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IGNORED

Verurteilt zu 40 TS in 1992


Gast

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Hallo WO - Gemeinde,

mein damals bester Kumpel hat 1991 im Suff sein Auto geschrottet und ist anschließend nach Hause gelaufen um seinen Rausch auszuschlafen.

Dort wurde er dann ca. eine halbe Stunde später von der Polizei geweckt.

1. Fazit:

Auto Schrott,

Führerschein weg,

Verletzungen im Kopfbereich,

Strafverfahren anhängig

Soll heißen, mein Kumpel hatte bereits den maximalen Schaden und es war keinerlei Fremdschaden entstanden.

Jetzt kam mein Kumpel auf die Idee, ich könne ja aussagen, daß er gar nicht gefahren sei.

"Du hast mein Auto gesehen und ich lag auf dem Beifahrersitz und hab´geschlafen. Sonst gibts ja keine Zeugen, da kann nichts schiefgehen!..."

Den Rest könnt Ihr Euch denken. Ich fand mein Kumpel ist mehr als genung bestraft und wollt ihm helfen - was passierte?

Mein Kumpel wurde in der Verhandlung zuerst vernommen - und kippte um!

Ich wurde dann als Zeuge aufgerufen und bin steif und fest bei unserer Geschichte geblieben.

2. Fazit:

Auto Schrott,

Führerschein weg,

Verletzungen im Kopfbereich,

Kumpel verurteilt,

ich angeklagt und später verurteilt wg. uneidlicher Falschaussage vor Gericht zu 40 TS.

Für mich war es eine Frage der Ehre meinem Kumpel zu helfen zumal niemand außer ihm zuschaden gekommen war. Ich fand es damals ungerecht das er noch mehr bestraft werden sollte.

Tja, das war meine Jugendsünde.

Und jetzt zur eigentlichen Frage:

Ich möchte demnächst meine WBK beantragen und hab bis auf die 40 TS in 1992 eine blütenreine Weste - wird es Schwierigkeiten mit meiner Zuverlässigkeit geben?

Oder ist die Geschichte (sind immerhin 15 Jahre in´s Land) längst gelöscht?

Ich wäre für Eure Hilfe dankbar.

jayman :s2:

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Nuja... zu der "Ehre" sag ich jetzt nix, weißt ja selbst, wie toll das war.

Sollte man seine Zuverlässigkeit verlieren, kann man normalerweise sie nach 10 Jahren (in minder schweren nach 5 Jahren) neu beantragen.

Der Knackpunkt liegt darüberhinaus bei 60 TS.

Wenn sonst nix war könntest Du Deine Zuverlässigkeit also wieder haben bzw. nie verloren haben.

Heinrich

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Nuja... zu der "Ehre" sag ich jetzt nix, weißt ja selbst, wie toll das war.

Sollte man seine Zuverlässigkeit verlieren, kann man normalerweise sie nach 10 Jahren (in minder schweren nach 5 Jahren) neu beantragen.

Der Knackpunkt liegt darüberhinaus bei 60 TS.

Wenn sonst nix war könntest Du Deine Zuverlässigkeit also wieder haben bzw. nie verloren haben.

Heinrich

Thanks Heinrich,

nee, wie gesagt, außer der Geschichte bin ich ganz brav :D

Also wenn´s erst ab 60 TS eng wird hab ich nix zu befürchten.

Danke Dir,

jayman

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Hallo jayman,

also mir geht es da wesentlich schlechter als dir (siehe mein Topic in der Rubrik "Allgemein"), weshalb ich mich auch mit dem Thema befasst habe.

So gesehen würde ich sagen wirds in deinem Fall keinerlei Einwände geben.

Ich selber beantrage erstmal einen kleinen Waffenschein (zum führen von Gaswaffen), wird dieser mir verwehrt ist davon auszugehen dass ich eine WBK auch nicht bekomme.

Für weiteres siehe h i e r.

Gruß Macks

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Hatten wir ja schon öfter.

Zielt alles auf die Zuverlässigkeitsprüfung ab, die durch die zuständige Ordnungsbehörde erfolgt. Bei dieser Prüfung wird standardmäßig die unbeschränkte Zentralregisterauskunft angefordert, sowie die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft. Zusätzlich wird auch der örtliche Polizeidienst befragt.

