Zum Inhalt springen
IGNORED

grüne WBK eingezogen und gelbe abgeben ohne Begründung


Benny 020561

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Ihr Lieben,

ich bin Sportschütze und musste nach 15 Jahren meine Sportgeräte aus finanziellen Gründen verkaufen, sie waren alle in der grünen WBK eingetragen.

Bei der Abmeldung wurde mir die grüne WBK entzogen, obwohl ich der Sachbearbeiterin mitteilte, ich habe vor, mich nach anderen Sportgeräten im nächsten Jahr umzusehen und zu erwerben. Die gelbe alte WBK soll ich auch abgeben (sie ist noch blank). So nun meine Frage: Ist das so recht, oder ist das Unkenntnis der Sachbearbeiterin? Eine sinnvolle Antwort währe mir sehr hilfreich, da ich an diesen Sport sehr hänge und ihn weiterhin betreiben möchte, auch wieder mit eigenen Sportgeräten.

Gruß Benny.

Geschrieben
Hallo Ihr Lieben,

ich bin Sportschütze und musste nach 15 Jahren meine Sportgeräte aus finanziellen Gründen verkaufen, sie waren alle in der grünen WBK eingetragen.

Bei der Abmeldung wurde mir die grüne WBK entzogen, obwohl ich der Sachbearbeiterin mitteilte, ich habe vor, mich nach anderen Sportgeräten im nächsten Jahr umzusehen und zu erwerben. Die gelbe alte WBK soll ich auch abgeben (sie ist noch blank). So nun meine Frage: Ist das so recht, oder ist das Unkenntnis der Sachbearbeiterin? Eine sinnvolle Antwort währe mir sehr hilfreich, da ich an diesen Sport sehr hänge und ihn weiterhin betreiben möchte, auch wieder mit eigenen Sportgeräten.

Gruß Benny.

Ist der Verkauf der Waffen das Einzige oder bist Dua uch noch aus dem Verein ausgetreten?

Das WaffG legt hier fest:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) ...

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. ...

Wenn Du noch in einem Verein bist, der einem anerkannten Verband angehört, hast Du nach wie vor ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz.

Auch wenn Du aus dem Verein ausgetreten bist, darf man Dir die "alte Gelbe" nicht entziehen, denn die gilt unverändert fort (§58, 1 WaffG) und ist folglich nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden.

Auf jeden Fall: Rechtsmittelfähigen Bescheid geben lassen, warum die WBK entzogen wurde bzw entzogen werden soll und Widersprich einlegen.

Geschrieben

Moin!

Ist die grüne WBK "eingezogen" worden und Munition noch vorhanden, so muss wenigstens eine "Munitionsbesitzerlaubnis" ausgestellt werden.

Die alte gelbe WBK ist von diesem Vorgang zunächst nicht betroffen. Sie gilt zunächst weiter und ist auch für die Anwendung nach §12 WaffG (Ausleihen von Waffen und Munition) zu etwas zu gebrauchen. Wenn Du noch Mitglied in einem anerkannten Verband bist, sollten keine Widerrufsgründe vorliegen.

Dabei ist zu beachten, dass ein Widerruf der gelben WBK nur in einem gesonderten verwaltungsrechtlichen Verfahren mit vorheriger Anhörung möglich ist.

Das könnte so verlaufen:

1. Ankündigung der Behörde ein Widerruf der gelben WBK zu bescheiden, mit der Möglichkeit, das Du dich vor erlass des Bescheides dazu äußerst (Anhörung)

2. Nach erfolger Anhörung, Widerrufsbescheid.

3. Widerspruch gegen den Bescheid mit folgender Aufhebung oder Aufrechterhaltung des Bescheides (nicht in jedem Bundesland)

4. Klage vor dem Verwaltungsgericht mit Urteil.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Frage: HAst Du die gelbe WBK schon abgegeben, oder noch nicht ?
Erst einmal vielen Dank für die hier gemachten Ratschläge von Euch, aber die gelbe WBK habe ich noch,Gruß Benny.
Wo ist das Problem?Wenn Du eine neue Waffe beantragst, dann bekommst Du eine neue " Grüne", und zwar ohne Aufpreis. Ist bei uns jedenfalls so. :eclipsee_gold_cup:
Das ich die gelbe auch noch abgeben soll!Gruß Benny.
Geschrieben

Nach dem Verkauf aller Waffe in der "grünen" WBK hat diese ja keinerlei Sinn mehr, ihr "Erlaubnisinhalt" ist erloschen, sie IST (zwingend !) einzuziehen. Es ist also richtig, daß Du sie abgeben mußtest.

