Zum Inhalt springen
IGNORED

Neu hier und gleich eine Frage...


Ballisto

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen!

Stell deine Fragen am besten nochmals im "Waffenrecht" Forum, da lesen mehr Rechtskundige.

Diesem Tip folge ich gerne, hier nochmal meine Frage:

Ich habe vor kurzem per Erbschaft 3 Kurz- und 2 Langwaffen bekommen und daraufhin eine grüne Erben-WBK, in die die Waffen eingetragen wurden. Die Sachkundeprüfung hatte ich schon vor einigen Jahren abgelegt (laut Landratsamt bräuchte ich die zum Erben aber gar nicht).

Jetzt ist der Fall so, daß zu den Waffen z.T. auch Munition da ist. Ich bekomme als Erbe keinen Munitionserwerbsschein, darf die Muni also nicht haben.

Ich würde allerdings auch gerne einem Verein beitreten um mit den Waffen zu schießen (gibt's im Raum Augsburg einen Verband/Verein/Schießstand, auf dem man mit Gebrauchswaffen schießen kann? Kal. 7,65).

Wie ist das jetzt rechtlich? Um zu schießen, brauche ich Munition, die ich theoretisch habe, aber noch nicht haben darf.

Ohne Munition kann ich nicht schießen, habe also auch kein "Bedürfnis" und bekomme keinen MES.

Beißt sich da die Katze nicht in den Schwanz? Abgesehen davon, daß ich die Munition jetzt abgeben soll, um später, wenn ich tatsächlich schieße, Neue zu kaufen ?!?

Bin ich jetzt mit dieser WBK eigentlich "normaler" Berechtigter, oder sind Erben da vom Status eingeschränkt? Also kann ich z.B. eine zusätzliche Waffe kaufen und eintragen lassen?

Herzlichen Dank schon mal vorab... Ballisto

Geschrieben

Du darfst auf dem Schießstand Munition vom Verein oder anderem Schützen erwerben, allerdings nur zum sofortigem Verbrauch. Also, Reste nicht mit nach Hause nehmen.

Weitere Waffen nur mit Bedürfsnisnachweis. Da bist Du mit Deiner Erben-WBK dem Anfänger nicht besser gestellt.

Kaliber 7,65 ist nicht gerade das sportlich geeignete Kaliber, zumal es auch wohl keine sportliche Waffe dafür gibt. Letztlich ist die Munition teurer, als das Standardkaliber 9 Para. Somit wirst Du auf dem Stand schwerlich einen Schützenbruder finden, der eine Berechtigung für 7,65'er Munition hat. In altgedienten Jägerkreisen ist wohl hi und da noch ne PP(K) zu finden.

Geschrieben
Du darfst auf dem Schießstand Munition vom Verein oder anderem Schützen erwerben, allerdings nur zum sofortigem Verbrauch. Also, Reste nicht mit nach Hause nehmen.

Darf ich dann dem Verein die vorhandene Munition "spenden" oder zur Verwahrung geben?

Kaliber 7,65 ist nicht gerade das sportlich geeignete Kaliber, zumal es auch wohl keine sportliche Waffe dafür gibt. Letztlich ist die Munition teurer, als das Standardkaliber 9 Para. Somit wirst Du auf dem Stand schwerlich einen Schützenbruder finden, der eine Berechtigung für 7,65'er Munition hat. In altgedienten Jägerkreisen ist wohl hi und da noch ne PP(K) zu finden.

Es ist der Tat u.a. eine Walther PP (7,65), ein Revolver (.38) und ein KK-Gewehr, mit denen ich gerne schießen würde.

Mit den diversen Disziplinen kenne ich mich leider im Moment noch nicht aus, da ich ja noch recht "frisch" in der Materie bin, zumindest was die Vereinsseite angeht...

Ballisto

Geschrieben
Darf ich dann dem Verein die vorhandene Munition "spenden" oder zur Verwahrung geben?

... aber transportiere sie nicht. Lasse sie von einem Berechtigen abholen um Missverständnisse zu vermeiden. Du kannst diese dann ja auf dem Stand verballern.

Es ist der Tat u.a. eine Walther PP (7,65), ein Revolver (.38) und ein KK-Gewehr, mit denen ich gerne schießen würde.

