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IGNORED

FR8 Ordonanz auf gelbe WBK möglich?


SigInt

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Hallo zusammen.

Ich habe eine gelbe WBK ausgestellt im September 2005 mit eingetragener BDF für Skeet. Mein Vereinskamerad hat sich vor kurzem einen Mehrlader Karabiner gekauft und dafür nur eine Änderung in der gelben WBK (Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen) gebraucht. Laut seiner Aussage wäre die Änderung der WBK kein Thema, sowie die Eintragung der Waffe ohne Bedürfnisprüfung usw. ohne weiteres möglich. Quasi das Gewehr einfach kaufen und dann zum Amt und einfach eintragen lassen.

Da bei uns in der Nähe nun ein 100m Stand gebaut wird und wir beim Skeet Wetterbedingt im Winter oft pausieren würde ich mir gerne einen spanischen FR8 Karabiner als Mehrlader in .308 kaufen um mit diesem dann und wann auf dem 100m Stand zu schießen.

Wollte mich nun erst mal bei euch erkundigen welche Erfahrungen ihr damit habt und ob dies wirklich sooooooooo “einfach“ und “problemlos“ ist, bevor ich bei meinem Amt vorständig werde.

Ich bedanke mich schon mal für die Antworten und die Hilfe.

Mit sportlichem Gruß

SigInt

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Du bist natürlich nur berechtigt zu erwerben was in Deiner WBK VOR DEM ERWERB drinsteht, wenn Du eine Gelbe hast die nur Einzellader erlaubt gibts auch nur Einzellader. Natürlich gibts die Neue Gelbe problemlos als Sportschütze, aber für den Antrag brauchst Du auch ein Bedürfnis dass Du erstmal Deinem Amt gegenüber nachweisen musst, danach kannst Du Waffen ohne weitere Bedürfnisprüfung auf die Gelbe erwerben. Am besten mal BEVOR Du jetzt losziehst und was kaufst einfach mal mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter sprechen, hilft vielfach Ärger HINTERHER zu vermeiden,........

gruß emmi

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Danke emmi für die schnelle Antwort.

Natürlich gibts die Neue Gelbe problemlos als Sportschütze, aber für den Antrag brauchst Du auch ein Bedürfnis dass Du erstmal Deinem Amt gegenüber nachweisen musst, danach kannst Du Waffen ohne weitere Bedürfnisprüfung auf die Gelbe erwerben.

Also der Fall gesetzt ich geh zum Amt und der nette Sachbearbeiter schreibt mir die Ergänzung (Repetier Langwaffe usw.) ohne weiteres (also ohne Bedürfnisnachweis) in meine WBK unter "Amtliche Eintragungen" rein (So hats mir ja mein Vereinskamerad erzählt), steht dem Kauf oben genannter Waffe nix mehr im Wege?

Falls der Sachbearbeiter doch einen Bedürfnisnachweis für die Erweiterung verlangt ist trotzdem nix verloren und ich maschiere ohne Eintrag wieder aus dem Amt als wär nix gewesen und ich muss halt das ganze Prozedere, wie auch für meine BDF, für den Karabiner durchlaufen?

Hab ich das soweit richtig verstanden?

Danke

SigInt

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Laaaaangsam.

Eine neue gelbe WBK sollte schon mal so ausgestellt sein, wie es das Gesetz vorgibt:

Sprich, Einzellader-LW, Repetierbuechsen, Einzellader-KW und mehrschuessigen Perkussionswaffen (LW und KW).

Wenn das bei der Erteilung irgendwie auf der Rueckseite eingeschraenkt wurde, geht man zum SB und hofft, dass der ein Einsehen hat und den zwar rechtswirigen aber dennoch mangels rechtzeitigem Widerspruch geltenden reingeschmierten Unsinn streicht.

Wenn einfach eine neue gelbe WBK nach geltendem Recht gemaess §14(4) WaffG (ab April 2003) erteilt wurde, fragt man niemanden, sondern geht einkaufen und binnen 2 Wochen eintragen.

