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IGNORED

"Waffenschein leicht gemacht"!


hasenjagd

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Angebot und Nachfrage regelt den Preis. <_<

Wo liest Du im WaffG - abgesehen vom Transport - was von offen und verdeckt tragen ? :confused:

Mich stört viel mehr die unpräzise Auskunft, dass man mit dem Waffenschein Waffen in der Öffentlichkeit tragen darf. Bei öffentlichen Veranstaltungen sollte man da nämlich lieber ein bissl vorsichtig sein und erst mal den § 42 WaffG durchlesen... :rolleyes:

Wenn ich doch aber den 19er erfülle und ich die Waffe brauche, bin ich dann auf öffentlichen Veranstaltungen nicht mehr gefährdet? Wie beantragt man denn die Ausnahmegenehmigung, seine Schusswaffe mit auf ÖV`s mitzunehmen? Schützt einen dann die Polizei?

Gruß

Einzelgänger

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Wenn ich doch aber den 19er erfülle und ich die Waffe brauche, bin ich dann auf öffentlichen Veranstaltungen nicht mehr gefährdet? Wie beantragt man denn die Ausnahmegenehmigung, seine Schusswaffe mit auf ÖV`s mitzunehmen? Schützt einen dann die Polizei?

Gruß

Einzelgänger

Also wenn Du als gefährdete Person anerkannt bist, bekommst Du entweder eine Ausnahmegenehmigung oder hast öffentliche Veranstaltungen zu meiden. Wenn Du wirklich bedroht wirst, warum willst Du Dich dann zusätzlich und freiwillig in Gefahr begeben?

Für die Personen die müssen - Politiker beispw.- nehmen einen Bewacher.

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Wobei man sich auch grundsätzlich schon fragen muss, wo die Person wohl mehr gefährdet ist. Irgendwo allein auf weiter Flur oder inmitten einer Unmenge von Menschen...

Ansonsten ist der Einwand von floppyk berechtigt. Wenn ich heftigst gefährdet bin, halte ich mich doch so wenig wie möglich in der Öffentlichkeit auf um möglichst wenig gesehen zu werden.

Ich kenne eine Türkin, die aus Angst vor ihrem brutal schlagenden Mann (Alkoholiker) die Identität gewechselt hat und während dieser bei der Arbeit war die ganze Wohnung ausgeräumt hat und mit Kind und Kegel weit weit weggezogen ist. Ich hab damals mitgeholfen und kann euch sagen, dass mir ganz schön mulmig war - wenn der früher nach Hause gekommen wäre... ei ei ei... :unsure:

Auf jeden Fall wird er ganz schön dumm aus der Wäsche geschaut haben, als er abends in der leeren Bude stand. :D

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Also wenn Du als gefährdete Person anerkannt bist, bekommst Du entweder eine Ausnahmegenehmigung oder hast öffentliche Veranstaltungen zu meiden. Wenn Du wirklich bedroht wirst, warum willst Du Dich dann zusätzlich und freiwillig in Gefahr begeben?

Für die Personen die müssen - Politiker beispw.- nehmen einen Bewacher.

Wenn deine Gefährdungsstufe so hoch angesetzt wird, bekommst du automatisch Personenschutz von offizieller Seite. Auch ein Politiker kann sich nicht einfach einen "Bewacher" nehmen, zumindest nicht, wenn dieser bewaffnet ein soll. Da haben andere Behörden ein Wort mitzurreden. Einen unbewaffnetten "Aufpasser/Leibwächter"Personenschützer" kann sich JEDER nehmen. Wer den Job dann macht, hat allerdings nur Jedermannrechte.

Ach ja, "bewaffneter Schutz mit Waffenschein" geht natürlich auch. Wenn der Hellkopp einen kleinen WS erhalten hat und sein Dingens mitnimmt.

Und das mit den öffentlichen Veranstaltungen hat seinen ganz besonderen Reiz, würde aber hier zu weit gehen.

