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IGNORED

Bedürfnissnachweiß


Gast BudSpencer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute,

man muss ja mind. 18 mal im Jahr mit Erwerbsscheinpflichtigen Waffen schiessen, um ein Bedürfnis für eine WBK nachweisen zu können.

Wie wird das nun errechnet?!

Wenn ich also an einem Tag .22lfb Pistole und .45 Pistole schiesse, zählt das dann als zweimal oder einmal?

Muss ich wenn ich eine Pistole beantragen will auch 18mal mit erwerbsscheinpflichtigen Pistolen geschossen haben?

-Oder reichen hier Erwerbsscheinpflichtige Waffen im allgemeinen, also Pistole und Gewehr.

Gehe ich recht in der Annahme das es reicht 18 mal KK Pistole zu schiessen selbst wenn man eine GK Pistole beantragen möchte?

Danke für eure Hilfe:-)

Geschrieben

Du hast dir die Antwort ja praktisch schon selber gegeben ;)

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man mit erwerbspflichtigen Waffen geschossen haben muss. Also kannst du auch KK schießen und später GK beantragen. Ob LW oder KW hängt davon ab, ob der Verein in dem du schießt dir die Möglichkeit der Nutzung eines KW/LW Standes bietet

Dein Beispiel oben zählt als 1x Trainingseinheit. Du gehst ja in einen Verein zum schießen, sagen wir 3-4 Std. trainierst mit der ein oder anderen Waffe und dann lässt du dir dieses Training abstempeln. Das gilt dann als eine Trainingseinheit. Ich würde vorsichtig sein mit: "Ich geh jetzt mal hin, schieße, lass abstempeln. Gehe und komme in 10 min. wieder und lass es mir nochmal abstempeln". Ich weiß nicht ob der Verband einem mal eben 12 Trainingseinheiten am Tag so einfach abkauft aber das ist ne Sache, die muss jeder Schütze mit seinem Verband klären. Hauptsache ist, dass man regelmäßiges Schießen nachweisen kann und das ist in der Regel entweder 18 mal im Jahr insgesamt oder min. 1 mal im Monat (steinigt mich wenn das falsch ist)

Geschrieben

Also pro Tag eine Trainingseinheit.

Es wird nicht zwischen Kurzwaffe und Langwaffe unterschieden.

Also stellte eine LW-Trainingseinheit auch einen Nachweis für eine KW.

Es ist irrelevant ob man KK oder GK schiesst.

Korrekt?

Grüße:)

Geschrieben
Also pro Tag eine Trainingseinheit.

Korrekt?

Grüße:)

Nein, es gibt beispielsweise Vereine, welche nur einmal im Monat einen Schießstand zur Verfügung haben. Diese könnten dann denknotwendigerweise die 18 Mal gar nie erfüllen. Bei denen wird dann beispielsweise morgens und nachmittags als zweimal gezählt...

Geschrieben

Hallo,

ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ich kann nur von Bayern sprechen dort steht auf den Trainingsnachweisformular:

Nachweis der Sportschützeneigenschaften

als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe

( § 14 Abs. 2 Nr. 1 und § 8 WaffG)

Achtung - Der Nachweis muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe der Art erbracht

werden, die erworben werden will. (Art = Kurzwaffe oder Langwaffe) Für die grüne

WBK werden nur die Waffen angerechnet, für die diese WBK Voraussetzung ist.

Ich hatte so einen Fall das der Schütze mit der Freien Pistole geschossen hatte, trotzdem kein Bedürfniss für eine .45acp bekam da die Waffe mit der Er geschossen hatte nicht auf der Grünen eingetragen wird.

