Zum Inhalt springen
IGNORED

Frage zur Waffenvererbung


Obereiche

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

mein Opa war seineszeichens Jäger und hat mich als Kind oft mit auf die Pirsch genommen. Das hat mir immer sehr viel Spaß gemacht und er hat mir damals versprochen dass ich, wenn ich groß bin, mal eines seiner Gewehre bekomme.

Leider ist er schon vor Jahren bei einem Unfall ums Leben gekommen. Da ich zu dieser Zeit erst 10 Jahre alt war, bekam mein Onkel (ebenfalls Jagdscheinbesitzer) sämtliche Gewehre.

Mittlerweile bin ich aber 25 und frage mich, ob mir mein Onkel nun ein Gewehr meines Opas weitervererben könnte.

Wie verhält sich das in diesem Fall?

Geschrieben
Hallo,

mein Opa war seineszeichens Jäger und hat mich als Kind oft mit auf die Pirsch genommen. Das hat mir immer sehr viel Spaß gemacht und er hat mir damals versprochen dass ich, wenn ich groß bin, mal eines seiner Gewehre bekomme.

Leider ist er schon vor Jahren bei einem Unfall ums Leben gekommen. Da ich zu dieser Zeit erst 10 Jahre alt war, bekam mein Onkel (ebenfalls Jagdscheinbesitzer) sämtliche Gewehre.

Mittlerweile bin ich aber 25 und frage mich, ob mir mein Onkel nun ein Gewehr meines Opas weitervererben könnte.

Wie verhält sich das in diesem Fall?

wenn dein onkel das testamentarisch regelt ist das nach seinem tod unproblematisch für dich eins der gewehre zu erben. aber nur dann.

Geschrieben
mein Opa war seineszeichens Jäger und hat mich als Kind oft mit auf die Pirsch genommen. Das hat mir immer sehr viel Spaß gemacht und er hat mir damals versprochen dass ich, wenn ich groß bin, mal eines seiner Gewehre bekomme.

Wie wäre es mit der Jägerprüfung? Scheint Deiner Familie ja irgendwie im Blut zu liegen und ist (imho) eine deutliche Bereicherung des Lebens!

Geschrieben

Zu Lebzeiten kann man nicht vererben, höchstens im Testament bereits alles für den Todesfall regeln. :gutidee:

Wenn Du die Waffe jetzt schon willst, bleibt Dir also nichts anderes übrig, als auch ein Berechtigter zu werden.

Wenn das Gewehr auch zum Sportschießen geeignet ist, kannst Du ja auch diese Karriere einschlagen...

Geschrieben

Das gute am Erben ist auch, dass die Eintragung in die WBK billiger ist:

ca. 30 Euro zahlte ich beim Eintrag von 6 Waffen :00000733:

Ist das Normal, oder einfach nur endlich mal günstig?

IMI

Geschrieben

Na ja, das kommt drauf an. Die Ausstellung einer Erben-WBK kostet 25,56 Euro. Also genauso viel wie eine Jäger-WBK für auf Jagdschein erworbene Waffen.

Mehrere Waffen kann nur ein Jäger mit WBK, in welche die Erbwaffen noch alle reinpassen, günstiger erwerben (17,90 Euro pauschal). Allerdings nur Langwaffen.

Geschrieben

Ah, da fällt mir gerade noch was ein: Zum Preis von knapp über 30 Euro wurden die 6 Waffen eingetragen und eine LW ausgetragen ( da verkauft).

Dann sollten, ich glaube 33 Euro warens, eigentlich in Ordnung sein...

IMI

Geschrieben

Hallo,

Zu Lebzeiten kann man nicht vererben, höchstens im Testament bereits alles für den Todesfall regeln. :gutidee:

Wenn Du die Waffe jetzt schon willst, bleibt Dir also nichts anderes übrig, als auch ein Berechtigter zu werden.

Wenn das Gewehr auch zum Sportschießen geeignet ist, kannst Du ja auch diese Karriere einschlagen...

Im Detail falsch, man kann auch zu Lebzeiten des Erblassers ein Erbe antreten. :D

Aber ob für diesen Fall auch möglich, kann ich nicht sagen.

Gruss Spa

Geschrieben
Hallo,

mein Opa war seineszeichens Jäger und hat mich als Kind oft mit auf die Pirsch genommen. Das hat mir immer sehr viel Spaß gemacht und er hat mir damals versprochen dass ich, wenn ich groß bin, mal eines seiner Gewehre bekomme.

Leider ist er schon vor Jahren bei einem Unfall ums Leben gekommen. Da ich zu dieser Zeit erst 10 Jahre alt war, bekam mein Onkel (ebenfalls Jagdscheinbesitzer) sämtliche Gewehre.

Mittlerweile bin ich aber 25 und frage mich, ob mir mein Onkel nun ein Gewehr meines Opas weitervererben könnte.

Wie verhält sich das in diesem Fall?