Was da an Voreintraegen drin steht, ist voellig wurst. Ein "Voreintrag" ist nur in den meisten Verbaenden und Aemtern Praxis fuer die Erteilung der gelben WBK. Wenn man sie mal hat, gilt sie im Sinne des Gesetzes als unbefristete Erwerbserlaubnis fuer die in §14(4) genannten Waffenarten ohne weiteren Voreintrag.

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Also meine gelbe WBK sieht folgendermassen aus:

Waffenbesitzkarte für Sportschützen

Nr:XXX

Herrn XXX

geboren am XXX

in XXX

wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben.

XXX den XXX 2005

Stempel Kreisverwaltung XXX

Im Auftrag

XXX

Eingetragen ist meine BDF 12/70

________________________________________________________________________________

_____

Eingeschränkt wurde nirgends etwas auf meiner Karte. Auch steht nirgends auf der WBK etwas von §14(4) WaffG oder ein anderer §. Auf meiner WBK steht nur das was ich oben reingeschrieben habe.

Mein Vereinskamerad hat die selbe WBK nur das auf der Rückseite unter "Amtliche Eintragungen" im nachhinein mit Schreibmaschine "Einzellader-LW, Repetierbuechsen, Einzellader-KW und mehrschuessigen Perkussionswaffen", oder ähnlich, zusätzlich eingetragen wurde.

Ich werde morgen (wenns Zeitlich klappt) einfach mal zu meiner Kreisverwaltung kutschern und bei dem Sachbearbeiter vorständig werden und mich erkundigen bzw. nach der Ergänzung fragen.

Danke nochmals für die Antworten.

Würd mich natürlich weiter über Tipps freuen.

Gruß

SigInt

P.S. Werde euch natürlich auch wissen lassen was ich auf dem Amt erreicht oder auch nicht erreicht habe.

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@SigInt

Hast du eventuell noch die alte Gelbe WBK?

@ SigInt

Hat dein Nick was mit deinem Job ( BW?) zu tun

ansonsten hat er scheinbar echt noch ne "alte", was eigentlich 2005 hätte nicht mehr passieren dürfen/sollen.

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Wenn ich das alles so lese denke ich auch mal das ich noch die alte Version der gelben WBK ausgestellt bekommen habe auch wenn das wirklich hätte nicht passieren dürfen. Ich denke das daher auch mein Vereinskamerad die Ergänzung so problemlos eingetragen bekommen hat.

Der damalige Sachbearbeiter war leider etwas, ich will mal sagen "komisch" und ich hatte auch nicht (hab ich ja jetzt auch noch nicht) die Ahnung. War froh als ich damals wieder da raus war und meine BDF die ich für meinen Sport brauchte/brauche eingetragen hatte.

@HornerArms

Ja mein Nick kommt von meiner Tätigkeit als ich beim Bund (W10er) war. War bei den Fernmeldeaufklärern Sprachfunk.

Gruß

SigInt

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Seit dem 01.04.2003 gibts (neu) nur doch die gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG, die für alle dort aufgeführten Waffenarten gilt.

Wenn Du in 2005 eine Bedürfnisbescheinigung dafür vorgelegt hast und nur eine gelbe WBK für EL-Langwaffen bekommen hast, hättest Du gleich auf die Barrikaden gesehen sollen und das korrigieren lassen. Das Teil ist mittlerweile bestandskräftig geworden.

Da es allerdings rechtswidrig ausgestellt worden ist, sollte die Behörde das auch heute noch ganz schnell in Ordnung bringen. :angry2:

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Seit dem 01.04.2003 gibts (neu) nur doch die gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG, die für alle dort aufgeführten Waffenarten gilt.

Wenn Du in 2005 eine Bedürfnisbescheinigung dafür vorgelegt hast und nur eine gelbe WBK für EL-Langwaffen bekommen hast, hättest Du gleich auf die Barrikaden gesehen sollen und das korrigieren lassen. Das Teil ist mittlerweile bestandskräftig geworden.