Alle diese Anfragen listen erst einmal ALLES auf, was jemals zwischen der antragstellenden Person (Dir) und der Staatsmacht vorgefallen ist. Es wird da nix gelöscht, anders als im wesentlich zugänglicheren Führungszeugnis. Und bei der Erteilung von Erlaubnissen kann alles zur Beurteilung der Zuverlässigkeit herangezogen werden, was die Schränke hergeben. Beim Widerruf gibt es Fristen, die für die Verwertung von Akten u.ä. Da gilt dann: Wenn's vor 10 Jahren nicht schlimm genug war, zum Wegnehmen zu reichen, dann darfst Du es jetzt auch nicht in die Waagschale werfen.

So und dann ist der Sachbearbeiter Richter und Henker in einem. (Naja, OK) Er ermisst nach der Aktenlage ob Du zuverlässig bist. Dabei hilft ihm die Richtschnur des Gesetzes. Wenn Du eine schwere Strafe von 60 TS oder mehr hast, bist Du in der Regel unzuverlässig. Wenn es Tatsachen gibt (also der Eintrag in PD-Handakte: "Schlägertyp") kann trotzdem die Zuverlässigkeit bezweifelt werden, obwohl keine Verurteilung vorliegt. Genauso wenn's die einschlägigen Sachen sind: Waffen, Drogen, Sprengstoff, grundordnungsfeindlich öder völkerverhetzend. Ermessen halt.

Bei Straftaten (also Strafmaß von mehr als 2 Jahren Knast) gibt's kein Vertun: Nix mit Zuverlässig, wenn seit Ende der Einsitz-Zeit nicht wenigstens 5, besser 10 Jahre vergangen sind.

So wie von Dir geschildert, sieht das nicht besonders schwerwiegend aus. Vor 15 Jahren war Dir die"Ehre" wichtiger als Gesetz und Wahrheit. 40 TS ist aber auch schon viel. Wenn Dein zuständiger SB das in der Akte sieht, wird er wohl mal nachgucken. Wenn seither nix ist, und die Sache ja auch nicht einschlägig ist, wäre ich mal verhalten optimistisch.

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Vielleicht sollten wir erst mal wissen, warum der Kumpel in der Verhandlung umgekippt ist bevor ihn hier alle so niedermachen. Absichtlich hat er seinen besten Freund sicherlich nicht reingeritten wobei es prinzipiell natürlich eh immer besser ist, bei der Wahrheit zu bleiben weil Lügen nunmal kurze Beine haben...

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Ehrlich gesagt, möchte ich den Kumpel gar nicht unter die Lupe nehmen. Weil da erstens total viel Stille Post dazwischen ist, und zweitens die Frage hier im Forum von dem Zeugen gestellt wurde, und drittens die Sache 15 Jahre her ist, viertens, ich selbst diesen Antrag nicht prüfen muss, und das fünftens somit ein Sack-Reis-Problem ist. :rolleyes:

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@all

Es war damals eine öffentliche Verhandlung und ein weiterer Bekannter von mir saß im Gerichtssaal.

Richter und StA haben ihm zugesetzt und letztlich hat ihm sein Anwalt geraten "auszupacken".

Als ich reinkam wollt mich der StA gleich vereidigen lassen. Nach einigem Geplänkel sagte dann der Richter, dass dies nicht ginge, da wenn bekannt sei das jemand wissentlich eine Falschaussage mache derjenige nicht vereidigt werden dürfe (Strafprozessordnug?).

Da wurde ich dann schon stutzig.

Nach der Verhandlung und nachdem mir der StA gesagt hatte, daß ich mich auf ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage freuen dürfte hat mir dann unser Bekannter gesteckt, daß mein Kumpel ausgepackt hat.

Eigentlich wollt ich ihm helfen und er hat mich dann verpfiffen.

Meine Strafe wegen Falschaussage war um einiges höher als seine wg. Alkohol im Straßenverkehr und Verursachen eines Unfalles.

Abschließend hab´ich zu ihm gesagt, er solle mir wenigstens meine Strafe rückerstatten wenn er auch nur ein bißchen Anstand hätte.

Das war das letzte Mal das ich mit ihm gesprochen hab.

Vielleicht liest das hier jemand und wird dadurch davor geschützt denselben Fehler zu machen.

Freunde kommen und gehen und man lernt sie erst richtig kennen wenn man in der Scheisse steckt oder wenn´s um Geld geht.

Grüße,

jayman

(der mittlerweile geläutert ist)

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Scheint also nun nur noch Dein zweitbester Freund zu sein, hm ? ;)

Also wie Du es schilderst, hättest Du aber auch bereits zu dem Zeitpunkt als Du so stutzig geworden bist schalten können und gleich mit der Wahrheit rausrücken. Hats da bei Dir nicht "klick" gemacht ? :confused:

Freunde kommen und gehen und man lernt sie erst richtig kennen wenn man in der Scheisse steckt oder wenn´s um Geld geht.

