Zum Inhalt springen
IGNORED

geistige/körperliche Eignung


Zeuss

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich stelle mir grad die Frage, wie das bei so manchem aufgrund psychiatrischer Erkankungen frühverrenteten Schützen/Jäger mit der waffenrechtlichen Eignung ist. Gibt es da Erfahrungswerte, Diagnosensammlungen, Gerichtsurteile bzgl. Krankheiten, die regelmäßig oder in Einzelfällen den Verlust der Eignung nach sich ziehen? Wenn ja, wie wahrscheinlich ist der tatsächliche Widerruf von WBK/Jagdschein im Falle der Frühverrentung?

Geschrieben

Hallo,

diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, weil Krankheitsbilder höchst unterschiedlich ausfallen können.

Wenn der Waffenbehörde Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen, wird der Betroffene nach § 6 Abs. 2 WaffG auf eigene Kosten verpflichtet, per fachärztlichem Gutachten seine persönliche Eignung nachzuweisen.

Geschrieben

Nun ja, eine Einweisung wegen Eingen- oder Fremdgefärdung dürfte bei Bekanntwerden zur spontanen Sicherstellung der Waffen führen. Wie es sich bei anderen Krankheiten verhält ist immer stark von der Situation und Ausprägung abhängig. Eine leichte Form von Manie, die sich vor Allem auf den Schießsport beschränkt, dürfte dem Sachbearbeiter höchstens als große Anzahl von Eintragungen und eine Unmenge von Trainingsnachweisen auffallen. Ich bezweifle aber, daß es irgend eine Konsequenz hat.

Geschrieben
Eine leichte Form von Manie, die sich vor Allem auf den Schießsport beschränkt, dürfte dem Sachbearbeiter höchstens als große Anzahl von Eintragungen und eine Unmenge von Trainingsnachweisen auffallen.

:icon14::rotfl2:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Nun, die Frage ob sich psychiatrische Erkrankungen auf die waffenrechtliche Einigung auswirken, ist immer von der Tatsache abhängig, ob sich mit der jeweiligen Erkrankung auch ein Anhaltspunkt ergibt, der auf einen unsachgemäßen Umgang mit Waffen hinweist. Rein rechtlich gesehen, kann das nur eine Einzelfalleinschätzung eines Psychiaters beantworten.

Um Deine Frage zu beantworten:

Tourette-Syndrom: Vokale Tics aber sonst oft keine anderen Probleme. Mir ist nicht klar, wie sich das auf den Umgang mit Waffen auswirken sollte.

Phobien - Holpophobie ist sicherhlich ein Problem, aber ansonsten solange man nicht anfängt im Neubau aufgrund einer Arachnophobie mit der .308 Spinnen zu erlegen? Warum nicht?

Zwangshandlungen - Waschzwang.... Die armen Waffen, denen gehts ja dann wie bei der Bundeswehr. Vielleicht sollte man diese Personen an die SPI verweisen.

Ansonsten kann man viele Handlungen auch als normale "Kauzigkeit" abtun. Es geht bei dem Punkt des Waffenverbotes für psychiatrisch Kranke wirklich nur um die Tatsachen der Eigengefärdung, Fremdgefärdung und dem möglichen Abhandenkommen der Sportgeräte. Wenn das nicht gegeben ist, dann ist die Versagung oder Aussetzung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht gegeben.

Geschrieben
Tourette-Syndrom: Vokale Tics aber sonst oft keine anderen Probleme. Mir ist nicht klar, wie sich das auf den Umgang mit Waffen auswirken sollte.
ALso ich möchte niemanden neben mir auf dem Stand erleben, der mit einer geladenen Waffe hantiert und auf einmal
"unwillkürliche, rasche, meistens plötzlich einschießende und mitunter sehr heftige Bewegungen"
vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Tourette-Syndrom vollführt, möglichst wenn die Aufsicht grade Sicherheit ausgerufen hat.

Und wenn ein Kriegsveteran aufgrund fortgeschrittener Demenz die Beendigung des Kriegszustands nicht mehr peilt und die Migrantenfamilie nebenan mit dem 98k angeht, dann ist das nicht iO.

Ich habe keine Lust mir aufgrund irgendwelcher Hypersentimentalitäten den Sport weiter madig machen zu lassen. Bei geringster psychologischer Auffälligkeit Meldepflicht an die Ämter und Nachweis der Ungefährlichkeit durch den Waffenbesitzer. Und von mir aus ab 65 alle 2 Jahre 'ne ärztliche Untersuchung. Fordere ich u.a. auch für Autofahrer...