Mit den diversen Disziplinen kenne ich mich leider im Moment noch nicht aus, da ich ja noch recht "frisch" in der Materie bin, zumindest was die Vereinsseite angeht...

Ballisto

Wenn die Läufe der Kurzwaffen länger als 3" sind, darf man sie sportlich schießen. Ich kenne keine Sportordnung, wo der 38'er Revolver nicht unterzubringen wäre - länger als 3" vorausgesetzt. Die PP passt sicherlich als Dienstpistole auch in den meisten Verbänden. Nur beim KK-Gewehr wird tatsächlich schwieriger, wenn meine Vermutung richtig ist, dass es kein Matchgewehr mit Diopter ist. Wenn dann noch Mehrlader passt es zumindest beim DSB nicht mehr rein - wenn ich nicht irre. Dennoch sollte das Schießen auf zugelassenen Ständen kein Problem sein - auch wenn es über Kimme-Korn mit einer alten KK-Flitsche nicht viel bringen wird. Nur halt offiziell in einer Disziplin mitschießen...

Geschrieben

Schießen (als Jäger oder Bewacher beispw.) ja, aber nach SpoO, wo doch nach:

AWaffV § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll)

Länge;

...

Geschrieben
Darf ich dann dem Verein die vorhandene Munition "spenden" oder zur Verwahrung geben?

Es ist der Tat u.a. eine Walther PP (7,65), ein Revolver (.38) und ein KK-Gewehr, mit denen ich gerne schießen würde.

Mit den diversen Disziplinen kenne ich mich leider im Moment noch nicht aus, da ich ja noch recht "frisch" in der Materie bin, zumindest was die Vereinsseite angeht...

Ballisto

Hallo Ballisto,

vorab noch auf die Schnelle ein gut gemeinter Rat: Was Floppyk weiter oben bzgl. des Transports der Munition auf den Stand geschrieben hat gilt auch für die Waffen: Falls Du Dich entschließen solltest, sie mal zum "ausprobieren" auf einen Schießstand in Deiner Nähe auszuführen, lasse sie unbedingt von einem Berechtigten, z.B. einem Mitglied (mit WBK) des Vereins, bei dem Du dann schießt, abholen und transportieren. Die dafür erforderlichen Überlassungspapiere findest Du hier im Forum, notfalls eine PM an mich.

Du verfügst nämlich mit Deiner Erben-WBK über kein Bedürfnis, dass Dich dazu berechtigt, die Waffen auf den Schießstand zu transportieren. Man könnte da zwar was konstruieren, aber das ist dünnes Eis. Besser auf Nr. Sicher gehen.

Wenn Du dann mal 12 Monate Mitglied in einem Verein bist, kannst Du die Waffen, jedenfalls teilweise (Revolver und evtl. KK-Gewehr, u.U. auch die PP) als Sportwaffen eintragen/umwidmen lassen, inkl. Mun-Erwerb.

Nun muss ich weg, ich verfolge aber den Thread weiter, falls sich noch Fragen ergeben.

Gruß, Ronald

Geschrieben
Du verfügst nämlich mit Deiner Erben-WBK über kein Bedürfnis, dass Dich dazu berechtigt, die Waffen auf den Schießstand zu transportieren. Man könnte da zwar was konstruieren, aber das ist dünnes Eis. Besser auf Nr. Sicher gehen.

Na das sehe ich anders. Denn auf der WBK steht ja drauf, dass er die tatsächliche Gewalt...

Wenn Du dann mal 12 Monate Mitglied in einem Verein bist, kannst Du die Waffen, jedenfalls teilweise (Revolver und evtl. KK-Gewehr, u.U. auch die PP) als Sportwaffen eintragen/umwidmen lassen, inkl. Mun-Erwerb.

Das stimmt so auch nicht. Er muss den kompletten "Bedürfsnisweg" durchlaufen. Hat er die Bedürfsnis, Sachkunde, usw. wäre es unerheblich, ob er damit den Mun-Erwerb begründet oder gleich eine neue Waffe kauft und mit Mun-Erwerb eintragen lässt. Da die Waffen ja wohl aus Jägerhand kommen, sind diese sportlich gesehen wahrscheinlich eher nicht der Hit. Dann lieber als Andenken geputzt liegen lassen und an neuen Teilen Spaß haben.