Merke aber, dass nicht jeder, der einen aus der S******e zieht automatisch ein Freund ist. :rolleyes:

Beispiel gefällig ? Aaalso:

läuft eine Maus auf der Wiese rum und mitten auf ihr landet ein riesengroßer Kuhfladen, der sie so umschließt, dass sie sich nicht mehr rühren kann. Nur die Schwanzspitze lugt noch knapp heraus. Kurze Zeit darauf schleicht sich eine Katze heran, zieht die Maus am Schwanz aus dem Fladen und säubert die Maus ganz gründlich...und schwupps ist die Maus gefressen !

Moral von der Geschichte:

1. nicht jeder der dich bescheisst (hier die Kuh) ist dein Feind.

2. nicht jeder der dich aus der Scheisse zieht (hier die Katze) ist dein Freund.

3. Wenn du schon in der Scheisse steckst, zieh wenigstens den Schwanz ein.

:eclipsee_gold_cup::rotfl2:

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@Sachbearbeiter

"Hats da bei Dir nicht "klick" gemacht ?"

Selbstverständlich hab ich gemerkt das da was schief läuft.

Aber die Richterin hat die Rechtsbelehrung vergessen, dass ich wenn ich Gefahr liefe mich selbst zu belasten nicht auszusagen bräuchte und das mir das dann nicht zum Nachteil gereichen darf (übrigens genau dieses Versäumniss hat mir später ein grohoßes Stück geholfen).

Und ich hatte bei der Pulizei schon meine Aussage gemacht und hatte Schiss das wenn ich jetzt was anderes erzähle ich dann dafür belangt würde.

Außerdem wollt ich meinem Kumpel die Stange halten - ich war halt auch ein bißchen dumm.

Es war ´ne ausgemachte Räuberpistole und wär ich nicht selbst betroffen gewesen könnt ich sogar drüber lachen.

Aus heutiger Sicht kann ich nicht mehr verstehen wie ich mich darauf überhaupt einlassen konnte.

Ich glaub ein Fünfjähriger hätt´uns die Geschichte nicht abgekauft.

Wie im richtigen Leben halt.

jayman

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..........Freunde kommen und gehen und man lernt sie erst richtig kennen wenn man in der Scheisse steckt oder wenn´s um Geld geht.

ersetze das Wort Freund durch Kumpel – Kamerad – Bekannter oder wie auch immer. Aber vergib das Wort nur an Leute die es auch sind. Ein Freund wäre gar nicht auf die Idee gekommen, daß Du für Ihn eine Falschaussage machen sollst.

Freunde hat man im Leben keine Handvoll. Und wenn Du den Superlativ „bester“ brauchst sind die Anderen keine Freunde.

Aber mir ist schon auch klar, daß man das mit 18 Jahren noch nicht so weiß.

Gruß

alea

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. Wenn es Tatsachen gibt (also der Eintrag in PD-Handakte: "Schlägertyp") kann trotzdem die Zuverlässigkeit bezweifelt werden, obwohl keine Verurteilung vorliegt.

Wieso sollte denn zb "Schlägertyp" drinstehen,wenn man zb nicht wegen Körperverletzung verurteilt wurde?Steht das da soo "direkt" drinne im PD?Bin ich dann auch ein "Terroristenfreund" wenn ich zb mit den falschen leuten chatte? :rolleyes: SB weiss was ich meine...würd mich mal interessieren

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Wieso sollte denn zb "Schlägertyp" drinstehen,wenn man zb nicht wegen Körperverletzung verurteilt wurde?

Es gibt auch polizeiliche Erkenntnisse, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben. Mitzuteilen ist z.B. auch wenn jemand ortsbekannt öfters mal besoffen aus dem Graben gezogen wird, "Stammkunde" bei der Polizei ist oder innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei mal wegen Gewalttätigkeit in die Zelle gerutscht ist (Präventivgewahrsam mit richterlicher Anordnung).

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Es gibt auch polizeiliche Erkenntnisse, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben. Mitzuteilen ist z.B. auch wenn jemand ortsbekannt öfters mal besoffen aus dem Grabe gezogen wird, "Stammkunde" bei der Polizei ist oder innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei mal wegen Gewalttätigkeit in die Zelle gerutscht ist (Präventivgewahrsam mit richterlicher Anordnung).

Leichenfledderer.............. :D ist man dann auch Unzuverlässig?

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