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IGNORED

"Waffenschein leicht gemacht"!


hasenjagd

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Geschrieben

Hallo! ->hoffe das Thema passt hier rein?

Durch Zufall bin ich auf die Google Anzeige von http://www.waffenschein.net/ gestoßen.

Da wird unter anderem behauptet: "Sollten Ihnen die enthaltenen Informationen nicht ausreichen, um

einen Waffenschein bzw. eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und auch zu bekommen,

dann erstatten wir Ihnen den Einkaufspreis zurück. Ohne Wenn und Aber!" :confused:

Nach meiner Aufassung impliziert der Inhalt der Webseite, das jeder ohne Rücksicht auf eine vorliegende Gefährdung,

einen Waffenschein bekommen kann. So was kann doch nicht war sein!? Da muss man sich nicht wundern,

wenn mal wieder die Gesetze verschärft werden um solchen Leuten das Handwerk zu legen.

Welche „Klientel“ das Angebot wohl nutzt, um an einen Waffenschein zu kommen... :peinlich:

/Thomas

Geschrieben

Moin,

ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass der Anbieter seine Werbebotschaft einhalten kann. Wenn schon Schmuckhändler (mit Millionenwerten im Koffer), die schon mehrfach überfallen wurden, im ersten Anlauf keinen Waffenschein bekommen?!

Geschrieben
Nach meiner Aufassung impliziert der Inhalt der Webseite, das jeder ohne Rücksicht auf eine vorliegende Gefährdung,

einen Waffenschein bekommen kann.

Nein, das impliziert die Site nicht (vielleicht suggeriert sie es), aber lies mal, was dort wirklich geschrieben steht:

"Sollten Ihnen die enthaltenen Informationen nicht ausreichen..."

Ich kann Dir nämlich auch den Rat geben, mal eben zum Oberstaatsanwalt, zum Bundestagsabgeordneten oder zum Richter am Bundesverfassungsgericht zu mutieren.

Die Info reicht schon aus, allein an der Umsetzung (und für die ist der Leser von dem Wisch selbst verantwortlich) wird es hapern.

PS: Nein, ich weiß nicht, was in dem beworbenen Artikel steht oder nicht…

Geschrieben

Wenn der Einzelne nicht in der Lage ist, die angebotenen "Infos", die der Gimpel verkauft, auch erfolgreich umzusetzen, dann ist das sein eigenes Pech. Es wurde ja nur Geldrückgabe in Bezug auf die Unvollständigkeit der erhaltenen Informationen zugesichert. Nicht in Bezug auf die Erfolglosigkeit der Antragstellung. Wo also sollte das Problem liegen, außer vielleicht beim unzureichenden Empfängerhorizont, was man auch an manchen Postings hier und anderswo im Einzelfall ersehen kann. Na und ? Also nix mit Waffenschein und nix mit Geld zurück. Die "Klientel", die hier mal wieder antragstellenderweise befürchtet wird, braucht keinen Affenschein, sie kauft ihre Plempen ohnehin nicht beim Händler und frägt auch niemanden, wenn sie sie führen möchte......Und so dumm, solche "Informationen" zu kaufen, sind ohnehin nur wenige. Berufsverbrecher im OK-Bereich gehören eher nicht dazu....

Geschrieben
Wenn der Einzelne nicht in der Lage ist, die angebotenen "Infos", die der Gimpel verkauft, auch erfolgreich umzusetzen, dann ist das sein eigenes Pech. Es wurde ja nur Geldrückgabe in Bezug auf die Unvollständigkeit der erhaltenen Informationen zugesichert. Nicht in Bezug auf die Erfolglosigkeit der Antragstellung. Wo also sollte das Problem liegen, außer vielleicht beim unzureichenden Empfängerhorizont, was man auch an manchen Postings hier und anderswo im Einzelfall ersehen kann. Na und ? Also nix mit Waffenschein und nix mit Geld zurück. Die "Klientel", die hier mal wieder antragstellenderweise befürchtet wird, braucht keinen Affenschein, sie kauft ihre Plempen ohnehin nicht beim Händler und frägt auch niemanden, wenn sie sie führen möchte......Und so dumm, solche "Informationen" zu kaufen, sind ohnehin nur wenige. Berufsverbrecher im OK-Bereich gehören eher nicht dazu....

:appl: Aber das mit dem Affenschein - das sollte bei den Käufern der Infos mal geprüft werden...

Geschrieben

Kann schon sein, das nur wenige dumm genug sind solche Infos zu kaufen - aber einen "guten Eindruck" hinterlässt es bei mir nicht. Grade auch im Hinblick auf die Berichterstattung der Medien. Warten wir es mal ab, bis der erste Pressemensch von dem "Angebot" erfährt und sich in einem sauber rechachierten Artikel darauf beizieht...

