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IGNORED

Neue Gelbe und Umzug nach NRW


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wegen § 58 Abs. 1 WaffG unzulässig ! Sofort Widerspruch einlegen ! :bud:

Hab ich Ihm auch gesagt, aber er wollte keinen Stress mit seinem SB.

(Es ging bei Ihm allerdings nur um 2 Wochen.)

Auch wenn ich nicht streitsüchtig bin (eher harmoniebedürftig), hätte ich das den Mannheimer nicht durchgehen lassen.

Geschrieben
Hab ich Ihm auch gesagt, aber er wollte keinen Stress mit seinem SB.

(Es ging bei Ihm allerdings nur um 2 Wochen.)

Auch wenn ich nicht streitsüchtig bin (eher harmoniebedürftig), hätte ich das den Mannheimer nicht durchgehen lassen.

Ich begreife die Leute nicht! Keinen Streß haben zu wollen in einer derartigen Situation kann bedeuten, daß, wenn es mal richtig Ernst wird, ihm der SB auf der Nase herumtanzt. Wahrscheinlich hat Dein Kumpel noch nicht einmal eine schriftliche Ablehnung verlangt sondern ist demutsvoll und gesenkten Hauptes rückwärts aus der Amtsstube geschlichen.

Geschrieben
Ich begreife die Leute nicht! Keinen Streß haben zu wollen in einer derartigen Situation kann bedeuten, daß, wenn es mal richtig Ernst wird, ihm der SB auf der Nase herumtanzt. Wahrscheinlich hat Dein Kumpel noch nicht einmal eine schriftliche Ablehnung verlangt sondern ist demutsvoll und gesenkten Hauptes rückwärts aus der Amtsstube geschlichen.

Sie haben ihm noch mit "unerlaubten" Waffenbesitz gedroht........

Vorgang war:

-Kumpel kauft KK-Einzellader vom Verein (Jeder sagt, das ist kein Problem, weil ja alte gelbe WBK)

-Kumpel will Gewehr in die alte gelbe eintragen lassen

-Amt schreibt: "Nixda du hast gegen 2/6 verstoßen. Waffe sofort berechtigtem überlassen weil sonst unerlaubter Waffenbesitz.

Das "Spassige" war, es ging um grad mal 2 Wochen......., für die Zeit hätter er sich die Waffe ja leihen können........

Geschrieben
Hab ich Ihm auch gesagt, aber er wollte keinen Stress mit seinem SB.

(Es ging bei Ihm allerdings nur um 2 Wochen.)

Auch wenn ich nicht streitsüchtig bin (eher harmoniebedürftig), hätte ich das den Mannheimer nicht durchgehen lassen.

Knieper hats richtig ausgeführt. SO was darf man sich einfach nicht gefallen lassen - und manchmal lernt ja auch die Behörde dazu, die vielleicht sogar im richtigen Glauben gehandelt hat und den § 58 Abs. 1 WaffG noch nicht kennt (z.B. neuer SB, ganz frisch vom Bauamt kommend eingeschult).

@Georg: und da wird immer von dem netten und freundlichen Herrn Kaiser geworben. B)

Geschrieben
Darf ich mal fragen, ob nach landläufiger Meinung das Erwerbsstreckungsgebot auch auf die "alte gelbe" WBK angewendet werden darf? Hier in Mannheim tun sie denn dieses.

Zum Glück betrifft es mich nicht, aber einen Schützenfreund.

Nein,

in meinem Urteil steht klar und deutlich, das §14.2 nicht auf §14.4 anzuwenden ist.Sollte die behörde es aber trotzdem machen, kann ich nur raten

dagegen Einspruch zuerheben. :gutidee:

Geschrieben
@Georg: und da wird immer von dem netten und freundlichen Herrn Kaiser geworben. B)

Ich gaub, der sitzt dort nicht auf dem Amt.......

Geschrieben
Sie haben ihm noch mit "unerlaubten" Waffenbesitz gedroht........

Vorgang war:

-Kumpel kauft KK-Einzellader vom Verein (Jeder sagt, das ist kein Problem, weil ja alte gelbe WBK)

-Kumpel will Gewehr in die alte gelbe eintragen lassen

-Amt schreibt: "Nixda du hast gegen 2/6 verstoßen. Waffe sofort berechtigtem überlassen weil sonst unerlaubter Waffenbesitz.

Das "Spassige" war, es ging um grad mal 2 Wochen......., für die Zeit hätter er sich die Waffe ja leihen können........

Immerhin hätten sie ihm das Dingen eingetragen, wenn er die zwei Wochen noch abgewartet hätte. In einer mir bekannten Kreisfreien Stadt in NRW wird so was gar nicht erst eingetragen, wenn der Schütze nicht einem Verband angehört, der eine KK-EL-Disziplin in seinem Sporthandbuch vorweisen kann. So streng sind da die Bräuche. - Nur, um das nochmal so nebenbei zu erwähnen. :rolleyes:

Geschrieben
In einer mir bekannten Kreisfreien Stadt in NRW wird so was gar nicht erst eingetragen, wenn der Schütze nicht einem Verband angehört, der eine KK-EL-Disziplin in seinem Sporthandbuch vorweisen kann. So streng sind da die Bräuche. - Nur, um das nochmal so nebenbei zu erwähnen. :rolleyes:

Das dies nicht so laufen sollte wird in dem Entwurf zum WaffG 2008 zum Glück deutlich gemacht.

Gruß

Michel

Geschrieben
Ich gaub, der sitzt dort nicht auf dem Amt.......

Hmm, auf jeden Fall wird der bald 35.

Herr Günter Kaiser wirbt seit dem 5. September 1972 für die Hamburg-Mannheimer.

Seitdem wurden folgende Slogans verwendet:

  • … die große Lebensversicherung
  • Man kennt uns. (Je nach Anzeigenmotiv wurde das Verb auch variiert: Man braucht uns, Man traut uns, u. a.)
  • Damit Sie mehr vom Leben haben
  • Mehr vom Leben
  • Glück ist planbar.
  • Kaiserlich versichert.
    Ach ja, dort war übrigens von 1962 – 1975 Herr Dr. Alois Alzheimer Aufsichtsratvorsitzender. :rotfl2:

Wer noch mehr zu Herrn Kaiser erfahren möchte:

klack :rolleyes:

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