit !

Dass solche Teile (abgesehen davon, dass die gar nicht mehr unter Kartuschenmunition fallen sondern zu den pyrotechnischen Gegenständen zählen und die genannte Ausnahmevorschrift da schon ein bissl wacklig wird ;) ) ganz rasch mal das eigene Grundstück verlassen, dürfte jedem klar sein.

Ist ne ziemliche Grauzone und deshalb sollte man schon vorsichtig sein, was man in seinem Garten so alles treibt. Nein, die Liebespärchen in der Hecke sind damit jetzt nicht gemeint. :lol:

Geschrieben
nach § 12, Abs. 4, Nr. 1b des WaffG darf man außerhalb von Schießstätten

( u.a. ) nur schießen, als Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung

auf befriedetem Besitztum.

Daß das Verfeuern von Kartuschenmunition ein Schießen im Sinne des WaffG ist,

ergibt sich aus der Anlage 1, Abschnitt 2 Nr. 7.

OK, verstanden.

Danke

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Ebend weil genau dort in den oberen Etagen viele profilierungssüchtige sitzen.

Behörden mit vielen Häuptlingen und wenigen Indianern.

Wunderbar differenziert, begründet und vor allem wahnsinnig hilfreich, die mit Dreck zu bewerfen, die was ändern sollten.

Früher war das führen dieser SSW auch kein Straftatsbestand sondern mit Personalausweis

frei ab 18!

Früher hatten wir auch einen Kaiser - und dann den großen Diktator...

Hier werden unnötig leute kriminalisiert, was soll das bringen, daß die erst richtig kriminell

werden und sich später mit illegalen Schwarzmarktwaffen eindecken?!

90% der bewaffneten Straftaten werden nicht mit scharfen, sondern mit SSW ausgeführt.

Die kann jedes beknackte Kind vom 18-jährigen Kumpel im Laden kaufen lassen.

Sei froh, dass sie den Erwerb nicht komplett verboten haben.

Dan steck doch die Leute wegen scheinstraftaten in den Knast die kriegen dann keinen

Beruf mehr was dann raus kommt kannste dir ja vorstellen, jedes System schafft sich

seine eigenen Kriminellen und terroristen....

Du vergisst vielleicht eins: Mich hat noch kein Polizist nach einer Waffe gefragt - nicht mal im kompletten Western-Outfit. Wenn er fragt, ist üblicherweise vorher schon was vorgefallen - und wenn ein Freak dann noch eine SSW-Knarre zur Schlägerei dabei hat, sollte man mal überlegen, ob das das unentbehrliches Grundrecht ist, für das wir uns einsetzen müssen. Ein aufgesetzter Kopfschuss ist übrigens auch mit der gefährlich bis tödlich.

Glaub mir in den genannten Behörden sitzen mehr ..... als du dir vorstellen kannst.

Wenn es nach denen geht ist morden auch das halten einer freien Rede oder seine

Meinung diesen Leuten sagen ein "Straftatsbestand".

Die getroffene Maßname (KWS) mag Dummfug sein, aber dass SSW ein Problem darstellen, ist nicht einfach von der Hand zu weisen - ebenso wie 1:1 Softairs, mit denen Kiddies über die Straße rennen. :mp5:

Das ist eine Freiheit, die m.E. durchaus die Freiheit und Unversehrtheit anderer berührt (Omi kriegt doch nen Herzinfarkt, Mensch!) und daher verantwortungsvoll gehandhabt werden müsste. :pro: Wird sie es nicht - ist sie ganz schnell weg. :angry2:

Ich will das nicht - sehe es aber nicht nur als Schuld der Polizei oder Regierung.

Zur Sachfrage - habe der Behörde 6 SSW gemeldet und Oktober 2003 einen blanko KWS bekommen (Berlin).

Gruß

Schorsch

Geschrieben
Du scheinst das nicht verstanden zu haben früher war noch vor 5-6Jahren also nicht allzu lang her.

Ich versteh offensichtlich mehr als Du glaubst, oder meinst Du, ich hätte die SSWs schnell 2003 gekauft, um den KWS beantragen zu können. Die fünfzig Euro hätte ich lieber für Munition verbraten.

