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IGNORED

verstorben Meldung


Müller

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Geschrieben

Bei uns ist ein Vereinskamerad verstorben.

Hierbei handelt es sich ja quasi auch um einen Vereinsaustritt.

Muß ich in diesem Fall auch eine Meldung nach § 15 Abs. 5 bei der zuständigen Stelle machen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Geschrieben
Bei uns ist ein Vereinskamerad verstorben.

Hierbei handelt es sich ja quasi auch um einen Vereinsaustritt.

Muß ich in diesem Fall auch eine Meldung nach § 15 Abs. 5 bei der zuständigen Stelle machen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Ja.!

Mit Formular + Unterschrift.!

Gruß maat.k

Geschrieben
Bei uns ist ein Vereinskamerad verstorben.

Bei uns letztens auch. Wir hatten das Ganze per Post als Austritt aus gesundheitlichen Gründen zusammen mit Umzug nach xxx Parzelle 173 gemeldet. I.d.R. hat das Amt aber schneller Kenntnis von der Geschichte als Ihr die Meldung absenden könnt (siehe Waffenverkauf/Erbe).

Geschrieben

Das ist eine Frage, die ich mir so noch gar nie gestellt habe. ^_^

Da der Verein nach § 15 Abs. 5 WaffG die ausgeschiedenen (nicht die ausgetretenen) WBK-inhabenden Mitglieder melden muss, tendiere ich zu einem klaren JA.

In der Praxis ist dies allerdings gar nicht relevant, weil die Waffenbehörde ohnehin recht zeitnah vom Einwohnermeldeamt erfährt, wenn ein Waffenbesitzer verstorben ist.

Geschrieben

Wieso eigentlich?

Ist das beim EMA auch gespeichert?

(Für alle, die jetzt wieder eine Verschwörung wittern: NEIN, ich will nix dagegen tun, es interessiert mich einfach.)

Heinrich

Geschrieben

Ja, ist es.

Seit dem 01.04.2003 besteht eine gegenseitige Meldepflicht zwischen den Waffenbehörden und Einwohnermeldeämtern (siehe § 44 WaffG).

Davor sind Namensänderungen, Umzüge und Sterbefälle immer erst bei der Regelprüfung rausgekommen - und das zum Teil Jahre später. Für mich ist der § 44 WaffG die vernünftigste Neuerung des WaffG.

Geschrieben
........... vom Verstorbenen? :00000733: Das wird nicht einfach. :confused:

ein staunender alea

Nicht vom verstorbenen - denn der ist ja tot.!

Ich habe auch nicht geschrieben:

Unterschrift vom Verstorbenen !!

Lesen muß man(n) können.

Jetzt nochmal IDIOTENSICHER für alle DOOFEN und IDIOTEN :

ACHTUNG ! Jetzt ... :

Mit Formular + Unterschrift vom Schriftführer oder Vereinsvoritzenden!

Gruß maat.k

Geschrieben
Seit dem 01.04.2003 besteht eine gegenseitige Meldepflicht zwischen den Waffenbehörden und Einwohnermeldeämtern (siehe § 44 WaffG).

Und vom wem bekommen die Einwohnermeldeämter Mitteilung?

Durch Ausstellung des Todenscheines vom Arzt: aber der ist doch eigentlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ok, ich weiß es nicht, sagts mir und lasst mich nicht dumm sterben! :rolleyes:

Geschrieben

Nicht vom verstorbenen - denn der ist ja tot.!

Ich habe auch nicht geschrieben:

Unterschrift vom Verstorbenen !!

Lesen muß man(n) können.

Jetzt nochmal IDIOTENSICHER für alle DOOFEN und IDIOTEN :

ACHTUNG ! Jetzt ... :

Mit Formular + Unterschrift vom Schriftführer oder Vereinsvoritzenden!

Gruß maat.k

nicht aufregen, es gibt halt immer wieder User, die nur darauf warten solche Kommentare zu schreiben.... :acute:

Geschrieben

@SB: werden tatsächlich ausgeschiedene und ausgetretene Mitglieder mit WBK unterschiedlich behandelt? Daß Ex-Mitglieder, die den Verein auf freien Wunsch verlassen, also austreten, nicht gemeldet werden müssen, wäre mir neu. Letztlich ist doch für die Waffenbehörde nur interessant, daß ein WBK-Inhaber (Sportschütze), nicht mehr Mitglied eines Vereins ist. Die genauen Umstände der Auflösung der Mitgliedschaft sind doch ohne Bedeutung, oder?