Munition darfst Du für die ehemaligen Waffen natürlich nicht mehr haben, es gibt auch keinen Grund Dir für "Altbestände" eine Munitions(erwerbs)berechtigung zu erteilen, es liegt ja KEIN Bedürfnis für den Munitionserwerb und den MunitionsBESITZ mehr vor.

Die "gelbe" WBK hat - auch ohne jeden Eintrag - weiterhin Bestand ! Sie gilt als Erwerbsberechtigung OHNE zeitliche Begrenzung fort ! Du kannst jederzeit Waffen über die "gelbe" WBK erwerben, sie darf nicht eingezogen werden ! Wenn Du einen Erwerb vornimmst, muß natürlich zu diesen Zeitpunkt ein Erwerbsgrund vorliegen - dieser wird bekanntermaßen grundsätzlich nicht näher geprüft (ist ja der Sinn der "Gelben" WBK = ohne Bedürfnisprüfung im Einzelfall wie auf der "grünen" WBK), tatsächlich vorliegen muß er jedoch schon. Da Du weiterhin aktiver Sportschütze bist (eventuell mit Leihwaffen) ist das bei Dir ja kein Problem. Sollten in Deinem Einzelfall für den Sachbearbeiter Zweifel bestehen, warum Du erst alle Waffen auf der "grünen" verkaufst und dann doch plötzlich auf der "gelben" neue erwirbst, kann er von Dir den Nachweis der weiteren aktiven ! Sportschützentätigkeit natürlich verlangen (auch nachdem Du bereits mittels "gelber" eingekauft hast), aber so wie Du mitteilst ist der Nachweis bei Dir unproblematisch.

Geschrieben
Nach dem Verkauf aller Waffe in der "grünen" WBK hat diese ja keinerlei Sinn mehr, ihr "Erlaubnisinhalt" ist erloschen, sie IST (zwingend !) einzuziehen. Es ist also richtig, daß Du sie abgeben mußtest.

...

Einspruch, Euer Ehren. Die WBK hat nur dann keinen Sinn mehr, wenn alle Spalten ausgefüllt, also 8 Waffen eingetragen waren. Wenn das nicht der Fall ist, ist die Einziehung für einen Sportschützen (also ein waffenrechtlich zuverlässiges und volljähriges Mitglied eines Vereins, der einem anerkannten Verband angehört) nicht gerechtfertigt, es sei denn, der Sportschütze hat glaubhaft versichert, auf Dauer keine Waffen mehr erwerben zu wollen.

Geschrieben

Ich hab mir die Verwaltungsvorschrrift mal angeschaut und konnte dort nichts über die Einziehung zwingende Einziehung der WBK beim Verkauf aller Waffen finden, zumal du ja angegeben hatte in absehbarer Zeit wieder Waffen erwerben zu wollen.

Hier hätte ein ganz normaler Voreintrag für eine entsprechende Waffe erfolgen müssen.

Wenn die gelbe WBK leer bleibt ist sie nach Ablauf eines Jahres verfallen, da die Erwerbserlaubnis für den Ersterwerb auf ein Jahr befristet ist und sie kann somit eingezogen werden.

Also grüne behalten, gelbe abgeben.

Gruß Martin

Geschrieben
Wenn die gelbe WBK leer bleibt ist sie nach Ablauf eines Jahres verfallen, da die Erwerbserlaubnis für den Ersterwerb auf ein Jahr befristet ist und sie kann somit eingezogen werden.

Und auf welcher Rechtsgrundlage sollte das beruhen?

Grundsätzlich würde ich auch die grüne WBK behalten wollen, da Sie auch angibt, an wen welche Waffe veräußert wurde! Eine Pflicht zur Abgabe der Dokumente kann ich aus keiner Vorschrift erkennen.

Geschrieben

Ein Kollege hatte vor etwa 6 Jahren seine WBK abgegeben, da er alle Waffen darauf verkaufte und "nur" noch Lupi schoss.

Nun musste er bei Neuerwerb einer WBK-pflichtigen Kurzwaffe einen neue Sachkunde (mit Prüfung) machen, da die alte Sachkunde für eine neue WBK nicht mehr gelten würde.

