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IGNORED

Handfeste Drohung oder nur heiße Luft?


Liebertee

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
@Bandit_911

Mein posting bezog sich nicht auf Dich, alea! Falls es so rüberkam, sorry.  (mann, mann, wir beide missverstehen uns aber heute oft :D )

Wenn jemand in ein Forum eine Drohung schreibt, dann kommt es eben sehr auf den 

Kontext (und die Uhrzeit ;) ) an. Das ist etwas anderes als z.B. ein Telefonat. Ich wollte damit auch nur zu Bedenken geben, dass man imho nicht gleich für jede/n Drohung/Beleidigung/Verkehrsverstoß usw. alle polizeilichen und juristischen Möglichkeiten ausschöpfen muss. Doch jeder hat eine andere Grenze. 

Wie Liebertee schon schrieb muss das letztlich immer jeder für sich entscheiden. 

Bandit_911

Geschrieben
Natürlich sind solche Drohungen in den allermeisten Fällen nix als bla bla, letztendlich bin ich aber der einzige, der in der konkreten Situation zu entscheiden hat ob ich den Herrn nun ernst nehme oder eben nicht, schließlich gehts da dann ja um meinen kleinen Hintern.

Dazu hat Waffen Tom schon den passenden Kommentar geschrieben:

Als Illegalist gehört der RICHTIG aus dem Verkehr gezogen.

Als Legaslist sein SB auch noch.

Als Großmaul gehört dem ein Dämpfer verpasst.

Oder hast Du zufällig einen Motor verkauft der nicht in Ordnung war? Sozusagen Schadensbegrenzung in eigenem Interesse.
das liegt natürlich im Bereich des Möglichen. :good:

:cool3:

Mein posting bezog sich nicht auf Dich, alea! Falls es so rüberkam, sorry. (mann, mann, wir beide missverstehen uns aber heute oft
Das ist das Problem des geschriebenen Wortes, es fehlen die Mimik und die Gestik.

:friends:

alea

Geschrieben
@Bandit_911,

mir geht es nur um die Drohung mit einer Waffe.

....

Gruß

alea

Wo wurde denn hier mit einer Waffe gedroht???

Wenn ich das hier richtig gelesen habe, wurde lediglich von einer Waffe und dem was man damit anfangen könnte gesprochen.

Daraus ergibt sich noch keine (Be)Drohung mit einer Waffe. (Ein wenig juristische Haarspalterei am Rande).

Nichts desto trotz kann man, muss aber nicht, einen solchen Sachverhalt bei der Polizei vorbringen.

Ob man dies, wie es der ein oder andere Wortjongleur gerne tut, schriftlich macht oder sich einer Zeugenvernehmung unterzieht, die dann von einem unfähigen Beamten ohne Hauptschulabschluss (seltsam nur dass selbst für den Eintritt im mittleren Dienst die mittlere Reife Mindestanforderung ist) niedergeschrieben wird, ist vom Grundsatz her zunächst einmal egal.

Interessant wird es erst bei so kleinen Spitzfindigkeiten wie sie sich in meiner Ausgangsfrage finden, nämlich den Tatbestandsmerkmalen.

Sind diese in der schriftlichen Anzeige nicht hinreichend beschrieben lädt der Staatsanwalt den Zeugen entweder zur Nachvernehmung, heißt der unfähige (Polizei)Beamte ohne Hauptschulabschluss muss doch aufgesucht werden und in sich an der indirekten Rede den Kopf zerbrechen, oder der Staatsanwalt stellt das Ding ein.

Gut auch, dass unsere Wortjongleure so gut über die Unterschiede zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bescheid wissen.

Das Ermessen steht dem Polizeibeamten nämlich nur bei Ordnungswidrigkeiten zu und muss pflichtgemäß ausgeübt werden.

Bei Straftaten, und die Bedrohung ist nun mal einmal eine Straftat gemäß § 241 StGB, greift das Lagalitätsprinzip, die Aufgabenzuweisung zur Strafverfolgung an die Polizei, aus § 163 I Satz 1 StPO.

Heißt ganz einfach, der Polizeibeamte deiner Wahl muss beim Verdacht einer Straftat die Anzeige aufnehmen.

Nix ermessen, nix "nicht zuständig", ...

Bei komplizierten Sachverhalten sollte man einen Verweis an die Fachdienststelle nicht ausschlagen, denn der, wie bereits zuvor erwähnt, unfähige Polizeibeamte kann ja nicht alles beherrschen.