Geschrieben
Na das sehe ich anders. Denn auf der WBK steht ja drauf, dass er die tatsächliche Gewalt...

Das stimmt so auch nicht. Er muss den kompletten "Bedürfsnisweg" durchlaufen. Hat er die Bedürfsnis, Sachkunde, usw. wäre es unerheblich, ob er damit den Mun-Erwerb begründet oder gleich eine neue Waffe kauft und mit Mun-Erwerb eintragen lässt. Da die Waffen ja wohl aus Jägerhand kommen, sind diese sportlich gesehen wahrscheinlich eher nicht der Hit. Dann lieber als Andenken geputzt liegen lassen und an neuen Teilen Spaß haben.

He Floppy,

kein Faß aufmachen, ja? Das hilft unserem "Neuen" nicht weiter. Der Transport ist klar geregelt: Er bedeutet "Führen der Waffe", und dass ist nur im Zusammenhang mit einem vom Bedürfnis umfassten Zweck erlaubt, Ende (§12 WaffRNeuRegG Abs.3 Satz 2). Da er Erbe ist, hat er (noch) kein Bedürnis, die Waffen zum Sportschießen mitzunehmen, also darf er sie auch nicht zum Schießstand transportieren. Er dürfte sie aber wohl zum BüMa transportieren, um sie schätzen, überholen, reinigen etc. zu lassen.

Zu Deiner 2. Anmerkung: Klar muss er alle Bedingungen erfüllen, aber erste Voraussetzung ist nunmal (m.E., ich weiß :rolleyes:), dass er seit 12 Monaten Mitglied in einem Schützenverein ist. Von dort aus ist es für den Revolver bei allen Verbänden ein leichtes und für das KK-Gewehr (falls Einzellader) ebenfalls (sonst ggfs. etwas schwieriger), sie als Sportwaffen eingetragen zu bekommen. Für die PP braucht er natürlich einen Verein/Verband, der sie als Sportwaffe in seiner Sportordnung zulässt. Das gilt für einige (BDMP, BDS), aber nicht alle (DSB).

Die Sachkunde hat er übrigens schon :icon14:

Dein Hinweis, er könne sich dann aber auch neue Waffen kaufen, zielt in eine richtige (Anzahl und Qualität der Waffen), aber nicht zwingende (finanziell gesehen) Richtung. Die Annahme, die Waffen stammten von einem Jäger, muss keineswegs zutreffen. Ich kenne einige ältere Semester, die genau diese Zusammenstellung haben, und das KK-Gewehr ist in deren Fall ein sehr brauchbares... Vielleicht erhellt uns Ballisto an dieser Stelle ja ein wenig.

Gruß, Ronald

Geschrieben
He Floppy,

...

Zu Deiner 2. Anmerkung: Klar muss er alle Bedingungen erfüllen, aber erste Voraussetzung ist nunmal (m.E., ich weiß :rolleyes:), dass er seit 12 Monaten Mitglied in einem Schützenverein ist. Von dort aus ist es für den Revolver bei allen Verbänden ein leichtes und für das KK-Gewehr (falls Einzellader) ebenfalls (sonst ggfs. etwas schwieriger), sie als Sportwaffen eingetragen zu bekommen. Für die PP braucht er natürlich einen Verein/Verband, der sie als Sportwaffe in seiner Sportordnung zulässt. Das gilt für einige (BDMP, BDS), aber nicht alle (DSB).

Die Sachkunde hat er übrigens schon :icon14:

...

Gruß, Ronald

Sorry für Off-topic.

Also wenn ich das richtig verstehe, muss ein Sportschütze, wenn er Waffen erbt, sich ein Bedürfnis vom Verband ausstellen lassen, dass er seine geerbten Waffen schießen darf. (z.B. Mun. erwerb für PPK 7,65) ??? *tilt*

Gruss

B

Geschrieben

Ich meine nein. Der Erbe hat nur keinen Mun-Erwerb. Aber der richtige Transport zum Schießstand und dortiges Schießen mit Vereinsmunition sollte doch zulässig sein.

