Guest Posted May 29, 2002 Share Posted May 29, 2002 Ist das schießen mit Luftgewehren über 7,5 J.,z.B. in Kellerräumen seinens eigenen Hauses verboten? gruß tribun Link to comment Share on other sites More sharing options...
5-atü Posted May 29, 2002 Share Posted May 29, 2002 Wenn Du für die starke Büchse (>7,5J) eine WBK besitzt, solltest Du keine Schwierigkeiten bekommen. Theoretisch dürftest Du, im Falle einer gültigen Besitz-Erlaubnis, auch mit cal. 50 BMG im Keller ballern. Die Kugeln dürfen das befriedete Besitztum nicht verlassen können... Das lässt sich bei 4,5mm noch ganz leicht bewerkstelligen, bei 12,7mm x 99 sieht das anders aus. PiPa Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted May 29, 2002 Share Posted May 29, 2002 Zitat: Original erstellt von Pistolen-Paule: Wenn Du für die starke Büchse (>7,5J) eine WBK besitzt, solltest Du keine Schwierigkeiten bekommen. Theoretisch dürftest Du, im Falle einer gültigen Besitz-Erlaubnis, auch mit cal. 50 BMG im Keller ballern. Die Kugeln dürfen das befriedete Besitztum nicht verlassen können... Das lässt sich bei 4,5mm noch ganz leicht bewerkstelligen, bei 12,7mm x 99 sieht das anders aus. PiPa Nö! Wie kommst du denn darauf? Mit einer Waffe über 7,5 Joule darf nur auf genehmigten Schießständen geschossen werden. Zum Thema Schiessen: § 45 Abs. 1 WaffG "Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schußwaffe oder mit einem Böller schießen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde." Erlaubnis für eine Schiesstätte: § 44 Abs. 1 "Wer eine Schießstätte betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde." Was Schiessstätten sind: § 44 Abs. 4 Schießstätten sind ortsfeste oder ortsveränderliche Anlagen, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schußwaffen, der Erprobung von Schußwaffen oder dem Schießen mit Schußwaffen zur Belustigung dienen." [Dieser Beitrag wurde von Astanase am 29. Mai 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 29, 2002 Share Posted May 29, 2002 Original erstellt von Pistolen-Paule:Wenn Du für die starke Büchse (>7,5J) eine WBK besitzt, solltest Du keine Schwierigkeiten bekommen. Theoretisch dürftest Du, im Falle einer gültigen Besitz-Erlaubnis, auch mit cal. 50 BMG im Keller ballern. Die Kugeln dürfen das befriedete Besitztum nicht verlassen können... Den Spruch mit dem befr. Besitztum kenn ich bei Luftdruckwaffen<7,5J auch,wobei bei 50 BMG nur der zugelassene Schießstand in Frage kommt(gibst den wirklich?) Aber was ist nun mit Luftdruckwaffen über 7,5J,nur auf dem Schießstand?(Luftgewehr ordnungsgmäß in WBK eingetragen) gruß tribun Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der_Schamane Posted May 30, 2002 Share Posted May 30, 2002 Wies mit LG über 7,5 Joule aussieht weiß ich nicht. Aber das mit der 50BMG ist völlig falsch. Scharfe waffen dürfen nur auf GENEHMIGTEN Schießstätten geschossen werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted May 30, 2002 Share Posted May 30, 2002 Gibt es hier nur blinde Hühner? Oder alle Analphabeten? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Preussens Gloria Posted May 30, 2002 Share Posted May 30, 2002 Nochmal für alle, die schwer von Kapi sind: Das Schießen daheim ist NUR BIS 7,5 JOULE erlaubt. Astanase hat exakt die richtigen Paragraphen genannt! Was Du in Deinem Keller treibst, mußt Du mit Deinem Gewissen ausmachen. Mit `ner .50BMG würde ich`s gar nicht erst versuchen. Gruß PG Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted May 30, 2002 Share Posted May 30, 2002 Zitat: Was Du in Deinem Keller treibst, mußt Du mit Deinem Gewissen ausmachen. und evt. mit der Polizei, wenn`s rauskommt. Hi PG, funtionieren die Smilies ?? Gruß KLaus [Dieser Beitrag wurde von klaus12 am 31. Mai 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 31, 2002 Share Posted May 31, 2002 Kindergarten - löschen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