/Thomas

Geschrieben
Es wurde ja nur Geldrückgabe in Bezug auf die Unvollständigkeit der erhaltenen Informationen zugesichert. Nicht in Bezug auf die Erfolglosigkeit der Antragstellung.

Hm, der fett markierte Teil dieser Formulierung

"Sollten Ihnen die enthaltenen Informationen nicht ausreichen, um einen Waffenschein bzw. eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und auch zu bekommen, dann erstatten wir Ihnen den Einkaufspreis zurück. Ohne Wenn und Aber!"

liest sich für mich allerdings auch wie eine Garantie. Ziemlich harter Tobak so was. Kann mir höchstens noch vorstellen, dass die genannten Fallkonstellationen in dem Buch so was von exotisch sind, dass sich kein normaler Antragsteller drauf berufen kann weil sie auf ihn nicht zutreffen.

Gerade in puncto Waffenschein allgemeinverbindliche Lösungen zu präsentieren ist mehr als :peinlich: . Vielleicht ja bald ein Kandidat für die Sendung "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" oder die Birne des Monats...

Geschrieben
"Sollten Ihnen die enthaltenen Informationen nicht ausreichen, um einen Waffenschein bzw. eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und auch zu bekommen, dann erstatten wir Ihnen den Einkaufspreis zurück. Ohne Wenn und Aber!"

liest sich für mich allerdings auch wie eine Garantie.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. So wie ich gehört habe, soll einer der Tipps sein ein Bewachungsgewerbe zu eröffnen. Dann sehe ich 2 Möglichkeiten:

1. Man macht von dieser Garantie gebrauch und fordert den Buchpreis zurück, weil es mit den (fragwürdigen) Tipps nicht klappt. Dann kommt die Frage, ob man es mit einem Bewachungsgewerbe versucht hat. Das verneint man. Somit greift die Garatie nicht, weil man ja genau diese Möglichkeit nicht probiert hat. Wer kann auch so mal eben spontan ein Bewachungsgewerbe eröffnen?

2. Man macht das tatsächlich. Dann ist in der Tat ein WS möglich.

Geschrieben
......

2. Man macht das tatsächlich. Dann ist in der Tat ein WS möglich.

auch nicht immer. Manche Behörden argumentieren dann so, daß Du erst Aufträge haben mußt bei denen Du einen WS brauchst. Und die Aufträge bekommst Du nicht, weil Du keinen WS hast.

Gruß

alea

Geschrieben

Wollen wir es mal so ausdrücken - zumindest hat man mit einem BW-Gewerbe gute Karten.

Mir ging es jetzt um das Prinzip, wie der Anbieter dieser Broschüre sich um die versprochene Rückzahlung drücken könnte.

Geschrieben
auch nicht immer. Manche Behörden argumentieren dann so, daß Du erst Aufträge haben mußt bei denen Du einen WS brauchst. Und die Aufträge bekommst Du nicht, weil Du keinen WS hast.

Gruß

alea

Es fängt schon viel früher an: Streit zwischen Gewerbehörde und Waffenbehörde wer zuerst die Erlaubnis ausstellen muss. :D

Nein, mal im Ernst. Aufträge werden natürlich als Bedürfnisnachweis (regelmäßig) verlangt damit das Gewerbe nicht nur zum Schein angemeldet wird. Ein Auftrag kann logischerweise erst dann erfolgt sein, wenn einer den WS bekommen hat. Die Waffenbehörde kann z.B. fordern, dass der erste bewaffnete Auftrag erst dann ausgeführt werden darf, wenn der Auftrag zur Prüfung vorgelegt worden ist.

Geschrieben
Es fängt schon viel früher an: Streit zwischen Gewerbehörde und Waffenbehörde wer zuerst die Erlaubnis ausstellen muss. :D

Nein, mal im Ernst. Aufträge werden natürlich als Bedürfnisnachweis (regelmäßig) verlangt damit das Gewerbe nicht nur zum Schein angemeldet wird. Ein Auftrag kann logischerweise erst dann erfolgt sein, wenn einer den WS bekommen hat. Die Waffenbehörde kann z.B. fordern, dass der erste bewaffnete Auftrag erst dann ausgeführt werden darf, wenn der Auftrag zur Prüfung vorgelegt worden ist.

erzähl das mal den Leuten vom LRA-AIC.

Das geht jetzt vor Gericht. :peinlich:

Geschrieben
auch nicht immer. Manche Behörden argumentieren dann so, daß Du erst Aufträge haben mußt bei denen Du einen WS brauchst. Und die Aufträge bekommst Du nicht, weil Du keinen WS hast.