Geschrieben
Aber der richtige Transport zum Schießstand und dortiges Schießen mit Vereinsmunition sollte doch zulässig sein.

Floppyk,

das wird durchaus unterschiedlich gesehen.

Wenn der Erbe kein anderweitiges Bedürfnis hat (und als Erbe hat er i.d.R. keines), so hat er auch keine Möglichkeit, die Waffen im Rahmen des "vom Bedürfnis umfassten Zweck" zum Schießstand zu transportieren.

Meine Behörde geht sogar so weit, das Bedürfnis an die Waffe (und nicht an die Person) zu binden. Was dabei raus kommt, kannst Du Dir ja denken.

Gruß

Michael

Geschrieben
Ich meine nein. Der Erbe hat nur keinen Mun-Erwerb. Aber der richtige Transport zum Schießstand und dortiges Schießen mit Vereinsmunition sollte doch zulässig sein.

Schießen sollte kene Frage sein, soweit stimme ich überein, aber bzgl. Transport solltet Ihr nun wirklich mal ins WaffG schauen, da gibt es keine Diskussion!

Der Erbe hat erstmal kein Bedürfnis (§20 in Verb. mit §4 Abs.1 Satz 4) und deshalb auch keinen ME! Aufgrund welchen Bedürnisses sollte er dann den Transport durchführen dürfen? Alle anderen Fälle des Transports im WaffG betreffen den Transport "im Auftrag", und den kannst Du Dir nicht selbst erteilen. Abgesehen davon trifft dann m.E. auch wieder der erstgenannte § zu :rolleyes:

Ich sag nur: Sicher ist sicher...

Gruß, Ronald

Geschrieben
Ich meine nein. Der Erbe hat nur keinen Mun-Erwerb. Aber der richtige Transport zum Schießstand und dortiges Schießen mit Vereinsmunition sollte doch zulässig sein.

Die Diskussion kommt ja immer mal wieder auf. Nach dem vom Bedürfnis umfassten Zweck gibt es eigentlich für den Erben keinen Grund die Waffen zum Schießstand zu bringen. Der Entwurf der VwV (gabs dazu hier nicht mal einen Link?) trug dem Rechnung, indem es den TRansport um Stand für Erben erlaubte - aber der ist ja nie in Kraft getreten.

Geschrieben
Was issn hier los??? :huh:

Ein Bedürfnus gibt's nicht für Erben, deshalb auch keinen vom Bedürfnis umfaßten Zweck:

Erben sind so ziemlich die einzigen, die mit ihren Plempen im Fahrzeug kreuz und quer durch die Republik düsen dürfen und ohne Bedürfnis und Zweck handeln.

Selbstverständlich darf ein Erbe seine Waffen zum Schießstand fahren und auch wieder zurück.

Wer eine WBK hat, darf verbringen. Aus.

Heinrich

Ich glaube, Du solltest Dir das WaffG doch nochmal durchlesen: Der Terminus "Verbringen" wird im WaffG AUSSCHLIESSLICH im Zusammenhang mit dem "Verbingen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes" gebraucht, also nicht innerhalb des Geltungsbereichs. Dort heißt das nämlich transportieren!

Der Transport einer Waffe ist erlaubnisfreies Führen im eigentlichen Sinne, sofern dieses durch den vom Bedürfnis umfassten Zweck abgedeckt ist.

Und da es, wie Du richtig anmerktest, für Erben kein Bedürfnis gibt, können und dürfen Sie die geerbten Waffen auch nicht transportieren. Die Ausnahme des Transports zum BüMa kannst Du gerne auch wieder streichen, vielleicht liege ich da falsch.

Aber ansonsten, glaube mir, habe ich mich mit dem WaffG schon vor seinem Inkrafttreten ausführlich beschäftigt. Die Ungereimtheiten, auf die Du abzielst, werden nach allfällig bekannten rechtlichen Richtlinien behandelt. Nach diesen kann es schon mal nicht sein, dass ein Sportschütze schlechter gestellt wird als ein Erbe. Der Erbe (um bei diesem vereinfachten Begriff zu bleiben) darf in jedem Fall nicht mehr, als der Sportschütze. Im Falle des Transports darf er jedoch ganz eindeutig weniger, da ihm der Grund (das Bedürfnis) für die meisten Arten (in diesem Fall Ziele) des Transports fehlt.