5-atü Posted May 31, 2002 Share Posted May 31, 2002 Moment, Moment! Das mit .50 BMG war natürlich übertrieben. Nehmen wir folgende Waffen an: A) Luftdruckwaffe < 7,5 J B) Luftdruckwaffe > 7,5 J (z.B. 16,3 J) C) KK-Waffe So! Und mit der freien Waffe dürfte man zuhause schießen, mit dem stärkeren LG weniger, mit der KK-Büchse gar nicht? Mag sein, dass das Gesetz ein Auge zudrückt, wenn man zuhause mit einer freien Waffe schießt, aber ein Luftgewehr (auch LuPi) ist eine Schusswaffe. Also bedürfte man auch für eine WBK-freie Waffe einen GENEHMIGTEN Schießstand. Und wo will man dann die Grenze zwischen High-Power-LG und KK-Gewehr setzen? Das eine macht pppppppt! und das andere Peng! ???? PiPa Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted May 31, 2002 Share Posted May 31, 2002 Moin Paule, das Gesetz drückt bestimmt kein Auge zu. Eigentlich hat es Asta schon eindeutig gesagt. Hier noch einmal: Zitat: § 45 (1)Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schußwaffe ...schießen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. .... (6)die Absätze 1 bis 5 sind nicht anzuwenden 1.auf das Schießen mit Schußapparaten 2.auf das Schießen durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können Zitat: Also bedürfte man auch für eine WBK-freie Waffe einen GENEHMIGTEN Schießstand es gibt keine freien Waffen, die eine Bewegungsenergie über den 7,5 J haben Zitat: Und wo will man dann die Grenze zwischen High-Power-LG und KK-Gewehr setzen? bei 7,5 J Und nochmal zu deinem Beispiel Pistolenpaule schrieb: Zitat: A) Luftdruckwaffe < 7,5 J B) Luftdruckwaffe > 7,5 J (z.B. 16,3 J) C) KK-Waffe So! Und mit der freien Waffe dürfte man zuhause schießen, mit dem stärkeren LG weniger, mit der KK-Büchse gar nicht? zu A - ja zu B - nein, außerdem WBK-pflichtig zu C - nein, auch WBK-pflichtig Gruß Klaus [Dieser Beitrag wurde von klaus12 am 31. Mai 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Preussens Gloria Posted May 31, 2002 Share Posted May 31, 2002 Hallo Klaus! Gib es auf, Du schreibst Dir noch die Finger wund. Hier scheinen einige superschwer von Begriff zu sein. Die haben immer noch nicht kapiert, daß bei 7,5 Joule Schluß ist und unterscheiden noch zwischen "scharf", "halbscharf", "mittelscharf" und "rattenscharf". Die Diskussion hat doch keinen Wert mehr. Die Smilies funktionieren übrigens super, was gleich alle, die schwer von Begriff sind, bestätigen können! (ich habe mir erlaubt, den Effenberg-Smilie zu entfernen, noch sind wir doch eigentlich zivilisiert, oder ? Gruß Thorsten Wieking) [Dieser Beitrag wurde von Preussens Gloria am 31. Mai 2002 editiert.] [Dieser Beitrag wurde von Thorsten Wieking am 31. Mai 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 31, 2002 Share Posted May 31, 2002 @Klaus12 @Preußens Gloria Jungs, ist okay, wir wissen jetzt, was für *schöne* Smilies es gibt, aber es reicht jetzt. Das rechtliche ist IMHO auch geklärt, im RL (Real Life), sollte man wirklich mal Besuch von der Polizei bekommen, kann man nur hoffen, das die Jungs das LG nicht als >7,5 J erkennen. Hängt sicherlich auch damit zusammen, wie fit die Kollegen im WaffG sind. Riskieren lohnt sich IMHO trotzdem nicht. Gruß Thorsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 31, 2002 Share Posted May 31, 2002 Zitat: "es gibt keine freien Waffen, die eine Bewegungsenergie über den 7,5 J haben" ...bist Du sicher ? Wie sieht es mit Armbrust, Flitzebogen und Kartoffelknödelschleuder aus ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted May 31, 2002 Share Posted May 31, 2002 Das rechtliche ist, wie oben gesagt: bis 7,5 Joule schiessen, ansonsten nur mit Genehmigung. Zitat: es gibt keine freien Waffen, die eine Bewegungsenergie über den 7,5 J haben Falsch: WaffVwV Nr 28: 28.2. Keine WBK bedarf: 28.2.4. Luftdruck-, Federdruck- und CO-Waffen, die vor dem 1.1.1970 erworben worden sind. und es gibt noch eine Ausnahme für DDR-Luftdruckwaffen (den § habe ich leider nicht) ------------------ Mast und Schotbruch Skipper [Dieser Beitrag wurde von skipper am 31. Mai 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pellet Posted May 31, 2002 Share Posted May 31, 2002 @Volker Gebert Flitzebogen sind halt keine Waffen im Sinne des Gesetzes und somit außen vor. ABER die interessanteste Frage, die hier wieder so beiläufig aufkam ist doch die: Waffen vor 1970 nicht WBK pflichtig. Mit Waffen über 7,5 Joule darf zuhause nicht geschossen werden. Soweit Fakt! Was ist mit all den Druckluftgewehren, die bis 1970 gebaut wurden? generelles Schießverbot zu Hause?? Ist der F Stempel die Legitimation oder die tatsächliche Stärke? Wie soll das Ottonormaldiana23luftgewehrbesitzer wissen oder messen? Das betrifft hunderttausende Freizeitschützen. Was meint Ihr?? Pellet Link to comment Share on other sites More sharing options...