Lange Rede kurzer Sinn,

Geh mit der Sache zu der Polzeiwache in deiner Nähe, trag den Sachverhalt entsprechend vor und vermittle deine Empfingdungen nach der "Drohung" (findet sich bei Tatbestandsmerkmalen).

Sollte sich der Beamte querstellen weise ihn auf den § 163 StPO hin und mach ihm deutlich dass du eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstreben wirst. Er wird dir auf jeden Fall aufmerksam zuhören.

@Heletz

Der Zeugenbeweis ist das schwächste aller Beweismittel.

Ist die Aussage des alleinigen Zeugen (Geschädigter) durch nichts zu Untermauern, tritt sie wegen der Unschuldsvermutung hinter die Einlassungen des Angeklagten zurück.

In deinem speziellen Fall hatte der Angeklagte einen , mit Verlaub gesagt, saublöden Anwalt.

1. Ablehnung des Richters wegen Befangenheit

2. Berufung

Geschrieben
Wo wurde denn hier mit einer Waffe gedroht???
Da kommt doch glatt meine hilfsbereite Seite durch:
" Ich habe eine 45er, die wird ihnen solche Wünsche schon austreiben".
Wenn ich das hier richtig gelesen habe, wurde lediglich von einer Waffe und dem was man damit anfangen könnte gesprochen.
na ich würde mal sagen, das Angebot mit einer .45er Wünsche austreiben ist doch wohl eine (Be)Drohung.

Gruß

alea

Geschrieben

vor einigen Jahren sagte mal ein Teppichhändler (öffentlich) zu einem 1.FCN Spieler er hätte einen Waffenschein und würde dem Spieler am liebsten eine kugel in den kopf jagen od. so ähnlich... stand sogar in der zeitung

und der Teppichhändler läuft immer noch über den Rasen...

Geschrieben
na ich würde mal sagen, das Angebot mit einer .45er Wünsche

austreiben ist doch wohl eine (Be)Drohung.

Moin,

also 1. ist eine strafrechtliche Bedrohung die Androhung eines

Verbrechens, also einer Straftat, die mit mindestens einem 1 Jahr

Gefängnis geahndet wird ( z.B. Mord, Totschlag, Vergewaltigung etc. ).

Also Aussagen wie: "Ich polier dir die Fresse; ich hau dich zusammen;

du wirst Deines Lebens nicht mehr froh" können keine Bedrohungen sein.

Und 2. implizieren WIR, daß eine 45er eine Waffe ist...

Vielleicht meint er auch eine 45(werkzeug-)Nuß oder seine Sandale

in Schuhgröße 45 oder....

Um nicht mißverstanden zu werden: ich billige das Verhalten dieses

Typs auf keinen Fall, aber das sind die Probleme bei der Sache.

Aber bei Bedrohungsanzeigen konmt es immer 100%ig genau auf den

Wortlaut an. Da kann ein einzelnes Wort den Unterschied machen.

Und wenn man das weiß, kann man "drumherum formulieren".

Und aufgrund meiner Erfahrung weiß ich auch, daß selbst tatsächliche

Bedrohungsanzeigen zu 90% eingestellt werden...

Geschrieben
Da kommt doch glatt meine hilfsbereite Seite durch:

na ich würde mal sagen, das Angebot mit einer .45er Wünsche austreiben ist doch wohl eine (Be)Drohung.

Gruß

alea

Den Äußerungen des Olt. d.R. ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Vieleicht noch, dass Strafverfahren von der StA eingestellt werden und nicht von der Polizei.

Geschrieben

Mal eine grundsätzliche Frage: Ist eigentlich der Starftatbestand "Vortäuschung eines Straftatbestandes" erfüllt, wenn man behauptet, man besäße illegal eine Waffe, man in Wirklichkeit aber keine besitzt?

Geschrieben
Habe ich das behauptet? Wenn ja, wo?

Ruhig bleiben, war net auf dich bezogen, sondern ein allgemeiner Hinweis!!!

Mein Fehler, ich hätte den Teil deutlicher absetzen sollen.

Nix für ungut, Mars1976

Geschrieben
Ruhig bleiben, war net auf dich bezogen, sondern ein allgemeiner Hinweis!!!

Mein Fehler, ich hätte den Teil deutlicher absetzen sollen.

Nix für ungut, Mars1976

Du hattest mich zitiert.