Aber ich weiß schon, weshalb ich schon lange keine Beiträge im Forum mehr geschrieben habe: Der Ton ist wesentlich harscher geworden, qualitativ hochwertige, da ordentlich recherchierte, Beiträge werden seltener und Stammtischweisheiten werden einem als bare Münze verkauft.

Oder hat einer der anderen, insbesondere der Kritiker meiner Aussagen, die passenden Paragraphen für seine Aussagen zur Hand?

Auf diesem Niveau können wir nämlich gerne weiterdiskutieren, auf dem anderen jedoch nicht.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Hallo Heinrich,

Ein Bedürfnus gibt's nicht für Erben, deshalb auch keinen vom Bedürfnis umfaßten Zweck:

Erben sind so ziemlich die einzigen, die mit ihren Plempen im Fahrzeug kreuz und quer durch die Republik düsen dürfen und ohne Bedürfnis und Zweck handeln.

Selbstverständlich darf ein Erbe seine Waffen zum Schießstand fahren und auch wieder zurück.

Eindeutig falsch! Wer kein Bedürfnis hat, kann auch nicht "im Rahmen des vom Bedürfnis umfassten Zwecks" transportieren.

Wer eine WBK hat, darf verbringen. Aus.

Auf welchen Paragraphen stützt Du diese Aussage?

Gruß

Michael

der gerne was dazulent, aber dazu bedarf es einer gewissen paragraphengestützen Überzeugungskraft

Geschrieben
Was issn hier los??? :huh:

Ein Bedürfnus gibt's nicht für Erben, deshalb auch keinen vom Bedürfnis umfaßten Zweck:

Erben sind so ziemlich die einzigen, die mit ihren Plempen im Fahrzeug kreuz und quer durch die Republik düsen dürfen und ohne Bedürfnis und Zweck handeln.

Selbstverständlich darf ein Erbe seine Waffen zum Schießstand fahren und auch wieder zurück.

Wer eine WBK hat, darf verbringen. Aus.

Heinrich

Endlich jemand der es auf den Punkt bringt.

An die anderen: Nicht noch komplizierter Denken als es ohnehin schon ist!

Geschrieben
Hallo Heinrich,

Eindeutig falsch! Wer kein Bedürfnis hat, kann auch nicht "im Rahmen des vom Bedürfnis umfassten Zwecks" transportieren.

Auf welchen Paragraphen stützt Du diese Aussage?

Gruß

Michael

der gerne was dazulent, aber dazu bedarf es einer gewissen paragraphengestützen Überzeugungskraft

Hallo Michael,

leider kann er, außer blöde Sprüche ablassen und andere beleidigen, nicht viel, siehe den Thread, den er oben zitiert hat und in dem er absolut nichts Konstruktives beigetragen hat.

Insbesondere verwechselt er, wie auch die aus mehreren Personen bestehende und in dem Thread wenig kompetente SB(ine), die Begriffe "Bedürfnis haben" und "Bedürfnis benötigen". Zum erlaubnisfreien Transport *benötigt* man ein Bedürfnis, als Erbe *hat* man aber keines.

Aus diesem anderen Thread kommt allerdings eine interessante Information, die erklärt, weshalb hier manche so auf dem falschen Dampfer sind: Im Entwurf der WaffVwV wird der Transport der Erbwaffen durch den Erben auf den Schießstand als "Selbstverständlichkeit" bezeichnet. Wie so manches ist diese Ausführung wohl auf politischer Ebene entstanden. Sie ist jedoch, wie dort richtigerweise steht, weder rechtsgültig (da vom Bundestag noch nicht verabschiedet) noch sonstwie bindend (da keine Rechtsnorm, wie ein Gesetz oder eine Verordnung), was hier im Forum an zig Stellen nachzulesen ist.

Unserem nun arg verunsicherten Ballisto möchte ich an dieser Stelle, wohl wissend, dass der Troll mir gleich wieder über den Mund fahren wird, aber ans Herz legen, alle Vorsicht walten zu lassen und sich ggfs. doch an meinen Vorschlag mit dem Transport der Waffe(n) durch einen Berechtigten zu halten. Gegen das Schießen auf dem Stand mit den Waffen und der zuvor dorthin gesandten Munition spricht m.M. nach nichts.