Gruß vom ratlosen Jake C., Vereinsvorsitzender

Geschrieben
.............
ach so! Jetzt hab es sogar ich verstanden. :rotfl2:
............., es gibt halt immer wieder User, die nur darauf warten solche Kommentare zu schreiben....
da hast Du natürlich Recht. :rolleyes: (Das mit dem Humor ist halt so eine Sache. Nicht jeder hat ihn) :)

Mit freundlichen und humorvollen Grüßen

Euer alea

P.S.: schaut Euch doch beide mal meine Signatur an. :gutidee:

@SB: werden tatsächlich ausgeschiedene und ausgetretene Mitglieder mit WBK unterschiedlich behandelt? Daß Ex-Mitglieder, die den Verein auf freien Wunsch verlassen, also austreten, nicht gemeldet werden müssen, wäre mir neu. Letztlich ist doch für die Waffenbehörde nur interessant, daß ein WBK-Inhaber (Sportschütze), nicht mehr Mitglied eines Vereins ist. Die genauen Umstände der Auflösung der Mitgliedschaft sind doch ohne Bedeutung, oder?

Gruß vom ratlosen Jake C., Vereinsvorsitzender

Ausscheiden umfasst jede Art des „das den Verein verlassen“. Ob Tod, Rauswurf oder Austritt spielt da keine Rolle.

Gruß

alea

Geschrieben
(...)

Ausscheiden umfasst jede Art des „das den Verein verlassen“. Ob Tod, Rauswurf oder Austritt spielt da keine Rolle.

Gruß

alea

Alles klar, "Ausscheiden" ist der Oberbegriff. "Austreten" würde einige Sonderfälle, wie eben den hier angesprochenen, nicht umfassen.

Gruß, Jake C.

Geschrieben
da hast Du natürlich Recht. :rolleyes: (Das mit dem Humor ist halt so eine Sache. Nicht jeder hat ihn) :)

P.S.: schaut Euch doch beide mal meine Signatur an. :gutidee:

Gruß

alea

Deine Signatur, warum sollte ich Dir eine Email schreiben? :rotfl2:

Geschrieben
Und vom wem bekommen die Einwohnermeldeämter Mitteilung?
Da ich gegenseitige Meldepflicht geschrieben habe, dürfte klar sein, wer den EMA die erstmalige Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse meldet (sprengstoffrechtliche Erlaubnisse seit Änderung des SprengG übrigens genauso). Beim Umzug wird das von der "neuen" Waffenbehörde dem dortigen EMA gemeldet.
@SB: werden tatsächlich ausgeschiedene und ausgetretene Mitglieder mit WBK unterschiedlich behandelt?
Nein, wie kommst Du denn darauf ? :confused: Edit: ach so, vielleicht hätte ich in meinen Klammervermerk "...nicht nur ausgetretene..." schreiben sollen. :rolleyes:
P.S.: schaut Euch doch beide mal meine Signatur an. :gutidee:
:icon14:
Irgendwas is mit dem Luftdruck oder so... Heinrich
Das heißt Druckluftwaffe, nicht umgekehrt. :eclipsee_gold_cup:
Alles klar, "Ausscheiden" ist der Oberbegriff. "Austreten" würde einige Sonderfälle, wie eben den hier angesprochenen, nicht umfassen.Gruß, Jake C.
Wobei es auch Ausscheider gibt, die anderen Meldepflichten unterliegen und recht lautstark und wortgewaltig werden, wenn diese Maßbänder alle sind:ausscheider_massband.jpg

Und dann gibts natürlich noch

diese Ausscheider.

Grüssle

SB

Geschrieben
Da ich gegenseitige Meldepflicht geschrieben habe, dürfte klar sein, wer den EMA die erstmalige Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse meldet (sprengstoffrechtliche Erlaubnisse seit Änderung des SprengG übrigens genauso). Beim Umzug wird das von der "neuen" Waffenbehörde dem dortigen EMA gemeldet.Nein, wie kommst Du denn darauf ? :confused: Edit: ach so, vielleicht hätte ich in meinen Klammervermerk "...nicht nur ausgetretene..." schreiben sollen. :rolleyes::icon14: Das heißt Druckluftwaffe, nicht umgekehrt. :eclipsee_gold_cup: Wobei es auch Ausscheider gibt, die anderen Meldepflichten unterliegen und recht lautstark und wortgewaltig werden, wenn diese Maßbänder alle sind:ausscheider_massband.jpg

Und dann gibts natürlich noch

diese Ausscheider.

Grüssle

SB

besonders gelungen finde ich den Dauerausscheider in Wiki - danke für den Hinweis SBine - selten so gelacht :00000733:

Geschrieben
Bei uns ist ein Vereinskamerad verstorben.

Hierbei handelt es sich ja quasi auch um einen Vereinsaustritt.

Muß ich in diesem Fall auch eine Meldung nach § 15 Abs. 5 bei der zuständigen Stelle machen.

Vielen Dank für eure Antworten.

(je nach Verein)

Der Brudermeister oder der Vereinsvorsitzende meldet dieses der zuständige Kreispolizeibehörde.

Geschrieben
........... vom Verstorbenen? :00000733: Das wird nicht einfach. :confused:

ein staunender alea

Na klar, der muß doch seinen Austritt bestätigen! :rotfl2::00000733:

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