:friends:

Gruß

alea

Geschrieben
Mal eine grundsätzliche Frage: Ist eigentlich der Starftatbestand "Vortäuschung eines Straftatbestandes" erfüllt, wenn man behauptet, man besäße illegal eine Waffe, man in Wirklichkeit aber keine besitzt?

Dann müsste der Typ sich selbst anzeigen, da der §145 d StGB vorraussetz, dass er

"wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1. dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder

2. ..."

Geschrieben

Hört auf den Olt. d.R.... ;)

Aller Wahrscheinlichkeit wird die Sache im Sande verlaufen. Und das liegt nicht daran, daß die Polizei zu doof wäre, um eine Anzeige zu formulieren oder kein Interesse an einer Strafverfolgung hätte, sondern schlicht und einfach daran, daß dieser Sachverhalt niemals vor Gericht ankäme, weil der Staatsanwalt sie schon längst vorher einstellen würde.

Im übrigen geht mir ob des hier geäußerten Ausmaßes an gefährlichem Halbwissen, juristischen Laienvermutungen und Schwachsinnsklischees über die Polizei schon wieder der Hut hoch, weswegen ich jetzt mal lieber wieder die Klappe halten und mich unter meinen Stein verziehen werde.

Geschrieben
Und diejehnigen die das nun peinlich, lächerlich oder sonstwie finden würde ich dann gern mal fragen, wann denn bei ihnen die Schwelle überschritten wird, die " Rennleitung" anzurufen, schon dann wenn man dir ein Foto deiner Tochter vor ihrer Schule schickt oder erst wenn dir jemand deine Katze in einer Tüte an den Türgriff hängt?

Vorab: Vollkommen einer Meinung, dass eine Drohung mit Schußwaffe angezeigt gehört.

Aber, Ich sehe das Problem woanders:

Jeder, der mit Frauen in irgendeiner Weise zu tun hatte, weiß:

1) Frauen sind von Geburt an hervorragende Schauspieler

2) Frauen reagieren sehr emotional.

3) Frauen sagen nicht immer die Wahrheit

4) Frauen können es nicht ab, wenn sie verlassen werden, mit jemanden verlassen haben sie keine Probleme.

5) Frauen sind zuweilen rachsüchtig

Aus Punkt 1) 2) 3) 4) 5) kann die Frau auf die Idee kommen, ihren Mann, legaler Waffenbesitzer und bisher unbescholten, eins auszuwischen.

Aus den bisher dargestellten Konsequenzen dürfte dies ein Leichtes sein, das stimmt mich sehr nachdenklich.

Und dann ziehen sich die Kreise weiter: der Nachbar, der mitbekommen hat, dass man in einem Schützenverein ist, und einen nicht leiden kann.

Die Tochter, der man untersagt hat, am Wochenende auf die Flatrateparty zu gehen, und ihre Vorstellungen bisher geschickt durchgesetzt hat.

Also: Wer sagt bei einer Anzeige die Wahrheit und wer nicht?

Geschrieben
Und was genau willst Du der werten Gemeinde jetzt damit sagen...?

Heinrich

Dass ich es für mehr als bedenklich halte, wenn die von Dir dargestellte Rechtsfolge eintritt:

Anzeigenerstatter tritt als Zeuge auf, Anklage durch den Staatsanwalt

Ist der Anzeigenerstatter ein guter Schauspieler, tritt er vor Gericht "ruhig" auf und macht "in vernünftigem Ton" seine Aussage.

Dann ist der Sachverhalt schon bewiesen.

"Wenn nämlich ein Zeuge etwas aussagt, dann ist der Sachverhalt BEWIESEN ".

Hallo!

Damit ist für Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.

Ich hoffe, ihr seht das genauso.

Geschrieben
Dann ist eben nicht Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.

Solche Äußerungen macht man nicht!

Und: weder Staatsanwälte oder Richter sind blöd oder debil.

Die verfolgen eher zu wenig als zuviel.

Heinrich

Ich spreche davon, dass Äußerungen betreffend Androhung von Schußwaffengebrauch überhaupt nie gefallen sind.

Ist die von Dir dargestellte Rechtsfolge einem rachsüchtigen Nachbarn oder einer verlassenen Ehefrau bekannt,

liegt ja wohl auf der Hand, was eine Anzeige gegen einen legalen Waffenbesitzer zur Folge hat.

