Zum Inhalt springen
IGNORED

etwas vertrackt..


november

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

zunächst mal die situation

bisher gemeldeter wohnsitz: A (bei eltern), dort steht auch ordnungsgemäß mein waffenschrank zur waffenaufbewahrung.

ich bin nun "mitten im umzug", muss mich zwangsläufig (studium) auch ummelden. das ganze findet lediglich von region hannover nach stadt hannover statt.

neuer wohnsitz, mitten in der stadt, mietwohnung.

jetzt das "Problem":

ich hab lediglich eine büchse, nutze die büchse ausschliesslich für die jagd und ab und an schießstand. einzige jagdmöglichkeit ist das revier an meinem wohnsitz A (bei eltern).

folgende überlegung:

ich möchte hier in diesem stadtteil keine waffe in der wohnung haben, viel weniger noch möchte ich mich mit waffe und munition zu fuss, mit der s-bahn, dem bus und mit dem zug eine stunde auf den weg zur jagd machen und nachts nach der jagd mit waffe und munition den gleichen weg hinter mich bringen.

gibt es irgendeine legale möglichkeit, den tresor inklusive waffe bei meinen eltern im keller stehen zu haben, obwohl das nicht mein wohnsitz ist?

und wo wir gerade beim thema umzug sind:

ich melde mich beim einwohnermeldeamt um, und zusätzlich noch wo? UJB zwecks Jagdschein? und wo wegen WBK? bekomme ich dann eine neue WBK und Jagdschein ausgestellt (da steht ja eine ausstellende Behörde drauf) oder wird das einfach "Übernommen"?

Danke schonmal im voraus!

Geschrieben

Deine Akte, die bisher bei der Region lagert, wird nach deinem Umzug/Ummeldung automatisch zur Polizeidirektion Hannover geschickt, die sind dann demnächst für dich zuständig. Darum brauchst Du dich nicht kümmern.

Bei der nächsten Waffe musst Du dann bloß zur PD am Welfenplatz fahren.

Solange nur Du einen Schlüssel für den Waffenschrank hast, sehe ich kein Problem die Büchse bei deinen Eltern stehen zu lassen. Es darf bloß eben niemand anderes ran können.

Gruß Markus

Geschrieben

Du kannst den Waffenschrank problemlos bei deinen Eltern stehen lassen, das WaffG fordert die sichere Aufbewahrung nicht die Aufbewahrung am 1. Wohnsitz.

Ummeldung bei der Einwohnermeldebehörde genügt vollkommen, der Waffenbes. ist im Melderegister verzeichnet und wird vom Amt weitergemeldet.

Das mitführen von Waffen ist übrigens im ÖPV teilweise nicht erlaubt.

Karl

Geschrieben

Es schadet aber nicht, wenn man den Sachbearbeiter der alten und der neuen Adresse informiert! In der Regel geht das auch problemlos! Bitte denkt daran, dass solche Informationen bei Einbrüchen, Zimmerbränden usw. von größter Wichtigkeit sind!

Geschrieben
bekomme ich dann eine neue WBK und Jagdschein ausgestellt (da steht ja eine ausstellende Behörde drauf) oder wird das einfach "Übernommen"?

Nein, bekommst Du nicht. Du bekommst bei einem Umzug ja auch keinen neuen Reisepaß, obwohl da eine ausstellenden Behörde draufsteht. Denn die hat mit der momentan verantwortlichen Behörde nichts zu tun.

Geschrieben

ok, danke schonmal.

muss ich dann bei meinen eltern einen zweiten wohnsitz anmelden oder reichts, mich ganz normal umzumelden?

Deine Akte, die bisher bei der Region lagert, wird nach deinem Umzug/Ummeldung automatisch zur Polizeidirektion Hannover geschickt, die sind dann demnächst für dich zuständig. Darum brauchst Du dich nicht kümmern.

Bei der nächsten Waffe musst Du dann bloß zur PD am Welfenplatz fahren.

Polizeidirektion? läuft das nicht über fachbereich recht und ordnung?!

Geschrieben
Polizeidirektion? läuft das nicht über fachbereich recht und ordnung?!

Öh.... kann sein, bin vor über 10 Jahren aufs Land (zurück)gezogen. Inzwischen wurde ja nicht nur der Landkreis eingestampft und die "Region" geboren, da sind mit Sicherheit auch ganz andere Sachen umgemodelt worden.

Frag doch einfach die Damen aus dem Regionsbüro, die müßten das wissen.

Ich wurde 2003 mit dem Hinweis von Frau K. "Sie bekommen hier nichts mehr..." :o , zur Stadt Lehrte geschickt, weil die jetzt für meinen Wohnort zuständig ist.

Gruß Markus

Geschrieben
Ich wurde 2003 mit dem Hinweis von Frau K. "Sie bekommen hier nichts mehr..." :o , zur Stadt Lehrte geschickt, weil die jetzt für meinen Wohnort zuständig ist.

Im Bereich der Region Hannover können die Städte das Wafenrecht selber verwalten.

Gruß

Michael

Geschrieben

moinsen

ich denke mal da wird dir geholfen (wenn du stadt hannover wohnst )

Landeshauptstadt Hannover

Fachbereich Recht u. Ordnung/Waffenbehörde

Leinstr.14 (Postanschrift )

30159 Hannover

Dienstgebäude : Marienstr.14

Mo. - Fr. 8.30-13.00

o.n. Vereinbarung

einfach mal vorbei gehen und nachfragen.sind alle super nett

gruss

Geschrieben
Im Bereich der Region Hannover können die Städte das Wafenrecht selber verwalten.

Tun sie auch, nur Sehnde nicht, die sind zu ...., naja mein Vereinskamerad muss halt nach Hannover ^_^

Wie siehts aus Micha, Freitag morgen Frühstück bei mir? :pro:

Gruß Markus

Geschrieben

Du musst nur folgendes tun:

1. Melderechtliche Ummeldung wegen neuem Hauptwohnsitz (die alte Wohnung würde ich als Zweitwohnsitz weiterlaufen lassen - dann brauchste z.B. den Fahrzeugschein nicht umschreiben lassen ;) )

2. Adressänderung im Jagdschein von Deinem Kreisjagdamt vornehmen lassen.

3. Muss nicht sein, ist aber immer ein feiner Zug: Dich bei Deiner neuen Waffenbehörde persönlich vorstellen und erklären wie sicher Du die Waffen aufbewahrst.

:bb1:

SBine

Geschrieben
3. Muss nicht sein, ist aber immer ein feiner Zug: Dich bei Deiner neuen Waffenbehörde persönlich vorstellen und erklären wie sicher Du die Waffen aufbewahrst.

:bb1:

SBine

Ruf vorher an, wieviel Mädels im Amt sind, damit Du die passende menge Kuchen mitbringen kannst.... kommt immer gut :rolleyes:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.