Da es allerdings rechtswidrig ausgestellt worden ist, sollte die Behörde das auch heute noch ganz schnell in Ordnung bringen. :angry2:

Im übrigen liegen die Voraussetzungen für eine neue Antragsstellung jederzeit ausweislich des Sachverhaltes vor und so müßte die Behörde ohnehin bei einem erneuten Antrag die entsprechende Erlaubnis erteilen, wenn keine (sonstigen) Versagungsgründe vorliegen. Wenn der Bearbeiter also keine Langeweile hat, wird er gut beraten sein, die ausgestellte Erlaubnis amtlich zu ändern.

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Warum neu beantragen und nochmals Geld dafür hinblättern ? :confused: Hier hat doch ganz klar die Ausstellungsbehörde gepfuscht. Sollen die doch die Suppe auslöffeln...

Hab ich ja auch so im Kontext mit dem letzten Satz Deines vorherigen Postings so gesagt und gemeint. Die Behörde hat seinerzeit dem Antrag nicht entsprochen und sollte daher bereit sein, die WBK von sich aus amtlich zu ändern, weil andernfalls einem Neuantrag ohnehin stattgegeben werden müßte. Wenn sie auf stur schaltet, kann man aber nichts machen. Dann wird die rechtswidrig erteilte WBK halt eben rechtswidrig bleiben, weil der VA Bestandskraft erhalten hat und dann wäre ein Neuantrag und Gebühren erforderlich.

Sitze augenblicklich am Widerruf wegen angeblichen Wegfalls des Bedürfnisses einer in den 80ern erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis eines guten Bekannten und die Behörde will für den Quatsch auch noch Knete haben. Er wäre sogar bereit, das Ding einem Berechtigten zu übergeben, obwohl er nach meiner Rechtsauffasung noch ein Bedürfnis dafür hat, aber die Gebührenandrohung hat ihn dazu gebracht, sich meiner Rechtsmeinung anzuschließen. Jetzt wird eben der Rechtsweg beschritten. Ich kann gar nicht schreiben, was man in diesem Land nicht alles erdulden muß, das sich Rechtsstaat nennt.

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:eclipsee_gold_cup: Hallo zusammen. :eclipsee_gold_cup:

Habe heute meine Mittagspause etwas vorverlegt um bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Kreisverwaltung vorständig zu werden. Alles verlief äusserst zufriedenstellend!!!

War ne Sache von 5 Minuten. Rein, dem guten Mann gesagt ich hätte gerne die Erweitterung nach §14(4), die WBK in den Drucker gelegt und schon war alles geritzt. :00000733:

Als ich dann fragte was die Eintragung nun kosten würde winkte der SB nur ab und sagte es würde so stimmen. Da war ich ja dann doch etwas baff. Hab mich dann noch bedankt und bin freudestrahlend wieder zur Arbeit gefahren.

Allso, nicht jeder Weg zum Amt muss voller Steine liegen!!!!

Werde jetzt noch nach nem guten und günstigen FR8 Karabiner zum Ordonannzschiessen suchen und dann kann es losgehen.

Denke mal das das Eintragen in die WBK dann auch kein Grund mehr zur Sorge ist da im RSB ja Ordonannz geschossen wird und somit der Erwerb ohne weitere Bedürfnisprüfung legal ist.

Danke für eure Hilfe.

Bis zum nächsten mal.

Mit sportlichem Gruß

SigInt

:bb1:

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  • 1 Monat später...

Hallo erstmal,

zu der Überschrift will ich mich dann auch mal einklinken - allerdings mit einem ähnlichen Problem.

Habe mir am Samstag einen La Coruna FR8 als Einzellader gekauft. Meine gelbe WBK ist von 2002 (und somit alt) und berechtigt mich nicht für den Kauf von Repetierern.

Bin heute auf die Behörde zum eintragen und dabei nett vom SB darauf hingewiesen worden: "Der FR8 ist ein Karabiner und somit Mehrlader (da eingebautes Magazin) und hätte nicht an mich verkauft bzw. von mir gekauft werden dürfen. Umbauten von Karabinern auf EL gelten vor dem Gesetz nicht und können somit nicht auf die alte WBK eingetragen werden." - so in etwa der Wortlaut.