Gruss

voyager

Geschrieben
Hallo,ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.Ich kann nur von Bayern sprechen dort steht auf den Trainingsnachweisformular:Nachweis der Sportschützeneigenschaftenals Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe( § 14 Abs. 2 Nr. 1 und § 8 WaffG)Achtung - Der Nachweis muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe der Art erbrachtwerden, die erworben werden will. (Art = Kurzwaffe oder Langwaffe) Für die grüneWBK werden nur die Waffen angerechnet, für die diese WBK Voraussetzung ist.Ich hatte so einen Fall das der Schütze mit der Freien Pistole geschossen hatte, trotzdem kein Bedürfniss für eine .45acp bekam da die Waffe mit der Er geschossen hatte nicht auf der Grünen eingetragen wird.Grussvoyager
War das ne KK Matchpistole? Wäre dann irgendwie schwachsinnig. Deswegen will er ja vielleicht die .45acp beantragen, weil er mit der trainieren möchte?!
Also pro Tag eine Trainingseinheit.Es wird nicht zwischen Kurzwaffe und Langwaffe unterschieden.Also stellte eine LW-Trainingseinheit auch einen Nachweis für eine KW.Es ist irrelevant ob man KK oder GK schiesst.Korrekt?Grüße:)
Nein. Es können auch mal zwei Trainingseinheiten am Tag sein aber halt nicht noch mehr und zu oft sonst weckt das Fragen auf.KW/LW nein aber bei Beantragung muss der Verein die Nutzungsmöglichkeit darlegen können. Dh. wenn dein Verein einen LW Stand angemietet hat oder gar einen eigenen besitzt, ist das kein Problem. Wäre aber anzuraten auch mal einpaar Einträge mit LW zu haben, egal ob KK oder GK. Könnte Verbände geben, die da evtl. etwas zu genau sind und ja es ist irrelevant ob man KK oder GK schießt. Beides gehört zu den "erlaubnispflichtigen Waffen".
Geschrieben

Also bei mir war es folgendermaßen:

Pro Tag gilt als 1 Trainingseinheit (Waffenart)

(Am gleichen Tag 1 Training KW und 1 Training LW wird gezählt)

Zwischen LW und KW wurde sehr wohl unterschieden!

Habe bisher meine "Gelbe" noch nicht, da ich noch keine 18 Einheiten mit LW nachweisen konnte!

Mein Verein hat leider nur eine 25m KW-Stand.

Jetzt muss ich halt bei jedem Übungsschießen mit LW mein Schießbuch abstempeln lassen,

bzw. aus den Einträgen in der Schießkladde am Stand nachtragen lassen!

Wenns gut läuft, isses bei mir dann Ende dieses / Anfang nächsten Jahres soweit! *freu*

Gruß

SID

Geschrieben

Also ich bin Mitglied im WSV.

Also mein Ziel ist ne CZ 75 SP01 oder ne Glock 34!

Es reicht also wenn ich nachweißlich 18 mal mit der KK Pistole trainiert habe um eine Pistole im Kaliber 9mm beantragen zu können.

Richtig?

Grüße:)

@heletz: Ich spiele seit unserem Treffen bei Alea mit dem Gedanken mir auch ne Vorderlader Waffe zu kaufen :bud: .

Geschrieben

REicht es wenn ich da nen Wiederladeschein mache?!

Geschrieben

Also ich gehe 14-tägig auf 2 verschiedenen Schießbahnen trainieren und trage mir dann selbstverständlich auch 2 Termine in meine Schießbuch ein.

Geschrieben
FALSCH.

Genau Das schreibt der Gesetzgeber eben NICHT vor.

Laut Gesetz muß man DEN SCHIESSport ein Jahr lang ausgeübt haben. Danach genügt auch Bogen oder Lupi.

Allerdings haben die Verbände bzw. Landesverbände mehr oder weniger freiwillig die Bestimmungen VERSCHÄRFT und heben auf erlaubnispflichtige Waffen ab.

Wobei es denen völlig wurscht ist, falls ein Verein keine Vereinswaffen haben sollte, wie der Aspirant das bewältigen soll.

Es kommt im wesentlichen auf den Verband und das Bundesland an.

Heinrich

Uargs ... meinetwegen. Kommt am Ende eh aufs gleiche hinaus, ich wollte eigentlich Verband schreiben habs da aber verdreht und vergessen das nachträglich auch zu editieren, also bitte beim nächsten mal nicht gleich FALSCH !!!! brüllen, so dass der Eindruck erweckt wird, man könne ja doch mit freien Waffen schießen.

Ein einfaches "nicht der Gesetzgeber sondern der Verband" Korrektur würde völlig ausreichen

Geschrieben

Also ich habe kein Schießbuch.

Das wird bei mir im Verein in so ne Excel Tabelle in nem Ordner eingetragen, auf der halt mein Name steht.

Es gibt 2 Tabellen einmal für LW, einmal für KW.

Dann wird halt angekreuzt was man gemacht (training oder Wettkampf) hat und welches Kaliber.