Und es kann mir keiner erzählen, dass ein Staatsanwalt oder Richter feststellen kann,

ob ein Ehemann samstag abend um 8 Uhr seine Ehefrau mit den Worten: "Ich leg Dich um mit ner 45 er"

bedroht hat oder nicht.

Ist die Ehefrau eine gute Schauspielerin, d.h. tritt sie locker und cool vor Gericht auf und widerspricht sie sich nicht , ist der Sachverhalt nach Deinen Worten offensichtlich bewiesen.

Wenn diese Rechtsfolge keine Schweinerei ist, dann weiß ich nicht!

Geschrieben
Der möglichen Folgen waren sich die Leute, die die StPO und die ZPO formuliert haben, sehr wohl bewußt.

Der Zeugenbeweis ist einer der Kernpunkte des Beweisverfahrens.

Nicht umsonst stehen auch auf Uneidliche Falschaussage hohe Strafen.

Es ist eben KEINE Schweinerei!

Heinrich

Wie bitte, kann sich ein legaler Waffenbesitzer, des Vorwurfes erwehren, einen Satz gesagt zu haben?

Soll er mit dem Diktiergerät herumlaufen und jedes Gespräch aufzeichnen, um sich später entlasten zu können?

Zudem gibt es Personen, denen es ziemlich gleich ist, wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt zu werden (wenn den Betreffenden das überhaupt nachgewiesen werden kann).

Für redliche Bürger kann dies den Entzug der WBK, des Jagdscheines, der SammlerWBK, berufliche Disziplinarverfahren, Geldstrafen (evtl Freiheitsstrafen), sozialer Abstieg, nervliche Anspannung bis zur Zerreissprobe, monatelange Einschlafprobleme... bedeuten.

In meinem Bekanntenkreis habe ich einen Fall, wo ein Lebenspartner so ziemlich alle Register zieht, um dem anderen zu schaden.

Die Juristen, die die StPO und die ZPO formuliert haben, sind sich m M der Tragweite ihrer Entscheidungen nicht ganz bewußt.

Es sei denn, man verfolgt eine Politik, die das Einzelschicksal ohne Rücksicht auf objektive Gerechtigkeit zugunsten einer breiten Proletenschicht vernachlässigt. Diese Politik würde ich dann dem linken Lager zurechnen.

Geschrieben
Dum meinst also, man kann einen anderen bedrohen, kann ihm ankündigen "die Birne wegzupusten" um dann hinterher unschuldig zu gucken und zu behaupten, der habe sich das alles nur aus den Fingern gesogen als er die Anzeige schrieb?

Nein, Du verstehst mich vollkommen falsch.

Ich sage, dass die Drohung in einer Vielzahl von Fällen überhaupt nicht ausgesprochen wurde und ausgesprochen wird, sondern dass der Vorwurf einer Drohung als Mittel verwendet wird, dem anderen mit einer Anzeige an den Karren zu fahren.

"Aus den Fingern gesogen": ja, genauso ist es!

Geschrieben
Di siehst: Es gibt immer zwei Seiten!

Heinrich

Ja, aber wer etwas behauptet, muß es auch beweisen können, und nicht andersrum!

Das ergibt sich allein schon aus dem gesunden Menschenverstand, da benötige ich keine Juristenausbildung für.

Geschrieben
Wie bitte, kann sich ein legaler Waffenbesitzer, des Vorwurfes erwehren, einen Satz gesagt zu haben?

Soll er mit dem Diktiergerät herumlaufen und jedes Gespräch aufzeichnen, um sich später entlasten zu können?

Zudem gibt es Personen, denen es ziemlich gleich ist, wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt zu werden (wenn den Betreffenden das überhaupt nachgewiesen werden kann).

Für redliche Bürger kann dies den Entzug der WBK, des Jagdscheines, der SammlerWBK, berufliche Disziplinarverfahren, Geldstrafen (evtl Freiheitsstrafen), sozialer Abstieg, nervliche Anspannung bis zur Zerreissprobe, monatelange Einschlafprobleme... bedeuten.

In meinem Bekanntenkreis habe ich einen Fall, wo ein Lebenspartner so ziemlich alle Register zieht, um dem anderen zu schaden.

Die Juristen, die die StPO und die ZPO formuliert haben, sind sich m M der Tragweite ihrer Entscheidungen nicht ganz bewußt.