Nach den Erfahrungen hier und im o.g. Thread mit dem Thema Erbwaffen erscheint mir nun allerdings das Thema FWR und Armatix, das momentan so heftig diskutiert wird, in einem neuen, nochmals anderen Licht.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Aaaaalso: Erstmal Entschuldigung, daß ich so spät antworte; von gestern auf heute isses ganz schön voll geworden hier :-)

Und dann auch schon gleich DANKE!!! für die vielen Antworten, auch wenn die Meinungen auseinander gehen - ich denke, ich habe die Problematik verstanden ;-)

Das deckt genau meine Misere auf: Das Bedürfnis im gesetzlichen Sinn ist - natürlich - etwas anderes als das "Bedürfnis nach gesundem Menschenverstand" :-(

Zur Aufklärung über meine Verhältnisse :-))) Nein, der Erblasser war kein Jäger. Prinzipiell war er Waffensammler; aber mit Scheinen für alles und jeden (WBK, MES, Wiederladerschein, Sprengberechtigung, ich glaube auch ein spezieller Schwarzpulverschein, etc.). Das Interesse war beruflicher Natur, er hat früher als ziviler Güteprüfer auf einem Schießplatz alle Arten von Geschützen getestet (inkl. der anschließenden Entschärfung der Blindgänger, wenn was nicht geklappt hat!).

Und von diesem Interesse ist seit frühester Jugend bereits etwas "übergeschwappt" :-) (Aber ganz wichtig: Ich bin kein "Waffen-Narr", der permanent mit einer Knarre im Hosenbund rumrennen will!)

Ich befinde mich auch gerade im Rahmen des THW, Fachgruppe Sprengen, in der Ausbildung zum Sprengberechtigten.

Dann kam diese Erbschaft. Und jetzt will ich halt die Waffen nicht nur ab und zu einölen und wieder weg packen, sondern auch damit schießen.

Aber es sind halt keine typischen Sportwaffen...

Herzlichen Dank für die vielen Antworten!!! Ballisto

Geschrieben
(Aber ganz wichtig: Ich bin kein "Waffen-Narr", der permanent mit einer Knarre im Hosenbund rumrennen will!)

Nun, das sind wir auch nicht, was aber weder Politiker und Medien daran hindert, uns immer so darzustellen....

Geschrieben

Mic und Ronald, wenn ihr Recht haettet, duerfte man nicht mit seinem "F"-Luftgewehr zum Stand fahren, weil die auch beduerfnisfrei erworben werden.

Darf man aber.

Natuerlich darf man auch seine Erbwaffen zum Stand transportieren und dort testen, jemandem zum moeglicherweise beabsichtigtem Verkauf zeigen oder sie sich selber dort voruebergehend ueber §12(1) leihen, um sportliches Schiesstraining zu machen. Sportschiessen ist naemlich ein anerkannter Beduerfnisgrund im deutschen Waffen(un)recht. Und man darf sie dann auch wieder (ohne Mun natuerlich) nach Hause transportieren. Alles andere ist einfach nur Phantasie und laienhafte Auslegung. Wichtig dabei, die obigen Gruende zu kennen (Test, Verkaufsabsicht, etc...), FALLS jemand wirklich gefragt werden sollte, wenn er in eine Kontrolle geraet. Das sollte reichen.

Geschrieben
Hallo Michael,

leider kann er, außer blöde Sprüche ablassen und andere beleidigen, nicht viel, siehe den Thread, den er oben zitiert hat und in dem er absolut nichts Konstruktives beigetragen hat.

Insbesondere verwechselt er, wie auch die aus mehreren Personen bestehende und in dem Thread wenig kompetente SB(ine), die Begriffe "Bedürfnis haben" und "Bedürfnis benötigen". Zum erlaubnisfreien Transport *benötigt* man ein Bedürfnis, als Erbe *hat* man aber keines.