Also gehe ich davon aus, das das asl 2 Trainingseinheiten gewerted wird.

Denn es wird auch 2mal unterschrieben.

Geschrieben
Also ich habe kein Schießbuch.

Das wird bei mir im Verein in so ne Excel Tabelle in nem Ordner eingetragen, auf der halt mein Name steht.

Es gibt 2 Tabellen einmal für LW, einmal für KW.

Dann wird halt angekreuzt was man gemacht (training oder Wettkampf) hat und welches Kaliber.

Also gehe ich davon aus, das das asl 2 Trainingseinheiten gewerted wird.

Denn es wird auch 2mal unterschrieben.

Also, Du benötigst ein Schiessbuch, schon weil Du ja auch wo anders schiessen kannst, das bekommt man beim Eintritt meist automatisch, oder (wenn WSV1850 (Württembergische Schützenverband)) den Wisch den dein Vereinsvorstand haben muss, wo die Termine aus eurem Excel eingetragen werden und der dies bestätigt.

Das wurde eingeführt, damit der WSV1850 nicht im Papier versinkt. :) Ansonsten Kopien, aus dem Schiessbuch wo die entsprechende Aufsicht unterschrieben hat.

Es gibt meines Wissens keine Offizielle Zählung, ich würde aber sagen 1 Termin definiert sich als 1ne Schiessveranstaltung egal was Du dort geschossen hast. Wichtig ist 1 Jahr lang und regelmässig, d.h. auch 12 Termine sollten ausreichen. Übrigens entscheidet das dein Verband ob das ausreicht! Gesetzlich gilt 1 Jahr.

Und es ist egal mit was Du schiesst, zum Nachweis deiner Fähigkeit mit erlaubnispflichtigen Kalibern umzugehen, gibt es die Sachkundeprüfung!

Geschrieben
Also ich habe kein Schießbuch.

Das solltest du aber schleunigst ändern, denn dadurch bringst du dich in eine ganz fiese Abhängigkeit von dem Verein. Wir hatten hier schon des öfteren Leute, die am rumheulen waren, das ihr Verein am rum zicken ist oder sonst irgendwelche Probleme verursacht. Wenn man dann den Hinweis gibt, das man die Probleme offensiv ansprechen soll oder den Verein wechseln soll, kommt kleinlaut als Antwort, das man den Ball extrem Flach halten muss, weil man kein eigenes Schießbuch hat und es bei aufmucken keinen Antrag auf waffenrechtliche Befürwortung beim Verband gibt. Als Anfänger besonders ärgerlich, weil man da im Extremfall noch ein weiteres Jahr mit Leihwaffen in einem anderen Verein schießen muss.

Geschrieben

OK dann werde ich mir schnellstens eines besorgen.

Long way...

Jetzt brauch ich nur noch die MPU für Sportschützen.

Das nervt auch...

Dann gehts im Januar endlich Einkaufen :bud:

Geschrieben
...

Daß Du mit Schwarzpulver später vielleicht mal Wiederladen möchtest müßtest Du aber extra beantragen, welches Bedürfnis am einfachsten nachzuweisen ist, wenn Du eine SP-Patronenwaffe Dein eigen nennen kannst.

.....

Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, das auf die Gelbe auch ein SP-Revolver erhältlich ist. Weshalb es sich empfiehlt Wiederladen und Schwarzpulverschein miteinander zu verbinden. Dann hat man später bei der Verlängerung nur 1mal Lauferei zum Amt.

Geschrieben
OK dann werde ich mir schnellstens eines besorgen.

Long way...

Jetzt brauch ich nur noch die MPU für Sportschützen.

Das nervt auch...

Dann gehts im Januar endlich Einkaufen :bud:

Schön. Dann sind wir ja auf dem selben stand :)

Nur dass ich die MPU schon hinter mir hab aber noch keine Sachkunde.

Wo und wann hast du denn die Waffsachkunde(prüfung) gemacht?

Geschrieben
Schön. Dann sind wir ja auf dem selben stand :)

Nur dass ich die MPU schon hinter mir hab aber noch keine Sachkunde.

Wo und wann hast du denn die Waffsachkunde(prüfung) gemacht?

Im Verein vor ein paar Wochen.

Wo hast du deine MPU gemacht?