WJN Posted June 1, 2002 Share Posted June 1, 2002 Soweit ich weiß: ohne F nicht zu Hause! (Ausnahme DDR ??? ) Ist auch für die "Prüfer" die einfachste Regelung. Gruß WJN [Dieser Beitrag wurde von WJN am 01. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted June 1, 2002 Share Posted June 1, 2002 Moin, das Gesetz besagt: entweder 7,5 Joule oder F siehe § 45(6)2.a) ------------------ Mast und Schotbruch Skipper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der_Schamane Posted June 1, 2002 Share Posted June 1, 2002 Armbrust und Boden sind keine Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes, da laut waffengesetz gegenstände bei denen "Ein Geschoß durch einen Lauf getrieben wird" schusswaffen sind. Und wenn mit der Knödelschleuder die Kartoffelkanone aus dem allgemeinen Thread gemeint sein sollte: Die hatte eine Mündungsenergie von 30 oder 40 Joule. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fuchs Posted June 4, 2002 Share Posted June 4, 2002 Und außerdem glaube ich dass eine Flobert-Schrotpatrone auch mehr als 7,5 Joule hat. Siehe Gesetzestext im Folgenden: WaffG § 45 Schießen (1) Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schußwaffe oder mit einem Böller schießen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. ................... (6) Die Absätze 1 bis 5 sind nicht anzuwenden 2. auf das Schießen durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird, oder deren Bauart nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugelassen ist, B) mit Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9 mm, c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen wird, und in den Fällen der Buchstaben a oder b die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, ..... WaffG § 21 Zulassung von Handfeuerwaffen und Einsteckläufen (1) Handfeuerwaffen 1. mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 5 mm Durchmesser und bis zu 15 mm Länge,........... .......dürfen nur eingeführt, sonst in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sind. Satz 1 ist nur auf serienmäßig hergestellte Gegenstände anzuwenden. Satz 1 gilt nicht für Handfeuerwaffen, Einsteckläufe und Schußapparate aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist und die ein Prüfzeichen eines solchen Staates tragen. .............. Wichtig ist immer, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Dazu gehören auch Querschläger. Denken wir nicht an einen 200qm großen Vorstadtgarten, sondern vielleicht ein landwirtschaftliches Anwesen mit großem Grundstück (muß natürlich befriedet sein = Zaun drumrum). Insgesamt ergibt sich eine ganze Menge von Möglichkeiten. Flobertschrot, Schreckschußpistolen, alles < Kal.5 x 15 mm mit Beschußzeichen der PTB. Luftdruck <7,5 Joule und evtl. weitere Schußwaffen die ich nicht einzeln auflisten kann. ------------------ Grüße Fuchs [Dieser Beitrag wurde von Fuchs am 04. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted July 4, 2002 Share Posted July 4, 2002 So, gezz machich datt Kaos ma perfekt: Zitat: muß natürlich befriedet sein = Zaun drumrum Mit Neffen und mit Nichten! Befriedet ist ein Grundstück dann, wenn erkennbar ist, wo der Hausfriede beginnt. Die Friede kann durchaus der Übergang von einem wilden Acker zu einem gemähten Rasen sein. An der Stelle, wo gemäht ist, beginnt der Hausfriede. ------------------ Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du! Together we stand, divided we fall [Dieser Beitrag wurde von Mike Brauer am 04. Juli 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der_Schamane Posted July 6, 2002 Share Posted July 6, 2002 Bei unserem "rasen" gesteht dann aber schon wieder verwechslungsgefahr Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted July 8, 2002 Share Posted July 8, 2002 Na denn stell nen Wäscheständer mit den alten Socken an die Greze ------------------ Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du! Together we stand, divided we fall Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der_Schamane Posted July 8, 2002 Share Posted July 8, 2002 Geruchsgrenzmarkierung? so wie der Geruchszaun der Wild von den Straßen abhalten soll? Sollte man mal testen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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