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IGNORED

Anwalt gesucht


Frank222

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mein Begehr ist im Titel schon beschrieben.

Es geht darum eine Auflage im §27 wegzuklagen.

Der Rechtsanwalt sollte sich also in Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Jagdrecht und Verwaltungsrecht auskennen.

Gruß

und Danke

Frank

Geschrieben
Darf man wissen, welche?

Klar, ich darf Schwarzpulver nur zum Vorderladerschießen benutzen.

Etwa wieder mal "nur Munition herstellen, für die eine EWB besteht"?

Nö, diesmal nicht. Ich habe keine diesbezüglichen Auflagen in der Pappe.

Ich möchte lediglich SP in Messinghülsen füllen dürfen. Sprich Patronen mit SP, statt mit Nitro laden.

Weiterhin möchte ich Papierpatronen für Zündnadelzündung herstellen.

Durch die Beschränkung im Schein darf ich es aber nicht! Also habe ich einen entsprechenden Antrag gestellt, dessen Ablehnung ich heute im Briefkasten hatte.

Der SB bei der Behörde ist flammneu und noch nicht trocken hinter den Ohren.

Es ist zwar eine reichlich flaue Begründung, trotzdem ist zwischen den Zeilen so etwas zu lesen, in was man eine angeblich fehlende EWB hinein interpretieren könnte. (Kollege versucht bei eben dieser Behörde seine Auflage bezüglich EWB hinauszubekommen. Wird vom gleichen SB bearbeitet) ;) Ich habe aber etwas bessere Karten da JJS.

In dem heutigen Schriftstück bat mich der SB förmlich darum, ihm einen Satz heiße Ohren zu verpassen.

Und wenn mich der SB schon so nett darum bittet, dann möchte ich ihm auch den Gefallen tun. -oder?

Damit die Sache wasserdicht wird und der Schlag sitzt benötige ich halt einen RA.

Ich habe keine RSV, darum: Barfuss oder Lackschuh. Ich bevorzuge aber Lackschuh!

Gruß

Frank

Geschrieben
Klar, ich darf Schwarzpulver nur zum Vorderladerschießen benutzen.

Seltsam. Aber dafür muß er doch eigentlich eine eindeutige Begründung vorbringen können, meine ich. Hast Du evtl. nur einen Vorderlader- aber keinen Wiederladelehrgang absolviert? Patronen gäbe es zumindest genügend, die mit SP geladen werden.

Bei uns hatten wir das mit Schwarzpulver und Patronen laden auch vor etwa 10 Jahren mal ähnlich: Der SB gab einem Schützenkollegen kein Kontingent für Schwarzpulver, weil dieser nur einen Wiederlade- aber keinen Vorderladerlehrgang besucht hatte. Ich hab damals gerade meinen Kombikurs für beides gemacht und mir vom Kursleiter paar Argumente geholt, mit denen der Kamerad dann problemlos sein Kontingent Schwarzpulver eingetragen bekam (der wollte wenn ich mich recht erinnere Patronen für seinen Kropatschek laden). Der SB hatte es halt nicht besser gewußt, war aber nach einigen Erklärungen dann durchaus willig. Ausschlaggebend war damals, daß in der Erlaubnis nicht von Nitro- oder Schwarzpulver die Rede ist, sondern von Treibladungsmittel. Das ist beides, also darf man beides entsprechend seiner Befähigung (also je nachdem, ob man nur Wiederlader oder auch Vorderladerschütze ist) verwenden.

Geschrieben
Mein Begehr ist im Titel schon beschrieben.

Es geht darum eine Auflage im §27 wegzuklagen.

Der Rechtsanwalt sollte sich also in Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Jagdrecht und Verwaltungsrecht auskennen.

Gruß

und Danke

Frank

Also wenn Du sowohl einen Wiederladekurs als auch den VL-Kurs hast, dann ist zunächst Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Wenn du willst, helfe ich Dir dabei. Kurze PM an mich. Kostet auch nix.

Gruss

Kirrmeister

Geschrieben
Seltsam. Aber dafür muß er doch eigentlich eine eindeutige Begründung vorbringen können, meine ich. Hast Du evtl. nur einen Vorderlader- aber keinen Wiederladelehrgang absolviert? Patronen gäbe es zumindest genügend, die mit SP geladen werden.

Ist bei mir alles am Start. Vorderlader mit Wiederlader, Sportschütze in x-Verbänden, Jäger mit gültigen JJS und sogar noch ne 45/120 im Schrank.

Ausschlaggebend war damals, daß in der Erlaubnis nicht von Nitro- oder Schwarzpulver die Rede ist, sondern von Treibladungsmittel. Das ist beides, also darf man beides entsprechend seiner Befähigung (also je nachdem, ob man nur Wiederlader oder auch Vorderladerschütze ist) verwenden.

Das mit dem Treibladungspulver habe ich dem SB, sogar fein ausformuliert, vorgeschlagen. Sozusagen als Lachshäppchen ganz hinten auf die Zunge geschoben. Nur geschluckt hat das Aas nicht!

Nun muß es halt mit der Holzhammermethode reingeprügelt werden, [ironie]der Verwaltungsreform sei es gedankt[/ironie].

Gruß

Frank

Geschrieben
...

Der SB bei der Behörde ist flammneu und noch nicht trocken hinter den Ohren.

Es ist zwar eine reichlich flaue Begründung, trotzdem ist zwischen den Zeilen so etwas zu lesen, in was man eine angeblich fehlende EWB hinein interpretieren könnte. (Kollege versucht bei eben dieser Behörde seine Auflage bezüglich EWB hinauszubekommen. Wird vom gleichen SB bearbeitet) ;) Ich habe aber etwas bessere Karten da JJS.