Aus diesem anderen Thread kommt allerdings eine interessante Information, die erklärt, weshalb hier manche so auf dem falschen Dampfer sind: Im Entwurf der WaffVwV wird der Transport der Erbwaffen durch den Erben auf den Schießstand als "Selbstverständlichkeit" bezeichnet. Wie so manches ist diese Ausführung wohl auf politischer Ebene entstanden. Sie ist jedoch, wie dort richtigerweise steht, weder rechtsgültig (da vom Bundestag noch nicht verabschiedet) noch sonstwie bindend (da keine Rechtsnorm, wie ein Gesetz oder eine Verordnung), was hier im Forum an zig Stellen nachzulesen ist.

Unserem nun arg verunsicherten Ballisto möchte ich an dieser Stelle, wohl wissend, dass der Troll mir gleich wieder über den Mund fahren wird, aber ans Herz legen, alle Vorsicht walten zu lassen und sich ggfs. doch an meinen Vorschlag mit dem Transport der Waffe(n) durch einen Berechtigten zu halten. Gegen das Schießen auf dem Stand mit den Waffen und der zuvor dorthin gesandten Munition spricht m.M. nach nichts.

Nach den Erfahrungen hier und im o.g. Thread mit dem Thema Erbwaffen erscheint mir nun allerdings das Thema FWR und Armatix, das momentan so heftig diskutiert wird, in einem neuen, nochmals anderen Licht.

Gruß, Ronald

Genauso ist es! :icon14:

Geschrieben
Mic und Ronald, wenn ihr Recht haettet, duerfte man nicht mit seinem "F"-Luftgewehr zum Stand fahren, weil die auch beduerfnisfrei erworben werden.

Darf man aber.

Wenn es doch nur so einfach wäre... Das Bedürfnis entsteht natürlich nicht durch Erhalt der WBK, sondern ist schon vorher da. Bei erlaubnisfreien Waffen ist das kein Thema, dort kann man es sich quasi selbst bestätigen (Ihr wisst, was ich meine). Bei WBK-pflichtigen Waffen jedoch ist für die Bestätigung des (Sportschützen-)Bedürfnisses ein Verband und die zuständige Behörde erforderlich, was klipp und klar auf einen Erben nicht zutrifft. Er hat (als Erbe) kein solches Bedürfnis (angemeldet) und bekommt es auch nicht (automatisch) zugestanden. Ansonsten siehe mein Posting weiter oben, er kann es natürlich wie alle anderen auch (nachträglich) erwerben.

Natuerlich darf man auch seine Erbwaffen zum Stand transportieren und dort testen, jemandem zum moeglicherweise beabsichtigtem Verkauf zeigen oder sie sich selber dort voruebergehend ueber §12(1) leihen, um sportliches Schiesstraining zu machen. Sportschiessen ist naemlich ein anerkannter Beduerfnisgrund im deutschen Waffen(un)recht. Und man darf sie dann auch wieder (ohne Mun natuerlich) nach Hause transportieren. Alles andere ist einfach nur Phantasie und laienhafte Auslegung. Wichtig dabei, die obigen Gruende zu kennen (Test, Verkaufsabsicht, etc...), FALLS jemand wirklich gefragt werden sollte, wenn er in eine Kontrolle geraet. Das sollte reichen.

Und genau das hatte ich eingangs mit "konstruieren" gemeint. Klar kann man es so machen, wenn man genug Selbstbewußtsein besitzt, dass dann auch gegenüber einem Polizisten zu vertreten.

Gruß, Ronald

P.S. An alle, die hier für eine freiere Auslegung stehen: Habt Ihr Euch eigentlich schon mal überlegt, wozu Ihr hier ratet bzw. sogar aufruft? Bisher sind Erbwaffen nicht negativ in Erscheinung getreten. Bei dem, was Ihr hier so schreibt, könnte sich das aber ganz schnell ändern, und dann kann ich nur der Einstellung des Ex-IM (dessen Meinung ich ansonsten nur selten teilte) beipflichten, dass ein Sicherungssystem für Erbwaffen her muss: Ohne Sachkunde, ggfs. unter 18, im schlimmsten Fall keine Ahnung, was Sache ist, aber es ist "quasi alles erlaubt, was Spaß macht", da ja keine Einschränkungen wg. nicht vorhandenem Bedürfnis bestehen...

Ich kann mir gerade noch den Crazy-Smily verkneifen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.