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IGNORED

Rückgabe Waffe an Händler


IMI

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Wenn Ihr ne Waffe an den Händler zurückschickt, weil sie bei weitem der Artikelbeschreibung nicht entspricht und der Händler sich auch bereiterklärt hat das Stück zurückzunehmen, wie sieht es denn dann mit dem Porto aus? Das Porto vom Händler zu mir und das Porto von mir zum Händler - wer zahlt das?

IMI

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@IMI

Dazu habe ich ein aktuelles Beispiel.

Neue Pistole beim Händler ONLINE gekauft.

Schicken lassen - Waffe mit FALSCHEM Griff und ohne 2.Magazin angekommen ...

Dicker Hals ....

Telefon ... Fax .... hin + her ...

Austauschgriff + Magazin geschickt .....

Und ICH werde jetzt das Rückporto für den FALSCHEN Griff an der Backe haben ....

:traurig_16:

Deutschland ist eine SERVICE-WÜSTE sagte letztens ein Kunde von mir .....

RECHT HAT ER !!!!!

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...Und ICH werde jetzt das Rückporto für den FALSCHEN Griff an der Backe haben ....

:traurig_16:

Deutschland ist eine SERVICE-WÜSTE sagte letztens ein Kunde von mir .....

RECHT HAT ER !!!!!

Ohje, das ist ja sehr ärgerlich bei Dir. Man hat die Probleme und auch noch Mehrkosten.

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...

Und ICH werde jetzt das Rückporto für den FALSCHEN Griff an der Backe haben ....

:traurig_16:

....

Lag da kein Rücksendeschein bei? Zumindest bei 'F' liegt immer einer dabei und sichert den kostenfreien Rücktransport. Ansonsten, wenn Dich die max 4,- für die Rücksendung z.b. über Hermes wirklich ärgern, schicke die Sachen doch unfrei per Post zurück.

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Lag da kein Rücksendeschein bei? Zumindest bei 'F' liegt immer einer dabei und sichert den kostenfreien Rücktransport. Ansonsten, wenn Dich die max 4,- für die Rücksendung z.b. über Hermes wirklich ärgern, schicke die Sachen doch unfrei per Post zurück.

Das kann aber auch ins Auge gehen. Das unfreie Paket wird nich angenommen und wenn es zurück kommt hast Du die Kosten doch anner Backe. Und Zeit geht dabei auch verloren wenn es um das 14-Tägige Rückgaberecht geht.....

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Blöd ist in solchen Fällen, wenn der Händler die Mitteilung der Überlassung an die Waffenbehörde geschickt hat und dann (logischerweise) keine WBK zum Eintrag vorgelegt wird. Übereifrige Sachbearbeiter haben da schon ohne Rückfrage OWIs verhängt.

Aber hier ging es ja nicht um die Rücksendung der kompletten Waffe, sondern um die Rücksendung des falschen Griffes (ich vermute hier Griffschalen und nicht Griffstück). Also (noch) nichts eintragungspflichtiges.

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Das kann aber auch ins Auge gehen. Das unfreie Paket wird nich angenommen und wenn es zurück kommt hast Du die Kosten doch anner Backe. Und Zeit geht dabei auch verloren wenn es um das 14-Tägige Rückgaberecht geht.....

Wie sind dann Eure Erfahrungen? Wie schickt man am besten zurück? Schließlich muss ja dem Gestzt auch Genüge getan werden! Sind Rücksendungen an den Händler billiger/weniger Sicherheitsvorschriften zu beachten?

IMI

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Aber hier ging es ja nicht um die Rücksendung der kompletten Waffe, sondern um die Rücksendung des falschen Griffes (ich vermute hier Griffschalen und nicht Griffstück). Also (noch) nichts eintragungspflichtiges.

Ursprünglich schon, oder verstehst Du diesen Satz:

"Wenn Ihr ne Waffe an den Händler zurückschickt, weil sie bei weitem der Artikelbeschreibung nicht entspricht und der Händler sich auch bereiterklärt hat das Stück zurückzunehmen" anders ? :confused:

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Jup, der Fred-Titel verrät ganz klar: Rückgabe Waffe an Händler

Floppyk hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.

Ich füge nur >> http://www.fernabsatz-gesetz.de << diese Internetseite hinzu (ultrainteressant auch für eBay/eGun (Ver-)Käufer) und

empfehle die Warenrücksendung mit dem selben Versandunternehmen zu beauftragen, mit dem sie auch geliefert wurde.

Ob Unfrei, Frei oder per Rücksendeauftrag (den kann auch per Briefpost geschickt bekommen) vereinbart man mit dem Händler telefonisch/schriftlich.

Es sei, es ist wie z.B. bei Frankonia im Vorfeld schon eindeutig im Lieferschein erklärt.

MfG TD

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Wie sind dann Eure Erfahrungen?

Habe ich keine. Ich kaufe beim örtlichen Händler. Wenn etwas nicht passt, gehe ich hin und lege das Teil auf den Tisch und trinke einen Kaffee (oder Rot-Süß <_< ) mit ihm. Porto und Ärger mit seinem Lieferanten gehen dann auf ihn. Die 20€ Mehrpreis für die Waffe macht der Service und den ersparten Ärger im Falle eines Falles wieder wett.

