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IGNORED

Mit Wechselsystem und Ersatzgriffstück 2.Waffe "bauen"?!


Der SID

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Ich habe bei EGON folgendes Angebot gefunden und mich sehr gewundert:

HIER

Der Anbieter hat zu einer Grundwaffe ein Wechselsystem im gleichen Kaliber erworben und später ein zweites Griffstück.

Daraus hat er dann zwei vollständige Waffen "gebaut" und das auf einen Eintrag in der WBK.

Ist sowas zulässig?

Wenn ja, würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass wenn ich z.B. eine .45ACP eingetragen hab und noch eine 9mm will,

zu meinem Händler gehe und ihn bitte mir zuerst das "Wechselsystem" zu verkaufen und zwei Wochen später das Grifstück! :gaga:

Normal ist das nicht - oder??

Grüße von der Frankenhöhe

SID

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[...]und zwei Wochen später das Grifstück![...]

Das Du nur bekommst, wenn Du eine WBK mit Voreintrag vorlegen kannst, für den Du den gleichen Aufwand betreiben musst, wie für eine komplette Waffe.

Ähnliche Diskussionen gab es hier schon häufiger mit der Frage WS + Griffstück einer bedürfnisfrei erworbenen KW 4mmM20 oder so. Dabei gingen die Meinungen bis hin zur unerlaubten Waffenherstellung. Stöber mal etwas mit der Suchfunktion.

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Du kannst dir problemlos via Voreintrag nur ein Griffstück / Rahmen kaufen und darauf was auch immer aufbauen in dem Kaliber was genehmigt ist. ( ggf Beschußflichtig je nach dem was Du verbaust )

Du kannst auch auf ein so erworbenes Griffstück einfach ein bereits vorhandenes WS draufpacken, auch möglich.

Die Verwendung von 4mm M20 Griffstücken ist problematisch aber nicht unmöglich, > Sachbearbeiter hilft zumindest wenn man mit Ihm reden kann.

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Du kannst dir problemlos via Voreintrag nur ein Griffstück / Rahmen kaufen und darauf was auch immer aufbauen in dem Kaliber was genehmigt ist. ( ggf Beschußflichtig je nach dem was Du verbaust )

Du kannst auch auf ein so erworbenes Griffstück einfach ein bereits vorhandenes WS draufpacken, auch möglich.

Die Verwendung von 4mm M20 Griffstücken ist problematisch aber nicht unmöglich, > Sachbearbeiter hilft zumindest wenn man mit Ihm reden kann.

:confused:

Hhm,

einer von uns beiden versteht möglicherweise das Waffenrecht nicht richtig!

Seit wann kann ich den anstelle einer kompletten Waffe nur Voreinträge für Griffstücke eintragen lassen und das/die Oberteile(e) sind dann Wechselsysteme? :confused:

Ansonsten hat Rodney schon alles wesentliche geschrieben, Über die Kombination Waffe+Wechselsysteme+4mmM20-Waffen kann man theoretisch mit nur einem genehmigungspflichtigen Voreintrag jede Menge schußfähige Waffen zusammenbauen, allerdings kommt das ganze imho rechtlich der illegalen Waffenherstellung gleich.

Gruß

Bounty

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Seit wann kann ich den anstelle einer kompletten Waffe nur Voreinträge für Griffstücke eintragen lassen und das/die Oberteile(e) sind dann Wechselsysteme? :confused:

In Deutschland ist nur das Griffstück ERLAUBNISPFLICHTIG! Der Rest sind nicht freie aber auch nicht erlaubnispflichtige Bestandteile.

Wenn Du ganz sicher gehen willst leg dir ne 26er zu...... hilft immer in solchen Fällen :eclipsee_gold_cup:

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In Deutschland ist nur das Griffstück ERLAUBNISPFLICHTIG! Der Rest sind nicht freie aber auch nicht erlaubnispflichtige Bestandteile.

Das war aber nicht die Frage ... es ging darum ob es, wie in der Auktion angegeben, rechtmäßig ist ZWEI Griffstücke (+ Original-System + Wechselsystem) mit nur einem Eintrag in der WBK zu erwerben.

Originaltext der Auktion:

Angeboten werden 2 Pistolen (1 Pistole + 1 Wechselsystem + 1 Griffstück) mit einem WBK-Eintrag.
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Wenn Du ganz sicher gehen willst leg dir ne 26er zu...... hilft immer in solchen Fällen :eclipsee_gold_cup:

Wat is ne 26er? Versteh ich wieder nur Bahnhof!

Der Typ da bei E-Gun verkauft defacto 2 komplette Waffen, ein Springfield-Griffstück mit STI-Schlitten (nebst Briley-Lauf) und einen Springfield-Schlitten mit Para-Ordnance-Griffstück.

Und all das darf ich mit nur einem Voreintrag .45 ACP jetzt von dem Typen kaufen?!

Da bin ich mal gespannt wie der Amtmann vom Ordnungsamt reagiert wenn man innerhalb von 2 Wochen den Erwerb einer Pistole, eines Wechselsystems und eines Griffstücks auf den selben Voreintrag anzeigt.