Hat der Onkel sie vererbt bekommen oder sie ev. nur für dich aufbewahrt bis du über 18 oder nun über 25 bist. Da gibt es doch auch ne Lösung oder?

Als unser Schützenbruder leider verstorben ist ist das auch irgendwie so gehendelt worden. Seine Kinder waren auch noch nicht über 18.

Geschrieben

Hallo,

Im Detail falsch, man kann auch zu Lebzeiten des Erblassers ein Erbe antreten. :D

Aber ob für diesen Fall auch möglich, kann ich nicht sagen.

Richtig, Ausnahme sind Waffen auf Erben-WBK. Erbantritt von Erben ohne Erwerbsberechtigung fordert zwingend das vorherige ableben des Erblassers.

Karl

Geschrieben
Im Detail falsch, man kann auch zu Lebzeiten des Erblassers ein Erbe antreten. :D

Ach ja, wie soll das denn funktionieren ? :confused:

Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

Jegliche Besitzwechsel zu Lebzeiten sind deshalb nur aufgrund anderweitiger Berechtigungen möglich.

Geschrieben

Also das ist ja wirklich schade....damit habe ich also keinen Anspruch nur weil ich damals noch nicht volljährig war. Und mit Aufbewahrung usw. kann man offenbar auch nichts machen.

Jagdschein kommt für mich nicht in Frage. Das durch den Wald pirschen ist zwar ganz schön aber ich kann (entgegen der Familientradition) keiner Fliege was zuleide tun.

Mir geht es einfach um das Erbstück und die Kindheitserinnerungen die ich damit verbinde.

Und da ich Student bin ist's mir zeitlich auch überhaupt nicht möglich nur deshalb in einen Schützenverein einzutreten.

Sehr tragisch das alles.

Geschrieben
....

Und da ich Student bin ist's mir zeitlich auch überhaupt nicht möglich nur deshalb in einen Schützenverein einzutreten.

Sehr tragisch das alles.

Und welches ominöse Studium soll das sein, welches nichtmal 1-2x pro Monat 2 Stunden Schützenverein zulässt?

IMI

Geschrieben

@heletz

Das widerspricht aber den Aussagen von Karl22 und Sachbearbeiter.

Die können nur verwahrt werden bis ich 18 bin und mit 19 ist der Zug schon abgefahren oder was?

@IMI

Jetzt bleib mal sachlich.

Wirst es wohl noch mir überlassen können zu entscheiden ob ich dafür Zeit habe oder nicht. Am Studienort geht's schonmal gar nicht und des Weiteren bin ich nur zwei Tage in der Woche daheim wo ich dann was anderes zu tun habe als zum Schützenverein zu gehen.

Zumal es sich hierbei um ein Jagdgewehr handelt und es zweifelhaft ist ob ich das mit einer Sport-WBK überhaupt besitzen darf.

Geschrieben
@heletz

Das widerspricht aber den Aussagen von Karl22 und Sachbearbeiter.

Die können nur verwahrt werden bis ich 18 bin und mit 19 ist der Zug schon abgefahren oder was?

Du hättest die Waffen durchaus erben können, die WBK wäre dann auf einen dritten ausgestellt worden und Du hättest die Waffe erst mit 18 bekommen.

Der Zug für Dich ist abgefahren weil dein Onkel die Waffen erworben hat. Ein Versprechen ist im Hinblick auf eine Erbschaft nur ein moralischer Anspruch, beim Testament gilt die Schriftform.

Evtl. lag es auch daran, daß deine ges. Vertreter auf das Erbe verzichtet haben.

Karl

Geschrieben

Also jetzt nochmal der Reihe nach:

erben kannst Du nur, wenn einer stirbt. Nur in diesem speziellen Fall besteht die Möglichkeit eine "Erben-WBK" zu erhalten. Nach Deinen Schilderungen ist der Zug abgefahren.

Dein Onkel kann zu seinen Lebzeiten Dir Dinge schenken. Das berechtigt nicht zur WBK, deshalb darf er Dir keine Waffen überlassen, wenn Du nicht bereits anderweitig eine WBK erlangt hast.

Selbstverständlich darf ein Sportschütze mit einer "Jagdwaffe" schießen, auf WBK besitzen etc. pp. (OK, es gibt ein paar Ausnahmen wie HA-Langwaffen mit kurzen Läufen.)

Wenn Du kein Interesse am Schießsport hast und auch nicht an der Jagd, bleibt Dir eigentlich nur das Anlegen einer Sammlung. Wenn das auch nicht interessant ist, warum zum Henker willst Du die Knifte von Deinem Opa haben ? Gönnst Du die deinem Onkel nicht ?

Das beste ist mMn das, was Rodney oben vorschlug: Jägerprüfung machen. Damit trittst Du wirklich das Erbe Deines Opas an.

Geschrieben
...@IMI

Jetzt bleib mal sachlich.