Das hieß nur, das nichts deshalb richtig ist, weil man es "früher" oder "immer" so gemacht hat. Egal ob vor fünf Minuten oder fünf Jahrhunderten.

Wenn ich dein Posting lese scheinst du ja ein richtiger Freund von solchen Verschärfungsmaßnahmen zu sein die ohnehin nix bringen.

Wenn Du mein Posting gelesen hättest, hättest Du ihm entnehmen können, dass ich am liebsten gar keine Waffengesetze hätte. Nur möchte ich auch nicht, dass jeder Depp mit scharfen oder sonstigen Waffen durch die Gegend rennt - daher bedarf es eines Interessenausgleichs. :bud:

Man gibts naive leuts, und wenns so weiter geht werden wir auch wieder deinen genannten großen Diktator bekommen.

Ja und die nicht naiven - wie Du - schimpfen über jede gesetzliche Regelung - egal ob sinnvoll oder unsinnig - und schaffen damit Demokratie und eine sinnvolles Waffengesetz. Was für ein Glück, dass wir Dich haben!

Die etablierten Parteien von links bis braun sind gar nicht so weit weg davon.

Die breite Mehrheit der Bevölkerung übrigens auch nicht - jetzt überleg Dir mal, wie viele Deiner "Argumentation folgen würden und wie viele meiner.

Das "kiddis" mit ner 1:1 softair rumlaufen na klar so jeden tag 3 mal die Stunde wär es dir lieber sie würden gleich mit scharfen rumlaufen?11

Ich denke nur, dass ein Polizist, der vor ein Teenager mit einer täuschend echten Waffe steht, ein Problem hat - das verstehe ich im Gegensatz zu Dir. Und ja - eine echte wäre besser, dann würde er im Zweifel wenigstens keinen harmlosen unbewaffneten über den Haufen schiessen...(nur zu Deinem Verständnis: Ironie!)

Wird wohl nach einer weiteren Verschärfung passieren s.Engeland... :peinlich:

Und wenn viele Politiker so einen Text lesen wie Deinen, geht das noch viel schneller.

Was Du anscheinend nicht gelesen hast:

"90% der bewaffneten Straftaten werden nicht mit scharfen, sondern mit SSW ausgeführt."

"wenn ein Freak dann noch eine SSW-Knarre zur Schlägerei dabei hat, sollte man mal überlegen, ob das ein unentbehrliches Grundrecht ist"

"Die getroffene Maßname (KWS) mag Dummfug sein, aber dass SSW ein Problem darstellen, ist nicht einfach von der Hand zu weisen - ebenso wie 1:1 Softairs, mit denen Kiddies über die Straße rennen.

Das ist eine Freiheit, die m.E. durchaus die Freiheit und Unversehrtheit anderer berührt (Omi kriegt doch nen Herzinfarkt, Mensch!) und daher verantwortungsvoll gehandhabt werden müsste. Wird sie es nicht - ist sie ganz schnell weg.

Ich will das nicht - sehe es aber nicht nur als Schuld der Polizei oder Regierung."

Also bitte, wenn Du mit meinen Aussagen oder Schlußfolgerungen nicht einverstanden bist ist das Dein gutes Recht - aber liefere sachliche Argumente, mit denen man sich auseinandersetzen kann. Dein obiger Text enthält nicht ein einziges. :heuldoch:

Gruß

Schorsch

Wahrscheinlich bist Du ja nur sauer, das ich den Nick abe den Du wolltest ;)

Geschrieben
Hier werden unnötig leute kriminalisiert, was soll das bringen, daß die erst richtig kriminell

werden und sich später mit illegalen Schwarzmarktwaffen eindecken?!

Wieso und wie werden die Leute unnötig kriminalisiert? Jeder mit einer weissen Weste und Ü18 bekommt doch IMO auf Antrag den KWS (oder gibt es da anderslautende Erkenntnisse?). Und wer den KWS nicht bekommt, hat sich schon wohl hinreichend selbst kriminalisiert, und ist wohl hinreichend ungeeignet zum zum Waffenbesitz (auch von scharfen waffen) und zum Führen...

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