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IGNORED

Verurteilt zu 40 TS in 1992


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Es gibt auch polizeiliche Erkenntnisse, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben. Mitzuteilen ist z.B. auch wenn jemand ortsbekannt öfters mal besoffen aus dem Graben gezogen wird, "Stammkunde" bei der Polizei ist oder innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei mal wegen Gewalttätigkeit in die Zelle gerutscht ist (Präventivgewahrsam mit richterlicher Anordnung).

Inwiefern Polizeiliche erkenntnisse, wie ist denn sowas zu Handhaben??

Wenn zb ein Ortsansässiger Polizeibeamter knatsch mit einem privat hat wg ner Hecke oder nem Apfelbaum, könnte der einem ja dann auch eine reinwürgen wenn er weiss das man Waff-besitzer ist, oder? Solche Aussagen finde ich zb viiiieeeel zu wachsweich, entweder wegen gewalt verurteilt oder jedem seine Ruhe lassen, von solchen Pseudo Präventiv-Massnahmen bin ich nicht überzeugt.

Was kann ich zb dafür wenn ich Kontakt mit Leuten habe die was aufm Kerbholz haben? Auch so n Beispiel! Ic leb ja nicht ihr leben und kann keinem vorschreiben was er wie und wo zu machen hat.

Geschrieben

doppelpost

Öh... hatten wir das nicht alles schon vor kurzem mal diskutiert...?

Eine reinwürgen... schlechter Umgang... sollte eigentlich nicht... bin dagegen... :confused:

Heinrich

Naja, was heisst schlechter Umgang, aber wenn n Polizist was sagen kann was gewichtig über einen Waffenbesitz-Anwärter entscheiden KANN, dann ist das für mich schon zweifelhaft. Ich hab auf der Arbeit mit vielen aus Fremdfirmen Kontakt, was wär wenn man so nen verurteilten Knacki, welcher eben mal zufällig irgendwo steht mit nach Hause nimmt und in ne Kontrolle kommt? ist man dann etwa gleich in so nem Raster? Blick da nicht ganz durch.

Geschrieben

Es ist schon aberwitzig: Da kommt einer und will, daß man ihm einen Gefallen tut und dieser "Gefallen" ist eine Straftat, die - wenn es zu einer Vereidigung gekommen wäre - mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug geahndet wird. Ob es zur Vereidigung kommt, weiß man immer erst hinterher und derjenige, der sich aus "Gefällgkeit" zu einer uneidlichen Falschaussage verleiten läßt, muß dann auch den Meineid schlucken, wenn er abgenommen wird.

Jugend und Abenteuer hin oder her: Wie doof kann man eigentlich sein ? Soll die Rechtspflege nur dann funktionieren und richtige Urteile produzieren, wenn sie einem genehm sind ? Wer so denkt, hat das, was man "rechtsfeindliche Gesinnung" nennt. Ich hoffe auf ein paar grundlegende Einsichten in den vergangenen 15 Jahren.

Geschrieben

@ RB

Immer ruhig mit den jungen Pferden.

Bitte lies alles bevor Du dich zu einer beleidigenden Äußerung gegen Jemanden hier verleiten lässt, dazu besteht für Dich wohl kaum Anlass.

"Wie doof kann man sein?" und "...rechtsfeindliche Gesinnung..." ist ´n bißchen starker Tobac nachdem was Du über mich weisst, bzw. nicht weisst.

Man kann auch sachliche Argumente anbringen ohne dabei beleidigend zu sein.

Versuch´s bitte mal !

Gruß,

jayman

Geschrieben

Also ich kann nachvollziehen, dass jayman sich seinem damaligen besten Freund gegenüber verpflichtet fühlte.

Ich kam auch schon in Situationen in denen es mir schwer fiel, einem Freund einen "Gefallen" abzuschlagen.

Hätte auch glatt gehen können, niemand wäre was passiert, aber unrecht ist unrecht.

Eine gute Freundin von mir war auch schon in der misslichen Lage, dass sie für ihren damaligen Freund eine Falschaussage bei der Polizei gemacht hatte.

Ihr wurde dann aber mulmig, als sie zur Verhandlung sollte, und hat ihre Aussage korrigiert.

Sie wurde dann nicht weiter vom Rechtssystem behelligt, und hat was dazu gelernt.

Bei klaren Gesetzesverstößen hört bei mir Freundschaft auf. Ist manchmal hart, aber wohl auch keine wirkliche Freundschaft.

Unter dem Gesichtspunkt, zukünftiger Waffenbesitzer sein zu wollen, ist es zu gefährlich sich irgendwo reinziehen zu lassen.

Das war jetzt meine Moralpredigt.

Geschrieben

Ich wollte nicht beleidigend sein, daher habe ich mich doch in allergrößter Zurückhaltung geübt. Unangenehm oder beleidigend bin nicht ich, sondern die Wahrheit ist es und das ist nicht immer angenehm. Denn wie anders, als "doof" soll man denn die beschriebene Verhaltensweise bezeichnen ? Dieses Wort beschreibt den Tatbestand in freundlich-beschönigender Weise. Rechtsfeindlich ist eine Einstellung, derzufolge ein Gerichte nur dann Recht sprechen sollte, wenn es dem Betreffenden angenehm ist. In anderen Fällen, nämlich wenn es gilt, die selbst eingebrockte Suppe auszulöffeln, soll es hingegen zulässig oder zumindest "menschlich verständlich" sein, vor Gericht zu lügen, ein falsches Urteil zu verursachen, damit jemand, der eine potentielle Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, ungeschoren weiter auf die Menschheit losgehen kann.

Da gibt es kaum etwas zu beschönigen und ich finde bei aller Anstrengung keine pflaumenweichen Worte dafür, die geeignet wären, einer zarten Seele nur gar nicht zu wehe zu tun.

Zugegeben: Mit der Frage hat es nichts zu tun. Die drehte sich um die Sorge, ob die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis verweigern könne. Das ist wohl weitgehend beantwortet. Aus dem Bzr müße es längst verschwunden sein.

Geschrieben

PS Nach nochmaligem Durchsehen: Der Begriff "rechtsfeindliche Gesinnung" ist zu straff. Vielleicht haben der Einfluß des "Freundes", Unbedachtheit und ein Gefühl des Beistandes den Ausschlag gegeben, sich auf eine solche Geschichte einzulassen. Aber doof war es.

Geschrieben
Bei klaren Gesetzesverstößen hört bei mir Freundschaft auf. Ist manchmal hart, aber wohl auch keine wirkliche Freundschaft.

Das bringt die Sache doch auf den Punkt. Er war kein "richtiger" Freund. Sonst hätte er keine Falschaussage verlangt, die den Zeugen selbst in Teufels Küche bringen kann.

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