...

Gruß

Frank

Hi Frank..

ja ich bins der Kollege :s82:

wie ich sehe hast du schon unseren "Serienbrief" erläutert.. ..ist ja wirklich fast eine Kopie trotz kleiner unterschied im begehren..

Ich will ja nur die Beschränkung weghaben "....nur Munition herstellen, für die eine EWB besteht..." damit ich auch Leihwaffen Wiederladen kann (zum Beispiel)..

:traurig_16: :traurig_16:

Gruß

Geschrieben

Ahja, das hört sich ganz nach der Frau Ha.....nn an, mit der hab ich auch schon den einen oder anderen Wortwechsel gehabt und warte nun auch schon wieder seit Anfang Oktober auf meine WBK.... Ich glaub, ich muß der guten mal wieder auf die Füße treten, ich will endlich meinen .357er und meinen Unterhebel abholen...

Darf man mal fragen, bei welchem netten Verein du hier in der Gegend deinen 45/120 schießt? Ich such noch ne Bahn hier in der Gegend, weil ich mal GK Langwaffe schießen wollte und nicht erst 50-70km fahren will

Geschrieben

Ist sie aber nicht!

Schießen kann ich das Ding leider nur auf 50m. Die Lady ist damit natürlich weit unterfordert, geht aber halt nicht anders. Dann muß sie halt die 560grainer auf 50m in den Kugelfang husten. Spaß macht es auch so!

Mein Horstplatz steht mit dem mittelalterlichen Namen unter meinem Nick.

Schießstände gibt es hier im Dunstkreis einige, leider zumeist 50m und teilweise ohne SP-Zulassung.

Gruß

Frank

PS:

Lusumi, du meinst doch nicht den RA mit dem Namen eines italienischen Repetiergewehres, oder?

Geschrieben
Lusumi, du meinst doch nicht den RA mit dem Namen eines italienischen Repetiergewehres, oder?

Den würde ich auch vorschlagen.

Beim Düsseldorfer muß man zu sehr aufpassen.

Steven

Geschrieben
Brauchst du die Adresse?

Hatte ich noch aus WuH-Zeiten.

Ich bevorzuge aber Rechtsbeistände denen man bei Ihrer Arbeit über die Schulter schauen kann wenn man möchte.

Dazu ist ein Anwalt aus der Nähe des Wohnortes besser geeignet, als jemand aus Freiburg.

Das Kostenrisiko wird Erstinstanzlich im übrigen auf ein knappes K€ geschätzt.

Das bin ich gerne bereit einzugehen sofern die Erfolgsaussichten entsprechend eingeschätzt werden.

Ein Restrisioko ist immer mit einzukalkulieren. Bekannterseits: Auf hoher See und vor Gericht!

Gruß

Frank

  • 1 Monat später...
Geschrieben
News:

mit Hilfe eines Fachanwaltes konnte die Behorde überzeugt werden die Angelegenheit in meinem Sinne zu regeln.

Gruß

Frank

Hallo Frank222

Glückwunsch, ging ja schnell.

Wer war der Anwalt? Italienischer Repetierer oder Düsseldorfer oder ganz wer anders?

Steven

Geschrieben
Den würde ich auch vorschlagen.

Beim Düsseldorfer muß man zu sehr aufpassen.

Steven

Das würde mich auch interessieren! Der vertritt mich nämlich gerade in Sachen "Gelbe WBK" gegen NRW.

Die Entscheidung darüber ist, wenn ich das richtig verstanden habe, für März terminiert und hat mich bis dato ca 1500 € gekostet.

RS zu spät abgeschlossen! :peinlich:

Geschrieben
Das würde mich auch interessieren!

Hallo Longcolt

den Düsseldorfer mußt du an die kurze Leine nehmen. Kein Schriftstück darf raus, ohne das du es gesehen und dein OK dazu gegeben hast. Das muß mit ihm geklärt werden. Außerdem läßt er den Fall mal gerne baumeln.

Steven

Geschrieben
in Sachen "Gelbe WBK" gegen NRW.

Darf man fragen, um welchen Sachverhalt es geht? 2/6 ist ja meine ich schön höchstinstanzlich bestätigt, oder?

Urteile und Verfahrensweisen sind immer interessant, falls man selbst mal Probleme hat.

Geschrieben
oder ganz wer anders?

Steven

:icon14: jau

Der Herr ist stadtbekannt, insbesondere bei der örtlichen Behörde.

PS: die Angelegenheit wurde mit der Behörde gemeinsam gelöst und nicht gegen die Behörde entschieden.

Von einem Klageverfahren wurde auf anraten des RA abgesehen (man hätte dann frühestens in 2009 ein Urteil, möglicherweise auch eine negatives) Bevor ich mir den Eintrag abgeholt habe musste ich eine Bauchbinde anlegen und die Mundwinkel mit Leukoplast abkleben, ich hätte sonst im Kreis gegrinst und tagelang Bauchschmerzen vor Lachen gehabt. :)

LC:

1500€ Vorleistung ohne abgeschlossenes Verfahren scheint mir arg viel!

Wie rechnet der RA denn ab? Auf Basis RVG- Zeit- Pauschal- oder nach Streitwertvereinbarung.

Bei der bereits gezahlten Summe, dürfte sich nach RVG der Streitwert jenseits der 15k€ bewegen.

Gruß

Frank

Archiviert

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