Hätte er die WBK behalten, hätte er wie alle anderen mit alter Sachkunde und WBK auch bei einem Neuerwerb keine neue Sachkunde machen müssen.

Deswegen schon: WBK behalten! Kauf dir halt für 20€ irgendeine alte Plempe, die du auf Gelb eintragen kannst! Auktionshäuser oder Kollegen werden das sicher ermöglichen.

Geschrieben
Deswegen schon: WBK behalten! Kauf dir halt für 20€ irgendeine alte Plempe, die du auf Gelb eintragen kannst! Auktionshäuser oder Kollegen werden das sicher ermöglichen.

:gutidee: , aber den Waffenschrank nicht vergessen.

Geschrieben

Die gelbe WBK ist unbefristet, es gibt auch keine Befristung der Erlaubnis des erst-Erwerbs. Ich würde die Behörde höflich bitten, entweder einen Widerruf/Rücknahme durch Bescheid auszusprechen oder für immer zu schweigen. Einen Bescheid, mit dem die gelbe WBK widerrufen oder zurückgenommen würde, könnte dann angefochten werden. Ich kann keinen Grund erkennen, der einen solchen behördlichen Schritt rechtfertigen würde.

Geschrieben
Und auf welcher Rechtsgrundlage sollte das beruhen?

Grundsätzlich würde ich auch die grüne WBK behalten wollen, da Sie auch angibt, an wen welche Waffe veräußert wurde! Eine Pflicht zur Abgabe der Dokumente kann ich aus keiner Vorschrift erkennen.

Die grüne ist ja sowieso zu behalten.

Die unbefristete Gültigkeit der gelben WBK bezieht sich auf den Besitz, nicht auf den Erwerb, genauso wie bei einem Voreintrag auf der grünen WBK.

Hintergrund ist folgender, Es wird unterstellt, dass wenn jemand innerhalb dieser frist keinen Ersterwerb tätigt, er wohl auch in naher Zukunft keinen Bedarf an einer Schusswaffe haben wird.

Ist durch ein Verwaltungsgerichtsurteil so bestätigt, Aktenzeichen suche ich, kann aber nicht garantieren dass ich es finde.

PS: Hab den falschen Button gedrückt, daher der Edit

Geschrieben
Wenn die gelbe WBK leer bleibt ist sie nach Ablauf eines Jahres verfallen, da die Erwerbserlaubnis für den Ersterwerb auf ein Jahr befristet ist und sie kann somit eingezogen werden.

Falsch ! Bei der gelben WBK gibts keine einjährige Erwerbserlaubnis. Sie berechtigt ab dem Zeitpunkt der Ausstellung abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG unbefristet zum Erwerb der in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffen. Ob der Erwerb heute, morgen, in 20 Jahren oder gar nie erfolgt, spielt keine Rolle !

Geschrieben
Falsch ! Bei der gelben WBK gibts keine einjährige Erwerbserlaubnis. Sie berechtigt ab dem Zeitpunkt der Ausstellung abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG unbefristet zum Erwerb der in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffen. Ob der Erwerb heute, morgen, in 20 Jahren oder gar nie erfolgt, spielt keine Rolle !

Hi,

wie ist das denn bei der Grünen?

Wenn alle Voreinträge verfallen sind, ist es dann auch die WBK als solche?

Oder ist man immer noch Inhaber einer Waffenbesitzkarte?

Gibt es auch grüne WBK ohne jeglichen Eintrag?

Geschrieben

Wenn alle Voreinträge verfallen sind,

:confused: wer würde seine Voreinträge verfallen lassen ??

Gibt es auch grüne WBK ohne jeglichen Eintrag?

:confused: wozu sollte diese gut sein ??

Geschrieben
Klar soweit. und was ist mit der grünen?

Die grüne WBK IST zurückzugeben nach Rücknahme, Widerruf oder wenn sie erloschen ist. Solange sie noch eine Funktion hat (z.B. um Waffen zu leihen) gibt es für den WBK-Inhaber keine Verpflichtung, sie abzugeben.

Solange er im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, unterliegt er aber natürlich auch der Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG. Das sollte jedem klar sein, der seine volle WBK unbedingt noch behalten möchte.

Wer eine volle WBK als Erinnerungsstück behalten möchte und nicht mehr der Regelprüfung unterliegen will, kann die WBK ja von der Behörde ungültig machen oder einfach selbst durch den Locher jagen. <_<

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.