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WO kannst du füe 3,5€ LEGAL ne Waffe verschicken?? :confused::confused:

In Beitrag #3 ist ja nur von einem falschen Griff die Rede. Er sollte eventuell mal klarstellen, ob es sich nur um Griffschalen oder um das Griffstück der Pistole handelt, damit es nicht zu weiteren Fehlinterpretationen kommt. :rolleyes:

Gruß,

Joe

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Ursprünglich schon, oder verstehst Du diesen Satz:

"Wenn Ihr ne Waffe an den Händler zurückschickt, weil sie bei weitem der Artikelbeschreibung nicht entspricht und der Händler sich auch bereiterklärt hat das Stück zurückzunehmen" anders ? :confused:

Mein Post bezog sich auf Maats Rücksendung eines falschen Griffes, deshalb stand er direkt darunter bzw. hatte den Bezug.

Edit: Falscher Nick

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Übereifrige Sachbearbeiter haben da schon ohne Rückfrage OWIs verhängt.

Wenn mit "OWis verhängt" der Erlass eines Bußgeldbescheides gemeint ist, dann waren die

genannten SBs nicht nur übereifrig, sondern haben auch rechtlich nicht korrekt gearbeitet.

Vor Erlass des Bußgeldbescheides steht die Anhörung des Betroffenen zur Sache

nach § 55 OWiG.

Gruß,

karlyman

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Beitrag #3 war ja auch nur ein Beispiel, ursprünglich geht es um eine komplette Waffe. Die verschickt man nich eben für 3,90 Euro. Aber die Höhe des Portos mal aussen vor, es geht ja auch ums Prinzip.

Naja, die Portohöhe ist 31,40€ bei Kurzwaffen und 34,40€ bei Langwaffen. Das ist genug! Und eine andere, legale Rücksendemöglichkeit sehe ich nicht.

Noch eine interessante Frage: Laut Fernabsatzgesetz, danke "Tagedieb" für den Link, hat der Verkäufer die Verantwortung über die Rücksendung. Sollte doch auch für Waffen gelten, oder? Was ist nun, wenn der Händler möchte, dass ich nicht eigenhändig, sondern normal verschicke und die Waffe verschwindet?

Haftet der Händler komplett, oder hafte ich vor dem Waffengesetz?

Und wenn die angebotene Ware wie gesagt der Beschreibung nicht entspricht, gehe ich dann plus/minus Null aus dem geschäft heraus, oder muss ich slebst irgendwelche Portokosten tragen? Wohl eher nicht meiner Meinung nach - siehe Link vom Tagedieb!

IMI

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... Was ist nun, wenn der Händler möchte, dass ich nicht eigenhändig, sondern normal verschicke und die Waffe verschwindet?

Haftet der Händler komplett, oder hafte ich vor dem Waffengesetz? ...

Nach (anscheinend fundierter) Aussage in einem anderen Thread haftet der Versender für die ordnungsgemäße Übergabe an den Erwerber. Es war, glaube ich, im 'hinterm Gartenschlauch'-Thread.

Edit: Text von Robert Schuhmacher:

Ich zitiere jetzt mal eine älteren Text um hier nicht alles zweimal zu schreiben:

ZITAT

Das Problem liegt auch nicht beim Versand, sondern darin, das der Transporteur Erfüllungsgehilfe des Versenders wird. Der Versender (also Absender der Waffe) GARANTIERT, das der Empfänger BERECHTIGT ist, die Waffe(n) zu erhalten. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Da die Post beim normalen Paket eben KEINE Identitätsprüfung vornimmt, und dieses Paket eben auch mal bei der Mama oder dem Nachbarn abgibt, stellt dies ein Verstoss DES WAFFENVERSENDERS gegen das Waffenrecht dar, da er dann die Waffe nämlich einem Unberechtigten überlassen hat. Die Handlungen seines "Erfüllungsgehilfen" -nämlich die der Post oder des Paketdienstes, sind nämlich rechtlich IHM anzurechnen. Ist die Waffe dann weg, wird man wohl gegen den Versender wegen illegalen Überlassens einer Schusswaffe an Unberechtigte ein Verfahren einleiten.

ZIZAT ENDE

Der Absender ist für die korrekte Übergabe verantwortlich, weil der gewerbliche Transporteur in diesem Falle nur sein "Erfüllungsgehilfe" ist.

Selbstverständlich hat er bei der Wahl der Option "eigenhändig" und der damit verbundenen ID-Prüfung die nötige Sorgfalt walten lassen, trotzdem ist das Überlassen an einen "nicht Berechtigten" zunächst ihm als Überlasser anzulasten.

Zu prüfen wäre , ob der Transporteur nur fahrlässig oder grob fahrlässig bzw mutwillig gehandelt hat. Ein Erfüllungsgehilfe, der fahrlässig einen Schaden verursacht wird dadurch nicht haftbar, der Schaden liegt bei der Firma. Waffenrechtlich ist eben der Versender dafür verantwortlich. Strafrechtlich wird wohl eine Verfahrenseinstellung dabei herauskommen. Wobei dies keine Rechtsberatung ist sondern meine Privatmeinung, weil die Rechtberatung, wie wir alle wissen, in Deutschland den Anwälten vorbehalten ist.

Grüße

Robert

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