Wirst es wohl noch mir überlassen können zu entscheiden ob ich dafür Zeit habe oder nicht. Am Studienort geht's schonmal gar nicht und des Weiteren bin ich nur zwei Tage in der Woche daheim wo ich dann was anderes zu tun habe als zum Schützenverein zu gehen.

Zumal es sich hierbei um ein Jagdgewehr handelt und es zweifelhaft ist ob ich das mit einer Sport-WBK überhaupt besitzen darf.

Also...

Ich fragte Dich lediglich, welches Studium keine Zeit für 1-2 mal pro Monat Schießen lässt! Dass Du Dich dadurch dermaßen auf den Schlips getreten fühlst - kann ich ja nix für!

Klar ist alles Deine Entscheidung was Du machen willst; aber dann solltest Du auch nicht nach Meinungen in einem öffentlichen Forum fragen :rolleyes:

Schließlich solltes es doch in Deinem Sinne sein, wenn hier Möglichkeiten abgewogen werden, wie Du vielleicht doch noch zu Deinem gewünschten Gewehr kommen kannst.

IMI

Geschrieben

@Karl22

Ein schriftliches Testament gab's ja gar nicht.

Mein Opa ist völlig überraschend bei einem Unfall gestorben und die Hinterlassenschaft ist dann irgendwie unter den Verwandten aufgeteilt worden bzw jeder hat sich genommen was er gebrauchen konnte.

@IMI

Nichts für Ungut, klang nur so nach Vorwurf.

@Tyr13

Eigentlich möchte ich die Knifte wirklich nur haben weil ich damit persönliche Erinnerungen verknüpfe.

Wenn ich in einem Schützenverein bin, schieße ich da ja auch nicht mit dem Gewehr meines Opas sondern das steht nur daheim im Schrank und ich kann's mir ab und zu mal anschauen.

Sammlung war auch mein allererster Gedanke. Allerdings ist das Gewehr wohl kaum ein seltenes Sammlerstück und zum anderen ist die Sammler-WBK ja so ziemlich unbezahlbar wenn ich das richtig verstanden habe (noch getopt vom Jagdschein).

Geschrieben
Ein schriftliches Testament gab's ja gar nicht.

Dann hattest Du sowieso nie einen Anspruch auf die Waffe, da du in der gesetzlichen Erbfolge erst hinter dem entsprechenden Elternteil stehst und dann immer noch die Frage nicht geklärt ist wer die Waffe tatsächlich bekommt.

Nur wegen des Erinnerungsstücks den Jagdschein, bzw. den Weg über den Verein zu machen wäre mir auch zu umständlich.

Karl

Geschrieben

Ach ja, das Erben...

Du bist nach dem Tod deines Großvaters nur mittelbar erbberechtigt. Vorher erben eben die Kinder Deines Opas. Wenn man einen bestimmten Gegenstand einem Hinterbliebenen oder Freund hinterlassen möchte muss man ein Vermächtnis machen. Und das geht eben nur über Verfügung von Todes Wegen Ansonsten kommst Du als Enkelkind nur dann in der Erbmassenverteilung vor, wenn Deine Eltern die Erbschaft ausschlagen.

Wenn sich alle einig sind, hätte auch in Deinem Fall ein Erben stattfinden können. Nach dem Tod Deines Opas wäre Dir die Waffe vermacht worden (mündlich) und Dein Onkel hätte bis zur Volljährigkeit drauf aufgepasst. Das Fehlen des schriftlichen Testaments würde bei der Behörde großes Seufzen verursachen. Da müssten dann alle anderen Erben zusammenstehen und sagen: das hat der immer gesagt, wir wollen das auch so.

Als Erbe hast Du ja auch keine Munitionserwerbsberechtigung, daher ist im Prinzip nur das "Besitzen" erlaubt, kein Gebrauch der Waffe. OK, auf dem Schießstand könntest Du Munition zum sofortigen Verbrauch erwerben, aber das ist dann schon scharf an der Intention des WaffG vorbeigeschrammt. Weniger wegen dem Schießen, mehr wegen dem Transport zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck.

Noch 'ne Variante: Lass das Gewehr, um das es geht vom Büchsenmacher zerstörungsfrei auf 4mm M20 umbauen. Mach selbst einen Sachkundelehrgang und beantrage eine grüne WBK. Darauf kannst Du dann die umgebaute Knifte eintragen.

Edit: Linksschreibung

Geschrieben

Tja, nach Lage der Dinge sehe ich nur zwei Möglichkeiten für Dich, wenn Du die Waffe unbedingt als Nichtberechtigter haben willst:

1. Die unschöne Variante: Der Onkel muss sterben und Dir das Teil vermachen

2. Die teure Variante: die Waffe wird nach den Bestimmungen des WaffG und des BeschussG unbrauchbar gemacht und Dir dann als Dekowaffe als Andenken übergeben.

Was besseres kann ich Dir leider nicht anbieten...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.