Es sei denn, man verfolgt eine Politik, die das Einzelschicksal ohne Rücksicht auf objektive Gerechtigkeit zugunsten einer breiten Proletenschicht vernachlässigt. Diese Politik würde ich dann dem linken Lager zurechnen.

Richtig.

Genau deswegen kommt dem Zeugenbeweis vor Gericht noch lange nicht diese hohe Beweiskraft zu wie heletz meint.

Eben weil die alltägliche juristische Erfahrung zeigt, dass oft genug der A sagt B hat das oder jenes angestellt, ohne das B dies getan hat.

Das Beispiel mit den Frauen ging schon in die richtige Richtung. Bei Beziehungsstreitigkeiten, Scheidungen oder dem einfachem Nachbarschaftsstreit ist dieses Verfahren an der Tagesordnung.

Man denke auch an die Hatz Mitte der 90er auf männliche Kindergärtner und Väter, weil irgendein Sachverständiger meinte im Verhalten der Kinder Missbrauchssymtome zu erkennen!

Der Zeugenbeweis galt lange Zeit als König der Beweismittel.

Faktisch ist er heute durch die voranschreitende Technik vom Sachbeweis und dessen Begutachtung durch die Kriminaltechnik weit überholt und als einzelner Beweis völlig unzureichend.

Denn immer noch gilt neben einer Menge anderer Grundsätze des Strafverfahrens (Rechtsstaatsprinzip, Offizialprinzip, Akkusationsprinzip, Konzentrationsmaxime, ...) die Unschuldsvermutung und daraus folgend - in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten.

D.h. hat das Gericht trotz Ausschöpfung aller Beweise Zweifel an der Schuld es Angeklagten, ist er nicht zu verurteilen.

Warum geht das Ordnungsamt wohl nur zu zweit Streife oder dokumentiert Verstöße per Fotoapparat?

Warum führt die Polizei auch bei "kleinen" Delikten oft intensive Ermittlungen durch wenn der Zeuge als Beweis doch vollkommen ausreicht?

Weil der Zeuge, in diesem Fall ein, Beamter der sowieso der Wahrheitspflicht unterliegt und vor Gericht erneut darauf hingewiesen wird, für eine Verurteilung im Verfahren vollkommen ausreichend ist?

Oder können sich die unqualifizierten Polizeibeamten, die noch nicht mal ordentlich schreiben können, vor Gericht nur laienhaft äußern, anstatt sachlich und ruhig auszusagen wie heletz das so hervorragend getan hat?

Nein, ich hab´s!!

Die haben nichts besseres zu tun, langweilen sich oder wollen Steuergelder verschwenden.

Geschrieben
Genau.

Und wenn ein Zeuge vor Gericht in einem Straf- oder Zivilverfahren etwas aussagt, dann ist es BEWIESEN.

Heinrich

Nein, ist es nicht. Wieviel Beweiskraft der Zeugenaussage zugemessen wird, ist eine Einzelfallentscheidung und ergibt sich aus den Umständen des konkreten Verfahrens... wie glaubwürdig wirkt der Zeuge, wie ist die Vorgeschichte, hat er eigene Interessen in der Sache, ist er polizeilich bekannt, wird seine Geschichte von objektiven Feststellungen gestützt, wie ist sein Verhältnis zum Beschuldigten etc. pp.

Wenn der Richter aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu der Ansicht kommt, daß die Zeugenaussage nicht glaubhaft erscheint, nähert sich ihre Beweiskraft ziemlich schnell Zero. Und genau deshalb kommt es auch nicht, wie vielfach von Laien vermutet, darauf an, wer mehr Zeugen für seine Sache aufbieten kann, sondern wessen Aussage am glaubwürdigsten ist und am schlüssigsten in das Gesamtbild paßt.

Jeder Polizeibeamte, jeder Richter, jeder Staatsanwalt und jeder Strafverteidiger weiß, daß Zeugenaussagen eine höchst unsichere Sache sind, die sich im Regelfall irgendwo zwischen subjektiver bis vollkommen verquerer Wahrnehmung und krasser Lüge bewegt. Wenn du wüßtest, was Zeugen mir schon alles erzählt haben...

Geschrieben

Mir ist grad aufgefallen, dass in der Überschrift zu diesem Thread ein gravierender Schreibfehler enthalten ist ! Statt eines "h" an der entsprechenden Stelle müsste dort doch eigentlich ein anderer Buchstabe stehen, oder sehe ich da was falsch ? :rotfl2:

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