Eingetragen wurde er dennoch - allerdings mit der Bitte, einen neuen Antrag für die aktuelle gelbe WBK einzureichen. Ich hätte vielleicht noch sagen können: "Den Enfield No.4 und den K31 (beides EL-Umbauten) haben Sie mir doch auch ohne große Worte eingetragen und das ist auch noch nicht so lange her..." - aber das habe ich mir gespart.

Nun möchte ich mich hier vergewissern, wie wirklich der letzte Stand zu dem Thema Einzellader ist und ob es nötig ist, einen neuen Antrag einzureichen :confused: - wäre auch kein Problem jetzt.

Smoking Joe

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"Der FR8 ist ein Karabiner und somit Mehrlader (da eingebautes Magazin) und hätte nicht an mich verkauft bzw. von mir gekauft werden dürfen.

Das ist hinsichtlich Mehrladern richtig.

Umbauten von Karabinern auf EL gelten vor dem Gesetz nicht und können somit nicht auf die alte WBK eingetragen werden." - so in etwa der Wortlaut.

Das ist falsch. Ein Rückbau zum Mehrlader wäre natürlich rechtswidrig, aber in Einzelladerform (sollte vom Überlasser im Lieferschein bzw. in der Überlassungsanzeige so gekennzeichnet werden) kannst Du das Teil mit der alten gelben WBK selbstverständlich erwerben und die Behörde MUSS es Dir dann auch eintragen. Falls sie es nicht tut, höflich nach der Rechtsgrundlage fragen und milde lächelnd die Antwort abwarten. :)

Eingetragen wurde er dennoch - allerdings mit der Bitte, einen neuen Antrag für die aktuelle gelbe WBK einzureichen.

Das ist jetzt ja der Hammer. :o Schon dass er offensichtlich durch diesen Trick vorhat, Dir die alte gelbe WBK wegzunehmen, halte ich für ziemlich fies. Und was macht denn Dein SB, wenn Du aus irgendwelchen Gründen auch immer keine Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs. 4 WaffG bekommst. Kostenpflichtig wieder austragen oder was ? :17:

Ich würd nochmal hingehen und ihm die Rechtslage verklickern. Lass Dich auf keinen Kuhhandel ein. Das scheint ja ein ulkiges Bürschchen zu sein...

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Ich danke Dir für diese Darstellung der Sachlage. Das deckt sich so ziemlich mit dem, was ich mir gedacht - nur noch nicht ausgesprochen habe.

Das ist falsch. Ein Rückbau zum Mehrlader wäre natürlich rechtswidrig, aber in Einzelladerform (sollte vom Überlasser im Lieferschein bzw. in der Überlassungsanzeige so gekennzeichnet werden) kannst Du das Teil mit der alten gelben WBK selbstverständlich erwerben und die Behörde MUSS es Dir dann auch eintragen. Falls sie es nicht tut, höflich nach der Rechtsgrundlage fragen und milde lächelnd die Antwort abwarten. :)

Der FR8 war vorher schon beim Vorbesitzer auf der alten gelben WBK eingetragen... und ich lasse da schön die Finger von und bau den um!!!

Das ist jetzt ja der Hammer. :o Schon dass er offensichtlich durch diesen Trick vorhat, Dir die alte gelbe WBK wegzunehmen, halte ich für ziemlich fies. Und was macht denn Dein SB, wenn Du aus irgendwelchen Gründen auch immer keine Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs. 4 WaffG bekommst. Kostenpflichtig wieder austragen oder was ? :17:

Das will ich dem Sachbearbeiter jetzt mal nicht unterstellen...man erzählt sich auch schon, dass dort Dinge ganz eigenwillig interpretiert werden.

Ich würd nochmal hingehen und ihm die Rechtslage verklickern. Lass Dich auf keinen Kuhhandel ein. Das scheint ja ein ulkiges Bürschchen zu sein...

Jaja, wir hier im Kreis lieben ihn alle... B)

Ich danke Dir auf jeden Fall schon einmal und werde berichten, wie's ausgeht.

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