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Landgericht Mainz

1. Strafkammer ( große Strafkammer ) - Saal 201 -

09:00 Uhr Verstoß gegen Waffengesetz

Fortsetzungen am: 26.09., 02.10., 04.10., 16.10., 17.10. und 19.10.2007,

jeweils 9:00 Uhr, Saal 201

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 44-jährigen Angeklagten zur Last, im Zeitraum von November 2000 bis Mai 2005 in Mainz in 24 Fällen ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Schusswaffen Handel getrieben zu haben, wobei dies gewerbsmäßig erfolgt sei. Der Angeklagte sei Geschäftsführer einer Firma, die Sicherheitsdienstleistungen anbiete. Gegen Zahlung einer monatlichten Dienstleistungsgebühr habe der Angeklagte potentiellen Waffenabnehmern Waffenscheine und Schusswaffen verschafft. Zu diesem Zweck habe er die Waffenabnehmer wahrheitswidrig beim Ordnungsamt als Bewachungspersonal seiner Firma ausgegeben, um auf diese Weise Waffenscheine zu erhalten. Der Waffenschein und die darauf eingetragene Waffe seien gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr an den jeweiligen Waffenabnehmer ausgehändigt worden. Mit Übergabe habe der Waffenabnehmer einen Sicherheitsdienstvertrag unterschrieben, durch den die Sicherheitsfirma des Angeklagten – angeblich - mit der Objektsicherung der Wohn- oder Geschäftsräumlichkeiten des Waffenabnehmers beauftragt wurde. Gleichzeitig habe der Waffenabnehmer eine Dienstanweisung erhalten, in der er selbst als Bewachungsperson für das eigene Objekt eingeteilt worden sei. Tatsächlich waren die Waffenabnehmer jedoch nicht als Bewachungspersonal der Sicherheitsfirma angestellt, sie seien vielmehr lediglich am Erwerb der Waffe zum Eigenschutz interessiert gewesen.

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  • 11 Monate später...
Also, ich habe das "Werk"gekauft (24,90 Euro) und festgestellt es ist "Schrott".Habe das den Anbietren per E-Mail mitgeteilt und anstandslos den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.

Also anständiges Geschäftsgebahren.

Mit "Schrott" meine ich die Aussage "Waffenschein leicht gemacht"! Leicht geht wegen der Rechtslage nicht. Diese wird in der angeführten Schrift korrekt wiedergegeben.

Leicht betrifft eher den "kleinen Waffenschein", dies ist jedoch hinlänglich bekannt.

Fazit es gibt keinen Trick, sondern nur den Weg auf Grundlage des Waffengesetzes.

Danke für Deinen Mut, der Lohn wird vermutlich folgen.

Es gibt etwas, was Du NICHT zurück bekommst!

DEINE ANSCHRIFT, DEINE eMAIL-ANSCHRIFT, DEINE KONTONUMMER, DEIN INTERESSENGEBIET!

Oder glaubst Du wirklich, die geldwerten Informationen über Dich werden gelöscht??!?!?

Die sind mehr wert als etwas Porto.

Warte mal ab, was sich binnen der nächsten ?6Monate? an Spam und Werbung so zusätzlich einfindet!

Und dann berichte gerne erneut. Ich wünsche Dir, dass ich mich irre!

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Warte mal ab, was sich binnen der nächsten ?6Monate? an Spam und Werbung so zusätzlich einfindet!

Und dann berichte gerne erneut...

Noch mal 6 Monate warten? :confused:

... Schau mal auf das Datum... Ist doch schon ein Jahr her!

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Hatte auch Gelegenheit mir die Sache bei einem Bekannten anzuschauen, absoluter Schwachsinn!

90% allgemeines Gefasel und eine komplette Waffensachkundeprüfung, als Ratschläge...kleiner Waffenschein, Detektiv werden, Personenschützer werden, Waffenfachkunde ablegen.

Teilweise wird deutsches und schweizerisches Waffengesetz verwechselt und einfach Gesetzespassagen aus dem schweizerischen WaffG reinkopiert.

Geld gabs keines zurück, obwohl eine Garantie dafür angegeben wurde. Spam´s kamen aber auch nicht.

Sprich.....kaufen wir uns lieber einen großen Kasten Gerstensaft.

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blablub!

ihr seit doch alle nur neidisch, dass ihr nicht auf die geniale geschäftsidee gekommen seit! Da läppert sich sicher was zusammen. wie bereits erwähnt, jeden tag steht ein dummer auf. - man muss ihn nur finden!

ist zwar schmuh, aber nicht verboten und moralischer als alte AK's an Kindersoldaten in Bukina Faso zu verkaufen ^_°

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