Geschrieben

Genau das ist halt das Problem: Wie fallen die Tics beim Tourette-Syndrom aus. Wenn der Standnachbar nur vokale Tics hat wird sich das kaum anders anhören, als jemand, der nur einen schlechten Treffer gelandet hat. Wenn schwere mototische Störungen hinzukommen und die Waffe in jede Richtung schwenken kann ist das etwas Anderes.

Wie geschrieben: Es ist wieder eine Frage, ob der Zustand eine Fremdgefärdung oder Eigengefärdung beinhaltet oder nicht und es muß jeder Einzelfall entschieden werden.

Geschrieben
Und von mir aus ab 65 alle 2 Jahre 'ne ärztliche Untersuchung. Fordere ich u.a. auch für Autofahrer...

Wieso mit 65 :confused: Nur weil daß das Rentenalter ist, heißt es doch noch lange nicht, daß man nicht mehr weiß, wo beim Schießprügel vorn und hinten ist.

Abgesehen davon, Alter ist kein Verdienst, alt wird man von ganz allein - auch DU

Geschrieben
Wieso mit 65 :confused: Nur weil daß das Rentenalter ist, heißt es doch noch lange nicht, daß man nicht mehr weiß, wo beim Schießprügel vorn und hinten ist.

Abgesehen davon, Alter ist kein Verdienst, alt wird man von ganz allein - auch DU

:appl:

Geschrieben
Das stimmt man wird immer älter... :traurig_16:

Nicht IMMER. Das Altern endet oft mit dem Todeszeitpunkt.

Aber zum Thread: Da es erstaunlich viele 'frühverrentete' Angehörige des öffentlichen Dienstes gibt, besteht ein Zusammenhang zwischen der Unmöglichkeit der Berufsausübung (im öffentlichen Dienst) und der Unmöglichkeit des Waffenbesitzes?

Geschrieben
.... was ist "geringste psychologische Auffälligkeit"?

Das nachstehende Zitat ist z. B. eine psychologische Auffälligkeit:

.... Bei geringster psychologischer Auffälligkeit Meldepflicht an die Ämter und Nachweis der Ungefährlichkeit durch den Waffenbesitzer. Und von mir aus ab 65 alle 2 Jahre 'ne ärztliche Untersuchung. Fordere ich u.a. auch für Autofahrer...
Geschrieben
Aber zum Thread: Da es erstaunlich viele 'frühverrentete' Angehörige des öffentlichen Dienstes gibt, besteht ein Zusammenhang zwischen der Unmöglichkeit der Berufsausübung (im öffentlichen Dienst) und der Unmöglichkeit des Waffenbesitzes?

Na, na, na wer wird denn ? :acute:

(dem frühpensioniertnen 58 jährigen Ministerialdirigent mit Rückenschmerzen das (Jagd)Gewehr wegnehmen wollen)

Geschrieben
Und von mir aus ab 65 alle 2 Jahre 'ne ärztliche Untersuchung. Fordere ich u.a. auch für Autofahrer...

wäre mal interessant, ob du auch noch so postest wenn du 65 wirst. aber vermutlich ist es noch ne ganze weile bis dahin. ob`s das wo dann noch gibt? :peinlich:

Geschrieben
Nicht IMMER. Das Altern endet oft mit dem Todeszeitpunkt.

Hast Du damit schon Erfahrungen gemacht ? Gibt es Gegenbeispiele ? :o

Immerhin steigt ja die Lebenserwartung, wobei hohes Alter nicht unbedingt ein Segen sein muss, wenn man etliche Jahre im Pflegeheim nur noch vor sich hindämmert.

Geschrieben
Hast Du damit schon Erfahrungen gemacht ? Gibt es Gegenbeispiele ? :o

Ja, zB. bei meinen Eltern, da hörte das Altern auf.

Und ja, ich kenne jemanden der bereits seit vielen Jahren nicht mehr lebt und trotzdem altert. Er steht früh auf, trinkt nicht, raucht nicht, hat keinen XXX, geht nicht aus dem Haus aber früh ins Bett. Also: Tot.

Geschrieben
Bei geringster psychologischer Auffälligkeit Meldepflicht an die Ämter und Nachweis der Ungefährlichkeit durch den Waffenbesitzer. Und von mir aus ab 65 alle 2 Jahre 'ne ärztliche Untersuchung. Fordere ich u.a. auch für Autofahrer...

So ein Blödsinn!

Jeder von uns hat einen kleinen oder etwas größeren Vogel. Meint man keinen zu haben, ist er i. d. R. umso größer.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.