Gruß

alea

So sieeht`s aus! Bei der Behörde allerdings muß man nur nachweisen, dass man Bewachungsaufträge wahrnehmen WILL. MAn lese § 28 WaffG. Dieser wird dann noch durch landeseigenen Erlasse oder Verwaltungsvorgaben "interpretiert" .

Vielleicht meint er ja auch den "Kleinen WS" kann nirgends etwas gegenteiliges erkennen.

Geschrieben

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9.1 Ist oder wird eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

9.2 Es gilt deutsches Recht.

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wilhelmshaven.

Deutsche Niederlassung einer Britischen Firma die ein ebook vertreibt und keine Garantie für den Inhalt übernimmt.

So lauten die AGB.

Wo steht der Preis ?

Womöglich verpflichtet man sich zur Zahlung beim Klick auf der Bestell Button :angry2:

Ob die damit vor Gericht durchkommen ?

Geschrieben

Jeden Tag stehen fünf Dumme auf, Du musst sie nur finden.

Das ist Geschäftemachen.

Wenn die Dödel dem Herrn ihr Geld in den Rachen schmeissen wollen, so sollen sie doch!

Das die Geschichte stinkt und unseriös ist, ist klar.

Also dann, Frohes Kohlescheffeln.

Geschrieben

mal ne andere Frage, da wird ja behauptet man darf mit einem Waffenschein eine Waffe "offen" tragen. Stimmt das ueberhaupt? Nur weil man einen kleinen Waffenschein hat, berechtigt das auch nicht zum offenen Fuehren einer SSW.

Verdeckt tragen i.O. aber z.B. ein Oberschenkelholster?

Mag sein, dass die erlaubt ist, wenn im Zusammenhang ein Beruf/Funktion ausgeuebt wird, Geldtransport zB., aber als Privatmann?!

Geschrieben

Also, ich habe das "Werk"gekauft (24,90 Euro) und festgestellt es ist "Schrott".Habe das den Anbietren per E-Mail mitgeteilt und anstandslos den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.

Also anständiges Geschäftsgebahren.

Mit "Schrott" meine ich die Aussage "Waffenschein leicht gemacht"! Leicht geht wegen der Rechtslage nicht. Diese wird in der angeführten Schrift korrekt wiedergegeben.

Leicht betrifft eher den "kleinen Waffenschein", dies ist jedoch hinlänglich bekannt.

Fazit es gibt keinen Trick, sondern nur den Weg auf Grundlage des Waffengesetzes.

Geschrieben

Ich kenne so einen Abzocke-Scheiss aus dem Wirtschaftsbereich... und anlehnend aus Kettenbriefaktionen, wie dieser Mist mit dem krebskranken Kind, was Visitenkarten sammelt, oder der Nigeria-Connection, ne, is klar, gääääähn.

Aber das hier ist "normal", denn es reicht ja ein Buch mit einer Seite, in der steht:

Treten sie einem nach $... anerkannten SSV bei für die Dauer von, absovieren Sie eine Sachkundeprüfung nach $..., sorgen sie für eine saubere Weste, erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die WBK und sie bekommen Sie. Beim Waffenschein müssen Sie lediglich belegen können, daß Sie die Voraussetzunegn nach $... erfüllen. So einfach ist ds!

Auf diese Weise kann man kosmosweit alles (!) erreichen!

Russischer Präsident in 10 Worten! Kein Problem: Seien Sie gebürtiger Russe und verschaffen sich die notwendige Mehrheit!

Aber es gehören immer 2 zur Abzocke: Der Abzocker und der (meistens, ausser im Betrugsfalle) Idiot, der den Scheiss kauft!

Geschrieben
Aber es gehören immer 2 zur Abzocke: Der Abzocker und der (meistens, ausser im Betrugsfalle) Idiot, der den Scheiss kauft!

Angebot und Nachfrage regelt den Preis. <_<

mal ne andere Frage, da wird ja behauptet man darf mit einem Waffenschein eine Waffe "offen" tragen. Stimmt das ueberhaupt? Nur weil man einen kleinen Waffenschein hat, berechtigt das auch nicht zum offenen Fuehren einer SSW.

Verdeckt tragen i.O. aber z.B. ein Oberschenkelholster?

Mag sein, dass die erlaubt ist, wenn im Zusammenhang ein Beruf/Funktion ausgeuebt wird, Geldtransport zB., aber als Privatmann?!

Wo liest Du im WaffG - abgesehen vom Transport - was von offen und verdeckt tragen ? :confused:

Mich stört viel mehr die unpräzise Auskunft, dass man mit dem Waffenschein Waffen in der Öffentlichkeit tragen darf. Bei öffentlichen Veranstaltungen sollte man da nämlich lieber ein bissl vorsichtig sein und erst mal den § 42 WaffG durchlesen... :rolleyes:

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