Wie alt bist du?

Nur mein Verein ist ziemlich scheisse.

Was willst du dir für eine Waffe holen?

Ich nehm erstmal Pistole 9mm, schwanke zwischen Glock 34 und CZ 75 SP-01 Shadow.

Grüße:)

Geschrieben

Hallo,

@Bud Spencer

So als Laie, wenn ich mir deine Beträge durchlese, sollte dir durch die MPU klipp und klar der Erwerb von Schusswaffen unterbunden werden. Meiner Meinung nach bist du nicht Reif genug eine Schusswaffe erwerben zu dürfen.

Solche Sätze wie in anderen Threads gefallen sind, solltest du dir echt sparen. Wenn dein Verein schon so "Sch..." ist, willst du aber trotzdem von dem Verein ein Bedürfnis unterschrieben haben? Und dann, nachdem Bedürnis ein Tschüss und die können mich mal?

Desweiteren solltest dir mal Gedanken über die Getränke auf dem Schiessstand machen.

Muste auch mal gesagt werden, vielleicht liest es ja die nette Dame vom WSV auch mit.....

Gruß Hugo

Geschrieben
Im Verein vor ein paar Wochen.

Wo hast du deine MPU gemacht?

Wie alt bist du?

Nur mein Verein ist ziemlich scheisse.

Was willst du dir für eine Waffe holen?

Ich nehm erstmal Pistole 9mm, schwanke zwischen Glock 34 und CZ 75 SP-01 Shadow.

Grüße:)

Bin 22. Hab die MPU beim Tüv Nord gemacht. Schau einfach mal ein paar Threads weiter unten hier im Waffenrecht. Da hab ich geschrieben, wie es war.

Was die Erstwaffe angeht, bin ich noch sehr unentschlossen. Ich möchte halt am liebsten die eierlegende Wollmilchsau.

Eine Glock 17, die mir super in der Hand liegt und schön günstig ist aber ich schreck da wegen der Präzision ab. 1911er gefallen mir auch. Sie liegen mir sowohl gut in der Hand und ich kann damit im Gegensatz zur Glock auch was treffen :D Da hab ich mich momentan in die Kimber Custom Target II verguckt und ich denke, die wird´s auch. Eine Glock 17 kann ich mir später immer noch holen, immerhin möchte ich bald auch IPSC Production schießen.

Aber noch sind einige Monate im Lande und wer weiß, vielleicht läuft mir was ganz was anderes über den Weg und ich entscheide mich spontan dafür

Gast BudSpencer
Geschrieben
Hallo,

@Bud Spencer

So als Laie, wenn ich mir deine Beträge durchlese, sollte dir durch die MPU klipp und klar der Erwerb von Schusswaffen unterbunden werden. Meiner Meinung nach bist du nicht Reif genug eine Schusswaffe erwerben zu dürfen.

Solche Sätze wie in anderen Threads gefallen sind, solltest du dir echt sparen. Wenn dein Verein schon so "Sch..." ist, willst du aber trotzdem von dem Verein ein Bedürfnis unterschrieben haben? Und dann, nachdem Bedürnis ein Tschüss und die können mich mal?

Desweiteren solltest dir mal Gedanken über die Getränke auf dem Schiessstand machen.

Muste auch mal gesagt werden, vielleicht liest es ja die nette Dame vom WSV auch mit.....

Gruß Hugo

Was hat das mit der geistigen Reife zu tun wenn mir mein Verein nicht gefällt weil dort alle sehr unfreundlich sind.

Ich studiere in einer im Verhältnis zu Stuggi gesehenen Kleinstadt und die mögen dort keine Gr0ßstädter (mit S Kennzeichen).

Die mögen auch keine Leute vom Nachbar-Dorf, wie vor 100 Jahren halt.

Der Altersdurschnitt dort liegt bei ca. 60 Jahren, meine Freundin und ein Komilitone findets auch shity.

Ja ich möchte das Bedürfnis und dann in einen anderen Verein;)

Übrigends wurde mir genau das, auch von den anderen Forums-Membern geraten.

Also reiss dich mal zusammen, v.a. weil du mich überhaupt nicht kennst!

Behalt dein Mist für dich und Spam meinen Thread nicht voll.

Mach was Sinnvolles wie Blumengießen, wenn du schon nicht zu tun hast...

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