Interessant auch der Hinweis auf den Privatverkauf unter Ausschluß von Gewährleistung und Rücknahme durch einen Waffenhändler!

Nochmal für die hellen Köpfchen wie mich!

Ein wesentliches Waffenteil, was ein Griffstück einer Pistole nun mal ist, ist imho einer kompletten Waffe gleichgestellt, also benötige ich zum Erwerb eine Erwerbsberechtigung in Form eines Voreintrages, einer SammlerWBK, einer Waffenhandelslizenz o.ä..

Mit welcher Begründung beantrage ich als Sportschütze ein zweites Griffstück ohne den Rest? Einzige Begründung die mir einfällt wäre der Einsatz des Waffenoberteils in verschiedenen Sportdisziplinen, wo sich der Einsatz des Griffstückes jeweils ausschließt, also z.B. Schießen im Verband A=Abzugswiderstand 1000g, im Verband B=Abzugswiderstand 1360g.

Aber wie gesagt, dann habe ich zwei Einträge in meiner WBK, einen für die komplette Pistole und einen für das zusätzliche Griffstück.

Gruß

Bounty

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Das war aber nicht die Frage ... es ging darum ob es, wie in der Auktion angegeben, rechtmäßig ist ZWEI Griffstücke (+ Original-System + Wechselsystem) mit nur einem Eintrag in der WBK zu erwerben.

Lesen sollte man,... :rolleyes: Nein das ist nicht legal, das sind zwei eigenständige Waffen, rechtlich ist es allerdings egal ob man auf einen Voreintrag die ganze Waffe oder nur das Griffstück erwirbt aber pro Voreintrag ist es immer ein Griffstück und Ende.

@bounty,... 26er = §26..........

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@bounty,... 26er = §26..........

Ah, jetzt, ja,

die "Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung".

Da frag ich mich dann aber schon, ob sich das Ordnungsamt nicht verarscht fühlt, wenn Du als Sportschütze eine WBK nebst eingetragener Pistole und Wechselsystemen hast und plötzlich eine Erlaubnisschein just für die selbe Art von Schusswaffen beantragst.

Und überhaupt, krieg ich einen solchen Erlaubnisschein einfach so, wenn ich keine Büchsenmacherausbildung ö.ä. als Qualifikation vorweisen kann?

Imho eher nicht!

Gruß

Bounty

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Da hab ich wieder was losgetreten...

Da mir bekannt ist, dass man für ein zweites Griffstück einen Voreintrag braucht,

hat es mich gewundert, das der Anbieter das in der Artikelbeschreibung so problemlos darstellt.

So wie ich die Antworten hier sehe, glaubt die Mehrheit auch, dass das Angebot nicht ganz im Sinne der normalen Gesetzesauslegung ist.

@ The Firm:

Danke für den konstruktiven Beitrag! :icon13:

Grüße von der Frankenhöhe

SID

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Vor langer-langer Zeit habe ich mit der Referatsleiterin telefoniert und Ihr mein Leid geklagt.

Meine Frage: Ich habe so viel Wechselsysteme und Wechselläufe. Ich brauche dringend ein Wechselgriffstück. Was muss ich tun?

Antwort von der anderen Seite: Antrag stellen!!!

Antrag gestellt, Antrag wurde genehmigt, auf der WBK steht: Zu lfd.-Nr.1 // Griffstück.

Griffstück gekauft und Erwerb gemeldet. Fertig!

Noch Fragen? keine, gut- setzen!

Frank

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Vor langer-langer Zeit habe ich mit der Referatsleiterin telefoniert und Ihr mein Leid geklagt.

Meine Frage: Ich habe so viel Wechselsysteme und Wechselläufe. Ich brauche dringend ein Wechselgriffstück. Was muss ich tun?

Antwort von der anderen Seite: Antrag stellen!!!

Antrag gestellt, Antrag wurde genehmigt, auf der WBK steht: Zu lfd.-Nr.1 // Griffstück.

Griffstück gekauft und Erwerb gemeldet. Fertig!

Noch Fragen? keine, gut- setzen!

Frank

TOP!!

kann aber auch anders gehen....hab damals zienlich " viel Papier" verbraucht, bis mein SB von meinem " Bedürfnis" für ein zweites Glock-Griffstück überzeugt war....aber es ging dann!!

Also: MIT EUREN SB REDEN!!!

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TOP!!

kann aber auch anders gehen....hab damals zienlich " viel Papier" verbraucht, bis mein SB von meinem " Bedürfnis" für ein zweites Glock-Griffstück überzeugt war....aber es ging dann!!

Also: MIT EUREN SB REDEN!!!

Man muß nur peinlich darauf achten das Griffstück mit dem Schlitten von Lfd.-Nr.1 zu kombinieren. Dann können einem selbst einige Foristi aus WO keine Herstellung mehr unterstellen. :rolleyes:

Gruß

Frank

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